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Beatrix, noch mehr ihre Tochter Mathildis verehrten in dem strengfittlichen Gregor ihren geistlichen Vater, und fanden sich beglückt, ihm ihre Macht zu leihen, mit ihren Burgen ihn schüßen zu können 1).

Nach der damaligen Stellung der Päpste zu Deutschland war Gregor's Aufmerksamkeit und Thätigkeit vorzugsweise dorthin gerichtet, und im Gefühle seiner ihm anvertrauten Machtfülle mußte er mit dem zufolge seiner zeitweilig fehlerhaften Erziehung, principlosen, troßigen, ausschweifenden und despotischen Heinrich IV. bald in starken Conflict gerathen. Die Durchsehung der kirchlichen Beschlüsse in Ansehung der Investitur war bei Heinrich dringender als irgendwo; denn aus dem Stifte zu Goslar, wo Heinrich am liebsten verweilte, waren die durch sein unsittliches Hofleben verderbten, kriechenden und schmeichlerischen Kanoniker meistens auf Bischofsstühle erhoben worden. Gregor erklärte von Anfang den Ton der Güte und väterlichen Zurechtweisung anschlagen zu wollen: „Niemand," sagt er, ist mehr als ich für seinen gegenwärtigen und zukünftigen Ruhm besorgt, und bei nächster Gelegenheit will ich Nuntien an ihn schicken, um über das, was zur Förderung der Kirche und zur Ehre der königlichen Würde gereicht, mit ihm durch väterliche Liebe und Ermahnung einig zu werden. Hört er auf uns, so werden wir auf sein Bestes nicht minder als über das eigene uns freuen )." Heinrich gelobte in demüthiger Unterwerfung Besserung, hielt jedoch nicht, was er versprach. Nicht nur haben wir," schrieb er dem Papste, uns die Kirchengüter angemaßt, sondern wir haben auch jedem Unwürdigen und denen, die von simonistischer Galle durchsäuert sind, und nicht durch die Thür, sondern anderswo hineingekommen find, die Kirchen selbst verkauft." Als sogar die wegen Simonie von Alerander II. gebannten kaiserlichen Räthe wieder eingesetzt wurden, Heinrich's Buhlerinnen mit den Edelsteinen der Kirche prunkten ), die be flegten Sachsen despotisch gedrückt wurden u. A., schärfte der Papst seine Drohungen (Jan. 1076). Heinrich nahm sie mit Unwillen auf. Die Zumuthung, wegen der angeschuldigten Verbrechen zur Verantwortung nach

1) Ihr Versprechen bei Baron. ad a. 1074. nr. 10. ,,Quod non tribulatio, non angustia, non fames, non periculum, non persecutio etc. poterit eam separare a charitate Petri in Christo Jesu Domino nostro." Sein (Gregor's) Leben blieb, sagt Schlosser, übrigens rein, wie es immer war. Das gestehen auch seine ärgsten Feinde, und die Lüge, die seine Vertraulichkeit mit Mathildis in spätern Zeiten zu einem verbotenen Umgange machte, ist eben so elend ersonnen als lächerlich. (Weltgesch. Bd. II. Th. 2. S. 720.); ebenso urtheilt Neander, KG. Bd. V. Abth. I. S. 197. 2) In lib. I. ep. 9. und in ep. 119. gibt Gregor die verschiedenen Gründe an, aus denen er sich für verpflichtet halte, für die Erhaltung Heinrich's IV. zu sorgen. S. Hefele's Conc.-Gesch. Bd. V. S. 9-10.

3) Gemmae (ecclesiarum) autem distractae quibusdam meretriculis donatae sunt, heißt es in der Hist. Archiepisc. Bremensium bei Lindenbrog. p. 94., und bei Bruno, hist. belli Saxonici liest man: Binas vel ternas concubinas simul habebat, nec his contentus, cujuscunque filiam vel uxorem juvenem et formosam audierat, si seduci non poterat, sibi violenter adduci praecipiebat. Aliquando etiam ipse uno sive duobus comitatus, ubi tales esse cognoverat, in nocte pergebat, et aliquando acti sui mali compos efficitur, aliquando vero vix effugiebat, ne a parentibus amatae sive marito occideretur. Uxorem suam, quam nobilem et pulchram suasionibus principum invitus duxerat, sic exosam habebat, ut post nuptias celebratas eam a se separare quaereret, ut tunc quasi licenter illicita faceret, cum hoc quod licebat, conjugium non haberet. (Struve, T. I. p. 176.). Die Freunde Heinrich's haben darüber die Achsel gezuckt, entschuldigt, niemals widersprochen.

