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Talente geleitet, obschon Schertlein von Burtenbach mehrfach dafür ge= halten wurde1).

Doch war Moriß von Sachsen), obgleich Protestant, auf die Seite des Kaisers getreten. Dieser war 1541 seinem Vater Heinrich in der Regierung des Herzogthums Sachsen (Albertinischer Linie) gefolgt. War schon sein Vater durch den Einfluß der ehemaligen Räthe des Herzogs Georg in der Theilnahme am Schmalkaldischen Bunde erkaltet, so ward der Sohn, Moris, am Hofe des Herzogs Georg, seines Onkels, erzogen, noch durch die Persönlichkeit des Churfürsten Johann Friedrich abgestoßen. Doch erkannte sein scharfer Verstand nur zu bald die ihm von dem Protestantismus gebotenen Vortheile, auch hatte er sich mit einer Tochter des Landgrafen Philipp von Hessen verehelicht.___Carl V. hatte ihn auf einem Feldzuge gegen Frankreich als tapfern Genossen kennen gelernt, und gewann ihn jezt für die Ueberzeugung, daß die Ablehnung des ökumenischen Concils Seitens der Protestanten ihm gestatte, mit gutem Gewissen vom Schmalkalder Bunde zu scheiden. So willigte Morig in das angetragene Freundschaftsbündniß mit dem Kaifer (19. Juni 1546) und verpflichtete sich auch, den Entscheidungen des ökumenischen Concils sich in soweit zu unterwerfen, als es die übrigen Reichsfürsten thun würden. Nun fiel Moris in das Churfürstenthum ein. Durch schnelles Vorrücken des Kaisers wurde der Churfürst von Sachsen Johann Friedrich bei Mühlberg zur Schlacht gezwungen (24. April 1547) und gefangen genommen. Bald darauf ergab sich auch der Landgraf Philipp von Hessen und konnte nur durch Verbürgung seines Schwiegersohnes Moriß von Sachsen einige Freiheit erlangen.

Letterer erhielt nun das Churfürstenthum Sachsen; die Macht der Protestanten war getheilt. Der Kaiser, welcher dieses Resultat selbst ohne Hilfe eines katholischen Reichsstandes, vielmehr sogar mit dem Beistande protestantischer Fürsten erreicht hatte, war nun aber weit entfernt, seinen Sieg zur Erweiterung seiner Herrschaft zu benüßen oder die Protestanten mit Gewalt zur Rückkehr in die katholische Kirche zu bringen, beabsichtigte vielmehr dieses nur durch einen Vergleich. Im Interesse der Katholiken sette er nur den widerrechtlich verdrängten Bischof von Naumburg Julius von Pflug wieder ein, und vollzog an Hermann, Erzbischof von Cöln, das Absetzungsdecret. Er eröffnete darauf den Reichstag zu Augsburg (1. Septbr. 1547) in der Absicht, die früher vereitelte Vereinigung hier zu erreichen, da er die Hoffnung, den Streit auf einem allgemeinen Concil beizulegen, bei der wiederholt kundgegebenen Ablehnung der Protestanten aufgegeben hatte, zumal das Concil nicht mehr in Deutschland zu Trient versammelt, sondern nach Bologna verlegt war.

Die zu Augsburg versammelten Theologen Julius Pflug, B. von Naumburg, Michael Helding, Weihbischof von Mainz, besonders der aalglatte Johannes Agricola, Hofprediger des Churfürsten von Brandenburg, verfaßten das berüchtigte Augsburger Interim3). Das

1) Sebast. Schertlein von Burtenbach und seine an die Stadt Augsburg geschrie benen Briefe, mitgetheilt von Th. Herberger. Augsb. 852.

2) v. Langenn, Moriß, Churf. von Sachsen und seine Zeit. Lpz. 841. 2 Bde. Cornelius, zur Erläuterung der Politik des Churfürsten Moriß von Sachsen (Münchner histor. Jahrb. für 1866).

