Sayfadaki görseller
PDF
ePub

§. 300. Rom's Unterhandlungen mit Luther. Leipziger Disputation; Ed, Emser und Melanchthon.

Nach der Kunde von diesen Vorgängen ernannte P. Leo X. für den Orden der Augustiner-Eremiten, der eben keinen General hatte, interimistisch den venetianischen Gelehrten und Promagister der Augustiner Gabriel (1518). Der Papst scheint die von Cochläus') angeführte weit verbreitete Ansicht gehabt zu haben, es handle sich hier um Ordensneid und Mönchszänkereien, und wollte so Luther durch seinen Ordensgeneral zum Gelübde des Gehorsams und zum Schweigen bringen. Sodann forderte er den Churfürsten Friedrich den Weisen auf, dem Treiben Luther's zu steuern. Der Kaiser Maximilian, der schärfer sah, hatte dagegen nachdrücklich auf die gefährlichen Folgen des beginnenden Streites aufmerksam gemacht und vorher gesagt: „Man werde bald an die Stelle der überlieferten Heilswahrheiten Privatmeinungen und Narrentheiding gesezt sehen 2).“

Luther suchte sich in einem demüthigen Schreiben nebst beigelegten resolutiones zu rechtfertigen, mit der Bitte um Untersuchung. „Deine Stimme," betheuerte er, werde ich als die Stimme Christi erkennen3)." Leo seßte dafür ein Glaubensgericht in Nom nieder und gebot Luther in der Frist von sechzig Tagen in Rom zu erscheinen. Doch stand der Papst auf die Verwendung des Churfürsten davon ab, und veranlaßte eine Unterredung Luther's mit dem gelehrten Scholastiker und Legaten Cardinal Cajetan auf dem Reichstage zu Augsburg (Oct. 1518), der jenen anfangs mild und schonend behandelte. Luther wollte nicht unbedingt widerrufen, weil er nichts gesagt, was der hl. Schrift, den Decreten der Päpste oder gesunder Vernunft zuwider sei*). Doch verstand er sich dann dazu durch die Erklärung: „Ich Martin Luther Augustiner Ordens bezeuge, daß ich verehre und folge der römischen Kirche in allen meinen Reden und Thaten, gegenwärtigen, vergangenen und zukünftigen. Falls ich aber_zuwider und anders geredet, so will ich, daß solches nicht geredet soll erachtet werden" 5). Aber nach seiner plößlichen Abreise nahm er Alles zurück, und indem er sich hier schon mit Jeremias und Paulus verglich, appellirte er von dem übel unterrichteten an den besser zu unterrich tenden Pap st.

Jest legte Leo in einer Bulle (9. Nov. 1518) die Lehre vom Ablaß dar: damit Niemand Unkenntniß der Lehre der römischen Kirche über den Ablaß vorwenden könne“*) und bedrohte die Gegner dieser Lehre mit Er

1) Vgl. Lessing's Rettung des Cochläus, aber nur in einer Kleinigkeit (sämmtl. Schriften Ausg. von Lachmann. Brl. 838 ff. Bd. IV. S. 87-101.) Dagegen dię Vertheidigung P. Leo's gegen Bandello's Bericht, als ob der Papst die Sache anfäng lich für geringfügig gehalten, in der Breslauer Zeitschrift für kathol. Theol. von Ritter. 832. §. I. u. II.

2) Raynaldus ad a. 1518. nr. 90.

3) Bei Löscher Th. II. S. 176.

4) Luther's deutsche Werke. Jen. A. Th. I. fol. 107–136.

5) Luther's Werke, Altenb. A. THI. Í. S. 132.

[ocr errors]

*) Bei Löscher Bd. II. S. 493 ff. Walch's Ausg. Luther's Werke Thl. 15. S. 756 ff. In dieser Bulle heißt es: Romanum Pontificem potestate clavium, quarum est aperire tollendo illius in Christi fidelibus impedimenta, culpam scil. et poenam pro actualibus peccatis debitam, culpam quidem mediante sacramento poenitentiae, poenam vero temporalem pro actualibus peccatis secundum divinam justitiam debitam mediante ecclesiastica indulgentia, posse pro rationalibus causis concedere eisdem Christi fidelibus, sive in hac vita sint, sive in purgatorio,

communication latae sententiae. Darauf sandte er seinen Kammerherrrn, Carl von Milti, einen gebornen Sachsen, nach Deutschland, um zunächst den Churfürsten Friedrich durch die Decoration mit der goldenen Rose für das päpstliche Interesse zu gewinnen, und Luther auf eine freundschaftliche Art zu beschwichtigen, bis deutsche Bischöfe die streitige Angelegenheit erledigt hätten.

