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räumen ja selbst ein, daß Eintracht der Kirche neben Verschiedenheit in solchen Stücken statt finden könne 1)."

Dieses erregte bei seinen Anhängern großes Befremden, und es wurde ihm von Seiten mehrerer lutherisch gesinnten Städte, namentlich Nürnbergs heftig widersprochen, worüber Melanchthon bitter klagte. So schrieb er an Luther): „Ihr könnt nicht glauben, wie verhaßt ich den Nürnbergern, und ich weiß nicht wie vielen andern bin wegen der den Bischöfen wieder eingeräumten Jurisdiction. So streiten die Unsrigen nur für ihre Herrschaft, nicht für's Evangelium." Aber auch Luther, der wegen der Reichsacht nicht nach Augsburg kommen durfte, aber in dem nahen Coburg weilte, um in wichtigen Angelegenheiten gleich Rath ertheilen zu können, schrieb an Melanchthon mit großer Entrüstung: „Es gefällt mir gar nicht, daß man von Einigkeit in der Lehre handeln will, da diese, ganz unmöglich ist, wofern der Papst nicht sein ganzes Papstthum ablegen will. Warum soll der Handel in Fragen so hin und her gezogen und auseinander gerissen werden? Die hinterlistigen Katholiken hätten ihnen hier eine Falle gelegt, die sie umgehen müßten *).“

Neben diesen Verhandlungen hatte Melanchthon seine Apologie der Augsburgischen Confession als Widerlegung der katholischen Confutation beendigt, und die Fürsten legten sie dem Kaiser vor, der sie jedoch verwarf. Unter den Protestanten erlangte diefelbe gleich der Augsburgischen Confession symbolisches Ansehen. Nun hatten auch die vier zwinglisch gesinnten Städte Straßburg, Lindau, Constanz und Memmingen etn gemeinschaftliches Glaubensbekenntniß eingereicht (confessio tetrapolitana), und 3wingli ein separates, worin er den Gegensaß zu Luther's Abendmahlslehre stark hervorhob. Das riß Melanchthon zu der Aeußerung hin: Zwingli müsse verrückt geworden sein.“

Nach mehrern nußlosen Verhandlungen ließ der Kaiser ein Decret ausfertigen, daß die Protestanten durch unzweifelhafte Gründe der hl. Schrift widerlegt seien, und bis zum 15. April des folgenden Jahres Bedenkzeit haben sollten. Der Churfürst Joachim von Brandenburg erklärte im Namen des Kaisers: Seine Majestät könne nicht einräumen, daß das übergebene Bekenntniß auf das Evangelium gegründet sei; sonst müßten deren Vorfahren, Kaiser und Könige und auch des Churfürsten von Sachsen und anderer Fürsten löbliche

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1) Melanchth. ep. ad Camer. p. 148 et 151. Vgl. Coelest. hist. Aug. conf. T. III. f. 18. im Auszug bei Raynald. ad a. 1530. n. 83. Pallav. 1. c. lib. III. c. 3.

2) Walch Bd. XVI. S. 1793; mit diesem Briefe vom 1. Sept. zu vgl. der vom 28. Aug. ebendas. S. 1755: „Sonderlich sind die Reichsstädte der bischöfl. Regierung zum heftigsten gram. Nach der Lehre und Religiok fragen sie nicht viel, allein ist's ihnen um die Regierung und Freiheit zu thun."

*) In diesem Briefe Luther's vom 28. Aug. (de Wette Bd. IV. S. 156.) fiel die unten gesperrt gedruckte vielbesprochene rohe Aeußerung: Ego in tam crassis insidiis forte nimis securus sum, sciens, vos nihil posse ibi committere, nisi forte peccatum in personas nostras, ut perfidi et inconstantes arguamur. Sed quid postea? Causa et constantia et veritate facile corrigatur. Quamquam nolim hoc contingere, tamen sic loquor, ut si qua contingeret, non esset desperandum. Nam si vim evaserimus, pace obtenta, dolos (mendacia) ac lapsus nostros facile emendabimus, quoniam regnat super nos misericordia ejus. Der Zusatz mendacia bei Chytraeus (geboren 26. Febr. 1530), hist. Aug. confess. Frcf. 578. p. 295. Coelestini hist. I. c. T. II. fol. 24., wird aber bestritten von Veefenmeyer, über die Briefe Luther's S. 31. Gieseler (Lehrb. der KG. Bd. III. Äbth. 1. S. 265.). (Doller) Luther's kath. Monument, Frkf. 817. S. 309 ff.