3) Der Kaiser ließ dasselbe am 15. Mai 1548 publiciren und den anwesenden Bischöfen eine Vorschrift für die Reform der Kirchenzucht vorlegen. Formula

selbe gestattete den Protestanten die Communion unter beiderlei Gestalten, den verheiratheten protestantischen Geistlichen die Beibehaltung der Frauen; auch der weitere Besiß der eingezogenen Güter war stillschweigend zugestanden: das Ganze, ein Meisterstück der Halbheit, verfehlte gleichwohl seinen Zweck. Es fand zu Rom wegen der Eigenmächtigkeit des Kaisers in Religionssachen, bei den Katholiken Deutschlands in gleicher Weise wie bei dem protestantischen Volke Anstoß; die Lutheraner tobten gegen dieses „Buhlen mit der babylonischen Hure." Sie hatten Luther's Schimpfreden gegen Rom besser als seine Ermahnung zur Frömmigkeit im Andenken behalten, und ließen ihre Erbitterung gegen das Interim als ein neues Aufdringen des Papstthums und Werk des Teufels auf jegliche Weise aus. Argwöhnischwißig sagte man: „Das Interim hat den Schalk hinter ihm.“ Besonders auffäßig zeigte sich die Stadt Magdeburg. Auch der neue. Churfürst Moriß von Sachsen nahm das Interim nicht unbedingt an, sondern ließ sich zuvor von seinen Theologen, Melanchthon an der Spize, ein Gutachten darüber ausstellen, inwieweit dasselbe ohne Verlegung des Gewissens angenommen werden könne.

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In diesem (Leipziger Interim) erklärten sie: daß man in Betreff der Adiaphora d. i. der an sich gleichgültigen oder Mitteldinge, wie gottesdienstliche Gebräuche und Ceremonien, sich einverstanden erklären könne. Zugleich zeigte man sich in Betreff der Lehre äußerst nachgiebig. Von der Rechtfertigung hieß es: daß Gott nicht mit uns wirke, wie mit einer Maschine, obgleich Christi Verdienst uns allein gerecht mache; die von Gott gebotenen Werke seien gut und nöthig, die Tugenden Glaube, Liebe, Hoffnung zur Seligkeit nothwendig; auch die früher verworfenen Sacramente der Firmung und legten Delung wurden wieder angenommen. Die Messe solle nach alter Art, nur mit deutschen Liedern gefeiert werden u. A. Man merkte es diesem Interim sogleich an, daß Luther bereits vom Schauplate abgetreten war, und daß die stimmführenden protestantischen Theologen sich jest aus äußerm Drange gegen den Kaiser, wie früher gegen Philipp von Hessen, nachgiebig zeigten. Von Seiten der lutherischen Prediger entstand ein förmlicher Aufstand und der heftige adiaphoristische Streit gegen das Interim. Flacius, der kraftvolle, leidenschaftliche Schüler Luthers, stand an der Spize und floh aus Zorn über das Leipziger Interim nach Magdeburg, dessen kühne Bürger dem Kaiser wie dem Papste troßten.

Ungeachtet dieses Widerstandes wurde dieses Interim dennoch allmälig in mehrern protestantischen Ländern und Städten eingeführt, so daß der Kaiser auf dem Reichstage zu Augsburg (1550) nochmals den Versuch machte, die Protestanten zu bewegen, das jezt unter P. Julius III. zu Trient wieder eröffnete Concil zu beschicken. Zwar wiederholten sie auch jezt ihre frühern Prätensionen, namentlich daß auch die Theologen eine entscheidende Stimme erhalten, die vorausgegangenen Acta und Bestim mungen annullirt werden sollten, der Papst sich des Präsidiums begeben müsse. Doch erschienen bald Abgeordnete von Brandenburg und Würtemberg zu Trient; auch von Sachsen ging eine Gesandtschaft ab; sogar Melanchthon mit den Wittenberger Theologen waren bereits auf der Reise.

Reformationis a Carolo V. in Comitiis Augustan. 1548 Statibus ecclesiast. oblata cum commentatione Ant. Dürr. Mogunt. 782. Vgl. J. E. Bieck, das dreifache Interim. Lpz. 721. J. A. Schmidt, historia interimistica. Helmst. 730.

