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er das Ansehen derselben durch willkürliche Annahme und Verwerfung der einzelnen Bücher*) unsicher gemacht habe. Zudem sei die einseitige Berufung auf die hl. Schrift von Anfang der Kirche die Veranlassung zu allen Häresien gewesen. Doch blieb auch dieser Versuch wie die nachträgliche Besprechung des Cochläus in Luther's Wohnung ohne Erfolg; nur hatte Luther bekannt: „wenn ich auch widerriefe, so würden die Andern (die Humanisten), welche weit gelehrter sind als ich, nicht schweigen und die Sachen weiter führen" 1). Als Luther sogar auch dem Rathe einer aus Fürsten, Bischöfen, den Doctoren Eck, Cochläus u. A. bestehenden Commission, sich dem Ausspruche eines allgemeinen Concils zu unterwerfen, hartnäckig widerstand, sich auf das vielfach bedenkliche Wort Gamaliel's berufend: Ist das Werk von Menschenhand, so wird es untergehen, ist es von Gott, so wird es bestehen," wurde ihm geboten, den nächsten Tag Worms mit einem Geleitsbriefe auf 21 Tage zu verlassen. Bei der Rückkehr aber ließ ihn Churfürst Friedrich von Sachsen, wahrscheinlich vorhergegangener Verabredung gemäß), auf die Wartburg bei Eisenach bringen, wo er vom Mai 1521 bis 8. März 1522 als Junker Georg verkleidet lebte.

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Auf dem Reichstage wurde noch ein von Aleander entworfenes Edict verkündet (26. Mai 1521), welches über Luther die Reichsacht verhängte, zumal er sich gerühmt: „wenn Hus einmal ein Keber gewesen, so sei er selbst zehnmal ein solcher." Darin war Jedermann geboten: Luther dem Kaiser auszuliefern, seine Schriften zu vertilgen, widrigenfalls

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*) Luther äußert sich über den Pentateuch: „Wir wollen Mosen weder sehen noch hören. Denn Mose ist allein dem jüdischen Volke geben und gehet uns Heiden und Christen nichts an. Darum lasse man ihn der Jüden Sachsenspiegel sein, und uns Heiden unverworren damit. Gleichwie Frankreich den Sachsenspiegel nicht achtet und doch in dem natürlichen Geseze wohl mit ihm stimmet; das Gesetz gehet die Jüden an, welches uns forthin nicht mehr bindet. - Mose ist aller Henkermeister und niemand ist über ihn noch ihm gleich mit Schrecken, Aengstigen, Tyrannisiren u. s. w. Ueber Ecclesiastes: „Dieß Buch sollt völliger sein, ihm ist zu viel abgebrochen, es hat weder Stiefel noch Sporn, es reit nur auf Socken, gleich wie ich, da ich noch im Kloster war." Ueber Judith und Tobias: „Mich dünket, Judith sei eine Tragödie oder Spiel, darin beschrieben und angezeigt wird, was für ein Ende die Tyrannen nehmen; Tobias aber eine Komödie, darin von Weibern gerett wird und viel Lächerliches und närrisch Dings enthält." Ueber Ecclesiasticus: „Der das Buch gemacht hat, ist ein rechter Gesetprediger oder Jurist, lehret, wie man einen feinen äußeren Wandel führen soll, ist aber kein Prophet, weiß noch lehret von Christo nichts." Ueber II Makkab.: „Ich bin dem Buch und Esther so feind, daß ich wollt, sie wären gar nicht fürhanden, denn sie Jüdenzen zu sehr und haben viel heidnische Unart." Ueber die vier Evangelien: Weil 3 Evangelisten viel seiner Werck, wenig seiner Wort beschrieben, ist Johannes Evangelium das einaige zarte, recht beglaubt Evangelium und den andern dreien weit fürzuziehen und höher zu heben. Also auch St. Paulus und Petrus Episteln weit über die 3 Evangelien fürgehen." Ueber den Brief an die Hebräer: „Derhalben er uns nicht hindern soll, ob vielleicht etwa Holz, Stroh und Hew mit untermenget werde." Ueber den Brief des hl. Jakobus: „Darumb ist St. Jakob's Epistel eine rechte ströerne Epistel gegen die paulin. Briefe, denn sie doch kein evangel. Art an ihr hat." Ueber die Apokalypse: „Mir mangelt an diesem Buche nit einerlei, das ichs weder Apostolisch noch Prophetisch halte. Auffs erst und allermeist, das die Aposteln nit mit Gesichten umbgehen, sondern mit klaren und dürren Worten weißagen; halt davon jedermann, was ihm sein Geist gibt; mein Geist kann sich in das Buch nicht schicken, und ist mir die Ursach genug, daß ich sein nit hochachte."

