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zu Ausgaben der Classiker, so zu Uebersehungen der Kirchenväter und zur Erleichterung des Studiums der heil. Schrift nach dem Urterte benut. Von den Fürsten und den Päpsten gleich hochgeachtet, hat er gleichwohl über die entartete Scholastik und die Thorheit der Mönche gespottet. Obschon auch er gegen die überhandnehmende Richtung des Heidenthums klagte, so hat dieses doch in ihm selbst das religiöse und kirchliche Interesse oft geschwächt. Auch den für die wissenschaftliche Bildung Süddeutschlands so einflußreichen Rudolph Agricola aus Friesland, Professor in Heidelberg, hat die Bekanntschaft mit der heidnisch-classischen Literatur der Kirche nicht entfremdet. Dasselbe gilt wohl auch von Conrad Celtes, dem ersten gekrönten deutschen Dichter († 1508). Mit gleicher Treue blieben dem Christenthum ergeben der Spanier Ludovicus Vives († 1540) und der Franzose Wilhelm Budäus († 1540 im 73ten Jahre), welche mit Erasmus das gefeierte literarische Triumvirat bildeten ). Bei etwaiger Verglei chung wurden sie so charakterisirt, daß Erasmus sich durch Reichthum der Rede (dicendi copia), Budäus durch Geist (ingenio), Vives durch Scharffinn (judicio) auszeichne. Auch ist bekannt, was in England Fisher, B. von Rochester, John Colet, Dechant der St. Paulskirche in London, von Lilly und Thomas Morus), der Freund des Erasmus, zum Aufblühen der classischen Wissenschaften gethan haben, ohne dem Christenthume entfremdet zu werden.

§. 286. Das Studium der heil. Schrift; Verbreitung unter dem Volke. +Richard Simon, hist. critique des principaux commentateurs du N. T. Rosenmüller, hist. interpretationis libror. sacror. in eccles. christ. ed. II. Lips. 814. 5 T. Meyer, Gesch. der Schrifterklär. Götting. 802-9. 5 Bde.

Wie schon im zehnten Jahrhundert Gerbert bei den Arabern in Cordova den Grund zu seiner umfassenden Gelehrsamkeit gelegt hatte, so gaben auch jeht die von den Juden in Spanien verfaßten Bibelcommentare (j. S. 129.) den Christen Anregung, die heil. Schrift, besonders das A. T., "statt nach der seither üblichen Methode in der lateinischen Uebersetzung, im Urterte zu studiren, und unterstützt durch linguistische Hilfsmittel strenger nach dem Wortsinne zu forschen. Die Kirche weit entfernt, sich dagegen aufzulehnen, hat vielmehr, den großen Werth eines solchen Studiums klar erkennend, auf dem Concil zu Vienne unter Clemens V. (1311) verordnet: daß zu Rom, Paris, Oxford, Bologna, Salamanca je zwei Professoren der hebräischen, chaldäischen, arabischen und griechischen Sprache angestellt wer den sollten). Obschon diese Bestimmung zunächst nur für den Zweck der Missionen erlassen ward, so wirkte sie doch auch bald auf wissenschaftliche Bestrebungen, namentlich auf dem Felde der Bibelerklärung ein.

Hierin aber ging voran der Franziscaner Nicolaus von Lyra'),

1) Bei Ludovic. Vives erinnern wir besonders an seinen berühmten Commentar zu Augustin. de civit. Dei (f. Bd. I. S. 257. Note 3.), de disciplinis oft hrsg. Bon Budaeus gehört hieher besonders de transitu Hellenismi ad Christianismum. 2) De optimo reipubl. statu deque nova insula Utopia. Vgl. †*Nudhardt, Thom. Morus a. d. Quell. bearb. Nürnb. 829. Thommes, Thom. Morus, Lordkanzler von England. Augsb. 847. Vgl. v. Redwig, Thom. Morus, Tragödie Act II. Auftritt 2.

3) Clement. lib. V. Tit. I. c. 1. (Corp. juris Canon.)