Höchst auffallender Weise behandelte Miltiz den Tezel sehr hart, so daß dieser sich in ein Kloster zurückzog und bald darauf starb, während er Luther mit desto größerer Freundlichkeit begegnete. In der Conferenz zu Altenburg (Jan. 1519) erklärte sich Luther bereit, still zu schweigen, wenn auch seine Gegner schweigen würden; er ließ sich sogar herbei, das Volk in einer Abhandlung über die Verehrung der Heiligen, den Ablaß, über die Kirchengebote und die Autorität des Papstes in befriedigender Weise zu belehren. Ja er schrieb nochmals an den Papst (3. März 1519), und gestand: „Ich habe der römischen Kirche zuviel gethan, indem ich die unnüßen Wäscher so hart angetastet; aber ich habe ja dieses allein darum untersucht, daß nicht durch Schande fremden Geizes die römische Kirche, unsere Mutter, befleckt, noch das Volk durch den Ablaß in Irrthum verführt werde. Nie bin ich Willens gewesen, der römischen Kirche und päpstlichen Hoheit Gewalt anzugreifen. Ja ich bekenne, daß dieser Kirche Gewalt über Alles sei, und ihr nichts, weder im Himmel noch auf Erden, könne vorgezogen werden, denn allein Jesus Christus, der Herr über Alles." Zu gleicher Zeit aber enthüllte er die verdammungswürdige Heuchelei an seinen Freund Spalatin, churfürstlichen Hofprediger und Geheimschreiber: „Ich weiß nicht, schrieb er ihm, ob der Papst der Antichrist selbst sei, oder sein Apostel."

Ehe die Unterhandlung der deutschen Bischöfe noch zu Stande kommen konnte, drangen die Gegner Luther's, besonders Dr. Ed, ohne Erwägung der Folgen auf eine öffentliche Disputation, um so einen eclatanteren Sieg zu gewinnen. Nachdem hiefür in herkömmlicher Weise Thesen aufgestellt. worden *), ward dieselbe zu Leipzig auf der Pleißenburg zwischen Luther, seinem Anhänger Carlstadt, und Eck in Gegenwart des Herzogs Georg

indulgentias ex superabundantia meritorum Jesu Christi et Sanctorum, ac tam pro vivis quam pro defunctis thesaurum meritorum Jesu Christi et Sanctorum dispensare, per modum absolutionis indulgentiam ipsam conferre, vel per modum suffragii illam transferre consuevisse. Ac propterea omnes tam vivos quam defunctos, qui veraciter omnes indulgentias hujusmodi consecuti fuerint, a tanta temporali poena secundum divinam justitiam pro peccatis suis actualibus debita liberari, quanta concessae et acquisitae indulgentiae aequivalet. Vollständig übereinstimmend mit den oben S. 136. Note 1-3 und *. aus Scholastikern mitgetheilten Lehren.

*) Aus den merkwürdigen Thesen Luther's heben wir folgende hervor: Thesis I. Jeder Mensch fündigt täglich, bereut aber auch täglich nach Christi Aufforderung: Thuet Buße. Nur ein Gerechter ist davon ausgenommen (Ed), welcher der Buße nicht bedarf; II. Ja leugnen, daß der Mensch auch im Guten sündige, und daß die läßlichen Sünden nicht an sich, sondern nur durch die Barmherzigkeit Gottes solche seien, heißt Paulus sammt Christus mit Füßen treten; VII. Es ist unsinniges Geschwät, den freien Willen den Herrn der guten und bösen Handlungen zu nennen oder zu leugnen, daß die Rechtfertigung durch den Glauben allein erlangt werde; XI. Es ist Tollheit, zu sagen: die Ablässe seien ein Gut für die Christen, da sie vielmehr in Wahrheit der Mangel eines guten Werkes sind. Und nach Carlstadt's thesis VI-VIII. bewirken die täglichen läßlichen Sünden gleich den Todsünden ewige Verdammung.