Voreltern für kezerisch gehalten werden. Auch sei in keiner Schrift noch Evangelio zu finden, daß man Jemand das Seine mit Gewalt nehme und darnach sage, man fönne es mit gutem Gewissen nicht wieder herausgeben.

Seine Majestät habe auch ein Gewissen, und gedenke viel weniger in ihrer Meinung von der heiligen, christlichen Kirche und dem wohlhergebrachten Glauben abzuweichen als der Churfürst von Sachsen und dessen Mitverwandte") Bald darauf erschien der ausführliche Reichstagsabschied, worin der Kaiser verkündete: Er halte sich verbunden, den alten Glauben zu beschüßen, und die katholisch gesinnten Fürsten hätten sich erboten, dieses mit ihrer Macht ausführen zu helfen.

Nach Beendigung des Reichstags begab sich der Kaiser nach Cöln; konnte aber seinem Beschlusse keinen Nachdruck geben, denn er fand die katholischen Verbündeten nicht gerüstet, und bedurfte bei der steigenden Gefahr vor den Türken der Hilfe der protestantischen Fürsten. Diese aber, noch dazu durch die Erwählung seines Bruders Ferdinand zum römischen Könige (1531) verstimmt, wollten sich vor Abänderung des leßten Reichstagsabschiedes dazu nicht verstehen, und hatten sogar zu Schmalkalden (29. März 1531) ein Bündniß zu einer bewaffneten Vertheidigung auf sechs Jahre geschlossen. Sie gingen in diesen Bestrebungen desto zuversichtlicher und kühner zu Werke, als Luther und Melanchthon nun den Gebrauch der Waffen zur Aufrechthaltung des Protestantismus billigten. Der drängende Sultan, der die Uneinigkeit Deutschlands benußen zu wollen schien, wurde der natürliche Bundesgenosse der protestantischen Fürsten; sie konnten also dem Kaiser Troß bieten. Besonders lästig erschien es ihnen, daß der Reichstagsabschied auch die Zurückgabe der weggenomme nen geistlichen Güter forderte, und daß die Widerstrebenden vom Reichsgerichte in die Acht erklärt werden sollten. Der Kaiser sah sich genöthigt, Unterhandlungen zu Frankfurt einzuleiten, die endlich zu Nürnberg beendigt wurden (23. Juli 1532).

Es ward hier die Uebereinkunft getroffen, daß bis zu einem allgemeinen Concil keine Processe gegen die Fürsten eingeleitet werden sollten und Alles im status quo bleibe; doch sollten nur diejenigen, die sich bereits zur Augsburgischen Confession bekannt hätten, in den Frieden eingeschlossen sein. Zur Annahme dieser Clausel hatten besonders Luther und Melanchthon die protestantischen Fürsten bewogen, und sie waren für jezt damit zufrieden. Bei dem Vordringen der Türken suchten diese jedoch ihre Verbindungen gegen den Kaiser zu erweitern. Philipp von Hessen unterhandelte mit Franz I. von Frankreich; auch den in die Acht erklärten Herzog Ulrich von Würtemberg, mit dessen Ländern Ferdinand war belehnt worden, gewann der protestantische Bund; Philipp von Hessen seßte ihn mit den Waffen in den Besiß seines Landes ein. Johann Brenz und Erhard Schnepf befestigten die bereits von dem Augustiner Johann Mantel und Conrad Sam von Rotenacker u. A. verkündete neue Lehre in Würtemberg 2). Auch mit den Schweizern leitete man Unterhandlungen ein, wobei sich besonders Bucer schlau benahm, indem er nach Umständen seine Ueberzeugung änderte. Obschon Luther diese Unterhandlungen widerrieth, kam die Vereinigung dennoch zu Stande (1538), indem man in die Formel vom Abendmahle den gesuchten Sinn hineinzwängte.

1) Die scharfe Rede des streng kathol. Joachim von Brandenburg bei Menzel Bd. I. S. 406.

2) Vgl. Riffel Bd. II. S. 664-74.

