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(die latein. Werke in den zwei letten Ausgaben nur in deutscher Uebersekung). In beiden Originalsprachen edirt von Plochmann und Jrmicher, Erl. 826-56. 67 Bde. vgl. Irmischer, kurze Gesch. der Gesammtausgabe von Luther's Werken (Zeitschr. für Protestant. und Kirche 850. H. 1.) Luther's Briefe, Sendschreiben und Bedenken, herausg. von de Wette. Berl. 825-28. 5 Th. vervollständigt von Dr. Burkhardt, Leipz. 866. Melanchthon, hist. de vita et actis Lutheri. Vit. 546. ed. Augusti. Vrat. 817. Daneben die Biographien von Cochläus, Ulenberg; aus der neusten Zeit neben Uckert, Luth. Leben. Gotha 817. 2 Bde., Pfizer's (u. a. idealis.) Leben Luth. Stuttg. 836, Schenkel, die Reformatoren (Luth., Zwingli, Calvin, Melanchthon), Wiesb. 856. Jürgens, Luther von seiner Geburt bis zum Ablaßstreit. Lpz. 846. 4 Bde. zu vgl. Audin, hist. de la vie, des écrits et des doctrines de Mart. Luth. Par. 839. 2 V. éd. II. Par. 841. deutsch. Augsb. 843. u. „Luther's Werk u. Luth. Werke" von J. v. Görres im Katholiken 1827. Bd. 26. *Freib. Kirchenlexikon Artikel „Luther" von Döllinger.

Am Ende des zweiten Zeitraumes fand sich in den verschiedenen Sphären des kirchlichen Lebens mannigfacher Zündstoff angehäuft, der in Verbindung mit vielfachen politischen Gährungselementen um so größere Gefahr drohte *). Der frühere Einfluß des Papstes auf ganz Europa war in Folge des päpstlichen Schisma's, der Kämpfe auf den Concilien zu Constanz und Basel, und endlich noch durch das ungeistliche und kriegerische Leben einzelner Kirchenoberhäupter geschwächt. Der patriotische und ritterliche Kaiser Maximilian hatte zwar in dem jest in viele Einzelstaaten zersplitterten Deutschland den ewigen Landfrieden eingeführt (1495), und durch die Errichtung des Reichskammergerichtes in etwa gesichert; doch standen ihm bei dem jest gesunkenen kaiserlichen Ansehen zu geringe Mittel zu Gebote, um nöthigenfalls nachdrücklich im Innern und nach Außen aufzutreten. Neben den reichen freien Städten stand ein größtentheils verarmter ungebildeter Adel, und ein unzufriedenes, gedrücktes, darum zu Aufständen geneigtes Volk. Die kampflustigen Ritter, über die Aufhebung des Faustrechts grollend, warteten nur auf einen geeigneten Augenblick, dem Fürsten- und geistlichen Regimente mit dem Schwerte ein Ende zu machen.

Als nun noch auf Marimilian's Enkel Carl die Krone Spaniens überging (1516), und derselbe auch die Kaiserkrone mit der ganzen österreichi schen Erbschaft erhielt (1519), kam es in Folge der Eifersucht Frank reichs gegen das Haus Habsburg unter seinem jungen, ehrgeizi gen und kriegerischen König Franz I. (5. 1515) zu einem offenen Kampfe, während von Osten her Desterreich, Deutschland, Ungarn und Polen durch die wachsende Uebermacht der Türken heftig bedroht wurden. In Frankreich, Spanien und England hatte nach theilweise heftigen Kämpfen die königliche Macht über die seither mächtige Aristokratie gesiegt, wogegen in Dänemark, Norwegen und Schweden die gewaltige Aristokratie der Geistlichkeit und des Adels die Macht der Könige sehr beschränkte.

Unter diesen also gestalteten politischen und religiösen Verhältnissen kam es darauf an, ob ein starker, organisirender und für das wahre Interesse der Kirche und der Staaten aufrichtig besorgter Geist den gewaltsamen Ausbruch der gährenden Leidenschaften durch die bestehenden Autori

*) Vgl. Möhler's Abhandlung über den Zustand der Kirche im 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts (gesammelte Schriften Bd. II.); mit etwas andern Re: sultaten ein gleicher Auffah von Gröne, Zustand der Kirche Deutschlands vor der Reformation in Tüb. D.:Schr. 1862. §. 1. S. 84-138.

täten noch beschwören und sie durch eine befriedigende Reform beseitigen, oder ob Einer unbesonnen oder in revolutionärer Weise den Feuerfunken in die gährende Masse werfen würde. Die Geschichte antwortet: es geschah das Leßtere; die angeregten gewaltsamen Bewegungen auf dem kirchlich-religiösen Gebiete erzeugten bald auch erschütternde politische Umwälzungen.