von Sachsen, Albertinischer Linie, und eines großen Publicums veranstaltet (27. Juni bis 15. Juli 1519). Der Zustand des gefallenen Menschen, Freiheit und Gnade, Buße und Ablaß, endlich der Primat der römischen Kirche waren die vorzüglichsten Themata. Indem Luther die göttliche Einsegung des Primates leugnete, deutete er Matth. 16, 18.:,,Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen", als ob Christus bei „Fels" auf sich selbst gewiesen habe, und erklärte: „Der römische Bischof habe keinen größern Vorrang als der Erzbischof von Magdeburg und Paris, und zwar durch den souveränen Volkswillen." Ed, an Kenntnissen, Dialektik und Sprachgewandtheit seinen Gegnern überlegen, trug einen entschiedenen Sieg und Applaus davon'). Während des Kampfes hatte Luther unverkennbar die Lehre angedeutet, daß der Glaube allein ohne die Werke selig mache, und durch Stellen aus dem Briefe des heil. Jacobus in Verlegenheit gebracht, dessen Echtheit verworfen, die menschliche Freiheit, auch den Primat des Papstes und die unfehlbare Autorität der Concilien geleugnet. Bei den oft geltend gemachten verwandten Ansichten mit den Husiten hatte Herzog Georg von Sachsen mit dem Ausrufe des Erstaunens: „Das walt die Sucht," sich von seinem Size erhoben 2).

Jeßt erhielt Luther einen weitern Gegner in dem in classischer und orientalischer Philologie wohl bewanderten, gelehrten und sarkastischen Hieronymus Emser, Licentiaten des kanonischen Rechts zu Leipzig und Geheimsecretär des Herzogs Georg von Sachsen3). Nach gemeinsamem Uebereinkommen sollte das Urtheil über den Ausgang der Disputation auf Grund der einzusendenden Acten den Universitäten Erfurt und Paris anheimgegeben, und dieses vor weitern Schritten abgewartet werden. Als dies von Lutherischer Seite nicht beobachtet ward, begann ein neuer Federkrieg.

Dieser öffentliche Act hatte troß der momentanen Besiegung Luther's seiner Sache nur eine größere Verbreitung verschafft. Hatte ja auch Luther in Folge dieser Disputation seinen bedeutendsten und einflußreichsten Anhänger, Philipp Melanchthon (Schwarzerde), erhalten *). Dieser

1) Lutheri ep. ad Spalat.:,,Interim tamen ille placet, triumphat et regnat: sed donec ediderimus nos nostra. Nam quia male disputatum est, edam resolutiones denuo. Lipsienses sane nos neque salutarunt neque visitarunt ac veluti hostes invisissimos habuerunt, illum comitabantur, adhaerebant, convivabantur, invitabant, denique tunica donaverunt et schamlotum addiderunt, cum ipso spaciatum equitaverunt, breviter, quidquid potuerunt, in nostram injuriam tentaverunt." Acta colloq. Lips. (zwischen Ed, Melanchthon, Cellarius, Carlstadt, viele Repliken u. s. w.) bei Löscher. Bd. III. S. 203 ff. Walch Bd. XV. S. 954 ff. Seidemann, die Leipz. Disputation i. J. 1519 aus bisher unbenußten Quellen. Dresd. 843.

2) Actenstücke über diese Disputation bei Löscher. Bd. III. S. 203-558; Walch's Ausg. der Werke Luther's. Bd. XV. S. 998 ff. und bei de Wette, Luth. Briefe. Bd. I. vgl. Riffel Bd. I. S. 80-94. 2. A. S. 134 ff.

3) Hieron. Emser, de disputatione Lipsiensi quantum ad Boemos obiter deflexa est im Aug. 1519; als Antwort auf Luther's ad Aegocerotem Emserianum M. Lutheri responsio schrieb Emser a venatione Lutheriana Aegocerotis assertio im Nov. 1518 (Lutheri opp. lat. Jen. T. I. Löscher Bd. III.); aus was Grund und Ursache Luth. Dolmetsch. dem gemeinen Mann billig verbotten worden sei (wegen 1400 feb. Irrthümer und Lügen) Lpz. 1523; deutsche Uebersehung des N. L. Dresd. 1527; assertio missae; de canone missae; früher schon de vita et miraculis St. Bennonis. Vgl. das Aschbach'sche und Freib. Kirchenlexikon s. v. Emser.

