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oberste Aufsicht aber fiel dem Landesregenten anheim. Da Luther vielfache Erfahrungen von Unwissenheit unter den Geistlichen und dem Volke machte, und in richtiger Erwägung durch Belehrung und Gewinnung der Jugend seinem Werke bei dem nachfolgenden Geschlechte Bestand sichern wollte, so schrieb er die Postille (1523) und den kleinen und grö Bern Katechismus (1529). So erhielt Sachsen eine neue Glaubenslehre1), und aus dem Kirchenregimente der hierarchischen und päpstlichen Verfassung bildete sich eine mehr collegialische und landeskirchliche Verfassung, die in der Folge für alle lutherischen Länder Norm wurde. Diese Schritte waren durch die auffallend lauen Reichstagsbeschlüsse, von denen sogleich die Rede sein wird, beschleunigt worden; die lutherisch ge= sinnten Fürsten glaubten jezt Alles wagen, weil Alles verantworten zu

fönnen.

§. 311. Die Reichstage zu Speier 1526 u. 29.

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Nach dem Bündnisse der lutherischen und katholischen Fürsten (f. S. 280.) versammelten sich bald die Stände in Speier 2). Der Kaiser war in Kriege verwickelt; die Türken bedrohten Ungarn und lähmten die Wirksamkeit des Erzherzogs Ferdinand. Die lutherischen Fürsten durften also Troh bieten, und der verwegene Ausspruch Luthers: Gegen die Türfen zu kämpfen, das heißt Gott widerstehen, der durch sie. unsere Ungerechtigkeit heimsucht“ schien auf sie gut gewirkt zu haben. Sie benahmen sich auch wirklich auf dem Reichstage schon als eigene Kirchenpartei gebieterisch drohend.. Durch jene Umstände begünstigt, sette man folgenden Reichstagsbeschluß durch: Bis zu einem allgemeinen Concil sollte jeder Stand in Betreff des Wormser Edictes es so halten, wie er es gegen Gott und den Kaiser verantworten könnte, und jeder Fürst sich zur schleunigen Hilfe gegen die Türken verpflichten 3)." Die lettere kam jedoch schon zu spät. Der König Ludwig von Ungarn, von Soliman bei Mohacz geschlagen (29. Aug. 1526), fand in den Sümpfen seinen Tod; der Erzherzog Ferdinand von Desterreich erbte seine Krone.

Ungeachtet der Zusagen auf dem Reichstage rüsteten sich die lutherischen Fürsten doch immer mehr zu einem Angriffskriege, obwohl Luther und Melanchthon noch davon abmahnten, denn das Wort Gottes solle sich selbst ohne menschliches Hinzuthun schüßen. Noch aufgeregter wurden aber die lutherischen Fürsten, als der verschmißte Kanzleiverweser des Herzog Georg von Sachsen, Otto von Pack, dem Landgrafen Philipp von Hessen die Abschrift einer vorgeblichen Ürkunde des Inhalts mittheilte, daß sein Gebieter, Ferdinand von Desterreich, und mehrere deutsche Bischöfe sich zu Brezlau versammelt und bereits die Länder der lutherischen Fürsten, die sie unterjochen wolltent, unter sich getheilt hätten. An der Urkunde war kein wahres Wort, aber Uebelgesinnte suchten solche Gerüchte in Umlauf zu bringen, die Luther besonders gegen seinen Feind, den Herzog Georg von

1) Watch Bd. X. S. 2 ff. vgl. August i, histor. krit. Einleitung in die beiden Hauptkatechismen. Elberf. 824.

2) Riffel Bd. II. S. 350 ff.

3) Sleidan. lib. VI. u. bei K app, Nachlese u. s. w. Th. II. S. 680. u. Walch. Bd. XVI. S. 214.

Alzog's Kirchengeschichte. 8. Auflage. II.

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Sachsen, sehr geschikt anzuwenden wußte1). Zwar mußte der Landgraf von Hessen zufolge eines Briefwechsels mit seinem Schwiegervater, dem Herzog Georg von Sachsen, eingestehen, daß er hintergangen sei, aber die gegenseitige Spannung war doch größer geworden.

