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dienst zu feiern. Die übrigen Eidgenossen, denen diese Vorgänge gleichfalls mißfielen, versammelten sich zu Luzern (1524), schickten Abgeordnete nach Zürich und beschworen ihre Brüder: den alten, seit fünfzehn Jahrhunderten treu bewährten Glauben der Mutterkirche nicht zu verschmähen. Sie erklärten sich auch bereit, mit ihnen über die Mittel zu berathschlagen: „Wie das Joch abgeschüttelt werden könne, unter welches die Schweizer durch das Unrecht und die groben Gewaltthätigkeiten von Päpsten, Cardinälen, Bischöfen und Prälaten verübt, wie durch den ärgerlichen Handel mit geistlichen Aemtern, Betrügereien mit dem Ablaß u. a. seien gebracht worden." Aber die Stimme der Vernunft und Bruderliebe ward nicht gehört: der Rath von Zürich erkannte in der begonnenen Religionsneuerung ein sicheres Mittel, die öffentlichen Einkünfte zu vermehren, und Zürich's Einfluß in der Eidgenossenschaft zu erhöhen: Er beharrte daher auf der betretenen Bahn um so mehr, als Zwingli ihm die Ausübung der Episcopalrechte, förmlich übertragen hatte, wogegen der Rath Zwingli gegen seine Widersacher in Schuß nahm. Denn auch in der Schweiz hatten sich Wiedertäufer erhoben, die mit gleichem Rechte die Freiheit der Schrifterklärung für sich in Anspruch nahmen. Sie erklärten die Kindertaufe als in der Schrift nicht begründet, sondern durch päpstliche Erfindung hervorgebracht. Nach wiederholten Disputationen mit Zwingli erklärte der Magistrat, daß sie des Jrrthums überwiesen seien, und untersagte bei Todesstrafe die Wiederholung der Taufe. Als Felir Manz dennoch nicht davon abstand, ließ ihn der Magistrat ersäufen (1526), seinen Gefährten Blaurock, einen Mönch aus Chur, mit Ruthen streichen.

In Basel wirkte Dekolampadius für die neuen Religionsgrundsäße. Er war zu Weinsberg geboren (1482), hatte zu Bologna die Rechte, zu Heidelberg Theologie studirt. Seine wissenschaftliche Bildung brachte ihn mit dem gelehrten Erasmus in Basel in freundschaftliche Verbindung. Bald wurde er Pfarrer zu Basel (1515). Luther's Schriften wurden hier frühzeitig durch den Buchhändler Froben verbreitet; auch hatte im Geiste desselben Wolfgang Capito, Zwingli's Freund und Hauptpfarrer, und der Pfarrer Reublin gegen Messe, Fegfeuer und Anrufung der Heiligen gepredigt. Dekolampadius war als Domprediger nach Augsburg berufen worden; als er wegen körperlicher Schwäche dieser Stelle nicht genügen konnte, zog er sich auf einige Zeit in das nahe Kloster Altmünster zurück. Hier bemerkte man an ihm die neuen Religionsgrundsäße, und nöthigte ihn zum Abgange. Er wurde zunächst bei Franz von Sickingen Schloßprediger, wo er bereits vielerlei Aenderungen beim Gottesdienste machte (1522). Als Professor nach Basel zurückberufen, wo er auch eine Pfarrei (1524) erhielt, erklärte er sich sogleich gegen die Lehre und Gebräuche der katholischen Kirche, und bekräftigte seinen Bruch durch Verheirathung mit einer jungen, schönen Wittwe, die in der Folge noch Capito's und Bucer's Frau wurde. An dem französischen Edelmann Wilhelm Farel und den Professoren Simon Grynäus und Sebastian Münster fand er Unterstützung. Der Magistrat war anfangs der Religionsveränderung abgeneigt und verwies die Neuerer auf das künftige Concil; aber die Anhänger des Dekolampadius ertroßten durch Zusammenrottung (1527) freie Religionsübung. Nach Erlangung derselben suchten sie selbst die Katholiken derselben zu berauben, und verlangten wirklich die völlige Unterdrückung der katholischen Religion (Febr. 1529). Sie hatten sich des Arsenals bemächtigt und die Hauptpläße mit Kanonen besegt. Mit Wuth erfüllt drang man

in die Kirche, zertrümmerte Altäre und Bilder und verbrannte die Trümmer in zwölf großen Haufen. Erasmus wurde von diesem wilden Reformationswesen so sehr abgestoßen, daß er Basel verließ und nach Freiburg i. B. zog.