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Rom zu kommen, erwiederte er damit, daß er auf der Versammlung seiner feilen Bischöfe zu Worms (24. Jan. 1076) die Absehung des Papst es erzwang. Nur der B. Adalbero von Würzburg und B. Hermann von Meß erklärten sich gegen dieses völlig unkanonische Verfahren. Dies ist ein Beweis," sagt Neander, „wie sehr diese Bischöfe und Aebte sich zu blinden Werkzeugen der Macht gebrauchen lassen konnten, und wie sehr sie eines strengen Regenten an der Spiße der Kirche bedurften." Zugleich waren hier dem Papste lächerliche und schmachvolle Verbrechen angedichtet worden, die dann der Kaiser mit freventlichem Hohne in dem. Schreiben: Heinrich an Hildebrand, nicht den Papst, sondern den falschen Mönch" verkündete. Zu solcher Vermessenheit war der König wohl in der Hoffnung auf das Gelingen des durch Cencius (Crescentius) intendirten Handstreiches in Rom verleitet worden.

Als Gregor jenes Libell gerade auf der römischen Fastensvnode erhielt, sprach er vor 110 Bischöfen, die für den Papst und die so geschändete Würde zu sterben gelobten, den Bann über Heinrich; seine Unterthanen entband er des weitern Gehorsams gegen ihn. Hierüber bildeten sich alsbald verschiedene Parteien, die sich wie mit dem Schwerte, so durch Schriften, bisweilen mit völliger Verkehrung des wahren Gesichtspunktes über die Eidesentbindung als natürliche Folge des Vannes gegenseitig bekämpften 1).

Die Anhänger Heinrich's erklärten es für Frevel, daß der Papst, sich über alle göttlichen und menschlichen Gefeße erhebend, es gewagt habe, die Unterthanen von der eidlichen Verpflichtung gegen ihre Fürsten zu entbinden. Die Macht des Fürsten als eine in göttlicher Ordnung gegründete betrachtend und sich berufend auf die Stellen des N. T., welche den Gehorsam gegen die Obrigkeit zur Pflicht machen (Röm. 13, 1 ff., Petri 2, 13-17. Tit. 3, 1.), glaubten sie keiner Gewalt auf Erden das Recht zuschreiben zu dürfen, dieselbe zu lösen. Hätten ja sogar die Apostel den heidnischen Obrigkeiten Gehorsam bewiesen und empfohlen, selbst unter Nero's Despotie. Die andere Partei gestand das über die Heiligkeit des Eides Vorgebrachte zu, behauptete aber, daß wenn er sich auf etwas dem göttlichen Geseze Widerstreitendes beziehe, er keine bindende Kraft haben könne. Niemals könne der dem Fürsten geleistete Eid die Unterthanen verpflichten, diesem zu gehorchen, wenn er sich dem von Gott bestimmten Leiter der ganzen Christenheit widersete. Als Excommunicirter sei er zugleich zur Verwaltung jedes bürgerlichen Ämtes unfähig, und Niemand dürfe mit ihm Umgang pflegen (s. Bd. I. S. 530), wie ja auch die bürgerlichen Geseze die Frist von Jahr und Tag für Befreiung vom Banne sehen. Gregor konnte auch durch keine Art von Scheingründen in der Ueberzeugung von der Rechtmäßigkeit seiner Handlung erschüttert werden. Er berief sich auf das Verfahren des Ambrosius gegen Theodofius d. Gr. und anderer Bischöfe und Päpste,

1) Den ertremsten Standpunkt nimmt wohl ein der Scholasticus Guenrich in dem im Namen des Bischofs Dietrich von Verdun an Gregor geschriebenen Briefe: Non est novum, homines saeculares saeculariter sapere et agere; novum est autem et omnibus retro saeculis inauditum, pontifices regna gentium tam facile velle dividere. (Martene et Durand, thesaur. nov. anecdot. T. I. p. 220 sq.) Dagegen der Standpunkt Gregor's in Greg. VII. epp. lib. IV. ep. 2., besonders lib. VIII. ep. 21. ad Hermiannum episc. Metensem. (Mansi. T. XX. p. 331 sq. Harduin. T. VI. P. I. p. 1469 sq.) Vgl. auch unten d. Supplement bei Mansi. T. XX. p. 377. Greg. ep. ad. Germanos: Audivimus inter vos quosdam de excommunicatione, quam in regem fecimus, dubitare ac quaerere, utrum juste sit excommunicatus, et si nostra sententia ex auctoritate legalis censurae, ea qua debuit deliberatione egressa sit. Die Vertheidigung Gregor's in Gebhardi Archiepisc. Salisburg. ep. ad Herimann. episc. Metens. (1081) in Tengnagel. vett. monum. ctr. schismaticos. Ingolst. 612. 4. Vgl. Helfenstein, Gregor VII. nach den Streitschriften seiner Zeit, Fff. 856.