Der Mann nun, welcher jene gewaltsame Bewegungen auf dem kirchlichen Gebiete hervorbrachte, war Martin Luther. Er wurde am 10. November 1483 zu Eisleben geboren. Sein Vater, erst Bergmann, dann Rathsmann in Mansfeld, wollte den gegen Eltern und Lehrer störrigen Knaben für das Rechtsstudium bestimmen, wofür er zu Magdeburg und Eisenach die Vorstudien machte. Seit 1501 studirte Luther auf der Universität in Erfurt Dialektik und die lateinischen Classiker; 1505 erhielt er den Magistergrad und begann Vorträge über die Physik und Ethik des Aristoteles *). Bei diesen Studien aber fand Luther zu wenig Nahrung für sein bewegtes religiöses Leben; dabei zu Extremen geneigt floh er zufolge des plöglichen Todes eines Freundes in das Augustinerkloster zu Erfurt (17. Juli 1505), legte gegen den Willen seines Vaters und seiner Freunde voreilig Profeß ab, und wurde kurz darauf Priester (1507).

Jest studirte er vorzugsweise die hl. Schrift, besonders mit Zuziehung der Commentare des Nicolaus von Lyra. Durch den Provincial des Augustinerordens in Meißen und Thüringen, Johann von Staupis, wurde er auf die Werke des hl. Augustinus hingewiesen. Als der Churfürst Friedrich der Weise von Sachsen für die neu errichtete Universität Wittenberg Lehrer warb, ward er zu einer Professur vorgeschlagen. Dort lehrte Luther (1508) erst Dialektik, später Theologie; nach längerm Widerstreben begann er auch zu predigen. In Geschäften seines Ordens ging er auf einige Zeit nach Italien (1510). Beim Anblick der Kirchen- und Weltstadt rief er aus: Sei mir gegrüßt, heil. Rom!" Seine ehrwürdigen Orte besuchte er mit Andacht und Rührung: „ja er bedauerte es schier, daß seine Eltern nicht schon gestorben wären, damit er durch Messen und andere treffliche Werke und Gebete sie aus dem Fegfeuer erlöste." Nur an dem Ge= rüchte von dem Unglauben dortiger Geistlichen nahm er Anstoß. Während seiner fernern Wirksamkeit als Doctor der Theologie (1512) verwendete er großen Fleiß auf die Auslegung des Römer- und Galaterbriefes und des Psalters. Hier schon bildete sich in ihm die Vorstellung, daß alle guten Werke werthlos, unsere Seligkeit vom Glauben allein abhänge.

Damals kam von dem prachtliebenden und, wie man sagte, drei Pontificate verschwendenden P. Leo X. eine Ablaßverkündigung, deren Ertrag für die Ausbauung der von Julius II. begonnenen Peterskirche zu Rom bestimmt war'). Mit der Ausführung dieser Verkündigung in Deutschland war der nicht minder prachtliebende Churfürst Albrecht, Erzbischof von Mainz und Magdeburg und Administrator von Halberstadt, beauftragt 2). Für seine Bisthümer berief er den wissenschaftlich tüchtig geschulten und als Volksredner bekannten Dominicaner Teßel von Leipzig, der den Ablaß wohl in etwas derber Manier, nie aber in der ihm angedichteten frivolen

*) Kampschulte, die Universität Erfurt und ihr Verhältniß zum Humanismus und der Reformation, Trier 858-62. 2 Thle.

1) Die Bulle bei v. d. Hardt. 1. c. T. IV. p. 4.

2) Hennes, Albrecht von Brandenb., Erzb. von Mainz u. Magdeb., Mainz 858. Jac. May, der Churf., Cardinal und Erzb. Albrecht II. mit 82 Urkunden und Beilagen, München 866.

Weise angepriesen haben mag1). Nach der frühern Opposition gegen das Ablaßwesen von kirchlicher und staatlicher Seite (f. S. 135 u. 167) erregte dies mehrfach Anstoß. Denn schon hatten die Churfürsten (1500) gegen derartige Ablaßverkündigungen protestirt und festgesezt (1510), daß bei verkündeten der Erlös in Deutschland bleiben sollte; Kaiser Marimilian hatte die Maßregel kräftig unterstüßt. Der Bischof Johann von Meißen hatte verboten, irgend einen Ablaßprediger in seine Diocese aufzunehmen, und für die Diöcese Constanz waren ähnliche Verordnungen erlassen.