Jezt änderte Moriß von Sachsen plößlich seine Gesinnung. Nachdem er seine Absicht beim Kaiser erreicht hatte, beging er die doppelte Verrätherei an diesem und an dem Vaterlande. Da ihm die Ausführung der Reichsacht an Magdeburg übertragen war, so konnte er, ohne Aufsehen und Verdacht zu erregen, sich ein Bundesheer in Deutschland sammeln. Dazu ging er auch noch mit dem Könige Heinrich II. von Frankreich (5. Oct. 1551) ein geheimes Bündniß ein, worin er ihm sogar die Kaiserwürde in Aussicht stellte1). Indem er sich bereits als Retter der deutschen Freiheit betrachtete, trat er dennoch zum voraus Heinrich die Reichsstädte Met, Toul, Verdün und Cambray ab 2). Darauf überfiel er plößlich den Kaiser zu Jnnsbruck (22. Mai 1552), wo derselbe krank lag, wäh rend Heinrich II. zugleich Lothringen angreifen ließ. Der Kaiser floh in größter Eile nach Villach in Kärnthen.

Zwar fehlte es ihm nicht an materiellen Mitteln, den Kampf fortzuführen, aber es schien ihm alle Hoffnung verschwunden zu sein, durch seine Person den Streit beizulegen; er übertrug daher seinem Bruder Ferdinand, den Vertrag zu Passau3) abzuschließen (30. Juli 1552). Darnach wurde der Landgraf Philipp von Hessen in Freiheit gesezt und verheißen, auf einem in kurzem zu haltenden Reichstage die Religions- und sonstigen Angelegenheiten zu berathen. Bei dem fortdauernden Kriege mit Frankreich verzögerte sich der Reichstag zu Augsburg bis zum 5. Febr. 1555.

Man war nun in Folge gegenseitiger Erörterungen zur Ueberzeugung gekommen: daß der Religionsstreit jeßt wenigstens weder durch ein Religionsgespräch, noch durch ein allgemeines Concil beigelegt werden könne, daher man nur darauf denken müsse, wie bei fortdauernder Religionsverschiedenheit Ruhe und Ordnung im Reiche erhalten werden könne. Nach langen Verhandlungen kam ein Religionsfriede zu Stande), der auch im Fall einer spätern kirchlichen Ausgleichung in Kraft bleiben sollte. Die Katholiken und die Bekenner der Augsburger Confession sollten freie Religionsübung haben. Da aber der Fürst jedes Landes nach dem jezt eingeführten Territorialsystem hierüber allein entschied, so wurde den Unterthanen zugestanden, im Falle der Beengung ihres Gewissens ohne Hem

1) Der Vertrag bei Lünig, Reichsarchiv. Part. spec. u. Recueil des Traités de paix. T. II. p. 258.

2) Scherer, der Raub der drei Bisthümer Met, Toul u. Verdün. (Raumer, histor. Taschenbuch neue Folge Jahrg. III.) Buchholz, Ferdinand I. Bd. VI. S. 477. Bd. VII. S. 23 ff. A. Menzel Bd. III. S. 411 ff. In dem Bündniß heißt es u. A.: „Wenn Gott unsere Sachen begünstigen will, werden wir ihm (dem Könige von Frankreich) mit all unserm Vermögen zur Wiedererlangung der Erbstücke helfen, welche ihm entzogen worden sind (Franche-Comté, Flandern und Artois find gemeint). Auch werden wir bei künftiger Erwählung eines Kaisers uns so verhalten, wie es Sr. Majestät gefallen wird, und keinen erwählen, der nicht Sr. Majestät Freund ist, gute Nachbarschaft mit derselben unterhalten, und sich dazu genugsam verpflichtet. Wenn es dem Könige selbst gelegen wäre, ein solches Amt anzunehmen, werden wir gegen ihn lieber als gegen einen Andern Gefallen tragen."

3) Teut. Reichs: Archiv. Pars gener. p. 119 sq. Hortleder Th. 2. Buch V. Cap. 14. Lehmann, de pace religionis acta publica et originalia d. i. Reichshandll. und Protok. des Religionsfr. Frankf. (631. 4.) 707. Supplem. 709.

4) Teut. Reichs-Archiv. Pars general. p. 131 sq. Pacis compositio inter Principes et Ordines Rom. imperii Catholicos et Protestantes in comitiis Augustanis a. 1555. edita et illustrata a jureconsulto Catholico Dilling. 629. Diese Schrift deutsch mit vielen Abhandlungen. Frankf. 629. 4. Vgl. Lehmann f. die vorhergehende Note 1. Riffel Bd. II. S. 751-60.

