Sayfadaki görseller
PDF
ePub

tein Mitleid verdiene! Gleichwohl rechtfertigte Luther noch sein Benehmen in gotteslästerlicher Weise: „Ich Martin Luther habe im Aufruhr alle Bauern erschlagen, denn ich habe sie heißen todtschlagen. All' ihr Blut ist auf meinem Halse: aber ich weise es auf unsern Herrgott, der hat mir das zu reden befohlen").

Noch auffallender erscheint hiebei das Benehmen des ungleich be sonnenern Melanchthon, dem aber statt der ihm stereotyp beigelegten Milde ein starker Zug bitterer Leidenschaftlichkeit, ja grollenden Rachegefühls eigen war. Als er jest von dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, dem die Vermeidung des Blutvergießens und die Herstellung des Rechtszustandes am Herzen lag, aufgefordert ward, sich über die zwölf Artikel zu äußern, that er dies in einer Schrift wider die Artikel der Pawerschaft 1525" in der Weise, daß er wiederholt den Grundsaß aufstellt: „Es wäre von nöten, daß ein solch wild ungezogenes Volk, als Teutschen sind, noch weniger Freiheit hätte, denn es hat)." Zugleich beseitigt er alle Rechtsansprüche der Bauern durch den Saz: „Was die Obrigkeit thue, daran thue sie recht; wenn sie daher Gemeindegüter und Waldungen einzieht, so hat sich Niemand dawider zu sehen; wenn sie den Zehnten den Kirchen nimmt und Andern gibt, so müssen sich die Deutschen ebenso gut darein finden, wie die Juden sich von den Römern die Tempelgüter nehmen lassen mußten u. A.“ Jm Hinblick hierauf darf dann das Urtheil bei Bensen a. a. D. §. 19. nicht befremden: Während die alte katholische Kirche die Unterdrückungen der einzelnen geistlichen oder weltlichen Fürsten, der Lehre wenigstens nach, niemals billigte, sondern die Rechte der Menschen und des Volks, selbst den Kaisern gegenüber, kräftig und meist siegreich vertheidigte; haben sich die evangelischen Reformatoren den Vorwurf zugezogen, unter den Germanen zuerst den Knechtsssinn und die Gewaltherrschaft förmlich gepredigt und gelehrt zu haben." In Folge solcher Anweisungen vernichteten auch der Landgraf Philipp von Hessen, der Herzog Heinrich von Braunschweig und Georg von Sachsen das zahlreiche Heer der Bauern (15. Mai 1525).

Münzer ward gefangen und nach qualvollem Verhör hingerichtet; vor seinem Tode hatte er seine Irrthümer abgeschworen und war zum Glauben der katholischen Kirche zurückgetreten; die Fürsten hatte er ermahnt, milde und gerecht gegen das arme Volk zu sein, die Bauern, der Obrigkeit Gehorsam zu erweisen 3). Groß war der Unwille gegen Luther wegen der rücksichtslosen Aufreizung der Fürsten gegen die Bauern, da man ihn allgemein als die Veranlassung ihrer Empörung bezeichnete). Sein Einfluß zeigte sich auch in dreißig andern Artikeln der Bauern, worin sie mit Luther's eigenen, aus seinen deutschen Schriften entlehnten Worten ihre Beschwerden

1) Luther's Tischreden, Eisleb. Ausg. p. 276. Vgl. *Friedrich, Astrologie u. Reformation, oder die Astrologen als Prediger der Reformation und Urheber des Bauernkrieges, München 864.

2) Döllinger, die Reformation 2c. Bd. I. S. 351 ff.

3) Seidemann, Thom. Münzer. Eine Biographie nach den im königl. sächs. Hauptstaatsarchiv zu Dresden vorhandenen Quellen. Dresd. und Lpz. 842. Vgl. Histor. polit. Blätter: „Thomas Münzer“ Bd. VII. S. 238-56; 310–320. Riffel Bd. I. S. 479-522. 2. A. S. 581-632.