und stellte dann die Frage, ob etwa Christus, als er dem Apostel Petrus die ganze Heerde zu weiden, und ihm die Gewalt zu binden und zu lösen übertrug, für die Fürsten eine Ausnahme gemacht habe?

Viele vermieden sogleich allen Umgang mit König Heinrich; die Sachsen fanden eine Ermuthigung; auch die Vasallen Deutschlands verließen Heinrich, selbst die ihm knechtisch ergebenen Bischöfe zogen endlich Unterwerfung und Reue vor. Die Versammlung zu Tribur (Oct. 1076) verpflichtete Heinrich, sich der Reichsregierung zu enthalten und nach altem Reichsgefeße" binnen Jahresfrist sich vom Banne des Papstes zu befreien 1). Heinrich, tief gedemüthigt, unternahm mit seiner Gemahlin Berta, seinem Sobne und einem treuen Gefährten die zumal im Winter höchst gefährliche Buß- und Pilgerreise über den Montcenis nach Canossa 2). Aus Mißtrauen gegen den unbeständigen Sinn des Königs wie insbesondere aus Rücksicht auf die im höchsten Grade gegen Heinrich entrüsteten deutschen Fürften zögerte Gregor, ihm Gehör zu geben; erst als die Stimmen der Vermittler nachdrücklicher wurden, zeigte er sich bereitwillig zur Lösung des Bannes unter der Bedingung: daß Heinrich auf einer Synode in Deutschland unter dem Vorsize des Papstes sich gegen die vorgebrachten Beschuldigungen vertheidigen, und nach Befinden der Sache das Reich behalten oder verlieren solle. Dadurch würde er auf eclatante Weise das päpstliche Richteramt über die Könige bethätigt haben. Zum Beweise völliger und aufrichtiger Aussöhnung feierte Gregor das heil. Meßopfer, und reichte dem Stönige zur Besiegelung seiner Wiederaufnahme in die Kirche den Leib des Herrn 3).

Wenn Gregor gegen andere Fürsten, besonders König Philipp von Frankreich wegen seines verbrecherischen Umgangs mit Bertrada seine Forderung nicht sogleich mit derselben Strenge verfolgte, so handelte er hier mit jener Klugheit, die stets die gegenwärtigen Verhältnisse erwägt, und weil er auch nicht auf einmal alle Regenten gegen sich herausfordern wollte und fonnte. Wo dagegen eine rasche, entschiedene Handlungsweise nöthig war, wie gegen König Boleslaw von Polen), schritt Gregor sogleich ein.

1) Diese Entscheidung mit dem langen Sündenregister und Klagen gegen Heinrich bei Lambert. ad a. 1076. (Pertz monum. T. VII. p. 252-253).

2) Lambert. ad a. 1076. berichtet darüber ausführlich. vgl. Hefele, Gregor VII. und König Heinrich IV. zu Canossa in Tüb. Q.-Schr. 861. S. 1–36. Conc.-Gesch. Bd. V. S. 81 ff. Die Scene zu Canossa ist übrigens nach sorgfältiger Zusammenstellung der Quellen nicht so schrecklich und lamentabel als sie bisher dargestellt ward. Nicht drei Tage und drei Nächte stand Heinrich vor dem Thore, sondern je nur a mane usque ad vesperam; und nicht in bloßem Hemde, sondern im „Bußhemde“ über den Kleidern. Selbst Floto sagt darüber (Heinrich IV. Bd. II. S. 129.): „Mit der Dunkelheit, die frühe einbrach (es war Januar), gingen sie in ihre Herbergen, um zu ruhen und zu essen. Am folgenden Tage wiederholte sich das Schauspiel." Leo nennt den Vorgang einen Triumph, den ein edler Mann über einen unwürdigen Schwächling feierte." Feßler, P. Gregor VII. und die Kirchenfreiheit, Innsbr. 850.