Hiernach war Luther nicht der erste, der sich gegen den Mißbrauch des Ablaßhandels erklärte; es lag hierin noch nichts Ungeseßliches in seiner Stellung als Prediger, Beichtvater und Lehrer der Theologie. Auch der Anschlag der 95 Thesen über den Ablaß am Vorabende des Allerheiligenfestes (31. Oct. 1517) auf Ermunterung seiner Freunde war nach der Sitte der damaligen Zeit nichts Ungewöhnliches, und Luther verwarf darin nicht den Ablaß, vielmehr erklärte er in der 71sten Thesis: „Wer wider die Wahrheit des päpstlichen Ablasses redet, der sei ein Fluch und vermaledeit,“ und betheuerte zugleich: „daß er nichts sagen wolle, was gegen die heilige Schrift, die Lehre der Kirchenväter und der Päpste verstoßen würde. Nur wünsche er über den Ablaß, „von dem er nichts verstünde," Aufschluß zu erhalten. Und diesen hatte er nach Ausweis des widersprechenden, oft burlesten Inhaltes und der theilweise höhnenden Form der Thesen gar sehr nöthig 2). Uebrigens leuchtete in vielen dieser Thesen schon die spätere Grund

1) Gegen die maßlosen Entstellungen und Erdichtungen in frühern Biographien Tezel's von Hecht (Vitemb. 717.), von Vogel, Lpz. 717 u. 727., von Hoffmann 844. vgl. *Briefwechsel zweier Katholiken über den Ablaßstreit zwischen Tezel und Luther. Frff. a. M. 817. *Gröne, Tezel und Luther oder Lebensbeschreib. und Rechtfertigung des Ablaßpred. Dr. Joh. Tezel. 2. A. Soest 860. Zudem schrieb Tezel in seiner instructio summaria (vom 31. Octob. 1517) den Pfarrern vor: „Wer gebeichtet hat und innern Schmerz über seine Sünde empfindet (confessus et contritus), dem kann, wenn er Almosen gibt (eleemosynam d. i. das Ablaßgeld), Nachlaß der zeitlichen und kanonischen Kirchenstrafen gewährt werden.“ (s. Löscher a. a. D. I. 414.) Und die damals übliche priesterliche Absolutionsformel, die selbst der Lutheraner Seckendorf, historia Lutheranismi lib. II. sect. 6. anführt, lautet also: „Misereatur tui Dominus noster Jesus Christus, per merita suae sanctissimae passionis te absolvat et ego auctoritate ejusdem et beatorum Petri et Pauli Apostolorum et sanctissimi domini nostri papae mihi concessa et in hac parte mihi commissa te absolvo: primo ab omnibus censuris a te quomodolibet incursis, deinde ab omnibus peccatis, delictis et excessibus etiam sedi Apostolicae reservatis, in quantum claves sanctae matris ecclesiae se extendunt, remittendo tibi per plenariam indulgentiam omnem poenam in purgatorio pro praemissis debitam, et restituo te sanctis sacramentis ecclesiae et unitati fidelium ac innocentiae et puritati, in qua eras, quando baptizatus fuisti etc. etc. In nomine P. F. et Spiritus Scti. Amen."

2) Bei Löscher, vollst. Reformat. Acta Th. I. S. 367 ff. und in den Ausgaben von Luther's Werken z. B. zu Jena Thl. I., zu Altenb. Bd. I. von Walch Bd. XVIII. S. 255 ff. Nach thesis 29 3. B. soll man nicht wissen, ob alle Seelen aus dem Fegfeuer erlöst sein wollen; in thesis 82 heißt es: warum befreit der Papst nicht aus Liebe alle Seelen aus dem Fegfeuer, so er doch des vergänglichen Geldes willen viele daraus erlösen kann? Wiederum ist der Ablaß nach einigen Thesen schädlich, nach andern wieder nicht zu verachten! Besonders anstößig waren die thesis 36, wornach schon durch Neue und Leid alle Sünde und Strafe erlassen wird; die theses 5 u. 20, daß durch den Ablaß nur Strafen erlassen werden, welche die Kirche, aber keine, die Gott auferlegt hat; theses 8, 10 u. 30, daß die kanonischen Strafen nur den Lebendigen, nicht auch den Todten auferlegt werden, da es auch keinen Ab