4) Schon Thomas Münzer hatte in Folge der heftigen Sprache Luther's gegen die Bauern in einer Schrift an ihn nicht minder heftig gegen ihn gesprochen und ihn genannt: Allerehrgeizigster und verschmittester Schriftgelehrte, hochfärtiger Narr, ausgeschämter Mönch, Doctor Lügner, Doctor Ludibrii, Wittenbergischer Papst, gottloses Wittenberger Fleisch u. A.

aussprachen, und im 28. Artikel allen Widersachern Luther's Feindschaft schwuren. Darum warf auch Erasmus dem Luther vor: „Wir ernten jezt die Frucht deines Geistes. Du sagst freilich, das sei die Beschaffenheit des göttlichen Wortes; ich aber meine, es komme gar viel darauf an, wie das göttliche Wort gepredigt werde. Du erkennst diese Aufrührer nicht an, sie aber erkennen Dich an; und man weiß recht gut, daß Viele, die mit dem Namen des Evangeliums prunkten, Anstifter des gräulichsten Aufruhrs gewesen sind." Hatte ja auch Luther bereits i. J. 1522 an Link frohlockend geschrieben: „Der Pöbel ist allenthalben aufgebracht, er hat Augen bekommen, er kann und will sich nicht mit Gewalt drücken lassen." Eine Folge dieser Vorgänge war, daß Luther aufhörte, was er einst zu werden schien, ein Mann des Volkes zu sein: er ward nun ein Mann der Fürsten!

§. 309. Heinrich VIII. von England und Erasmus gegen Luther; des Lestern Heirath.

Zu den Feinden Luther's unter den Fürsten gehörte auch Heinrich VIII. von England. Dieser durch Luther's stürmisches Beginnen, insbesondere durch die Schrift „von der babylonischen Gefangenschaft" verlegt, forderte zuerst den Kaiser und den Churfürsten Ludwig von der Pfalz in einem Schreiben auf (Mai 1521), Luther und seine Lehre zu vertilgen1). Bald darauf trat er Luther auch als theologischer Bestreiter entgegen, und nahm ihn wegen seiner Widersprüche bisweilen durch Ironie und glück lich gewählte populäre Argumente stark mit 2). Wie Heinrich erwartet und gewünscht, erhielt er von P. Clemens den Ehrentitel eines Vertheidigers des Glaubens (defensor fidei). Doch wurde das Werk des königlichen Theologen damals überschäßt und in plumper Schmeichelei sogar den Werken des heil. Augustin an die Seite geseßt. In seiner Erwiderung zeigte sich Luther von Gottes Gnaden Ecclesiastes von Wittenberg" abermals so gemein3), daß Heinrich nun auch seinen politischen Einfluß gegen ihn wirken ließ. Jm Conflicte mit diesem Feinde bewies Luther indeß später eine niedere Heuche lei. Als nämlich zwischen Heinrich VIII. und Rom wegen verweigerter Ehescheidung eine Spannung eintrat, schrieb er in der Hoffnung, dieser Fürst könnte sich seinen Bestrebungen anschließen, ihm einen schmeichlerischen Brief (1525), und erbot sich darin zum Widerrufe. Dem tief verlegten Heinrich konnte keine bessere Gelegenheit werden, seinen Feind öffentlich blos zu stellen und von sich zu weisen *). „Ich habe dich nie so hoch geachtet," antwor tete er, daß ich dich je meiner Freundschaft würdigte, weil ich deine Keßerei so sehr wie je einer verabscheue."

Erasmus, jener in seiner Zeit hochgeachtete Gelehrte, hatte früher freisinnig und sarkastisch viele kirchliche Mißbräuche gerügt und sich dadurch

1) Walch, Luther's Werke Bd. XIX. S. 153 ff.

2) Adsertio VII. Sacram. adv. Luther. Lond. 521. Walch Bd. XIX. S. 158. f. oben S. 275. Note 2. Vgl. Riffel Bd. I. S. 342–71. 2. A. S. 433 ff., wo zugleich Luther's Benehmen gegen Herzog Georg von Sachsen beschrieben ist.

"

3) Luther nennt Heinrich einen gekrönten Esel, verruchten Schurken, Unsinnigen, den Auswurf aller Schweine und Esel; fängst Du einmal an Dich zu schämen? Nicht ein König, sondern ein Gotteslästerer bist Du, freches Königsmaul, toller Heinrich u. A."