B. Der Religionsstreit in der Schweiz.

§. 313. Ulrich Zwingli und Dekolampadius (Hausschein). Zwinglii opp. ed. Gualther. Tig. (545) 581. 4 T. f. edd. Schuler et Schulthess. Tig. 829-42. 8 Th. in 11 Bänden (prima et completa): deutsche Ausgabe von denselben. Zürich 828 ff. Corpus libror. symbolicor., qui in eccl. Reformatorum auctoritatem publicam obtinuerunt, ed. Augusti. Elberf. 827. Collectio confessionum in ecclesiis reformatis publicat. ed. A. H. Niemeyer. Lps. 840. Oecolampadii et Zwinglii epp. lib. IV. (Bas. 536 f.) 592. 4. Davor steht Osw. Myconii ep. de vita et obitu Zw. Leben und ausgewählte Schriften der Begründer der reform. Kirche, eingeleitet von Hagenbach, Elberfeld 857 ff. 10 Bde. Mörikofer, Ulrich Zwingli nach urkundlichen Quellen, Leipzig 867. *Egid. Tschudi (Landammann zu Glarus † 1572), chron. helv. ed. Iselin. Bas. 734 f. 2 T. (1000-1470); nur handschriftlich aus Archiven und seltenen Büchersammlungen bis 1570. vgl. Egid. Tschudi's Leben und Schriften von Ild. Fuchs. St. Gallen 805. 2 Thl. †S alat, Chronika und Beschreibung von Anfang des neuen Unglauben s. §. der Lutherische oder Zwingl. bis zu Ende 1534. Manuser. in Folio. Hottinger, Helvet. KG. Zür. 708 ff. 4 Bde. 4. J. Basnage, hist. de la rel. des églises réformées (Rot. 690. 2 T. 12.) Haye 725. 2 T. 4. Ruchat. hist. de la réform. de la Suisse. Gen. 727 sq. 6 T. 12. J. E. Fueßlin, Beiträge zur Erläuterung der Reformat.-Gesch. des Schweizerlandes. Zür. 741-53. 5 Bde. Sal. Heß, Ursprung, Gang und Folgen der durch Zwingli in Zürich bewirkten Reform. Zür. 820. 4. Ludw. Wirz u. Melch. Kirchhofer, Helv. KG. Zür. 808-19. 5 Th. †*Riffel, christl. KG. der neuesten Zeit. Bd. III. Mainz 847. Reformationschronik des Karthäusers Georg. Basel 849. Beleuchtung der Vorurtheile wider die kath. Kirche von einem protest. Laien. 3. Ausg. Luz. 842. 2 Bde. vgl. oben die Literatur in §. 298. und den Artikel Zwingli im Freib. Kirchenlexikon.

Die Zustände der Kirche in der Schweiz waren zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts im Allgemeinen dieselben, wie in Deutschland und andern Ländern. Am wenigsten bedurfte es hier einer Anregung für die Wissenschaft, weil diese besonders durch die Wirksamkeit des Erasmus in Basel einen großen Aufschwung nahm. Auch hatte die religiöse Volksbildung durch den von hier rheinabwärts sich verbreitenden Kreis der mystischen Gottesfreunde vielfach Nahrung erhalten, und das damals von einem Carthäuser für das Volk bearbeitete Andachtsbuch „Plenarium" (eine deutsche Ueberseßung der Messe mit Gesängen, Betrachtungen und Vorbereitungen zum Empfang der heil. Sacramente) athmete den edelsten, reinsten Geist der Mystik. Sehr Vieles ließ dagegen der Zustand der Domcapitel, die Verwaltung des Kirchenregiments, die Haltung des Weltklerus und der Klöster zu wünschen übrig. Doch verdient hiebei eine rühmliche Erwähnung, daß der Bischof Christoph Uttenheim von Basel 1503 eine Diöcesansynode hielt, die für Beseitigung der mancherlei Mißbräuche und Uebelstände seinen erleuchteten Hirteneifer bekundete.