anschauung Luther's durch: „daß Gott allein im Menschen wirke.“ Indem Leßteres übersehen ward, bezeugten ihm anfangs der Bischof Bibra von Würzburg u. A. lauten Beifall darüber'); der erstere schrieb sogar an den Churfürsten Friedrich den Weisen: Er möge Luther gegen seine Widersacher in Schuß nehmen. Doch mußte schon auffallen, daß Luther die Antwort des Erzbischofs von Mainz auf seine briefliche Bitte, der unwürdigen Verkündigung des Ablasses durch Vorschreibung einer andern Predigtweise zu steuern, gar nicht abwartete. Anderseits war von diesem wenig zu erwarten, da er bei noch weiterer Agitation Luthers diesem endlich antwortete 2): Er habe noch nicht Muße gefunden, seine Schriften zu lesen oder sie nur obenhin anzusehn; er überlasse das Erkenntniß über deren Inhalt denjenigen so höhern Standes und Würde sind. Nur habe er mit wahrer Betrübniß und großem Mißfallen vernommen, daß angesehene Lehrer über nichtige Opinionen und Fragen, als nemlich von des Papstes Gewalt, ob er aus Gottes Wort oder Menschenordnung der christlichen Kirche Oberhaupt sei, ferner vom freien Willen und dergleichen Stücken, damit sich ein rechter Christ nicht viel kümmert, heftig mit einander streiten!"

Wie allgemein übrigens die Opposition gegen den Mißbrauch der Ablässe damals war, zeigt der Anklang, den diese Thesen fast überall fanden; denn in zwei Monaten waren sie fast in ganz Europa bekannt. Es erschienen alsbald Gegenschriften: zuerst von dem römischen Dominicaner Sylvester Prierio (magister sacri palatii) mit extremen Aussprüchen über die Gewalt des Papstes 3). Darauf folgte von Tegel eine Widerlegung Luther's deutschen Sermon's vom „Ablaß und Gnade", welchen dieser gleichzeitig mit den lateinischen Thesen veröffentlicht hatte. In gelehrter Form vertheidigte Tesel dann unter dem Vorsiz des Professors Conrad Wimpina an der Universität zu Frankfurt a./D. zur Erlangung der theologischen Licentiatenwürde 106 Thesen, die von einem klaren Verständniß der kirchlichen Ablaßlehre wie von theologisch wissenschaftlicher Bildung zeugen. Der Jnhalt derselben ist. Zur vollständigen Tilgung der Sünden im Bußsacramente gehören contritio, confessio und satisfactio. Auf lettere bezieht sich der Ablaß, durch welchen die rächenden Kirchenstrafen erlassen werden, während die heilenden gebüßt werden müssen ). Schon am 20. Januar 1518 vertheidigte Tezel ebendaselbst fünfzig Thesen über die päpstliche Gewalt behufs der Erlangung des theologischen Doctorgrades).

Diesen Gegnern schloß sich der Prokanzler Dr. Johannes Eck an, der

laß für die Todten gebe; nach theses 58 sind nicht die Verdienste Christi und der Heiligen der Schah, auf deffen Grund die Ablässe ertheilt werden. Vgl. die scharfe Kritik dieser Thesen bei Riffel Bd. I. S. 32 ff. 2. A. S. 65 ff.

1) Surius ad a. 1517 sagt offen:,,In ipsis hujus tragoediae initiis visus est Lutherus etiam plerisque viris gravibus et eruditis non pessimo zelo moveri planeque nihil spectare aliud, quam ecclesiae reformationem." Cf. Erasm. epp. lib. XVIII. p. 736. 2) Luther's Werke bei Walch Thl. XV. S. 1640.

3) Dialogus in praesumtuosas Lutheri conclusiones de potestate Papae (1517). bei Löscher. Th. II. S. 12 ff.

4) Vgl. Liebermann, Instit. theolog. ed. V. T. V. p. 195.: „,Id etiam obser: vandum est, quod poenitentiae injungantur non tantum in vindictam peccati, sed etiam tanquam remedia ad coërcendas cupiditates et curandam animi infirmitatem ex peccatis contractam. Sed ab hac medicinali poenitentia non eximunt indulgentiae."