3) Dies gegen die äußerlich und innerlich ganz verdächtige Erzählung bei Lamb. von Hersfeld, Gregor habe den heil. Leib als Gottesgericht, daß er der ihm von der Gegenpartei angedichteten Verbrechen nicht schuldig sei, genossen und Heinrich zu gleichem Beginnen aufgefordert. S. Luden, Gesch. des teut. Volkes. Bd. IX. S. 580, gegen Stenzel, Gesch. der fränk. Kaiser. Th. I. S. 411. vgl. Döllinger a. a. D. 3. 145. Hefele, Conc.-Gesch. Bd. V. S. 88-90.

4) Vita St. Stanisl. in Bandtkie ed. chronic. Martini Gall. beigefügt.

Des Papstes Zweifel über Heinrich bestätigten sich: durch Schmähungen und Versprechungen italienischer Bischöfe und Großen aufgewiegelt, vergaß er seines eidlichen Versprechens! Da wählten die deutschen Fürsten zu Forchheim bei Bamberg den Herzog Rudolph von Schwaben, selbst gegen die Abmahnung Gregor's, zum Gegenkönig; der auch von Heinrich abgefallene und für den Thüringer Zehnten vergeblich streitende EB. Siegfried von Mainz krönte ihn, nachdem er Deutschland als Wahlreich anerkannt hatte; Heinrich ergriff die Waffen. Nach längerem Schwanken bannte Gregor den letteren von Neuem und erkannte Rudolph an (Nov. 1077). Dennoch wollte der Papst bei der seltenen Verwickelung der Verhältnisse, wodurch die Parteikriege in Deutschland einen hohen Grad von Grausamkeit erreichten, auf der Synode zu Rom (1078) die Gesandten beider anhören. Diese schwuren hier im Namen ihrer Herrn, daß sie das von Cardinallegaten in Deutschland zu haltende Colloquium auf keine Weise verhindern würden. Und als die Legaten beider Fürsten abermals auf der römischen. Synode im Februar 1079 erschienen waren, versuchte Gregor den Streit zu vermitteln. Gleichwohl kam es zwischen Heinrich und Rudolph in Thüringen zu zwei weitern mörderischen Schlachten (Januar 1080). Nun sprach Gregor auf der Synode zu Rom (März 1080) auf's Neue den Bann und die Absetzung über Heinrich aus, für Rudolph dagegen die Anerkennung mit dem größten Nachdruck. Jest brachte Heinrich es dahin, daß an Pfingsten 1080 neunzehn Bischöfe zu Mainz dem Papst den Gehorsam aufkündeten, und darauf lombardische Bischöfe auf dem Conciliabulum zu Brixen den EB. Guibert von Ravenna zum Gegenpapst, Clemens III., wählten, welcher Rudolph und den Herzog Welf bannte.

Als in Folge des erneuerten Kampfes Rudolph an den Folgen erhaltener Wunden starb, entschloß sich Gregor selbst mit Opfern die Normannen für sich zu gewinnen, und investirte den Herzog Robert Guiscard, nachdem er die P. Nicolaus II. geleisteten Eide wiederholt hatte. In Deutschland war Graf Hermann von Salm, der Luxemburger zum Gegenkönig erwählt worden (1081).

Nach diesen Vorgängen zog Heinrich nach Rom und belagerte es durch drei Sommer (1081-84). Erst im dritten eroberte er einen Theil der Stadt und im folgenden Winter die übrigen Theile. Gregor hatte sich auf die Engelsburg geflüchtet, wo er selbst in der äußersten Bedrängniß standhaft blieb. Der König war zur Aussöhnung bereit, wenn er zum Kaiser gekrönt würde. Doch darauf antwortete Gregor in hohem Ernste: wenn er Gott und der Kirche Genugthuung leisten wolle, beifügend: Keiner meiner Vorfahren hat von einem König größere Zugeständnisse erhalten als ich von Heinrich erhalten würde, wenn ich vom Pfade des Rechtes abweichen wollte. Aber ich fürchte das Dröhen der Gottlosen nicht und will lieber mein Leben opfern, als zum Bösen stimmen." Dann verhieß er ein Concil, welches entscheiden solle, wer der Urheber solchen Unheils für Kirche und Staat sei. Heinrich aber ließ seinen Gegenpapst zu Rom nochmals wählen und sich und feine Gemahlin von ihm krönen (1084). Der schrecklichen Verwüstung und namenlosen Verwirrung müde, wollten die Bischöfe beider Parteien auf der Versammlung zu Gerstungen (1085) durch einen Beweis der Achtung vor der Wissenschaft den langwierigen Streit nicht mit dem Schwerte, sondern durch die Bücher entscheiden. Und es freuten sich die Laien, voll der Ueberzeugung: daß der Spruch der Wahrheit, der aus Büchern ge

schöpft werde, weder gefälscht werden, noch Andere zum Falschen führen fönne 1).