4) Das Hauptwerk postillae perpetuae in biblia (Rom. 471. 5 Vol. f.) am besten

Lehrer der Theologie zu Paris (Postillator, Dr. planus et utilis † 1341). Ohne den allegorischen, moralischen und anagogischen Sinn ganz aufzugeben, hat er durch seine Kenntniß der orientalischen Sprachen vorzugsweise für die buchstäbliche oder grammatisch-historische Erklärung des A. und N. T. viel geleistet. Seine Bedeutung auch für die Folge ist in dem bekannten Spruche:,,Si Lyra non lyrasset, Lutherus non saltasset" hinlänglich angedeutet. Im fünfzehnten Jahrhundert verfaßte Alphons Tostatus, Doctor zu Salamanca und später Bischof von Avila († 1454), ausführliche Commentare über die meisten historischen Bücher des A. T. und über das Evangelium des heil. Matthäus, worin er große Gelehrsamkeit bewies und auf viele Einwendungen der damaligen Juden in Spanien antwortete. Auf der Synode zu Basel, wo er zugegen war, wurden die Verordnungen von Vienne über das Studium der griechischen und orien talischen Sprachen erneuert, und ihre Ausführung blieb nicht blos from mer Wunsch.

Tiraboschi zählt in Italien neben dem Mönche Jacob Philipp von Bergamo, Johannes Picus von Mirandola, Palmieri, Giavozzo, Manetti noch andere bedeutende Orientalisten im fünfzehnten Jahrhundert auf. Bald bereitete Agostino Giustiniano seine Polyglotte über die Psalmen vor, und Tesio Ambrogio wurde von Leo X. als Professor der orientalischen Literatur in Bologna angestellt. In Spanien ward nach dem großartigen Plane des Cardinal Ximenes') die Complutenser Polyglottenbibel unternommen, in der von vielen spanischen Gelehrten die hebräischen, chaldäischen, griechischen u. a. Terte mit entsprechenden Wörterbüchern und Grammatiken geliefert wurden. Fast alle diese Bestrebungen gingen Reuchlin vorher, weshalb unrichtig behauptet wird: „Er habe bei seinem Eintritte in die Welt die Kenntniß der hebräischen Sprache unter den Christen ganz erloschen, ja verachtet gefunden." Auch beschäftigten sich ja gleichzeitig mit Reuchlin in Tübingen der Franziscaner Summenhardt, Paul Scriptoris, Conrad Pelikan mit dem Hebräischen, und schon 1505 war Johannes Löschenstein von Dr. Ed als Professor der hebräischen Sprache nach Ingolstadt berufen, der unabhängig von Pelikan und Reuchlin sich seine orientalischen Kenntnisse erworben hatte. Damit sollen dem classisch gebildeten Johannes Reuchlin2), der das Hebräische von Johannes Wessel erlernte, die Verdienste um die Förderung des Studiums des alttestamentlichen Grundtertes nicht abgesprochen werden; doch galt ihm rabbinische Weisheit sicher mehr als christliche Wahrheit.

cura Fr. Feuardentii, J. Dadrei et Jac. de Cuilly. Lugd. 590. vgl. Freib. Kirchenler. Bd. VI. S. 688 ff.

1) Biblia sacra; vetus testam. multiplici lingua nunc primo impressum. T. I— V.; N. T. T. VI. Compluti 1514-17. f. Vgl. †E. Fléchier, histoire du Card. Ximenes. Par. 643. 2 T. deutsch von P. Friz. Würzb. 828. 2 Th. J. de Marsolier, hist. du ministère du Card. Xim. Toul. 694. *Hefele, der Cardinal Ximenes und die kirchl. Zustände Spaniens am Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Tüb. 844. S. 120-158.

2) De verbo mirifico libb. III. Tub. 514 f. De arte cabbalist. libb. III. Hag. 517. De rudiment. hebr. Phorcae 506 f. Bas. 573 f. De accentib. et orthographia ling. hebr. Hagae 518 ff. Epp. Hag. 514 ff. Freib. Kirchenler. Bd. IX. S. 233 ff. Mayerhoff, Reuchlin und seine Zeit, Brl. 830; Lameg, Joh. Reuchlin, eine biogr. Skizze, Pforzheim 855.

Alzog's Kirchengeschichte. 8. Auflage. II.