4) Melanchthon. opp. Bas. 541 sq. 5 T. f. rec. Peucer Vit. 562 sq. 4 T. f.

war ein Neffe des bekannten Reuchlin, zu Bretten in der Rheinpfalz gebo ren (16. Februar 1497), hatte zu Pforzheim und Heidelberg ausgezeichnete Studien gemacht, sich durch eine griechische Grammatik (1513) und seine Vorträge über Classiker und die Philosophie des Aristoteles den Ruhm eines classisch-gebildeten Gelehrten erworben. Dabei war er ruhiger und umsich tiger als Luther, ohne aber dessen Kraft der Rede und einen geraden offenen Sinn zu besigen. Durch Empfehlung des Erasmus ward er für die griechische Literatur nach Wittenberg berufen, und verfaßte jeßt eine Vertheidigungsschrift Luther's').

=

Auch noch von andern Seiten angeregt, wahrscheinlich auch von den böhmischen Husiten, mit denen er bald nachher in Briefwechsel trat 2), vergaß Luther sehr bald den Eindruck der Leipziger Disputation. Die inzwis schen (Aug. u. Nov. 1519) erschienenen Censuren der theologischen Facultäten zu Löwen und Cöln über Luther's Lehre übergoß Luther mit einer Fluth gemeiner Schimpfreden3). Ja bei der langsamen, unklugen Handlungsweise des Miltis erdreistete er sich jest schon, ihm neben der Schrift „von der Freiheit eines Christen Menschen" ein Schreiben an den Papst (11. October 1520) voll grober Schmähungen einzuhändigen. Wollte Gott, daß Du (Leo X.), entledigt der päpstlichen Ehre, etwa von einer Pfründe oder deinem väterlichen Erbe Dich nähren möchtest. Fürwahr, mit solcher Ehre sollte billig Niemand als Judas Iskariot und seines gleichen, die Gott verstoßen hat, geehrt sein u. s. w."). Ein so plump verleßendes Schreiben hätte, wenn das Urtheil nicht bereits auf Ec's Betrieb gegen Luther gesprochen gewesen, dasselbe beschleunigen und verschärfen müssen. Luther, seinerseits darauf gefaßt, hatte den „Sermon vom Bann" verbreitet, um die Wirkung der bevorstehenden päpstlichen Verdammung zu schwächen, wie er stets in schlauer Berechnung die ihm drohenden Calamitäten zu paralysiren wußte.

§. 301. Luther's religiöses System mit den Raubrittern und dem Heidenthum im Bunde.

Möhler's Symbolik. (832) 6. Aufl. Mainz 843. Hilgers, symbol. Theol. Bonn 841. Riffel 2. A. Bd. I. S. 28 ff. Staudenmaier, Philos. des Christenth. Bd. I. S. 684 ff. Stöckl, Gesch. der Philosophie des MA. Bd. III. S. 477 ff. Vgl. auch „Luther, ein Versuch zur Lösung eines psycholog. Problems" (histor. polit. Blätter. Bd. II. u. III.) Vorreiter, Luther's Ringen mit den antichristlichen Principien der Revolution, Halle 861.

Bisher hatte sich Luther noch nicht mit vollem Bewußtsein gegen die Kirche gerichtet; nun aber erklärte er sich mit Absicht gegen dieselbe und ihre Autorität. Nichts galt ihm mehr heilig, was nicht mit seinen subjectiven Ansichten übereinstimmte. In den Jahren 1520 und 1521 eröffnete er eine

und begonnen im Corpus Reformator. ed. Bretschneider. T. I-X. Melanchthon. opp. Hal. 834-42. 4. - Camerarius, de Ph. Mel. ortu, totius vitae curric. et morte narratio. Lps. 566. ed. Augusti. Vrat. 817. Matthes, Phil. Melanchthon, sein Leben und Wirken. Altenb. 841. Galle, Charakteristik Melanchthon's als Theologen und Entw. seiner Lehrbegriffe. Hal. 840.

1) Zunächst in dem kurzen Berichte über die Leipziger Disputation.

2) Löscher Bd. III. S. 699 ff. dazu Riffel Bd. I. S. 88 ff. 2. A. S. 151 ff. 3) Luther's Werke von Walch's A. Bd. XV. S. 1598 ff.