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1) Dr. Otto, das Colloquium des Tochläus mit Luther zu Worms 1521 (österr. Bierteljahrsschr. für kathol. Theol. 1866. §. 1.).

2) Siehe Luther's Briefe bei de Wette. Bd. II. S. 3. 7. 89.

harte Strafe zu gewärtigen sei*); das Reichskammergericht zu Nürnberg follte die Acht vollstrecken. Viele meinten, der Religionsstreit sei nun zu Ende, wogegen der anwesende Spanier Alfons Valdez') tiefer blickte, und in dem bereits Vorgekommenen nur den Anfang erkannte. Leider nah men die innern Unruhen in Spanien und der langwierige Krieg mit Frankreich des Kaisers ganze Aufmerksamkeit und Kräfte in Anspruch, so daß er den Religionswirren in Deutschland wenig Einhalt thun konnte, obschon er seinen Entschlußz dazu schon am 19. April 1521 in einem kräftigen Rescripte an die Reichsstände kund gegeben hatte.

Daher würde das Wormser Edict nur in den Ländern des Kaisers, seines Bruders Ferdinand, des Churfürsten von Brandenburg, der Herzoge von Bayern, des Herzogs Georg von Sachsen und einiger geistlichen Fürsten vollstreckt, anderweitig blieb es meist wirkungslos, um so mehr, als alle Stände in Deutschland systematisch zu dem Wahne bearbeitet wurden, in dem ganzen Streite nur einen Kampf gegen die römische Tyrannei zu erblicken, von deren Abwälzung die seltsamsten Hoffnungen angeregt wurden. Die jest erschienene Verurtheilung und Widerlegung Luther's durch die Pariser Sorbonne) und Heinrich VIII.) von England suchte Luther durch pöbelhafte und scurrile Schmähung unschädlich zu machen), so daß auch die ausgezeichnete Kritik der lutherischen Doctrin durch den Bischof Fisher von Rochester ohne Erfolg blieb 5).

Der Aufenthalt auf der Wartburg (Patmos)

hätte Luther, da er nun auch der gefährlichen Verbindung mit Hutten entzogen war, leicht zu ernstem Nachdenken über sein Werk veranlassen und das Furchtbare seines Unternehmens ohnen lassen können. Auch fehlte es ihm namentlich in der Zeit körperlicher Leiden nicht an beängstigenden Regungen. seines Gewissens, die sich oft bis zur Verzweiflung steigerten. Er berichtet selbst darüber: Es zappelte mein Herz vor Furcht und stellte mir die Frage „bist du etwa allein klug und sollten die Andern alle irren, und so lange geirrt haben?",Wie nun, wenn du irrtest und so viele Leute in Irrthum führtest, welche alle ewiglich verdammt werden?",Wer hat dir befohlen, das Evangelium zu predigen wer hat dich berufen?" Anstatt darin die Stimme Gottes zu erkennen, überredete er sich: es seien Anfechtungen und Versuchungen des Teufels, der es meisterlich verstehe, uns durch Erinnerung an unsere Sünden zu schrecken. Diese Teufelserscheinungen spielten bei ihm überhaupt eine bedeutende, oft sehr komische Rolle.

*) Vgl. Riffel 1. A. Bd. I. S. 213–217; 2. A. Bd. I. S. 290–94.

1) Habes hujus tragoediae, ut quidam volunt, finem, ut egomet mihi persuadeo, non finem sed initium; nam video Germanorum animos graviter in sedem Romanam concitari. (ep. ad Petr. Martyr.) Andere Briefe des A. Valdez bei Lef= sing a. a. D. s. oben S. 263. Note 3. Auf die Bemerkung des päpstlichen Legaten Chieregati, wenn Ungarn verloren ginge, würde auch Deutschland in türkische Dienstbarkeit fallen, wurde von Mißvergnügten erwiedert: „Wir wollen dennoch lieber den Türken, denn euch, dem leßten und größten Gottesfeind und Greuel, dienen."

