Das katholische Kirchenrecht, 1. ciltFerber, 1860 |
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Sayfa 9
... Frage stellte . So liegt also die innere Nothwendigkeit des Rechts in der Kirche in ihrem Berufe selbst , die Wirklichkeit desselben ist gegeben mit der festen von ihrem Stifter aufgerichteten Ordnung . § . 3 . Das Kirchenrecht ...
... Frage stellte . So liegt also die innere Nothwendigkeit des Rechts in der Kirche in ihrem Berufe selbst , die Wirklichkeit desselben ist gegeben mit der festen von ihrem Stifter aufgerichteten Ordnung . § . 3 . Das Kirchenrecht ...
Sayfa 14
... Frage : wie ein Volk zum Christenthume bekehrt werden müsse ? welche Vorkehrungen zu treffen seien , um ein eben bekehrtes zu bewahren ? wie ein längst christliches zu behandeln sei ? u . s . w . wird auf die Bildung des Rechts vom ...
... Frage : wie ein Volk zum Christenthume bekehrt werden müsse ? welche Vorkehrungen zu treffen seien , um ein eben bekehrtes zu bewahren ? wie ein längst christliches zu behandeln sei ? u . s . w . wird auf die Bildung des Rechts vom ...
Sayfa 15
... Begründung in einem 1 ) Es bedarf kaum einer Hervorhebung , dass eine wesentlich andere Frage ist die über das System des Kirchenrechts ( § . 10 ) . zu andern finden , dass kein Gebiet des Rechts bebaut Stellung des Kirchenrechts . 15.
... Begründung in einem 1 ) Es bedarf kaum einer Hervorhebung , dass eine wesentlich andere Frage ist die über das System des Kirchenrechts ( § . 10 ) . zu andern finden , dass kein Gebiet des Rechts bebaut Stellung des Kirchenrechts . 15.
Sayfa 18
... Frage ) ab , ob man überhaupt dem s . g . Völkerrechte den Cha- racter eines Rechts in derselben Weise wie dem Staatsrechte beilegen könne , da es uns hier nur auf den Begriff ankommt . Es hat das Völkerrecht offenbar dieselbe Aufgabe ...
... Frage ) ab , ob man überhaupt dem s . g . Völkerrechte den Cha- racter eines Rechts in derselben Weise wie dem Staatsrechte beilegen könne , da es uns hier nur auf den Begriff ankommt . Es hat das Völkerrecht offenbar dieselbe Aufgabe ...
Sayfa 20
... Frage , ob man auf dem Gebiete des Kirchenrechts für sich , wo also jeder Vergleich , jede Gegenstellung aus- geschlossen ist , die Bezeichnung des öffentlichen und Privat - Rechtes anwenden könne , nicht als Gegensatz in der ...
... Frage , ob man auf dem Gebiete des Kirchenrechts für sich , wo also jeder Vergleich , jede Gegenstellung aus- geschlossen ist , die Bezeichnung des öffentlichen und Privat - Rechtes anwenden könne , nicht als Gegensatz in der ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
Akte allgemeinen andren Ansicht Anwendung Ausdruck ausser beiden Bened besonders bestimmten betreffenden Bischöfe blos Bulle canonische Recht canonum causa christlichen citirten Conc Concil Concordate Constitutionen consuetudo Dekret Dekretalen deshalb Diöcesen direct eccl ecclesiae einzelnen enthält ergibt erklärt erlassen erst Fall Gebiete geistlichen Geltung Gesetz Gesetzgebung Gewohnheit Gewohnheitsrecht Glosse Gratian Grund Grundsätze Inhalt insoweit Jahrhundert juris Jurisdiction jus commune Kaiser katholischen Kirche Kirchenrechts kirchlichen Klerus kommt Landesherrn Liber lichen motu proprio muss Natur der Sache nemlich neue Nothwendigkeit offenbar Ordination Papst päpstlichen particulären Personen Phillips Pirhing Pius IV Pius VII praescriptio Privatrecht Privileg Pseudo-Isidor quae Quellen quod Quum Rechtsquellen Rechtssatz Reiffenstuel Rescript Richter römischen Rechts rücksichtlich Sammlung Sätze Schmalzgrueber Sess somit Staat Staatsgesetze Standpunkte Statuten Stellen Stellung stets Synoden System theils Trid überhaupt Ueber Uebung unbedingt unserer Urtheil Verhältnisse verschiedenen Vertrag VIto Wasserschleben weltlichen Zweck
Popüler pasajlar
Sayfa 506 - Alle Güter der fundierten Stifter, Abteyen und Klöster, in den alten sowohl als in den neuen Besitzungen, Katholischer sowohl als AC Verwandten, mittelbarer sowohl als unmittelbarer, deren Verwendung in den vorhergehenden Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und vollen Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts...
Sayfa 447 - Ohne den Beyrath und die Zustimmung der Stände des Königreichs kann kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freyheit der Personen oder das Eigenthum der StaatsAngehörigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes abgeändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden.
Sayfa 506 - Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit, nach den, unten theils wirklich bemerkten, theils noch unverzüglich zu treffenden näheren Bestimmungen.
Sayfa 52 - Ecclesiae. eam quam habet ab apostolis traditionem et annuntiatam hominibus fidem, per successiones episcoporum pervenientem usque ad nos indicantes, confundimus omnes eos qui quoquo modo, vel per sibi placentiam, vel vanam gloriam, vel per caecitatem et malam sententiam, praeterquam oportet colligunt.
Sayfa 371 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Sayfa 374 - Gaudeant sine contradictione Jure Suffragii in omnibus deliberationibus super negotiis Imperii, praesertim ubi leges ferendae vel interpretandae , bellum decernendum , tributa indicenda, delectus aut hospitationes militum instituendae , nova munimenta intra Statuum Ditiones exstruenda nomine publico, veterave firmanda praesidiis...
Sayfa 4 - Amen, amen dico tibi, nisi quis renatus" fuerit ex aqua, et Spiritu sancto, non potest introire in regnum Dei.
Sayfa 8 - Et ego dico tibi, quia tu es Petrus, et super hanc petram aedificabo Ecclesiam meam, et portae inferi non praevalebunt adversus eam.
Sayfa 377 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein, insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigentümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des westphälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Sayfa 263 - Deus sit auctor. nee non traditiones ipsas, turn ad fidem, turn ad mores pertinentes, tamquam vel oretenus a Christo, vel a Spiritu Sancto dictatas, et continua successione in Ecclesia catholica conservatas, pari pietatis affectu ac reverentia suscipit et veneratur.
Bu kitaba yapılan referanslar
Das für alle geltende Gesetz und die kirchliche Selbstbestimmung: eine ... Wolfgang Bock Sınırlı önizleme - 1996 |