4) Luther's Werke, Walch's A. Bd. XV. S. 934 ff. de Wette Bd. I. S. 497 ff.

vgl. Riffel Bd. I. S. 151 ff. 2. A. 221 ff.

schriftstellerische Thätigkeit, die mit der eines Weltstürmers verglichen werden kann. Wer ihm widersprach, erfuhr die rohesten Mißhandlungen. Sein System, ein religiös pantheistischer Mysticismus, war nicht in Folge des Ablaßstreits, sondern schon viel früher aus seinem störrigen Wesen in der Jugend wie aus seinen nachmaligen verkehrten und extremen religiösen Uebungen hervorgegangen, und glich jenem der Gnostiker, Katharer, Waldenser, Brüder und Schwestern des freien Geistes, der Apostelbrüder, des Amalrich von Bena, des Meister Eckart, Wicliff, Hus, des Verfassers der teutschen Theologie, welche darum auch von protestantischen Schriftstellern als Vorläufer der i. g. Reformatoren bezeichnet worden sind ). Und jenes System sollte aus der hl. Schrift, als der alleinigen Quelle des Glaubens, geflossen sein, wofür der weiteste Inspirationsbegriff aufgestellt und dem Lesen derselben ein fast sacramentaler Charakter beigelegt ward!

Die menschliche Natur ist nach Luther durch die Erbsünde völlig verderbt, und darum der Mensch ganz unfrei; was er thut, ist nicht sein, sondern Gottes Werk, im Guten, wie im Bösen. Dabei wird dann behauptet: der Glaube allein und das Vertrauen, daß Gott die Sünde verzeihe, mache, selig, welcher Sag für Luther's ganze Denkweise ungemein fruchtbar war, und einen so vollkommenen und dabei so leicht zu er langenden Ablaß aller Sünden und Sündenstrafen verhieß, wie kein Papst je einen solchen verheißen hat*). Die Hierarchie und das Priesterthum war nun nicht mehr nöthig, eben so wenig der äußere Cultus: „Es helfe der Seele nichts, ob der Leib heilige Kleider anlegt, wie die Priester und Geistlichen thun; auch nicht, ob er in den Kirchen und heiligen Stätten ist, auch nicht, ob er mit heiligen Dingen umgehe, auch nicht, ob er leiblich bete, faste, wolle und alle gute Werke thue, die durch und in dem Leibe ge schehen möchten ewiglich." Nur Taufe, Abendmahl, auch die Buße wurden als Sacramente beibehalten, konnten aber, wenn sie verweigert würden, durch den Glauben erseßt werden. Dies hatte Luther anfangs auch zugegeben 2), dann aber gegen Carlstadt's richtige Consequenz zurückgenommen. Konnte so Jeder durch den Glauben allein, unsichtbar, auch ohne Heiligungsmittel gerechtfertigt werden, so bedurfte es auch keiner Ausspender der Sacramente, der Priester, wie keiner äußern Kirche.

1) Luther machte damit den Anfang in der Vorr. zur teut. Theol., ihm folgten Flacius Illyricus, catalog. testium veritatis; G. Arnold, historia et descriptio theol. myst. Frcf. 702. p. 306; Flathe, Gesch. der Vorläufer der Reformatoren u. A.

"

--

*) Als man ihn beschuldigte, daß er Röm. 3, 28. das Wort sola eingeschmuggelt, ver: antwortete er sich also: „Wenn euer Papst sich viel unnüß machen will mit dem Worte sola, so sagt ihm flugs also: Dr. Martinus Luther will's so haben und spricht: Papst und Esel sind ein Ding." Denn wir wollen nicht der Papisten Schüler und Jünger, sondern ihre Meister sein (Alton. Ausg. T. V. fol. 2690). Wer an Christum glaubt, den mögen keine Werk beschuldigen und verdammen, wie viel und bös ihr auch immer sind.“ ,,Keine Sünde ist mehr in der Welt denn der Unglaube; andere Sünden in der Welt sind Herrn Simon's Sünden, und be deuten so viel, als wenn mein Hänschen oder Lenchen in den Winkel hofirt; man lacht darüber und sagt, es sei wohlgethan." — „Also machet auch der Glaube, daß unser Dreck nicht stinkt." Wenn es möglich wäre im Glauben einen Ehebruch zu begehen so wäre er keine Sünde. Wenn du (aber) Gott den Herrn im Unglauben verehrest, begehest du eine wirkliche Abgötterei.“

"

2) Es sollen alle Sacramente frei sein Jedermann; wer nicht getauft sein will, der laß anstehn; wer nicht will das Sacrament empfahn, hat sein Vollmacht; also wer nicht beichten will, hat sein Macht für Gott“ (Abhdl. von der Beicht).

« ÖncekiDevam »