Dies zeigte sich schon auf dem nächsten Reichstage zu Speier (1529), der zur Erlangung einer Reichshilfe gegen die Türken, die nun bis vor Wien gekommen und nur durch den Heldenmuth der Bürgerschaft und der Besaßung noch einmal vertrieben worden waren, sowie zur Berathung der Religionsangelegenheiten ausgeschrieben wurde). Die lutherischen Fürsten brachten schon ihre Prediger mit und ließen getrennten Gottesdienst halten. Die katholischen Fürsten machten hier den so billigen Vorschlag: Daß diejenigen Stände, die bisher das Edict von Worms gehalten hätten, es auch ferner halten sollten; die andern aber bei den Neuerungen, die sich nicht ohne Gefahr des Aufruhrs abstellen ließen, bis zu dem allgemeinen Concil ungefährdet bleiben möchten; doch solle nicht gegen das Altarssacrament öffentlich gepredigt, die Messe nicht weiter abgeschafft werden, und wo das leßtere geschehen, doch Niemandem verwehrt sein, Messe zu halten oder zu hören. Den Dienern der Kirche möge auferlegt werden, daß sie nach der von der Kirche approbirten Auslegung das Evangelium lehren, jene Lehrmeinungen, worüber Streit entstehen könne, nicht berühren, sondern den Schluß des Concils abwarten sollten."

Gegen diesen Vorschlag, der mehr als Mäßigung und Billigkeit darbot, entwarfen die lutherischen Fürsten eine förmliche Protestation (19. April 1529) und wurden davon jest Protestanten genannt. Indem sie zugleich das Dogma von der einzigen und allein seligmachenden christlichen Religion und Kirche geltend machten, und diese ausschließlich für sich in Anspruch nahmen, wagte man sogar die Behauptung: Man könne die aus der heil. Schrift als Gößendienst erwie sene Messe nicht gestatten!3) Sie erdreisteten sich sogar, eine Gesandtschaft mit dieser Protestation an den Kaiser nach Bologna zu entlassen. Diefer, nun Sieger über Frankreich und Italien, hatte mit P. Clemens VII. zu Barcelona, mit Frankreich zu Cambray Frieden geschlossen. Er wies das Ansinnen der Gesandtschaft zurück und erklärte ihr: Daß die (kathol.) Fürsten und Stände ebenso wenig ihrem Gewissen und dem Heil ihrer Seelen zuwider handeln wollten als die protestirenden, auch nicht minder als diese um der Ehre Gottes und eines christlichen Verstandes willen und allem Wesen zum Guten ein Concil begehrten, bis zu diesem aber die protestantischen Stände bei strenger Strafe den Reichstagsabschieden zu gehorchen hätten. Als die Gesandten auch dagegen protestirten, ließ er sie auf einige Zeit gefangen sehen, und kündigte (21. Jan. 1530) einen neuen Reichstag zu Augsburg an. Er versprach selbst zu erscheinen und nach Anhörung beider Parteien die in religiöser Beziehung gestörte Eintracht wieder herstellen zu wollen, sprach aber dabei auch die Erwartung aus, daß die Stände ohne Groll sich einfinden würden.

1) Vgl. das Ausführliche hierüber bei Riffel Bd. I. S. 371-76. Note 1. Bb. II. S. 356 ff.

2) Die Verhandlungen bei Walch Bd. XVI. S. 328-429.

3) Daß es mit diesem Gewissensscrupel nicht allzu großer Ernst war, geht wohl daraus hervor, daß dieselben Fürsten ja auch gegen den Speierer Reichsabschied von 1526, welcher die Verbreitung der Lehre der Sacramentirer verbot, protestirten, wäh rend Luther die leßtern als die größte Pest verfolgte.