2) Condemnatio doctr. Luther. per facultatem Paris. bei le Plat. monumenta ad hist. Conc. Trid. spect. T. II. p. 98 sq.

3) Gegen Luther's Abhandlung von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche: adsertio septem sacramentorum adv. Mart. Lutherum. Lond. 521.

4) Vgl. Riffel 1. Ausg. Bd. I. S. 109-110; 2. A. S. 179-181.

5) Assertionis lutheranae confutatio 1523. vgl. Dr. Lämmer 1. c. S. 14-20.

Bei solcher Verblendung bildete sich in Luther die fire Idee: die katholische Kirche sei das verabscheuungswürdigste Reich des Antichrist und des göttlichen Zornes; er selbst aber sei der Evangelist Johannes auf Patmos, ein anderer Paulus, Jeremias u. A. So erwies sich auch diese Prüfung an ihm fruchtlos. Neben der Beschäftigung mit einer nach seinem Glaubenssysteme gemodelten neuen deutschen Bibelübersehung) trieb er auf Jagden Kurzweil und perfide Ränke durch weggeworfene tendenziöse Briefe, und verfaßte endlich die furchtbar aufregenden Schriften voller Frevel: wider den Abgott von Halle“ (Erzbischof von Mainz), sodann „über Sie Klostergelübde“ und „vom Mißbrauch der Messen," jene seinem Vater, diese den Augustinern in Wittenberg dedicirend 2).

§. 304. Leo's X. Zod; sein Charakter.

Laemmer, monum. Vaticana, p. 3-10; Literatur oben S. 189. Note 5. u. Audin in seinem Leben Luther's. (,,Der Hof Leo's X.") Ranke, die röm. Päpste im 16. und 17. Jahrhundert. 4 A. Brl. 854. Bd. I. S. 80 ff.

Außer der flug berechneten Aufhebung der pragmatischen Sanction Frankreichs, der Beendigung des Concils im Lateran (1517) und den besprochenen Schritten gegen Luther durch Cajetan und Miltiß ist aus der päpstlichen Wirksamkeit Leo's X. auch noch die Stellung zu beachten, die er zu dem neuen Kaiser Carl V. und seinem darüber eifersüchtigen Gegner Franz I. einnahm. Hiebei bewies sich Leo nicht sowohl schwankend als klug berechnend, seine Gunst stets dem augenblicklichen Sieger zuwendend. Er beachtete hiebei nicht das Wort des Aegidius von Viterbo, sondern war mehr auf ein Stück Land, als auf die wahre Wohlfahrt der Kirche bedacht, In seiner Umgebung übte er die größte Liberalität für Künste und Wissenschaften, denen er keineswegs allein aus Eitelkeit, sondern auch aus Kenntniß und Ueberzeugung huldigte, wodurch er in Rom nochmals die Tage des Augustus recht lebendig erneuerte. Aber den Segen und die Kraft des Christenthums scheint er weniger erfahren zu haben. Daraus erklärt sich wohl das in mancher Beziehung einer Entschiedenheit entbehrende Benehmen gegen Luther. In dem Maße nämlich, als ihm die Religion nicht die höchste Angelegenheit des Lebens war, konnte er sich auch kaum vorstellen, daß ein Anderer im Interesse derselben und bei Lebensgefahr so viel dafür wagen könnte. Hiernach war sein Pontificat wohl glänzend, aber wenig heilvoll für die Kirche, besonders da durch seine übertriebene Verschwendung die be trübende Religionsstreitigkeit theilweise veranlaßt und auch seinem Nachfol ger, der die redlichsten Absichten hegte, die Stellung zu Rom verkümmert wurde († 1. Dec. 1521).

§. 305. Reichstag zu Nürnberg auf 1. Sept. 1522 ausgeschrieben. Raynald. ann. ad a. 1522. Menzel a. a. D. Thl. I. S. 105 ff. Walch, Luth. Werke Bd. XV. S. 2504 ff. Briefwechsel P. Hadrian's VI. mit Erasmus, á. d. Latein. Frankf. 849. Riffel Bd. I. S. 378 ff.