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Der Streit, den gegen ihn Pfefferkorn') und die Cölner Dominicaner, besonders Hoch straten erhoben und bis zur Forderung steigerten: Alle rabbinischen Bücher zu verbrennen," galt zunächst der Ueberschäßung rabbinischer Weisheit, und stammte keineswegs aus bloßer Habsucht und Verfinsterungssucht. Lebten ja doch zu Cöln, dem vermeintlichen Verfinsterungsorte, Johann Potken, Propst zu St. Georg, einer der tüchtigsten Orientalisten jener Zeit, und Ortwin Gratius, einer der vortrefflichsten Humanisten, Freund und Vertheidiger der Dominicaner in dem bessern Theile ihrer Opposition *). Die leßtern wurden wegen des unerleuchteten, übertriebenen Eifers gegen das orientalische Sprachstudium von dem Bischof von Speyer, dem Commissarius P. Leo's X., zurückgewiesen (1514), weil die Kirche den wahren Gebrauch dieses Studiums jederzeit geschäßt hat. Vergeblich waren die Anstrengungen Hochstraten's in Rom, das gefällte Urtheil rückgängig zu machen. Diesen Erfolg mißdeutend, verbrei teten mehrere Humanisten hämische Schriften über ihre Gegner (epistolae obscurorum virorum), wobei Ulrich von Hutten sich zugleich gegen das Papstthum erhob.

Sehr fördernd für das Bibelstudium waren endlich die Bemühungen des Erasmus durch seine A u s g a ben des griechischen Tertes des N. T. mit neuer Ueberseßung, Paraphrase und kurzen rechtfertigenden Noten, wobei er besonders die griechischen Eregeten benußte. In Frankreich bereitete Jacob Faber (Le Fèvre d'Estaples † 1537) durch kühne Kritik (daher anfangs censurirt), ansprechende Commentare und seine franzöfische Ueberseßung ein gründliches Studium der heil. Schrift vor 2).

Nachdem schon seit dem zwölften und dreizehnten Jahrhundert das Lesen einzelner Bücher der hl. Schrift in approbirten Uebersehungen, welches die Kirche niemals verboten hat3), unter dem Volke einheimisch ge

1) Pfefferkorn, de judaica confessione. Colon. 508; de abolendis scriptis Judaeorum; narratio de ratione celebrandi Pascha apud Judaeos. Vgl. Hogstraten, destructio cabbalae seu cabbalisticae perfidiae adv. Reuchlinum. Antv. 518. Contra dialogum de causa Reuchlini, et Apologiae contra Reuchlinum. Vgl. v. d. Hardt, hist. litter. Ref. Pars II. Gröne in Tüb. Q.-Schr. 1862. H. 1. S. 132-138.

*) Gegen die epp. obscuror. viror. lib. I. Hagen. 516. lib. II. Bas. 517. neue Ausgaben von Münch, Lips. 827; von Rotermund, Hann. 830; von E. Böcking, Lips. 858, verfaßte Gratius eine etwas matte Erwiederung in den Lamentationes obscur. viror. oft edirt jüngst mit revidirtem Terte von E. Böcking, Lips. 865. Weislinger, Huttenus delarvatus, d. i. wahrhafte Nachricht von der Ausg. der epist. viror. obscur., worin gehandelt wird vom Streite zwischen Reuchlin und Pfefferkorn 2c. Constanz 730. Neuere Untersuchungen über die Verfasser der epp. obsc. vir. von Mohnike (Zeitschr. für hist. Theol. 843. H. 3. u. bei Böcking).

2) Psalterium quintuplex. Par. 509. com. in epp. Paul. Par. 512. in IV. evang. Meld. 522. franz. Bibel seit 1523 vollständ. Antv. 530 f.

3) Daher erklärte der gesammte kathol. Episkopat in England gegen diese Verunglimpfung der kath. Kirche im J. 1826 öffentlich (f. unten §. 404.): „Die katholische Kirche hat das Lesen und die Verbreitung der hl. Schriften in authent. Exemplaren und in der Ursprache nie verboten, nie erschwert. Es hat nie ein allgemeines Geset in der kathol. Kirche gegeben, wodurch das Lesen approbirter Uebers. der hl. Schrift verboten worden wäre." Nur ist zu gewissen Zeiten und Orten die Freiheit, die Bibel zu lesen, mehr oder minder beschränkt worden, wofern ein gesezwidriger Geist dieses forderte. Solche Umstände waren vorhanden, als die Waldenser und Albigenser sich gegen Kirche und Staat auflehnten und ihr Verfahren durch die hl. Schrift rechtfertigen wollten. Die gewöhnlich beigebrachte Bestimmung Innocenz' III. (lib. II. ep. 141.) verbietet nicht das Lesen der Bibel in der Uebersehung,