4) Bei de Wette, Bd. III. S. 23 ff. Walch Bd. XIX. S. 468 ff. Riffel Bd. Í. S. 355. 2. A. S. 446 ff.

sogar den Haß der Mönche zugezogen. In der Hoffnung, durch das Beginnen Luther's die Heilung der Gebrechen in der Kirche zu beschleunigen, hatte er sich, wie Georg Wicel, Cochläus, Wilibald Pirkheimer, Ulrich Zasius, anfangs offen für ihn ausgesprochen ), ihn auch durch seinen großen Einfluß gegen voreiliges Verdammen in Schuß genommen. Anderseits hatte Luther mit demüthiger Verehrung seine Freundschaft gesucht und ihn die Zierde und Hoffnung Deutschlands, einen Mann genannt, der an Gelehrsamkeit und Geist ihn weit überrage." Als Erasmus aber merkte, daß der Streit nicht durch einen allmälig sich verbreitenden bessern Unterricht zu Ende geführt), sondern in schrankenlosem, zerstörendem Tumulte an das Volk gebracht, der Kirche Spaltung und dem Reiche völlige Zerrüttung bereitet werde, wurde er gleich seinen Freunden bedenklich und dem ganzen Treiben völlig abgeneigt. Er war desto besorgter, als er das Gute an Luther niemals verkannte. Wäre doch in Luther's Büchern nicht so viel Gutes schrieb er an Herzog Georg von Sachsen, oder wäre doch dieses Gute nicht durch unerträgliche Schlechtigkeit verdorben worden."

Auch fühlte man allgemein, wie wichtig das öffentliche Auftreten des Erasmus jest sein würde; dennoch konnten ihn bei seiner behaglichen Ruhe und der freudigen Hingebung für die Wissenschaft die Fürsten und Prälaten nur schwer dazu bewegen. Doch als die dringendste Veranlassung vorlag, erhob er sich und bekämpfte die vorzüglichste Grundlage des lutherischen Systems. Er trat, wie Planc3) offen eingesteht: „nicht als feiler Vertheidiger des römischen Hofes auf, nicht als knechtischer Anbeter alter geheiligter Vorurtheile, nicht als persönlicher Feind Luther's, sondern als ruhiger Gegner der Meinungen desselben, um seine Zweifel und seine Gründe dagegen mit Bescheidenheit, aber auch mit der Würde des selbstdenkenden Untersuchers vorzutragen." Zunächst rügte er die höchst unwürdige Beweisführung Luther's in Allegirung von Stellen der hl. Schrift), welche augenscheinlich die Freiheit des menschlichen Willens lehrten. Luther antwortete 5) sogleich ebenso heftig und gemein, wie gegen Heinrich VIII. Und mit wel cher Leidenschaftlichkeit der vermeintliche Verfechter der Geistesfreiheit für die Unfreiheit des menschlichen Willens stritt, geht zunächst daraus hervor, daß er den Menschen nach dem Sündenfalle mit einer Salzsäule, einem Kloze oder Steine verglich und sogar erklärte ),:,,der Wille des Menschen sei wie ein Pferd; size Gott darauf, so geht und will er, wie Gott will; reitet ihn der Teufel, so geht er, wie der Teufel will; alle Dinge geschehen durch den unabänderlichen Willen Gottes, der den freien Willen des Menschen gänzlich zertrümmere; Gott thue in uns das Böse wie das Gute,

1) Döllinger, die Reformation Bd. I. S. 1-186.

2) Die Stellung des Erasmus zu erkennen aus seiner Schrift: de amicabili ecclesiae concordia. Vgl. Esch über Erasmus. (Raumer's histor. Taschenbuch v. 1843.) *Kerker, Erasmus und sein theol. Standpunkt (Tüb. Q.-Schr. 859. H. 4.).

3) Geschichte der Entstehung des protestantischen Lehrbegriffs. Bd. II. S. 112. Vgl. besonders die Parallele zwischen Luther und Erasmus von dem Zeitgenossen Zafius in Döllinger's Reformationsgesch. Bd. I. S. 177–79. Riffel Bd. II. S. 251-298.

4) De libero arbitrio diatribe. 524. sorgfältig, doch ohne dogmatische Präcision, die dem Verfasser abging. (Walch Bd. XVIII. S. 19. 62.)

5) Luther nennt den Erasmus einen Ungläubigen, der eine Sau von der Heerde des Epicur in sich umhertrage."