In Italien war Robert Guiscard zur Befreiung Gregor's herangezogen; bei der Verstimmung der Römer zog der Papst mit ihm nach Salerno. Hier erneuerte er auf seiner lezten Synode den Bann gegen Heinrich, und erklärte in einem schönen Vermächtnisse an die gesammte Christenheit): „Nur darum hat sich Alles wider mich erhoben und ver schworen, weil ich bei der dringendsten Gefahr der Kirche mich habe entschließen müssen, sie aus ihrer Knechtschaft zu erheben. Während es dem ärmsten Weibe vergönnt ist, sich nach den Gesezen ihres Landes und ihrem Willen ehelich zu verbinden, soll es der Kirche, der Braut Christi und unserer Mutter, verwehrt sein, ihrem Bräutigame anzuhängen. Niemals durfte ich zugeben, daß Häretiker, Ehebrecher und Eindringlinge sich die Söhne der Kirche unterwarfen und die Schmach ihrer Vergehen auf sie übertrügen." Bald darauf starb er (25. Mai 1085) mit den Worten (nach Psalm 44, 8.): „Ich habe das Recht geliebt, das Unrecht gehaßt, darum sterbe ich im Eril," ein treffender Commentar seines mit reicher Gnade begabten Lebens 3).

Aeußerlich überwunden lebte Gregor's großer Gedanke: die Freiheit der Kirche durch Losreißung der Bischöfe aus der Abhängigkeit von der weltlichen Macht fort. Der Altar ward eine Freistätte gegen die Gewaltthätigkeiten des Thrones; einzelne Städte gelangten zur Freiheit, deren unvorhergesehene Wirkung sich für die Menschheit vortheilhaft zeigte. Waren auch seine Handlungen und sein Plan nicht stets frei von falschen Folgerungen; verdienen sie dann ihrer Großartigkeit wegen nicht dieselbe, wenn nicht eine noch höhere Bewunderung, Achtung und Verehrung als die Siege der Römer? Keiner wird Gregor erheben, ohne sich selbst zu erheben, und in Wahrheit waren es gerade die edelften Geister seiner Zeit und der Nachwelt, welche ihn erkannt, gewürdigt und bewundert haben. Papst Benedict XIII. hat ihn (1728) unter die Heiligen der Kirche Gottes versett *).

1) Kunstmann, die Synode zu Gerstungen. (Freib. Zeitschr. für Theol. Bd. IV. S. 116 ff.)

2) Dies nur aufbewahrt in der Chronik von Verdun, und daraus bei Mansi im appendix altera, epp. XV. ad omnes fideles. T. XX. p. 628-30.

3) Paul Bernried, und mit ihm stimmen die meisten fast wörtlich überein, vita Greg. VII. c. 108.: Adstantibus ei episcopis et cardinalibus eumque pro laboribus sanctae conversationis et doctrinae beatificantibus respondit: ego, fratres mei dilectissimi, nullos labores meos alicujus momenti facio, in hoc solummodo confidens, quod semper dilexi justitiam et odio habui iniquitatem, propterea morior in exilio.

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*) Man vgl. selbst das heftigste Manifest gegen Gregor, die ep. Theoderici, episc. Virdunens., bei Martene et Durand, thesaur. novus anecdot. T. I. p. 215. Das firchliche officium rühmt ihm nach: universam ecclesiam mirifice illustravit. - Sicut sol effulsit in ecclesia Dei; libertati ecclesiae restituendae, exstirpandis erroribus et corruptelis tanto studio incubuit, ut ex Apostolorum aetate nullus Pontificum fuisse tradatur, qui majores pro ecclesia Dei labores molestiasque pertulerit, aut qui pro ejus libertate acrius pugnaverit. Vir vere sanctus, criminum rindex et acerrimus ecclesiae defensor pluribus in vita et post mortem mira

culis clarus.

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