Die Lage der Protestanten war wegen des mit besonderer Heftigkeit er neuerten Abendmahlsstreites höchst bedenklich geworden. Die fiebenzehn f. g. Schwabacher oder Torgauer Artikel bezeichneten die Ansicht Luther's zu der Zwingli's in scharfem Gegensaße '), und die von dem Landgrafen Philipp von Hessen zu Marburg veranstaltete Zusammenkunft beider Parteien (1. Detbr. 1529) hatte den ganz unerwarteten Erfolg: daß Luther Zwingli und seine Anhänger nicht als Brü der anerkennen, sondern ihnen nur die allgemein christliche Liebe angedeihen lassen wollte). Er sagte: „Die Zwinglianer seien des Teufels Schwärmer und hätten schier eingeteufelte, durchteufelte und überteufelte Herzen." Auch Melanchthon empfand heftige Gewissensbisse darüber, daß er zu Speier gegen den die Sacramentirer bedrohenden Artikel mitprotestirt hatte, denn er betrachtete dies als ein Mitwirken zur Verbreitung des schädlichsten Giftes, welches die gottlose Lehre der Zwinglianer sei.

§. 312. Reichstag zu Augsburg 1530; Nürnb. Religionsfriede 1532. Walch Bd. XVI. S. 374 ff. Förstemann, Urkundenbuch zur Gesch. des Reichstags zu Augsb. Hal. 834 ff. 2 Bde. Coelestini hist. comitior. Aug. celebrat. Fref. ad Viad. (577) 597; Chyträ us, Historie der Augsb. Confession, Rost. 576. Salig, Historie der Augsb. Conf., Halle 733 ff. 3 Thle. Pallavicini, hist. conc. Trid. lib. III. c. 3. Vgl. Hase, libri symbolici Evangelicor. Lps. 837. Menzel à. a. O. Bd. I. S. 335 ff. Riffel Bd. I. S. 378-441. Die Ankunft des Kaisers verzögerte sich vom April bis zum 15. Juni, dem Vorabend des Frohnleichnamsfestes, was sogleich zu Verwickelungen Veranlassung gab, da die Protestanten die Theilnahme an der Feier verweigerten. Der Kaiser hatte verlangt, die protestantischen Fürsten sollten eine Schrift über ihren Glauben und die von ihnen verworfenen Mißbräuche abfassen lassen. Sie beauftragten Melanchthon damit, und dieser entledigte sich seines Auftrags durch Bearbeitung der Torgauer Artikel in der unter dem Namen Confessio Augustana 3) bekannt gewordenen Schrift, welche Luther vollkommen billigte. „Die Arbeit Philipp's," schreibt er, gefällt mir fast wohl, und weiß ich nichts daran zu ändern und zu bessern; es würde sich auch nicht schicken, da ich so sanft und leise nicht treten kann." Die Schrift bestand aus einer Vorrede und 3 w e i Theilen, wovon der erste auf der Grundlage des apostolischen und nicänischen Symbolums sich in 21 Artikeln über den Glauben, der zweite in 7 Artikeln über die abzuschaffenden Mißbräuche verbreitete. Unter den lettern waren bezeichnet die Ausspendung des Abendmahls unter einer Gestalt, die Pri vatmessen, Cölibat, Mönchsgelübde, Unterschied der Spei sen, Specialbeichte und Kirchenverwaltung.

1) Vgl. Riffel Bd. II. S. 375 ff.

2) Schmitt, das Religionsgespräch zu Marburg. Marb. 840.

3) Schon während des Reichstages wurde diese confessio ohne Melanchth. Wissen mehrfach mit Abweichungen gedruckt. Daher gab Melanchthon noch 1530 eine latein. und deutsche Ausgabe mit einer praefatio heraus, worin er sagt: Nunc emittimus probe et diligenter descriptam confessionem ex exemplari bonae fidei und fügte 1531 die apologia bei. Die Augsb. Conf. von 1530 nêu hrsg. Lpz. 845. In den spätern Ausgaben änderte Melanchthon, wie man sagte zu Gunsten der Reformirten, daher hielten sich die mißtrauischen strengen Lutheraner an die invariata confess. Aug., die Reformirten an die variata! Val. Hase, libri symbol. die varietas variatae confessionis in prolegom. p. XII—LXI.

