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Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen behalte ich mir

hiermit vor.

DR. PAUL HINSCHIUS.

SR. EXCELLENZ

DEM KÖN. PREUSSISCHEN STAATSMINISTER

HERRN DR. FALK

IN DANKBARER ERINNERUNG

AN DIE JAHRE 1872 BIS 1876

EHRERBIETIGST GEWIDMET.

INHALTSVERZEICHNISS.

་།།

System des katholischen Kirchenrechts.

Erstes Buch:

Die Hierarchie und die Leitung der Kirche durch dieselbe.

Zweiter Abschnitt:

Der zur Leitung der Kirche bestimmte Organismus.

Zweite Abtheilung.

Die allgemeinen, die kirchlichen Leitungsorgane betreffenden Rechtssätze, insbesondere die Lehre von den Kirchenämtern.

§. 135.

Drittes Kapitel.

Von der Besetzung der Kirchenämter.

III. Die Befugniss zur Besetzung der Kirchenämter, sowie die Arten und For-
men derselben.

B. Das geltende Recht.

2. Die Besetzung durch ordentliche Verleihung.

b. Die Besetzung der nicht zu den höheren gehörigen Kirchenämter. bb. Die Besetzung der sonstigen Aemter, insbesondere der niedern Benefizien.

cc. Die Betheiligung dritter Personen bei Besetzung der Kirchenämter.

a. Das Patronatrecht.

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§. 140.

§. 141.

Eε. Untergang und Suspension des Patronatrechtes .
B. Nominations-, Präsentations- und Vorschlagsrechte dritter
Personen.

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