5) Beide Reihen von Thesen bei Löscher 1. c. Th. I. S. 484 ff.; 504 ff. vgl. Riffel, Bd. I. S. 36 ff. 2. A. S. 71 ff.

an den Universitäten zu Heidelberg, Tübingen, Cöln und Freiburg sich eine umfassende philosophische und theologische Gelehrsamkeit erworben, die er, eine kernige Natur, mit großer Gewandtheit geltend zu machen wußte1). Auf Verlangen des Bischofs von Eichstädt, wo Eck eine Domherrn-Pfründe besaß, sandte er diesem ein Eremplar der lutherischen Thesen, in welchem die anstößigen Stellen mit Obelisken bezeichnet und durch Randglossen widerlegt waren. Die Privatmittheilung ward unter dem Namen,,Obelisci") ohne Ect's Vorwissen und wider seinen Willen veröffentlicht (Anfang der Fasten 1518). Viel später (1522) trat auch Hochstraten von Cöln gegen Luther auf, der schon aus dem Streit gegen Reuchlin bekannt geworden 3). In seinem Eifer griff er und seine Gesinnungsgenossen zugleich die ihnen verhaßten Humanisten, besonders Erasmus an, und schrieben diesen alle Schuld zu). Dadurch erweckten sie sich neue Gegner und schadeten nur der guten Sache").

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Luther beantwortete in Kurzem alle Gegenschriften, die des Eck durch asterisci 6) in einem Strome ungebührlicher Schmähungen), denen zugleich seltsame Widersprüche und Abweichungen vom Kirchenglauben inhärirten. Bei seiner Disputation in Heidelberg auf dem Augustiner Convente (April 1518) hat Luther die später gegen die katholische Lehre verfochtenen Hauptsäße schon sehr bestimmt ausgesprochen®), und hier bereits den Bucer für sich gewonnen; in Wittenberg erklärte sich für ihn Dr. Andreas Bodenstein, nach seinem Geburtsort Carlstadt genannt). Durch diese Schriften war die allgemeine Aufmerksamkeit auf Themata der christlichen Anthropologie gelenkt, die nach dem Zeugniß der Geschichte zu den größten Verirrungen führen können, wenn nicht die ruhigste Besonnenheit angewandt wird.

1) Luther gab ihm früher das Zeugniß, er sei ein insignis vereque ingeniosae eruditionis et eruditi ingenii homo (de Wette, Luther's Briefe. Bd. I. S. 59.) *Wiedemann, Dr. Joh. Ed, Prof. an der Univ. Ingolstadt, Wien 865. Vgl. auch *Meuser, in kathol. Ztschr. für Wissensch. u. Kunst. III. Jahrg. Cöln 1846. 2) Bei Löscher Th. II. S. 64 ff.

3) Cum divo Augustino colloquia contra enormes atque perversos Martini Lutheri errores, Colon. 522. Ueber sämmtliche kathol. Gegner Luther's vgl. Dr. Lämmer, die vortrident. kathol. Theologie des Reform. Zeitalt. Berl. 858. S. 1-17.

4) „Erasmus,“ sagten sie, „habe das Ei gelegt, Luther es ausgebrütet, die ganze Kezerei komme von den griechischen Wissern und zierlichen Redekünstlern her.“ Erasmus schrieb zunächst abwehrend an Hochstraten: „Haec studia non obscurant theologicam dignitatem, sed illustrant, non oppugnant, sed famulantur" (v. d. Hardt, hist. lit. reformationis II, 13.). Nachher spottete er über diese Keßerrichter: Olim haereticus habebatur, qui dissentiebat ab evangeliis, ab articulis fidei, aut his, quae cum his parem obtinent auctoritatem; nunc quidquid non placet, quidquid non intelligunt, haeresis est. Graece scire haeresis est, expolite loqui haeresis est, quidquid ipsi non faciunt, haeresis est." epp. lib. XII. p. 403.

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5) Erasmus bei Seckendorf sagt über Hochstratens Taktik:,,Nulla res magis conciliavit omnium favorem Luthero." und von Prierio: Scripsit Prierius sed ita tamen, ut causam indulgentiarum fecerit deteriorem.

6) Beide Schriften bei Löscher. Bd. II. S. 62 ff. u. 333 ff. Bd. III. S. 660 ff. Lutheri opp. latin. Jen. T. I.

7) Vgl. Riffel Bd. I. 2. A. S. 73 ff.

8) Luther's Werke bei Walch Th. XVIII. S. 66 ff.

9) Schon vor Luther's asterisci schrieb Carlstadt 370 apologeticae conclusiones und auf Ed's Apologie der Obelisken die defensio adv. Jo. Eckii monomachiam bei Löscher, Th. II.

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