Daß die auch hier begonnene religiöse Reform eine raschere Entwickelung nahm und das Wesen des Protestantismus schneller entfaltete, rührte von der eigenthümlichen politischen und kirchlichen Lage der Schweiz her. Diese hatte eine freiere Volksverfassung wie eine politisch freiere Stellung, welche gegen äußern politischen wie kirchlichen Einfluß mit großer Eifersucht aufrecht gehalten wurde. Besonders wurden die in dem Pfaffenbriefe von 1370" den Schweizern garantirten und im Stanzervertrage von 1481 erneuerten Rechte mißtrauisch bewacht, was namentlich bei den vielen politischen Streitigkeiten mit den Bischöfen zum Vorschein kam. Und dabei entging den leztern noch viel an Kraft durch den

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losen kirchlichen Verband, da die sechs Bisthümer der Schweiz: Lausanne, Sitten, Como, Chur, Basel und Constanz nicht einmal zu einer Kirchenprovinz geeint waren, sondern Constanz und Chur unter dem Metropoliten von Mainz; Basel und Lausanne unter dem Erzbischof von Bejançon; Como unter dem Patriarchen von Aquileja standen, und Sitten durch P. Leo X. für exempt erklärt worden war. Endlich war bei der freiern politischen Verfassung die Schweiz noch der Einigungspunkt der anderweitig vertriebenen pseudo-spiritualistischen Sekten der Loliharden, Begharden und Beghinen geworden.

Der Urheber des Religionsstreites in der Schweiz, Ulrich Zwingli, war der Sohn eines Landammanns zu Wildhausen (geb. 1. Jan. 1484). Er hatte in Bern, Wien und Basel, an leßterm Drte unter Thomas Wyttenbach, seine philologische und theologische Ausbildung erhalten. In der classischen Literatur war er sehr wohl bewandert, auch in der kirchlichen, doch weniger gründlich. Bei vielem Talente, durchdringendem Verstande, und einer großen Rednergabe fehlte es ihm aber an alier Tiefe des Gemüthes und der Speculation. Seine erste Anstellung erhielt er 1506 in Glarus, wo der päpstliche Legat auf ihn aufmerksam wurde, und ihm zu weiterer wissenschaftlichen Ausbildung eine jährliche Unterstützung von fünfzig Gulden zusicherte. Bald wurde er Pfarrer zu Einsiedeln (1516), wo er bereits heftig gegen Wallfahrten und die Verehrung der Jungfrau Maria predigte; dabei führte er ein ausschweifendes Leben mit einer als öffentlichen Dirne bekannten Person. Nicht lange nachher (1518) wurde er Prediger an der Domkirche zu Zürich, und hier begann er mit Beziehung auf seinen zweimaligen (1511 u. 1515) Aufenthalt in Rom als Feldprediger noch heftiger gegen die Mängel der Hierarchie zu eifern. Wie Zwingli sich selbst rühmt: habe er schon 1516, che noch ein Mensch in jener Gegend irgend etwas von Luther's Namen gewußt, das Evangelium Christi gepredigt. Luther's Name sei ihm noch zwei Jahre unbekannt gewesen, nachdem er sich allein an die Bibel gehalten habe." Wiewohl auch jezt keineswegs in seinen Sitten ganz unbescholten, predigte er am Neujahrstage (1519) für die Reformation der Kirche und der Sitten, bei gänzlichem Mangel einer wahren historischen Beurtheilung der Kirche und des Papstthums 1).

Der weitere Verlauf der Agitation Zwingli's hat mit der Luther's einerseits sehr viel Homogenes, doch anderseits auch manches Heterogene. Beide waren fast gleichzeitig geboren, hatten vor ihrer Religionsneuerung Rom besucht, wenn auch unter verschiedenen Eindrücken; Beide traten gegen Ablaßprediger auf und vertheidigten ihre Doctrinen in Religionsgesprächen und Disputationen mit Ed von Ingolstadt, wie Luther 1519 zu Leipzig so Zwingli und Oekolampadius 1526 zu Baden; Beide glichen sich endlich in populärer Beredsamkeit wie argen Schmähungen gegen die katholische Kirche, und erhielten auch bald gleichgesinnte wissenschaftliche Genossen: Luther in Melanchthon, Zwingli in Dekolampadius. Daneben zeigte sich das Heterogene in Beiden darin, daß Luther mehr auf einer after mystischen, Zwingli mehr auf einer rationalistischen Grundlage fußte, jener principieller Gegner der humanistischen Studien war, dieser das Heidenthum und seine Literatur überschäßte, Luther anfangs religiöser Scrupulant, Zwingli von vornherein leichtfertig und sinnlichen

1) Vgl. `die Zustände in Basel 2c. f. unten S. 300. Note 1.

