Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden... Oekonomische encyklopädie - Sayfa 663Johann Georg Krünitz tarafından - 1851Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 sayfa
...Rechenschaft gezogen werd». — Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während d« Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung...Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn c« bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen wird. —... | |
| 1893 - 468 sayfa
...der Rrichsoerfassung, der bestimmt: „Ohne Genehmigung des Reichstags kann lein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thal oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 sayfa
...stimmen nach ihrer freien Ueberzeugung und sind an Aufträge und Instructionen nicht gebunden. — A r t. 83. Sie können weder für ihre Abstimmungen in der...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden , ausser wenn es bei Ausübung der Thal oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 sayfa
...ausgesprochenen Meinungen zur Rechenicliafi gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne >dereo Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden , ausser wenn es bei Augübung der That oder binnen der nachsleo 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater - 1857 - 1000 sayfa
...entspricht ferner die Bestimmung der preußischen Verfassung von 1850 Art. 84 Abf. 2 — 4, lautend: „Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Ttrafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung... | |
| 1867 - 794 sayfa
...Verantwortung gezogen werden. § 13. Ohne Genehmigung des Zollparlaments kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 526 sayfa
...Verantwortung gezogen werden. Art. 31. Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied Entwurf: desselben während der Sitzungs-Periode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen ivird. Gleiche... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 sayfa
...Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied Entwurf: desselben während der Sitzung s- Periode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn et bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 sayfa
...Dienste eines der Sundesstaaten sind nicht wählbar. Entwurf: desselben wahrend der Sitzung s-Periode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
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