Im erstern waren die schroffen Lehren Luther's vielfach gemildert 1), so daß sie in mehrern Punkten mit der katholischen Lehre übereinstimmten. Besondere Bedenken erregten aber noch die Lehre von der Erbsünde, die darin bestehe, daß der Mensch geboren werde mit der bösen Lust (concupiscentia), ohne Gottesfurcht und ohne Glauben an Gott, also immer noch Luther's Meinung ausdrückte; die durch den Glauben allein zu erlangende Rechtfertigung; die Auffassung der Rechtfertigung selbst; die Lehre von der Kirche als einer Versammlung der Heiligen, in welcher das Evangelium rein gepredigt und die Sacramente recht gespendet werden, von denen fünf beseitigt waren; die Lehre von dem unfreien Willen, Glauben und den guten Werken, wobei die katholische Lehre in der Weise verunglimpft war, als hätte man seither niemals den Glauben, sondern immer nur Werkthätigkeit verlangt; die Verehrung und Anrufung der Heiligen und besonders die Gegenwart Christi im Altarssacram ente, denn nach Luther gab es keine Verwandlung. Die protestantischen Fürsten wußten die öffentliche Vorlesung dieser Schrift (25. Juni) durchzusehen.

Der Kaiser übergab sie den anwesenden katholischen Theologen Eck, Conrad Wimpina, Cochläus, Faber u. A. Diese rügten nicht allein einzelne Abweichungen von dem kathol. Glauben, sondern wiesen aus den Schriften Luther's nach, daß er noch ganz andere Dinge gelehrt habe. Die Nachweisung war zu scharf abgefaßt, so daß der Kaiser und die katholischen Fürsten daran Anstoß nahmen und zu gemäßigterm Tone aufforderten. Die Theologen befolgten dies, gingen Artikel für Artikel der Confession durch, und wiesen das Uebereinstimmende und Abweichende vom katholischen Glauben nach. Auch diese Gegenschrift (Confutatio confessionis Augustanae) ward nun öffentlich vorgelesen (3. Aug.). Der Kaiser und die katholischen Fürsten gaben derselben ihre Zustimmung, und forderten: die protestantischen Fürsten sollten aller Zwietracht entsagend in die katholische Kirche zurückkehren, ansonsten müßte er handeln, wie er als Schirmvogt der Kirche im Gewissen verpflichtet sei)." Dies erregte bei den protestanti

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1) Bekanntlich hatte Luther nach frühern und spätern Aeußerungen (f. S. 268.) feine Theorie vom Glauben in einem Schreiben (1521) an Melanchthon bis zu dem wahnwißigen Extreme gesteigert: Esto peccator et pecca fortiter: sed fortius fide et gaude in Christo, qui victor est peccati, mortis et mundi: peccandum est, quamdiu hic sumus. Sufficit quod agnovimus per divitias gloriae Dei agnum, qui tollit peccata mundi, ab hoc non avellet nos peccatum, etiamsi millies uno die fornicemus aut occidamus. (Lutheri epp. a Joan. Aurifabro coll. Jen. 556. 4. T. I. p. 545.). Dagegen sagt die Confess. Augustan. artic. IV. de justificatione: Item docent, quod homines non possint justificari coram Deo propriis viribus, meritis aut operibus, sed gratis justificentur propter Christum per fidem, cum credunt se in gratiam recipi et peccata remitti propter Christum, qui sua morte pro nostris peccatis satisfecit. (Hase 1. c. p. 10.) Darnach erscheint die fides als fastigium; nach der kathol. Lehre dagegen als initium, radix u. fundamentum omnis justificationis. Die justificatio selbst nun ist nach luth. Lehrbegriffe einerseits Zudedung der Sünde, anderseits Gerechterklärung von Seiten Gottes, während sie nach kathol. Lehrbegriff eine Gerechtschaffung ist: bestehend in der abolitio peccati und der renovatio s. sanctificatio interioris hominis.