Alzog's Kirchengeschichte. 8. Auflage. II.

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mung auswandern zu können. Die größte Schwierigkeit erregte der s. g. geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum), wonach die geistlichen Reichsstände, wenn sie zum Protestantismus übergingen, ihre bisherige Würde verlieren und auf Grund einer neuen Wahl durch katholische ersezt werden sollten. Man dachte dabei an das Beispiel des Hochmeister Albrecht von Brandenburg, Hermann von Cöln u. a. Bischöfe. Bei allem Widerspruch seßte Ferdinand im Auftrage seines Bruders diese Clausel durch, mußte aber zugleich die Protestation der Gegenpartei in den Frieden einrücken lassen. Dadurch wurde der Keim zu den folgenden blutigen Religionsfriegen gelegt.

Carl V. waren über diesen Verhandlungen alle Illusionen für die so oft und so redlich angestrebte Wiedervereinigung beider Religionsparteien geschwunden. Als er jezt noch von einem alten Kriegsbefehlshaber das ernste Wort vernahm: „Der Mensch müsse zwischen der Welt und dem Tode einige Zeit auf sich selbst verwenden," glaubte er dieses auch auf sich anwenden zu müssen. Er entsagte der Regierung (1556) und bei dem öffent lichen Acte sprach er in rührender, würdiger Weise: „Neunmal kam ich nach Deutschland, sechsmal nach Spanien, siebenmal nach Italien, zehnmal nach Flandern, einmal nach Frankreich, zweimal nach England, zweimal nach Afrika, einmal fegelte ich über die Nordsee, achtmal durch's mittelländische Meer. Kriege habe ich angefangen mehr gezwungen, denn aus Neigung. Schmerzlicher als alle Mühe und Anstrengung ist es für mich, Euch zu verlaffen, aber nothwendig, da ich mich unfähig fühle, meinen Beruf länger mit Erfolg zu erfüllen. Schon früher faßte ich den Entschluß abzudanken; Empörung jedoch, der französische Krieg und der Wunsch, Deutschlands Grenzen unverlegt zu erhalten, regten mich nochmals auf. Jezt lege ich die Regierung nieder, nicht um meiner Bequemlichkeit willen oder aus Scheu vor Anstrengungen, sondern weil meine längere unzureichende Herrschaft Euch schaden würde. Haltet fest am katholischen, von jeher in der Christenheit anerkannten Glauben; ohne ihn fehlt die Grundlage alles Guten, und Unheil aller Art bricht herein." Darauf zog er sich zu einem Stillleben in's Kloster St. Just in Estremadura zurück, wo er 1558 starb1). In seinen lezten Tagen war die Heiterkeit seines Gemüthes oft durch düstere Vorstellungen gestört. Er fing an sich Vorwürfe zu machen, daß er nicht früh genug die rechten Mittel angewandt habe, den Frieden der Kirche zu erhalten, die Religionsspaltung zu verhindern; daß er weltlichen Rücksichten zu lieb feine Pflichten gegen die Kirche geopfert habe.

D. Weitere Entwickelung des Protestantismus in der Schweiz. §. 321. Calvin's Reform in Genf. Beza.

Epp. et responsa. Gen. 576 f. opera (Gen. 617. 12 T. f.) Amst. 671. 9 T. f. im Corpus Reformatorum, Vol. XXIX sq. Calvini, Bezae aliorumque litterae quaedam, ex autogr. in bibl. Goth. ed. Bretschneider. Lps. 835. Oeuvres françaises de J. Calvin., précedées de sa vie par Théod. Bèze etc. Par. (zwei Abhandlungen über den Zustand der Seele nach dem Tode, über das Abendmahl u. A.) L'histoire de la vie et la mort de J. Calv. par Théod. de Bèze. Gen. 564. Bolsec, hist. de la vie de Calv. Par. 577. und

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1) Klosterleben Kaiser Carl's V. a. d. Engl. des Stirling v. Lindau, Dresden 853. b. Kaiser. Lpz. 853. Prescott, Klosterleben Carl's V. a. d. Engl., Lpz. 857.