Dasselbe Verfahren wiederholte sich bei der Einführung dieser Glaubensneuerungen in jeder Stadt, besonders in Mühlhausen (1524) bei Basel, zu St. Gallen, Schaffhausen (1525) und Appenzell (1524)1). In dem größten und mächtigsten Canton Bern) hatte man anfangs große Mißbräuche abzustellen gesucht, ohne die neuen Religionsgrundsäße anzunehmen; doch durch den Leutpriester Berchtold Haller, einen Schwaben († 1536) und Schüler Melanchthon's, wurden die Bewohner endlich der Neuerung zugewendet (1528). Da auch Glarus, Solothurn und Freiburg zu wanken begannen, so war auf Seiten der protestantischen Cantone das Uebergewicht, so daß besonders Zürich gebieterisch den Ueber'tritt der übrigen verlangte.

Aber Luzern, die drei Waldstädte Schwyz, Uri, Unterwalden und Zug verharrten standhaft bei dem altsäterlichen Glauben, der noch vor kurzem so herrlich in dem gottseligen und patriotischen Nicolaus von der Flüe geleuchtet hatte. Und dies waren gerade die in ihren Sitten einfachsten und unverdorbensten Cantone! Die katholischen Cantone hatten wiederbolt erklärt, sie wollten sich in Religionsangelegenheiten keine Entscheidung anmaßen.

In Baden war zwischen Dr. E c und Detolampadius, dem Melanchthon Zwingli's, und andern Gelehrten über die Messe, Fegfeuer, Verehrung der Heiligen u. A. heftig disputirt worden (21. Mai 1526). Wiewohl der Sieg offenbar auf Ed's Seite war, so schrieb ihn die Gegenpartei doch dem DekoLampadius zu). Die Folge war eine nur noch größere Erbitterung zwischen den reformirten und katholischen Cantonen, welchen nach momentanem. Schwanken nun Freiburg und Solothurn beitraten. Die lettern hatten mit Ferdinand ein Bündniß geschlossen (1529), und traten, von den Reformirten äußerst gereizt, entschiedener, ja hart gegen dieselben auf. Durch die Vermittelung von Straßburg und Constanz wurde der drohende Kampf noch einmal unterdrückt; die katholischen Cantone gaben den Bund mit Ferdinand auf; aber die gegenseitige Spannung war nicht beseitigt. Als aber die Züricher noch zur Ehre Gottes und im Jnteresse des christlichen Glaubens die Zufuhr an Lebensmitteln in die katholischen Cantone versperrten, brach der Krieg wirklich aus. Die Züricher wurden ge

1) Herzog, Leben des Joh. Dekolamp. und die Reform. der Kirche zu Basel. 2 Thle. Basel. 843. *Die Zustände in Basel unmittelbar vor der Reform. und Joh. Dekolamp. (Histor. polit. Blätter Bd. XIII. S. 705–46. 810-836.; Bd. XIV. S. 129-147. 273-91. 377-92).

2) †*T. L. v. Haller, Gesch. der kirchl. Revolution oder protestant. Reform des Kantons Bern, Luz. 836. Dem Geistlichen Kolb zu Bern hatte Zwingli folgende Anleitung gegeben: Lieber Franz! Ganz allgemach im Handel, nit zu streng, und wirf den Bären zuerst nur eine sure unter etliche_süeße Birren für. Darnach zwo, dann drei und wenn er anfängt in sich zu fressen, so wirf ihm mehr und mehr für, süeße und sure durcheinander. Zuleht schütt den Sack ganz us, mild, hart, süeß, sur und ruh, so frißt er alle uf, und vermeint sich nit mehr darab jagen und vertreiben zu lassen. Gegeben Zürich Montag nach Georgi 1527. Uer Diener in Christo. Huldrich Zwingli."