6) De servo arbitrio ad Erasm. 525. (Walch Bd. XVIII. S. 20. 50.)

und gleichwie er ohne Verdienst selig mache, so verdamme er auch ohne Schuld;" Säße, welche nicht dem Evangelium, sondern dem Koran entlehnt zu sein schienen, und welche nach Lessing's scharfer Aeußerung t) ein mehr viehischer als menschlicher Irrthum, eine Gotteslästerung" find.

Gleichwohl hatte Luther, wie Planck richtig bemerkt, sein ganzes System auf die Lehre von der Unfreiheit gebaut, und darum noch i. J. 1537 an Capito geschrieben: „Alle seine Schriften möchte er untergehen lassen, wenn nur die über den knechtischen Willen und die beiden Katechismen erhalten. blieben." Auch rühmte das symbolische Buch der Formula concordiae Luther nach: hoc negotium in libro de servo arbitrio egregie et solide explicuit." Durch Machtsprüche und Verdrehung vindicirte er die für die Freiheit des menschlichen Willens hervorgehobenen Stellen der heil. Schrift gerade für den unfreien Willen, und behauptete in gotteslästerlicher Weise: daß Gott heimlich das Gegentheil dessen wolle, was sein geoffenbarter Wille ausspreche, und daß die Apostel nur spottweise von einer Freiheit des menschlichen Willens und von menschlichem Thun sprächen 1).

Jest wurde auch Erasmus in der zweiten Schrift) bitterer, und enthüllte rücksichtslos die unwissenschaftliche Willkür Luther's, weshalb dieser es auch hier bald rathsam fand, einzulenken und zu bekennen, daß er zu weit gegangen. Er schrieb an Erasmus einen schmeichelnden Brief, der verloren ging; nur die Antwort des Erasmus 3) ist bekannt. Nicht glimpflicher hatte. Luther schon früher den Bischof von Meißen, den Emser, Eck, die Cölner, Löwener und Pariser Theologen behandelt), und von seinem Streite mit Carlstadt über das Abendmahl wird unten die Rede sein.

Mitten unter diesen Streitigkeiten und dem verheerenden unglücklichen Bauernkriege hatte Luther (Decbr. 1524) die Mönchskutte abgelegt, und sich, bereits vierzig Jahre alt, mit Catharina von Bora verheirathet (13. Juni 1525). Bernhard Koppe hatte sie aus dem stürmisch aufgehobenen Kloster Nimptschen nach Wittenberg gebracht'); sie ward als herrschsüchtig geschildert, von Luther aber wie der Galaterbrief geliebt!

†) Ich begehre keinen freien Willen; ich bleibe ein ehrlicher Lutheraner und be: halte den mehr viehischen als menschlichen Irrthum und die Gotteslästerung, daß fein freier Wille sei." (Ueber die Lehre des Spinoza.)

1) Thun" heißt nichts anders als „glauben," das Gesetz durch den Glauben halten. So heiße z. B. bei Matthäus: „thue das, so wirst du leben" glaube das, so wirst du leben. Die Worte „thue das“ sind nur spottweise gesagt, als wenn unser Herr hätte sagen wollen: morgen früh wirst du es thun, aber heut nicht; versuch es nur einmal die Gebote zu halten und du wirst deine Schmach schon erkennen. Luther's Werke von Walch Bd. VIII, 2140.

2) Hyperaspistes diatr. adv. servum arb. Luth. P. II. 526 sq. (opp. ed. Cleric. T. X. p. 1249.) Vgl. über den Streit Riffel Bd. II. S. 250-98.

3) Epp. (ed. Cleric.) XXI, 28.,,Optarem tibi (Luth.) meliorem mentem, nisi tua tibi tam valde placeret. Mihi optabis quod voles, modo ne tuam mentem, nisi Dominus istam mutaverit."

4) Vgl. Riffel Bd. I. S. 108-111.

5) Engelhard, lucifer Wittebergensis oder der Morgenstern; d.i. vollständiger Lebenslauf der Cathar. von Bora. Ldhs. 749. 2 Bde. Fr. Walch, Cath. von Bore. Halle 751. 2 Bde. Vgl. die unvergl. schöne und rührende Aeußerung über dieses Ereigniß bei Surius ad a. 1525. Vgl. Lessing's Rettung des Simon Lemnius im 7. und 8. Briefe (sämmtliche Werke zur Lit. und Theol. Carlsr. Ausg. Th. IV. S. 29-37.)