worden war, zeigte sich in dieser Periode ein ungleich regeres Interesse dafür, so daß in Frankreich, England, Italien und Deutschland durch Hilfe der Buchdruckerkunst ganze Bibeln in der Landessprache schnell auf einander folgen mußten '), um dem Verlangen des Volkes zu genügen. In Deutschland erschienen bereits vor Luther seit 1460 wenigstens sechszehn vollständige Bibeln in hochdeutscher und fünf in plattdeutscher Mundart 2). Darnach ist es unwahr, daß Luther erst die Bibel unter der Bank hervorgezogen und zuerst in's Deutsche übersetzt habe, obschon Luther selbst behaup tete: „Denn am Tage ist, daß in den Universitäten eine lange Zeit solches nicht gehandelt, dahin gebracht ist, daß das heil. Wort Gottes nicht allein unter der Bank gelegen, sondern von Staub und Motten nahend verweset." (Vorrede z. Teut. Theol.)

Ueberfieht man nun die vorgeführten wissenschaftlichen Leistungen, welche übrigens durch die mit Hilfe der nun erwachten Kritik gewonnenen historischen Resultate eines Nicolaus von Cusa, Laurentius Valla, Antoninus, EB. von Florenz, Johannes, Abt von Trit tenheim, und des Domherrn Albrecht Cranz, so wie durch andere bedeutende Geschichtswerke aus dieser Zeit von Macchiavelli, Bembo, Guicciardini, Aeneas Sylvius u. A. nicht unbe deutend vervollständigt werden, so wird man über diesen schnellen und schönen Anlauf wissenschaftlicher Bestrebungen in allen Sphären nicht allein zufriedengestellt, sondern überrascht. Nur das erscheint beklagenswerth, daß die Wissenschaft, einst mit und für die Kirche innigst verbunden, bei der immer noch nicht erfolgten Reformation vielfach opponirend gegen fie auftritt und den religiös kirchlichen Sinn theilweise schwächt.

sondern fordert nur den Bischof von Meß auf, die Ueberseßung zu prüfen und zu corrigiren. Aus den erwähnten Gründen untersagte die Synode zu Toulouse 1229 und zu Tarragon 1234 den Gebrauch der Ueberseßung in die franz. Sprache, und aus ähnlichen Rücksichten wurde im 16. Jahrhundert fein Verbot, die Bibel in der Landessprache zu lesen, sondern nur eine angemessene Beschränkung gegeben. Vgl. regula IV. indicis libror. prohibitor. f. Malou, la lecture de la sainte bible en langue vulgaire. Louv. 846. deutsch. Regensburg 848. 2 Bde. Der Protestant Daniel sagt in den theol. Controversen, Halle 843. S. 73: „Wir können es nachweisen, daß auch im Mittelalter die Kirche selbst nie von dem ihr anvertrauten Kleinode der Schrift gelaffen, nie dasselbe, wie so Manche sich einbilden, mit Füßen getreten hat."

1) Die Aufzählung dieser Uebersehungen in den verschiedenen Ländern bei le Long, bibliotheca sacra in binos syllabos distincta; subjiciuntur grammaticae et lexica praesertim Orientalium etc. Par. 723. 2 T. f. Vgl. Freib. Kirchenley. Bd. XII. S. 1210-14. *Reuß, Gesch. der heil. Schriften des N. T. 4 A. Braunschw. 864. S. 440-519.

2) Die erste ohne Druckort mit dem Wappen Kaiser Friedr. III. (1460 oder 62 wahrscheinlich zu Mainz), dann zu Mainz 1467. Nürnb. 1477, 1483, 1490, 1518; in Augsburg 1477, 1480, 1483, 1487, 1490, 1494, 1507, 1518, 1524; zu Straßb. 1485. Diese in hochdeutscher Mundart erschienenen Ausgaben sind keineswegs nur unveränderte Abdrücke einer und derselben Uebersetzung. Im niedersächsischen Dialekt zu Lübek 1494 und zu Halberstadt 1522. Im Plattdeutschen zu Köln zwischen 1470 u. 80, zu Delft 1477, zu Gouda 1479, zu Löwen 1518. s. Panzer, liter. Nachr. von der allerält, gedruckt. deut. Bibel. Nürnb. 774. und Gesch. der röm. kath. deutschen Bibel. Nürnb. 781. Kehrein, zur Gesch. der deutschen Bibelübersehung vor Luther nebst 34 verschiedenen deutschen Uebersehungen von Matthäus Cap. 5. Stuttg. 851.