Als bei der Bedrängniß durch die Türken ein neuer Reichstag berufen wurde, gedachte der gegenwärtige Papst Hadrian VI., der frühere Lehrer Carl's V., zugleich die Beseitigung des Religionsstreites einzuleiten, zumal Luther wieder nach Wittenberg zurückgekehrt war (8. März 1522). Ganz

1) Vgl. *Döllinger, Reformation Bd. III. S. 139 ff. 2) Riffel, Bd. I. 2. A. S. 329 ff.

das Widerspiel seines Vorgängers, voll tiefen, religiösen und kirchlichen Sinnes, einfach in seinen Sitten, erschienen Hadrian VI. die Kunstschätze Rom's als Gözenbilder der alten Heiden." Eine solche offen ausgespro chene Gesinnung war den Römern aus Leo's X. Regierung natürlich anstöBig. Als der Papst nun durch seinen Legaten Chieregati auf dem Reichstage zu Nürnberg nur zu rückhaltslos erklären ließ: „um sowohl seiner Neigung als seiner Pflicht zu genügen, verspreche er alle mögliche Sorgfalt anzuwenden, zuerst den päpstlichen Stuhl, von dem vielleicht das ganze Uebel herkomme, umzuwandeln, damit so, wie von da nach unten das Verderben gegangen, ebenso von da die Heilung und Besserung komme," steigerte sich die Erbitterung gegen ihn noch mehr. In der Ueberzeugung, daß Luther's unvernünftige und abgeschmackte Lehre nur Unwissende annehmen können 1), die Auflehnung gegen den alten Glauben nur von erlittener Bedrückung herrühre, glaubte er durch solche Verheißungen die Gemüther gewinnen zu können, und drang auf kräftige Maßregeln gegen Luther, andeutend, daß die jeßige Empörung gegen die geistliche Behörde sich bald auch gegen die weltliche wenden werde. Das leßtere überhörte man und triumphirte über das Zugeständniß der Gebrechen des Papstthums und die Verheißung der Abschaffung der eingerissenen Mißbräuche. Man brachte von Neuem jene 101 Beschwerden gegen den päpstlichen Stuhl vor, drang auf ein allgemei nes Concil in einer deutschen Stadt, wo erst über noch mehrere Beschwerden. verhandelt, und dann die durch Luther angeregten Religionsstreitigkeiten erörtert werden sollten. Seither, erklärten die Stände, hätten sie die Reichsacht an Luther und seinen Schriften aus Furcht vor einer Empörung des Volkes nicht vollziehen können. Doch wolle man, wurde mit lauen Worten beigefügt, bis zur Abhaltung des Concils der mündlichen und schriftlichen Verbreitung der neuen Lehre nach Kräften steuern, und die Bischöfe bei Verhängung der kanonischen Strafen gegen Geistliche, die sich verehelichen, unterstüßen.

Zufolge solcher rücksichtsloser Kränkungen verließ der Gesandte den Reichstag, und Hadrian, die üble Gesinnung und Absicht der Stände durchschauend, klagte hierüber in strafendem, doch väterlichem Tone?), aber zugleich mit einem Gefühle, als ob er die ganze Schuld aller Fehler der frühern Päpste auf sich lasten fühlte. Als er in Rom der Verschwendung seines Vorgängers besonders durch Cassirung vieler unnüßen Aemter Schranken zu sehen begann, erregte er das äußerste Mißfallen. Auch sein ernstliches Bemühen, die Insel Rhodus gegen die Türken zu schüßen, scheiterte (25. Dec. 1522). Das Mißlingen aller seiner Pläne raubte ihm bald das Leben. Sterbend äußerte er: „Wie unglücklich ist doch ein Papst! Selbst wenn er

1) In einem Briefe, den er noch als Cardinal schrieb, sagte er in Beziehung auf Luther: Qui sane tam rudes et palpabiles haereses mihi prae se ferre videtur, ut ne discipulus quidem theologiae ac prima ejus limina ingressus ita labi merito potuisset. Miror valde, quod homo, tam manifeste tamque pertinaciter in fide errans et suas haereses somniaque diffundens, impune errare et alios in perniciosissimos errores trahere impune sinitur. (Burmanni analecta hist. de Hadr. VI. Traj. 727. 4. p. 447.) Dieses Urtheil stammt aus der Kenntniß der lateinischen, nicht der die große Menge irreleitenden und aufregenden deutschen Werke Luther's. Syntagma doctrinae theol. Adriani VI. ed. Reusens, Lovani 862; ejusdem anecdota de vita et scriptis Adriani, Lov. 862.

