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schafft; die christliche Freiheit enthebe die Gläubigen von der Beobachtung der Gebote Gottes.

Jede ihrer Gemeinden ist in Classen und diese in Banden getheilt. Mehrere Gemeinden bilden einen Kreis mit einem Superintendenten, und eine Anzahl von Kreisen machen einen District aus. Die höchste Behörde bildet die alljährlich zusammentretende „Conferenz." Die religiös sitt liche Belebung der Volksmassen durch Unterricht und mächtig erregende Beredsamkeit ihrer meist wandernden Prediger und Ausübung einer großartigen gemeinschaftlichen Wohlthätigkeit ist ihr Hauptverdienst. Man zählt jezt in Amerika und Europa wohl eine Million Methodisten.

Neben der oben (S. 493.) vorgeführten deistischen Literatur erzeugte England auch viele bedeutende Gelehrte, die sich in verschiedenen Zweigen der theologischen Wissenschaft bleibende Verdienste erworben haben: für die Kirchen und Dogmengeschichte Pearson (1612-1686), Bull (1634 bis 1710), der Erzbischof Usher (1581-1656), der berühmte Archäolog Bingham (1636-1708); für Patrologie Cave (1637-1713) und der anglicanisirte Deutsche Grabe (1666-1712); für die Eregese Wolton, der mit vielen Andern die große Londoner Polyglotte unternahm und 1657 vollendete, der Talmudist Lightfoot (1602-1675), Spencer († 1695) u. A.; der Kritiker des N. T. Tertes J. Mill (1645-1707). Für Erweckung lauterer Frömmigkeit wirkten mit großem Erfolge Richard Barter († 1691 Ruhe der Heiligen; der evangelische Prediger; markige volksthümliche Predigten und Paraphrase zum N. L.) und Bunyan († 1688).

§. 382. Die Swedenborgianer.

Swedenborg, arcana coelestia in verbo domini detecta una cum mirabilib. quae visa sunt in mundo spirituum 749 sq. 8 T. 4. ed. Tafel. Tub. 833 sq. bis jest 3 T. Vera chr. rel. compl. univ. theol. novae eccl. Amst. 771. ed. Tafel, Tub. 857. 2 T. deutsch ebendas. Tafel, göttl. Offenb. a. d. Lat. Tüb. 823 ff. 7 Bde. Derselbe, Swed. Lehre mit Rücksicht auf die Einwürfe gegen fie u. f. w. Stuttg. 843. Vgl. Möhler, Symbolik. Buch II. Jos. Görres, Em. Swedenborg und sein Verhältniß zur Kirche. Speier 828. Dorner 1. c. S. 662-67.

Der Bergrath Emmanuel Swedenborg, Sohn eines Bischofs († 1772), glaubte seit 1743, nachdem er sich wahrscheinlich in magnetischen Zuständen in den Himmel und in die Hölle versest wähnte, sich berufen, als Wiederhersteller des ursprünglichen Christenthums und als Gottesge sandter ein neues und unvergängliches Zeitalter der Kirche zu begründen. Diese Vollendung der christlichen Kirche ist nach ihm der neue Himmel und die neue Erde, das neue himmlische Jerusalem, welches mit dem 19. Juni 1770 beginne. Nicht eine sichtbare Wiederkunft Christi sei zu er warten, sondern nur eine geistige. Ungeachtet der scheinbar vorherrschenden theosophischen Speculation hat sein Lehrgebäude dennoch eine vorherrschend praktische Richtung. Indem er zunächst die protestan tische Rechtfertigungslehre für sittenverderblich hielt, kam er auf einen phantastischen Rationalismus, und sette an die Stelle der Trinität und des Versöhnungstodes die dreifache Offenbarung einer einzigen göttlichen Person, zuerst in Christus, dann in Swedenborg. Engel und Teufel find menschlichen Ursprunges, die Genugthuung Christi, Prädestination, Auferstehung des Leibes u. A. wird geleugnet. Seine dogmatischen Ansichten bestimmten den Umfang des Kanon, daher er vom N. L. nur die