Viertes Capitel.

Das religiöse Leben, der Cultus, die Bußdisciplin.

§. 287. Das religiöse sittliche Leben.

Mehr als je hat hier die protestantische Geschichtsdarstellung von der Verderbniß der alten Kirche Alles gesagt und aufgedeckt, Vieles sogar übertrieben und entstellt; von den Tugenden, die sie bewahrte, hat sie hartnäckig geschwiegen. Wir berichten unserm Princip getreu neben dem Einen das Andere.

Die schmachvolle Lage des Oberhauptes der Kirche hat wie auf den Klerus, so auch auf das religiöse Leben des christlichen Volkes höchst nachtheilig eingewirkt. Zur Zeit des Schisma waren die Gemüther oft in den traurigsten Zwiespalt verseßt, nicht wissend, welchem der gleichzeitigen Päpste sie kirchlichen Gehorsam zu leisten hätten. Weder die Weltgeistlichen noch die Klöster konnten in ihrem jeßigen Zustande wie früher den religiösen Sinn beleben und erhalten, geschweige erhöhen. So schwand allmälig die religiöse Begeisterung und die Fülle der Poesie aus dem Volksleben; an die Stelle der Minnesänger traten die oft handwerksmäßigen Meistersänger. Dagegen nahm an manchen Orten der Aberglaube auf höchst betrübende Weise überhand, und steigerte sich bis zu dem vielfach gestalteten Herenwesen), weil im fünfzehnten Jahrhundert die von Mauren und Arabern auch zu den Christen gedrungenen und gepflegten abergläubischen Wissenschaften der Kabbalistik und Magie, wie die Alchymie, Astrologie, Theurgie und Nekromantie solchem Wahne das Wort redeten. Petrarca verspottete solche Verirrungen, Johannes XXII. erließ eine Bulle gegen die Alchymie, und auf Betrieb Gerson's verdammte die Sorbonne in 28 Artikeln den mannigfaltigen Aberglauben der Zeit (1348). Sixtus IV. bedrohte diese Verwegenheit, Innocenz VIII. gab strenge Geseze gegen die Zauberei, und stellte gegen diesen besonders in Deutschland grassirenden Wahn die Herenrichter Sprenger und Heinrich Institor auf. Als Gesegbuch für diese Herenprocesse ward der s. g. Herenhammer (malleus maleficarum) gebraucht. Und diese Processe haben unter Berufung auf Leviticus 20, 27. (vir sive mulier, in quibus Pythonicus vel divinationis fuerit spiritus, morte moriatur) Tausende dem Scheiterhaufen überliefert 2). Ebenso dauerten ungeachtet der frühern päpstlichen Verbote die Judenverfolgungen fort (s. unten §. 295).

Aber selbst mitten in diesem Verfalle erhielt sich besonders durch die Bemühungen der neuen, sogleich vorzuführenden Orden und Brüderschaften in ziemlich weiten Kreisen die frühere Innigkeit und Kraft des religiösen Gefühls. Während die Geistlichen vielfach ihre Pflichten vernachläßigten, belebte man den religiösen Sinn durch Lectüre der heil. Schrift in der Muttersprache. In Deutschland haben auch mehrere Mystiker: wie Tauler,

1) Horst's Dämonologie oder Gesch. des Glaubens an Zauberei und dämonische Wunder, seit der Zeit Innocenz VIII. 2 Thle. Frkf. a. M. 1818. Dessen Zau berbibliothek. Mainz 821-26. 6 Thle. Soldan, Gesch. der Herenprocesse aus den Quellen dargestellt. Stuttg. 843. Bonner Zeitschrift für Philos. und katholische Theol. v. 844. H. 1. S. 71 ff. Dr. Haas, die Herenprocesse, ein culturhistor. Versuch mit Documenten, Tüb. 865.

2) Vgl. Freib. Kirchenley. Bd. V. S. 155 ff.

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