3) Vgl. Riffel Bd. III. S. 547-556.

schlagen; Zwingli, der in voller Rüstung mit in den_Kampf ausgezogen war, fiel in der Schlacht bei Cappel (11. Detbr. 1531); und bald darauf (23. Novbr. d. J.) starb auch Dekolampading an einem Pestanfalle. Die gegen sie erbitterten Lutheraner sagten: der Teufel habe sie in's andere Le ben befördert. Zwingli's Nachfolger wurde Heinrich Bullinger, an Defolampadius Stelle trat Oswald Myconius), die in Verbindung mit Leo Judä, Caspar Großmann und Wilhelm Farel die neuen Grundsäße weiter verbreiteten.

§. 314. 3wingli's System.

„Uslegen u. gründ der schlußreden oder Artikel" veluti farrago omnium opinionum, quae hodie controvertuntur (Zw. opp. edd. Schuler et Schulthess. T. VII. p. 275 sq.) Comment. de vera et falsa religione. Tig. 525; Fidei ratio ad Carol. Imperat. Tig. 530; chr. fidei brevis et clara expositio ad Regem christian. Francisc. I. (ed. Bullinger) Tig. 536. in Zw. opp. T. IV. p. 42 -78); de providentia in opp. T. I. Zeller, das theol. System zw. Tüb. 853. Spörri, Zwinglische Studien, Zür. 866. Schweizer, die protestant. Centraldogmen. Zür. 854. Hagenbach, Gesch. der ersten Basler Confeff. 2c. Basel 827. Sigwart, Ulr. Zwingli's Charakter seiner Theol. Stuttg. 855. Außer der Symbolik von Möhler u. Hilgers vgl. besonders Riffel Bd. III. S. 54-102. Hundeshagen, zur Charakteristik Zw. unter Vergleichung mit Luther und Calvin (theol. Studien und Kritiken 862. H. 4.).

Wenn Zwingli die Priorität des offenen Kampfes gegen die Mißbräuche in der Kirche vor Luther eingeräumt werden kann, so muß ihm aber die Originalität der Lehre abgesprochen werden. Denn diese hat er aus den frühzeitig in der Schweiz verbreiteten Schriften Luther's entlehnt, und nur mit seinem aller Tiefe entbehrenden Geiste eigenthümlich geformt, wobei er gegen alles Mysteriöse im Christenthume protestirte.

Obenan steht der Say von der hl. Schrift als alleiniger Gla ubensquelle, nach freier, ungebundener Erklärung. Wie alle Reformatoren behauptete auch er: „Auf sein inständiges Flehen von Gott aus der Schrift und aus dem Geiste unterrichtet worden zu sein." In der Bestimmung der materiellen Lehrpunkte behauptet Zwingli wie Luther: daß der Mensch durch den Sündenfall Adams unbedingt und mit allen seinen Kräften dem Bösen verfallen sei, so daß alle Werke des Menschen eitel, unnüz, ja Sünde sind; die Lehre vom freien Willen und unserm Vermögen zum Guten, wie von dem Lichte unseres Verstandes • sei als frevelhaft zu verwerfen. Nach dieser Grundanschauung von der durchaus sündhaften Natur des Menschen wachsen nothwendig die schwerften Sünden daraus, wie die Aeste aus dem Baumstamme: Gott selbst wird zum Urheber der Sünde, speziell des Mordes und Verrathes gemacht). Darnach ist dann auch nur die lutherische

1) Oswald Myconius, Antistes der Basler Kirche, von Melch. Kirchhofer. Zürich 813. Lebensgesch. M. Heinr. Bullinger's, Antistes der Kirche von Zürich, von Sal. Heß. Zür. 828 ff. 2 Bde. (unvollendet).

*) Epist. a. 1527.: Hic ergo proruunt quidam: „Libidini ergo indulgebo etc.; quidquid egero, Deo auctore fit." Qui se voce produnt, cujus oves sint! Esto enim, Dei ordinatione fiat, ut hic parricida sit etc. ejusdem tamen bonitate fit, ut qui vasa irae ipsius futuri sint, his signis prodantur, quum scilicet latrocinantur citra poenitentiam. Quid enim aliud quam gehennae filium his signis deprehendimus? Dicant ergo, Dei providentia se esse proditores ac homicidas!