vier Evangelien und die Apokalypse aufführt, welche er mit großer Willkür interpretirt, was besonders bei Darlegung des im Wortsinne verborgen liegenden mystischen oder „geistlichen“ Sinnes und bei der Erklärung dunkler Bilder geschah'). Er erhielt viele Anhänger in Schweden, England, Nordamerika, Frankreich und Würtemberg, wo Tafel unter Beifall eine Ausgabe seiner phantastischen Schriften besorgte. Unserer trostlosen zerrissenen Zeit sagte das Gigantische seiner Phantasie zu, und der überspannte Ueberreiz im Protestantismus, der die Consequenz und die Einfachheit verschmähte, wandte sich zu den ungeheuerlichen und fortreißenden Erscheinungen.

§. 383. Missionen der Protestanten.

Steger, die protest. Missionen und deren gesegnetes Wirken. 2. Aufl. Hof 844 ff. 3 Thle. Wiggers, Gesch. der evang. Missionen. Hamb. 845 ff. 2 Bde. Her zog's Realencyklop. Bd. IX. S. 559 ff.

Die große, heldenmüthige Aufopferung für Missionen, welche sich in der katholischen Kirche seit der Entstehung des Protestantismus wie in frühern Jahrhunderten offenbarte, hat sich niemals in der protestantischen Kirche in gleichem Grade bekundet. Selbst bei ungleich größern Mitteln sind die von ihnen unternommenen Missionen nicht gleich fruchtbringend gewesen. Auffallend erscheint besonders, daß die Protestanten in der ersten Zeit der Begeisterung sich nicht gleich dem damals erstehenden Jesuitenorden angezogen fühlten, fernen heidnischen Völkern den Trost des Evangeliums zu bringen. Doch sie entschuldigten sich damit, sie hätten in der Nähe an den Katholiken Gößendiener genug zu befehren, ein Beweggrund, den übrigens die Jesuiten von ihrem Standpunkte aus ebenso gut gegen die Protestanten hätten geltend machen können, um sich dem gefahrvollen Missionsgeschäfte zu entziehen.

Der

Den meisten Beruf für Missionen fühlte noch die Brüdergemeinde in sich; aber das wunderlich geformte Evangelium der Herrnhuter war immer nur für eigenthümliche, bereits gebildete Individuen genießbar und anziehend, während der rohe Wilde ganz gleichgültig dagegen blieb. Wunsch Englands, sich seine Colonien in Nordamerika mehr zu befestigen, erzeugte das Verlangen, die Eingebornen zum Christenthume zu befehren, und als John Eliot) die Verkündigung des Evangeliums dort begann (1646), bildete sich eine Gesellschaft zur Ausbreitung des Christenthums, welche von der anglicanischen Kirche geleitet wurde (1649). Die frommen Herrnhuter) and Methodisten dagegen arbeiteten dort mehr aus innerem Drange an der Bekehrung der Wilden.

Nach diesen Vorgängen erhielt die Regierung von Dänemark auch für ihre ostindischen Besißungen eine Mission zu Trankebar (f. 1796), die besonders von dem Waisenhause zu Halle durch fortwährend rege Theilnahme belebt wurde. Der Erfolg in Östindien aber war gering, bedeutender in

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1) Tafel, die Göttlichkeit der hl. Schrift oder der tiefere Schriftsinn. Tüb. 838. 2) Eliot, chr. commonwealth or the rising Kingdom of J. Chr. 652 sq. 2 T. 4. Mather, eccl. Hist. of new. Engl. Lond. 702 f.

3) Uebersicht der Missionsgeschichte der evangel. Brüderkirche. Gnad. 833. Vgl. Walch, neueste Relig.-Gesch. Bd. VIII. S. 251 ff.

Westindien unter den Sklaven'). Für das eisige Lappland) und Grönland, wo schon frühzeitig katholische Missionäre das Christenthum gepflanzt hatten, das aber im Laufe der Zeit beinahe ganz erstorben war, sorgten die Regierungen von Dänemark und Schweden. Nach Grönland führte ein frommes Verlangen den norwegischen Pfarrer Hans Egede'), der das sagenhafte Land durch Unterstüßung der dänischen Regierung der europäischen und christlichen Welt wiedergegeben hat (1721). Die dänischen Colonien haben dem Christenthum den Bestand gesichert'). Bemerkenswerth ist noch das Institut, welches der Professor Callenberg in Halle zur Bekehrung der Juden und Moslims gründete (1728), ohne jedoch für seinen warmen Eifer einen Erfolg zu ernten.