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2) Schreiben an den Churfürsten von Sachsen, die Städte Breslau, Bamberg, bei Raynald. ad a. 1523. nr. 73-86.

das Beste will, kann er es nicht." Der rohe Sinn der Römer drückte sich in der Inschrift aus, die man am Todestage (14. Sept. 1523) an die Thüre seines Arztes schrieb 1).

§. 306. Melanchthon's und Luther's Bemühen für die neuen Grundsä ße.

Nach Beendigung des Reichstags zu Worms ließ Melanchthon seine hypotyposes theologicae s. loci communes rerum theologicarum an's Licht treten (1521). Dieselben enthielten in schöner Sprache und nahe beisammen Alles, was Luther bisher gelehrt hatte 2). Die Freiheit des Menschen, das Gute oder Böse zu vollbringen, wird systematisch bestritten (quod hominis intellectus ratioque in rebus spiritualibus prorsus est coeca). Und zur Bekräftigung wird noch behauptet: wie die Berufung Pauli, so sei auch der Ehebruch des David und des Judas Verrath das Werk Gottes). Die absolute Prädestination ist mit Nachdruck geltend gemacht, zugleich eine unmittelbare Erleuchtung behauptet. Wie Luther sich gegen Aristoteles und das wissenschaftliche Treiben auf den Universitäten erklärte, wollte Melanchthon die Schriften Platon's förmlich aus der Welt geschafft wissen. Auch ging er zu einem Bäcker in die Lehre, um dem Schriftworte zu genügen: Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brod essen. Dabei beginnt Melanchthon ganz abrupt mit der Prädestination, und stellt die behandelten Dogmen ohne alle systematische Ordnung in einem Conglomerate vereinzelter Säße zusammen, erklärt sogar: es genüge, daß der Christ kenne vis peccati, lex, gratia! Zugleich zeigt er oft eine große Verachtung gegen ausgezeichnete kirchliche Schriftsteller, denen er weder an Geist, noch an Scharfsinn und Tiefe gleichkommt. Am ausführlichsten sind die Lehren von der Freiheit, Gnade, Prädestination behandelt, weil diese für die Theorie vom Glauben ungemein fruchtbar find. Die Trinität und die Menschwerdung Christi wurden erst in spätern Ausgaben beigefügt und aus den Symbolen der sechs ersten ökumenischen Concilien angenommen"). Alsbald stellte dieser Schrift Melanchthon's Dr. Ed fein enchiridion locorum communium entgegen.

Was Melanchthon für den Gelehrtenstand gethan, suchte Luther durch

1) Liberatori patriae S. P. Q. R. Dagegen lautete die von seinen Freunden besorgte Grabschrift: „Hier liegt Hadrian VI., der es für das größte Unglück ge: halten, daß er regierte," und die eines Niederländers: Wie viel kommt auch für den besten und redlichsten Mann darauf an, in welche Zeit sein Leben fällt.“ 2) Prima ed. Vit. 521, 4. u. ö. ed. Augusti Lps. 821.

3) Im Commentare zum Römerbriefe schrieb Melanchthon: Haec sit certa sententia, a Deo fieri omnia, tam bona quam mala. Nos dicimus, non solum permittere Deum creaturis, ut operentur, sed ipsum omnia proprie agere, ut sicut fatentur, proprium Dei opus fuisse Pauli vocationem, ita fateantur, opera Dei propria esse, sive quae media vocantur, ut comedere, sive quae mala sunt, ut Davidis adulterium; constat enim Deum omnia facere, non permissive sed potenter i. e. ut sit ejus proprium opus Judae proditio, sicut Pauli vocatio (Chemnit. loci theol. ed. Leyser 615. P. I. p. 173). In den spätern Ausgaben dieses Commentars wurde diese Stelle ausgemerzt!

4) Luther urtheilte über dieses Werk: „Es sei ein theuer und edles Büchlein, daß je würdig ist, ewig zu bleiben;" und andern Orts, es sei das beßte, was seit der Apostel Zeit geschrieben worden." Daher non solum immortalitate, sed etiam canone ecclesiastico dignum. Dagegen lieferte über die Veränderungen nicht nur der Form, sondern auch dem Inhalte nach dieses dogmatischen Werkes Strobel eine Literärgeschichte von Ph. Melanchthon loc. theol. Altd. u. Nürnb. 776.

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