Begierden ergeben war; dieser gleich anfangs durch die weltliche Gewalt, jener zuerst auf die Kraft des Wortes Gottes baute, erst später die Gewalt der Fürsten aurief. Ebenso war der republicanische Zwingli sofort gegen das Papstthum und die ganze Hierarchie aufgetreten, ja er rühmte sich, schon drei Jahre vor seinen Reformpredigten mit Capito berathen zu haben, wie man den Papst abseßen könne.

Bei der begonnenen Agitation gegen die katholische Kirche kam Zwingli die Ablaßpredigt des Franziscaner Bernhard Samson aus Mailand ganz gelegen. Mit der Verordnung des Bischofs von Constanz, den Ablaßpredigern die Kanzeln zu verbieten und die Thore zu verschließen, noch nicht zufrieden, predigte Zwingli mit Leidenschaft gegen dieselben und fand bald Anhang. Der große Rath von Zürich befahl sofort (1520) allen Predigern, nur über die Lehre der hl. Schrift zu predigen. Nachdem Leo X. Zwingli schon zur Verantwortung gezogen, richtete Hadrian VI. ein seinem Charakter entsprechendes mildes, väterliches Schreiben an ihn, das aber bei dem raschern Bruche Zwingli's mit der katholischen Kirche seine Wirkung verfehlte. Zwingli trug vielmehr bei dem Bischof von Constanz (1522) auf Gestattung der Priesterehe an. „Ew. Ehrsam Weisheit hat bisher gesehen das unehrbar schändlich Leben, das wir leider bisher mit Frauen ge‹ führt haben (wir wollen allein von uns geredt haben), womit wir männiglich übel verärgert und verbösert haben. Wir begehren aber dabei das, sintemal wir leider erfahren haben, daß wir nicht behalten mögen das reinlich Leben, darum daß es uns Gott nicht gegeben hat, daß auch uns nicht verschlagen werde die Ehe. Die Brunst nach Paulus (1. Cor. 7, 9.) bekennen wir leider an uns zu sein, da wir sind von ihretwegen in Schaden kommen u. s. w.“ In dem Religionsgespräche zu Zürich (Jan. 1523) forderte Zwingli die Bischöfe von Constanz und Basel u. A. auf, mit ihm über die 67 aufgestellten Thesen zu disputiren; doch nur der Generalvicar Faber von Constanz erschien. Der Magistrat sprach dem Zwingli den Sieg zu. Im September desselben Jahres wurde ein zweites Religionsgespräch gehalten, wozu die Bischöfe weder selbst kamen, noch Abgeordnete schickten. Zwingli mit seinen Genossen Leo Judä und Heyer (der leztere wurde später zu Constanz wegen zahlreicher Ehebrüche enthauptet) verwarfen den Gebrauch der Bilder, die Messe und den Cölibat, der ein Institut des Teufels sei. Man schritt sofort zur Verehelichung, und Zwingli verheirathete sich mit einer Wittwe Anna Reinhard, mit der er schon längere Zeit in unerlaubter Gemeinschaft gelebt hatte.

In Begleitung von einigen Magistratspersonen, Maurern und ZimmerLeuten zog Zwingli in die Kirche, und zerstörte Bilder, Altäre, Orgeln, weil auch das Singen abgeschafft und dafür ein wahrhaft komischer Gottesdienst in ekelhafter Einförmigkeit angeordnet wurde. Statt des Altars diente ein Tisch, auf dem ein Korb mit Brod und mit Wein gefüllte Becher standen; bei der belehrenden Predigt wurde oft ein Bibeltert in lateinischer, hebräischer und griechischer Sprache gelesen, dieser dann mit einander verglichen und erklärt, zuleßt der rechte Verstand und Gebrauch desselben gezeigt. Leo Judä übertrug Luther's Uebersehung des N. T. „in Schweizer Deutsch und Meinung 1525." Das A. T. überseßte er aus dem Hebräischen (bis 1529).

Die Religionsstürmereien machten die katholisch gesinnten Mitglieder des Magistrats in Zürich besorgt; sie wurden aber aus dem Collegium entfernt, und ihnen nicht gestattet, nach der alten Weise den Gottes

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