§. 384. Das Verhältniß der Katholiken zu den Protestanten.

Die Stellung der Katholiken und Protestanten zu einander war nicht in allen Ländern gleich. Am friedlichsten war dieselbe zeitweilig noch im deutschen. Reiche, wo der dreißigj. Krieg das Vaterland verwüstet und die Gemüther tief gebeugt hatte. Doch fehlte es auch hier nicht an mehrfachen Reibungen. Eine gehäßige Stimmung ging vorzugsweise von den Protestanten aus, die sich noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts weigerten, den verbesserten gregorianischen Kalender anzunehmen. Als der Fürst von Hohenlohe seine lutherischen Prediger zwingen wollte, das Osterfest 1744 nach dem neuen Kalender zugleich mit den Katholiken zu feiern, und von den Protestanten auch noch andere Beschwerden über Bedrückung eingebracht wurden, schritt das Corpus Evangelicorum mit militärischer Macht ein (1750). Auch war bei der mit 1717 beginnenden zweiten Reformationsjubelfeier ein gegen die Katholiken so herausfordernder, gehässig verleyender, ja ge meiner Ton angestimmt, Luther und sein Werk so widerwärtig gepriesen worden*), daß nur die gleich ungeschlachte Antwort des bekannten Polemikers Weislinger einen Erfolg haben konnte, aber auch so scharf traf, daß die Protestanten diesen Kämpen bei allen erreichbaren, geistlichen und weltlichen Behörden, bis zum Kaiser hinauf verfolgten (f. oben S. 500.).

Als anderseits der Erzbischof Leopold Anton v. Firmian von Salzburg nach dem ihm zustehenden Rechte die zum Abfall vom kathol. Glauben aufwiegelnden Protestanten schließlich zur Auswanderung nöthigte (1731), und deren gegen 20,000 nach dem durch die Pest entvölkerten preußischen Lithauen, England und Amerika zogen3), wurde der religiöse und

1) Haller Missionsberichte seit 1708. Walch, a. a. O. Bd. V. S. 119. 2) Acta hist. eccl. Bd. XI. S. 1 ff.; XV. S. 230 ff.

3) H. Egede, Nachricht v. d. grönt. Miff. Hamb. 740; Paul Egede, Nachricht. von Grönl. aus einem Tagebuch von 1721-40. Kopenh. 790.

4) Berichte der Instit. bis 1791. Acta hist. eccl. nostr. temp. Bd. II. S. 711 ff. *) Weislinger sagt darüber in der Vorrede zum „Friß Vögel oder stirb": Wenn wahr wäre, was sie ohne Unterlaß wider uns und unsre Lehr in ihren Schriften, Predigten, Gesprächen, Jubelmünzen 2c. auf die Bahn bringen, so ist ge wiß, daß keine teuflerische Religion noch gottloseres Volk, das man mehr vermale: dehen sollte, jemals wäre auf Erden gewest, als unser katholischer Gottesdienst, Lehr- und Glaub, und wir dessen Anhänger."

5) De Caspari, actenmäßige Gesch. der Salzb. Emigration a. d. Latein. von Huber. Salzb. 790. 3auner u. Gärtner, Chronik von Salzb. Bd. X. Salzb, 821. S. 20-399. Von protest. Parteihaß dictirt und voller Unwahrheiten ist die

moralische Charakter des Erzbischofs schmachvoll verdächtigt, die Ausweisung als ein unerhörter Act verschrieen. Höchstens konnte die wenigschonende Art der Ausführung des Rechtes durch die erzbischöflichen Behörden in einigen. Maaßnahmen getadelt werden, wie dies in der trefflichen Schrift von Clarus dargethan ist. Auch in der Rheinpfalz beklagten sich die Reformirten oft mit wenig Grund'), daß sie unter der Regierung der kathol. Linie Pfalz- Neuburg bedrückt würden. Ungleich härter wurde das Loos der Huguenotten in Frankreich durch Widerruf des Edicts von Nantes (f. S. 369.), und der Dissidenten in Polen in Folge der durch sie selbst veranlaßten Einmischung fremder Mächte in die innern Angelegenheiten Polens), während die Katholiken im britischen Reiche einen mit diesem Drucke gar nicht zu vergleichenden Despotismus zu erdulden hatten.