Dieser Act erschien auch so unbesonnen und voreilig, daß sogar Melanchthon in seinem Briefe an Camerarius Staunen und Besorgniß darüber ausspricht, Luther's Feinde aber darüber spotteten. So äußerte Erasmus: „Vielen scheine die Unternehmung Luther's eine Tragödie; er aber halte sie für eine Komödie, denn Alles endige hier immer mit einer Heirath."

§. 310. Lutherische Kirchenverfassung in Hessen und Sachsen. Riffel, Bd. II. S. 1-126. behandelt diesen Gegenstand mit großer Ausführlichkeit.

Im Laufe der vorgeführten Streitigkeiten war man zugleich auf andere Schwierigkeiten gestoßen, die den Umsturz auch des bestehenden äußern Kirchenthums drohten. Durch Luther's bisheriges Verfahren war alle Jurisdiction der Bischöfe ohne weiteres aufgehoben worden, und es entstand nun die Frage, in welches Verhältniß die Vorsteher der Kirche gestellt werden sollten. Luther hatte mit unerleuchtetem Eifer und der größten Eilfertigkeit das kanonische Recht durch Verbrennung eines Eremplars und der Bannbulle auf immer abschaffen wollen (Purus canonista est magnus asinista pflegte er zu sagen). Hierüber, so wie wegen seiner beispiellos laren Grundsäße) in der für das Familien- und Staatsleben gleich heili gen Ehe war er mit den Juristen gänzlich zerfallen, hatte aber auch seinerseits die traurigsten Erfahrungen machen müssen.

Zur Hebung dieser Schwierigkeiten berief der junge Landgraf Philipp von Hessen, der eifrigste Anhänger Luther's nach dem Tode des Churfürften Friedrich d. W., eine Synode nach Homburg (Detbr. 1526). Eine Hauptrolle spielte hier der apostasirte Minorit Lambert von Avignon (1530), der mit glühender Beredsamkeit eine Synodalordnung empfahl, die auf demokratischen Grundlagen ruhen sollte. Da diese dem Fürsten in pecuniärer u. a. Hinsicht viele Vortheile, auch Einfluß verhieß, nahm er sie an und führte sie durch Hilfe des Lambert und des Hofpredigers Ad a m Krafft (1558) ein 2).

In Chursachsen war auch Johann der Beständige lutherisch gesinnt, nur wegen seines vorgerückten Alters weniger thätig. Auf wiederholtes Bitten bewilligte er die von Luther vorgeschlagene Kirchen visitation. Melanchthon hatte hiefür ein Formular verfaßt3), das ein kurzes Glaubensbekenntniß enthielt und verordnete, überall evangelische Prediger anzustel len, die geistlichen Stifter aufzuheben u. A. Es wurden hiefür vier Depu tirte aus Theologen und Juristen ernannt, und die Visitat on in den Jahren 1527 und 1528 ausgeführt. Zur kirchlichen Aufsicht und Entscheidung in Ehesachen waren s. g. Superattendenten eingeseßt; die

1) Die Predigt von ehelichem Leben“ (1526), in der Jen. Ausg. Th. II. Fol. 168: Wil Frawe nicht," sagt er, so komme die Magd; will sie dann nicht, so laß dir eine Esther geben und die Vasthi faren, wie der König Assuerus that.' Vgl. *Luther's Cherecht spec. über den Zweck der Ehe, Ehehindernisse und Trennung der Ehe. (Histor. polit. Blätter Bd. XI. S. 410–35.) *Döllinger, Reformation, Bd. II. S. 427 ff. u. S. 623 ff.

2) Vgl. Riffel Bd. II. S. 76–126. über die Einführung der neuen Lehre in Hessen. Hassenkamp, hessische KG. seit der Reform, Marb. 853.

3) Unterricht der Visitatoren an d. Pfarrh. (kat. 527) mit Luth. Vorr. Wittenb. 328. 4. Latein und deutsch ed. von Strobel. Altd. 777. mit einer histor. Einlei tung und erläut. Anmerkungen, herausg. von Weber. Schlüchtern 844. Vgl. Riffel Bb. II. S. 52-61.

« ÖncekiDevam »