Rechtfertigung durch den Glauben allein denkbar, was noch durch die theoretisch. stark betonte Lehre von der Vorsehung (de providentia), die zum heidnischen Fatum gesteigert ist, einleuchtender wird. Ja Zwingli wußte damit seine berüchtigte Behauptung von der Gemeinschaft Christi und seinen Heiligen mit Hercules, Theseus, Socrates, Numa Pompilius, den Catonen und Scipionen, die ihn in den Augen Luthers zu einem vollkommenen Heiden machten, in Verbindung zu bringen und zu rechtfertigen.

Aus diesen Grundlehren zog Zwingli dieselben Folgerungen wie Luther zur Verwerfung aller Werke, die nicht aus dem Glauben sind, der Mönchsgelübde, des Ablasses und des Fegfeuers. Die Kirche erscheint ihm als die große, nur Gott allein kennbare Gemeinschaft aller Christen, die nur Jesum Christum als ihr Haupt anerkennen, der keines sichtbaren Stellvertreters bedarf. Die geistliche Gewalt des römischen Bischofs, des obersten Pfarrers, wie aller Bischöfe sei eine nur angemaßte, deren seitherige Gewalt gehöre vielmehr der weltlichen Obrigkeit. Die Sacramente seien bloße Zeichen der Gnade, die man vorher bereits besite), also ohne wesentliche Bedeutung. Die Taufe sei ein Einweihungszeichen, das Abendmahl eine bloße Erinnerung an den Versöhnungstod Christi, daher die Einsetzungsworte Christi nur bildlich zu fassen, wobei zugleich der spätern calvinischen Fassung vorgebeugt wird:,,Man solle die nicht hören, die da sagen, wir essen zwar das leibliche und wahre Fleisch Christi, doch nur geistig; Beides könne nicht zusammen bestehen." Die Firmung, leste Delung zc. werden nicht einmal dieser äußern Auffassung werth gehalten; und die Priesterweihe gilt ihm nur als eine Einführung ins Predigtamt, verleihe keinen unvertilgbaren Charakter wie keine Gnade. Machte ja auch der Grundgedanke Zwingli's von der Unbe dingtheit des göttlichen Wirkens alle diese äußern Institutionen überflüssig. Habe doch, erklärte Zwingli ausdrücklich, Christus die zwei Bundeszeichen der Taufe und des Abendmahls überhaupt nur noch zugelassen, um unser Blödigkeit nachzugeben.

Durch dieses dürre, aller Tiefe ermangelnde Glaubenssystem mit einem düstern trostlosen Culte unterschied sich Zwingli nicht weniger von Luther's 2) als von der katholischen Lehre. Daraus erklärt sich zugleich, warum sich aus der Gemeinschaft seiner Bekenner die Religiosität so früh verlor, während sie im Lutherthum sich weit länger erhielt.

§. 315. Der Sacramentenstreit. Vgl. §. 311.

Hospiniani hist. sacramentaria. Tig. 598; 602. 2 T. f. Zür. 611. 4. Löscher, ausführlich Hist. motuum zwischen Luther und Ref. Frkf. und Lpz. 2. Aufl. 723. 3 Bde. Bossuet, Gesch. der Veränd. Vd. I. S. 48 ff. Pland,

Doch wird unten empfohlen: Sed heus Tu! caste ista ad populum et rarius etiam! Vgl. auch Hahn, Zwingli's Lehren von der Vorsehung, von dem Wesen und der Bestimmung des Menschen, sowie von der Gnadenwahl. (Studien und Kritiken Jahrg. 837. . 4.)

1),,Ex quibus hoc colligitur, sacramenta dari in signum publicum ejus gratiae, quae cuique privato prius adest."

2) Daher gab Luther den schweizer. Abgeordneten den Bescheid: „Eine von beiden Parteien müsse Satans Diener sein; hier könne also kein Rath und kein Mittel stattfinden." "Walch Bd. XVII. S. 1907.