Dagegen erließ der freisinnige Joseph II. in Desterreich das Toleranzedict (1781), worin er den Protestanten volles Staatsbürgerrecht und freie Religionsübung gestattete, nur nicht den Deisten. In Schlesien wurden durch die Eroberungen Friedrich's II. beide Kirchen gleichgestellt (1742), aber die katholische erlitt durch die Einziehung der Klöster entschiedene Nachtheile. Große Schwierigkeiten erregten die in Folge freundlicherer Annäherung nun mehr und mehr vorkommenden Ehen zwischen Katholiken und Protestanten. Die leztern wollten, wie politisch so auch innerhalb der katholischen Kirche sich emancipiren, und gleich den Katholiken Anspruch auf die priesterliche Einsegnung der Ehe machen, ohne an das Sacrament zu glauben. Obschon man in Rom hinsichtlich der bestehenden theologischen Controverse nicht der Meinung huldigte, daß das Sacrament der Ehe durch den priesterlichen Segen gespendet werde, vielmehr annahm: daß dasselbe durch die gegenseitige Erklärung der Contrahenten) vollzogen werde, so konnte Benedict XIV. doch nach der unabänderlichen Anschauung der katholischen Kirche den um Rath fragenden Bischöfen in Holland und Polen in der Bulle Magnae nobis admirationi nur die unveränderte und unabänderliche Weisung geben: daß solche Ehen zwar unter gewissen Bedingungen, namentlich der katholischen Erziehung

„Ausführliche Gesch. der Emigranten oder vertriebenen Lutheraner a. d. Erzbisthum Salzburg." 3. A. Lpz. 733. 4 Thle. 4. †*Clarus, die Auswanderung der protestantisch gesinnten Salzburger in den Jahren 1731 und 1732. Innsbr. 864. Auf das Parteigetreibe in der Darlegung dieser Emigrationsgeschichte machte auch Gfrörer in seiner Gesch. des 18. Jahrhunderts Bd. I. aufmerksam: „Meines Erachtens bildet die Salzburger Auswanderungsgeschichte den schwärzesten Fleck in der Geschichte Friedr. Wilhelms I. Doch, mein Herr, lesen Sie alle im nördlichen Deutschland geschriebenen Bücher, so werden Sie finden, daß der Salzb. Erzbischof Firmian als ein Ungeheuer von Bosheit, Friedr. Wilhelm I. von Preußen dagegen als ein Ausbund von Redlichkeit, als ein biederer deutscher Fürst von ächtem Schrot und Korn hingestellt ist. In welchem Sumpfe steckt unsere historische Literatur!"

1) Pland, neueste Rel. Gesch. Th. II. S. 125-226. Actenstücke. 2) Huth, Bd. II. S. 233-41. Walch, Th. VII. S. 7—160.

3) Die Interpretes Conc. Trid. erklärten nämlich am 31. Juli 1752: Accedit, parochum in matrimoniis nullam exercere jurisdictionem, cum ex veriori et receptiori sententia ipse non sit minister magni hujus sacramenti matrimonii, qui cum aliis testibus certam reddat ecclesiam, hunc atque illam matrimonium contraxisse, ut ex hac quoque ratione abesse videatur quaestio de jurisdictione a delegato non subdelegando. (Thesaurus resolution. sacr. Congr. Conc. Trid. T. XX. Rom. 752. p. 91-92.)

aller zu erwartenden Kinder tolerirt†), nicht aber durch einen kirchlichen Act scheinbar gebilligt werden könnten. Und weit davon entfernt, durch die gestellten Bedingungen eine Art von Proselytenmacherei zu begünstigen, haben alle Päpste, eifrige Bischöfe und Geistliche stets eindringlich vor solchen Ehen gewarnt, und sie zum Wohle des Familienlebens und des ungeschwäch ten Glaubens zu verhindern gesucht 1).