2) Beide Schriften lateinisch und deutsch im Katholiken J. 1828 und 1829; ebenso lateinisch und deutsch herausg. von Kieser. Regensb. 845. Vgl. Lämmer, die vortrident. Theol. S. 43 ff. †Binterim, der Reichstag von Augsburg 1530 und die Aeußerung des Herzog Wilhelm von Bayern und des Bischof Stadion von Augsburg bezüglich der luther. Bekenntnißschrift. Düffeld. 844. Jener habe angeb

schen Fürsten große Unzufriedenheit, und als man zwischen Fürsten und Bischöfen Unterhandlungen begann, scheiterte das Unternehmen gänzlich. Philipp von Hessen verließ sogar zu allgemeiner Bestürzung heimlich Augsburg.

Der Kaiser seßte eine Conferenz aus drei Theologen beider Parteien zusammen; von den Protestanten Melanchthon, Brenz, Prediger von Hall in Schwaben, und Schnepf, Prediger des Landgrafen von Hessen. Das Religionsgespräch erledigte die streitigen Punkte bis auf die Erbsünde, Rechtfertigung, Theile der Buße, Abendmahl und Heiligendienst. Man bildete daher einen noch engern Verein zwischen Eck, Melanchthon und zwei Juristen aus beiden Parteien. Es wurde von katholischer Seite, wie früher den Husiten, die Spendung des Abendmahls unter beiden Gestalten zugestanden; aber über die Messe und den Cölibat konnte man sich nicht vereinigen. Zudem blieben ja immer noch viele andere Differenzen übrig; durch eine momentane Verständigung würde man sich nur getäuscht haben. Ueberhaupt erscheint es äußerst befremdend, wenn man nicht das aufrichtige Verlangen nach Vereinigung berücksichtigt, daß die katholischen Theologen bei einem von dem Protestantismus so verschiedenen Erkenntnißprinzipe eine Einigung zu erstreben suchten; denn treffend bemerkt Pallavicini: „Der katholische Glaube beruht auf einem einzigen untheilbaren Artikel," nämlich der Autorität der unfehlbaren Kirche. Sobald man irgend ein Theilchen aufgeben wollte, würde das Ganze zusammenstürzen, da es offenbar ist, daß Untheilbares entweder ganz bestehen oder ganz fallen muß.“

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Nichts desto weniger wurde eine Verständigung noch weiter versucht, wobei von den protestantischen Theologen noch weitere Zugeständnisse gemacht wurden, so daß sich recht deutlich zeigte: es handle sich bei ihren Bestrebungen keineswegs um unveräußerliche Glaubenswahrheiten, sondern um ganz andere Interessen. Ja Melanchthon gestand sogar die bisch ö fliche Prärogative zu. Mit welcher Stirn," sagte er, wollen wir den Bischöfen ihre Gewalt entreißen, wenn sie die reine Lehre gestatten? Um zu sagen, was ich denke, so möchte ich wünschen, nicht sowohl die bischöfliche Herrschaft zu befestigen, als die bischöfliche Verwaltung herzustellen; denn ich sehe, was für eine Kirche wir haben werden nach Auflösung der kirchlichen Verfassung; ich sehe, wie nachher eine weit unerträglichere Tyrannei einreißen wird als vorher gewesen ist." Und in Ansehung des Papstes schrieb er an den päpstlichen Gesandten Campegio in noch mehr befremdender Anerkennung: „Wir haben keine von der römischen Kirche verschiedene Lehre; wir sind auch bereit, derselben zu gehorchen, wenn sie nur nach ihrer Gnade, die sie stets gegen alle Menschen gebraucht hat, einiges wenige entweder übersieht, oder fahren läßt, was wir jest nicht mehr ändern können, wenn wir es auch ändern wollten. Wir verehren den römischen Papst und die ganze Kirchenverfassung, wenn nur der Papst uns nicht verwirft. Warum aber sollten wir demüthig Bittende verworfen werden, da die Einigkeit so leicht hergestellt werden kann? Es ist eine unbedeutende Verschiedenheit in den Gebräuchen, die der Aussöhnung entgegen zu sein scheint. Die Canones

lich gesagt: „So höre ich wohl, die Lutherischen sißen in der Schrift und wir da neben" dieser, der Vischof Stadion betheuert: „Es sei Alles, was vorgelesen worden, (confessio August.) die lautere, unleugbare Wahrheit!"

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