Gesch. der Entst., Veränd. 2c. Bd. II. S. 204 ff. 471 ff. Bd. III. THI. 1. S. 376 ff. Desselben Gesch. der protest. Theol. Bd. I. S. 6 ff. Bd. II. Th. 1. S. 89 ff. 211 ff. Th. 2. S. 7 ff. Bd. III. S. 150, 274 u. 732 ff. Möhler, Symbolik Cap. IV. S. 256 ff. Hilgers, Symbolik. Cap. VI. §. 27 u. 28. *Riffel Bd. I. u. II. S. 298-335.

Der aufgestellte Grundsay unbedingter Lehrfreiheit und eigenmächtiger Schriftauslegung mußte nothwendig bald eine Verschiedenheit der Lehre unter den Neuerern herbeiführen, durch die Luther den innern Frieden verlor und genöthigt wurde, das Recht und die Nothwendigkeit der Einheit des gemeinsamen Glaubens wieder hervorzurufen. Luther und Melanchthon waren bei ihrem Eifer in der Lehre von den Sacramenten gegen die katholische Kirche, welche dieselben als Unterpfänder, als Kanäle der Gnade betrachtete, in starke Opposition getreten. Auch mußte bei ihrer einseitigen. Ansicht von der Rechtfertigung durch den Glauben allein die Mittheilung heiligender Kräfte durch die Sacramente ganz zurücktreten. Sie dienten im Grunde zu nichts Anderem, als durch ihren symbolischen Charakter den Glauben an die Sündenvergebung zu bestärken. Daher behaupteten sie auch, wer die göttliche Verheißung im Glauben festhalte, bedürfe der Sacramente nicht weiter.

Doch hatte Luther die wirkliche Gegenwart Christi im Altarssacramente" beibehalten, auch noch längere Zeit in Ansehung der Form dieser Gegenwart die substantielle Verwandlung des Brodes und Weines in den Leib und das Blut Christi als zuläßig erklärt. Die Opposition gegen die katholische Kirche und die von ihm gebrandmarkten Sacramentiver erzeugte in ihm aber gar bald andere Meinungen. Seine ursprüngliche Vorstellung von den Sacramenten veranlaßte Carlstadt, die wirkliche Gegenwart Christi im Altarssacramente zu verwerfen, weil zur Annahme derselben kein Grund vorhanden sei. Luther mußte diesen Schluß eingestehen, und schrieb bei Ausbruch dieser Streitigkeiten (1524) an Bucer:,,Das bekenne ich, wo Dr. Carlstadt oder sonst Jemand anders vor fünf Jahren mich hätte mögen berichten, daß ein Sacrament nichts anderes wäre, denn Brod und Wein, der hätte mir einen großen Dienst gethan, weil ich wohl sehe, daß ich damit dem Papstthum den größten Puff hätte können geben aber ich bin gefangen, ich kann nicht heraus, der Tert ist zu gewaltig da, und will sich mit Worten nicht lassen aus dem Sinne reißen )." Birkheimer, der an diesem Streite Antheil nahm (de vera Christi carne et vero ejus sanguine ad J. Oecolampadium responsio), schrieb jedoch an Melanchthon 2): nur der Widerspruchsgeist gegen Carlstadt habe Luther veranlaßt, die wirkliche Gegenwart Christi im Altarssacrament wiederaufzunehmen. Dies war vollkommen gegründet, da er ja erklärt hatte: „Den Papisten zum Troße wolle er glauben, daß Brod und Wein im Altarssacramente blieben." Auch war er geneigt gewesen, bei der Messe die Aufhebung der Hostie abzuschaffen, behielt sie dann aber zeitweilig bei „dem Carlstadt zum

1) Walch Bd. XV. S. 2448. Vgl. Göbel, Andreas Bodenstein's AbendmahlsLehre. (Stud. u. Kritik. 842. H. 2.) Aschbach's Kirchenlerikon s. v. Karlstadt. 2) Hagen, Deutschlands liter. und religiöse Verhältnisse im Reformations-Zeitalter, mit besonderer Rücksicht auf Willibald Pirkheimer 1. Bd. Erl. 841. Charitas Pirkheimer, Aebtissin in Nürnb. (Histor. polit. Blätter Bd. XIII. S. 513-39). Höfler, Charit. Pirkheimer 2c. Denkwürdigk. aus dem Reformationszeitalter. Bamb. 852. u. Döllinger, die Reformat. 2c. Bd. I. S. 167 ff.

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