§. 385. Russische Kirche unter einer permanenten Synode. Vgl. §. 359. Pichler, Gesch. der kirchl. Trennung zwischen dem Orient und Occident. Bd. II. S. 144 ff.; mit Berücksichtigung der neuesten Publicationen von Theinet, Gagarin, Haxthausen u. v. A.

Es wurde bereits angedeutet (S. 466.), daß das steigende Ansehen des Patriarchen von Moskwa auch in politischer Beziehung die Eifersucht des Czar Peter d. Gr. erregt hatte: wenigstens befürchtete er, daß dieser kirchliche Würdenträger seiner Herrscherwillkür in den Weg treten könnte. Er beabsichtigte daher das Patriarchat abzuschaffen, und an dessen Stelle eine solche Form der Kirchenverfassung einzuführen, welche ihn in seinen Plänen weniger hindern könnte. War die Schwierigkeit dieses Unternehmens bei der Vorliebe des Volkes für die Patriarchalverfassung groß, so war die Schlauheit des Czaren noch größer.

Nach dem Tode des elften Patriarchen († 1702) wußte er zunächst die Wahl eines neuen, unter mancherlei Vorwänden zu verschieben, und übertrug die Verwaltung des Patriarchats dem Metropoliten von Näsan, der schon als f. g. Exarch das volle Ansehen des Patriarchen nicht hatte, aber auch die Rechte desselben nicht alle ausüben durfte. Dieser Schatten der Patriarchalregierung dauerte zwanzig Jahre. Während derselben traf der Czar in kirchlichen Dingen willkürliche Anordnungen: er besteuerte die Besibungen der Klöster und Bischöfe; verschiedene Titel und Würden mehrerer Bisthümer, welche das Herrscherauge blendeten, schaffte er ab, und bei Erledigung derselben befahl er dem Erarchen einen einfachen Bischof zu wählen, und diese wurden jezt noch gegen die frühere Sitte völlig freier Ausübung ihrer oberhirtlichen Rechte mannigfach beschränkt. Darauf legte der Czar alsbald die starke Faust an die Reform der Manns- und Frauen

†) Ganz anders sprachen Luther und besonders Calvin, welche Ehen zwischen Katholiken und Protestanten mit Berufung auf II. Korinth. 6, 14: „ziehet nicht an einem Joche mit den Ungläubigen," für ganz unzulässig, ja für gotteslästerlich hielten. So die reform. Synode von Lyon 1568 und von Saumür 1596; die Sy node von Montpellier 1598 sprach sogar über Geistliche, welche derartige Ehen einsegnen würden, Suspension und Amtsentsehung aus. Zur Motivirung solcher Härte erklärte Gentilis im Sinne Calvin's: „Die Katholiken könnten gemischte Ehen noch billigen, da nach ihrer Ansicht die Protestanten doch nur Häretiker seien, wogegen die Protestanten solche Ehen geradezu verwerfen müßten, da sie die Katholifen nicht blos für Häretiker, sondern für Antichristen hielten!" Später erklärte jedoch Carpzov: gemischte Ehen sind zu gestatten, doch nur dann, wenn man mit Gewißheit hoffen kann, daß der kathol. Theil und alle Kinder lutherisch werden."

1) Binterim, Denkwürdigkeiten. Bd. VII. Th. I. S. 137 ff. Íh. II. S. 1—179. Rutschter, die gemischten Ehen von dem kathol, kirchl. Standpunkte aus betrachtet. 3. Ausg. Wien 841. *Kunstmann, die gemischten Ehen unter den christl. Confessionen Teutschl. geschichtlich dargestellt. Regensb. 839. Roskovany, hist. matrimoniorum mixtor. Quinque ecclesiis 842. 2 T. +Reinerding, das Princip des kirchl. Rechtes in Ansehung der Mischehen. Paderb. 854.

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