SR. EXCELLENZ DEM KÖN. PREUSSISCHEN STAATSMINISTER HERRN DR. FALK IN DANKBARER ERINNERUNG AN DIE JAHRE 1872 BIS 1876 EHRERBIETIGST GEWIDMET. INHALTSVERZEICHNISS. ་།། System des katholischen Kirchenrechts. Erstes Buch: Die Hierarchie und die Leitung der Kirche durch dieselbe. Zweiter Abschnitt: Der zur Leitung der Kirche bestimmte Organismus. Zweite Abtheilung. Die allgemeinen, die kirchlichen Leitungsorgane betreffenden Rechtssätze, insbesondere die Lehre von den Kirchenämtern. §. 135. Drittes Kapitel. Von der Besetzung der Kirchenämter. III. Die Befugniss zur Besetzung der Kirchenämter, sowie die Arten und For- B. Das geltende Recht. 2. Die Besetzung durch ordentliche Verleihung. b. Die Besetzung der nicht zu den höheren gehörigen Kirchenämter. bb. Die Besetzung der sonstigen Aemter, insbesondere der niedern Benefizien. cc. Die Betheiligung dritter Personen bei Besetzung der Kirchenämter. a. Das Patronatrecht. Seite §. 140. §. 141. Eε. Untergang und Suspension des Patronatrechtes . 888 76 88 98 Seite 113 b. Die päpstliche Besetzung der kirchlichen Aemter nach dem ka- tholischen Kirchenrecht, insbesondere nach den Kanzleiregeln. 140 c. Das päpstliche Verleihungsrecht bis zum Anfang dieses Jahrhun- b. Die ausserordentliche Besetzung durch niedere Kollatoren 5. Die Besetzung der Kirchenämter bei streitigem Kollationsrecht und C. Die staatlichen Vorschriften in Betreff der Besetzung der Kirchenämter. 1. Die Mitwirkung der Staatsgewalt bei der Besetzung der Kirchen- 3. Das staatliche Nothbesetzungsrecht der Patrone und Gemeinden 4. Die staatliche Vereidigung der Geistlichen als Vorbedingung der staatlichen Anerkennung oder der Ausübung der Kirchenämter . . . 194 1. Die Pflicht des Gehorsams. Das iuramentum obedientiae . |