öft. Henry, Leben Calv. Hamb. 835 ff. 4 Bde. Stähelin, Joh. Calvin's Leben und ausgewählte Schriften, Elberf. 861-63. 2 Bde. Neue Forschun gen aus den Genfer Rathsprotokollen über Calvin von den beiden Galiffe, Vater und Sohn, Genf 865. Beleuchtung der Vorurtheile wider die kathol. Kirche u. s. w. Bd. I. S. 102 ff. Audin, histoire de la vie, des ouvrages et des doctrines de Calvin. Par. 841. 2 Vol. deutsch. Augsburg 843. vgl. Freib. Kirchenlexikon s. v. Calvin. Hundeshagen, die Conflicte des Zwinglianism., Lutherth. u. Calvinism. in der Bern. Landeskirche. Bern 843. Calvin, der Sohn eines Böttgers, war zu Noyon in der Picardie geboren (10. Juli 1509). Sein Vater hatte ihn für das Studium der Theologie bestimmt, dem er sich auch mit glücklichem Erfolge ergab. Schon als Student wurde er wie Zwingli wegen seines anerkannten Talentes durch meh rere kirchliche Beneficien unterstüßt; später ergab er sich mit Vorliebe dem Rechtsstudium und trieb die Theologie nur nebenbei. Durch Peter Olivetan zu Paris und Melchior Wolmar zu Bourges war er mit den Grundsäßen der Wittenberger Theologie bekannt geworden, und beschäftigte sich besonders vielfach mit Luther's Rechtfertigungslehre. Als er sich mit Entschiedenheit für die lutherische Reform in Paris aussprach, mußte er auf Veranlassung der Sorbonne die Stadt verlassen; doch fand er durch Margaretha von Navarra einigen Schuß bei Franz I. Nach vielfachen Wanderungen kam er nach Basel (1534) und unternahm es, die Kirche zu reformiren.

Seine dogmatische Ansicht legte er in seinem an Franz I. gerichteten Hauptwerke nieder'). Dadurch gewann er viele Anhänger in Frankreich, und selbst die reformirten Schweizer-Cantone näherten sich ihm, weil fie durch die gemüthlose, flache Auffassung Zwingli's vom Abendmahle nicht befriedigt waren. Calvin hatte die hl. Schrift zum Beweise seiner Ansichten kunstvoll benußt, aber derselben auch seine dogmatischen Ansichten gewaltsamer aufgedrungen als irgend ein Anderer vor und nach ihm. Auch erkannte er, selbst in der Speculation einheimisch, diese bei den Kirchenvätern und Scholastikern meist an, und weit davon entfernt, wie die sächsischen Religionsneuerer, die classische Literatur und die griechische Philosophie aus der christlichen Welt verbannen zu wollen, schäßte er dieselben, und war selbst durch Scharfsinn und Beredsamkeit ausgezeichnet. Allerdings hat er mehrere Ideen Luther's aufgenommen, aber sie folgerecht entwickelt und in flare Ordnung gebracht; auch hat er mit Luther die groben Schimpfreden und Lästerungen gemein 2).

Genf wurde der erste Schauplaß seiner Unternehmungen. Der ungestüme Wilhelm Farel und sein Genosse Peter Viret, die in der französischen Schweiz, besonders im Waadtlande, die neuen Religionsgrundsäße

1) Institut. relig. christ. ad reg. Franc. (Bas. 536.) Argent. 539. Gen. 559. ed. Tholuck. Berol. 834 sq. 2 P. Das Werk bestand ursprünglich aus sechs Abschnitten, dann aus vier Büchern: 1) de cognitione creatoris, 2) de cognitione Dei redemptoris, 3) de modo percipiendae gratiae, 4) de externis remediis ad salutem. vgl. Gerdes, de Joan. Calv. institut. rel. chr. (miscellan. Groeningia T. II. P. I.)

2) Gegen den gelehrten Theologen Albertus Pighius, der seine furchtbare Prädestinationstheorie bestritt, richtete Calvin die Schriften: De aeterna Dei praedestinatione und de libero arbitrio. In der erstern sagt er: Paulo post librum editum moritur Pighius. Ergo ne cani mortuo insultarem, ad alias lucubrationes me converti, u. A. Vgl. Linsenmann, Alb. Pighius und sein theol. Standpunkt (Tüb. D.Schr. 866. §. 4.).

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