Handbuch des deutschen Konsularwesens, 1. cilt

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R. v. Decker, 1902 - 760 sayfa
 

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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

Abschrift Allgemeinen amtlichen Amtsbezirke Angehörigen Anspruch Antrag ausdrücklich Auslande Ausstellung Auswärtige Amt Beamten Befugnisse befugt Behörden Berufskonsuln Bescheinigung besondere Bestimmungen Betheiligten betreffenden Beurkundung Beziehung Bezirk Bezug bezw Bord Bundesstaaten daher darf deutschen Konsuln Deutschen Reichs deutschen Schiffes Deutschland Dragomans dürfen Eheschliessung Eintragung einzelnen erfolgt erforderlich Erklärung erlassen Ermächtigung erst erstatten Ersuchen ertheilt Exequatur Fällen Flagge Formular freiwilligen Gerichtsbarkeit fremden Gebühren Generalkonsulaten Generalkonsuln Gerichte Gerichtsbarkeit Gesetz Grund Hafen Handels Handlungen Haverei Heimath Hülfsbedürftigkeit inländischen Interesse Juni Kaiserlichen Kauffahrteischiffe Konsul Konsular-Handbuch Konsularbeamten Konsulargerichtsbarkeit Konsulargerichtsbezirken Konsularverträgen Konsulate Kosten Ladung Landes lassen Legalisation letzteren lichen März Matrikel Militärpflicht muss Musterrolle namentlich Norddeutschen Bundes öffentlichen Parteien Personen preussischen Protokoll Recht Regel Regierung Reichsangehörigen Reichsgericht Reichskanzler Rheder Schiffsbesatzung Schiffsmann Schriftstücke Schutz Schutzgenossen Seefahrtsbuch Seeleute Seemannsamt Siegel soll sonstigen sowie Staaten Staatsangehörigkeit Thatsachen Theil Ueber Unterscheidungssignal Unterschrift Urkunde Verfahren vergl Verhandlung Vermerk Vernehmung Verträge Vertreter vorgeschrieben Vorschriften Vorsteher Wahlkonsuln Zeugen Zeugniss zuständigen Zustellung

Popüler pasajlar

Sayfa 192 - Eine Ehe kann von dem Ehegatten angefochten werden, der sich bei der Eheschließung in der Person des anderen Ehegatten oder über solche persönliche Eigenschaften des anderen Ehegatten geirrt hat, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden.
Sayfa 250 - Adoption verbunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht.
Sayfa 661 - Oktober 1892 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben im Schloss zu Berlin, den 20.
Sayfa 723 - Unternehmer ist neben demselben strafbar, wenn die Zuwiderhandlung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Stellvertreters es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen.
Sayfa 438 - Schiffbruch, sowie bei Gewalt und Angriff gegen Schiff oder Ladung hat der Schiffsmann alle befohlene Hülfe zur Erhaltung von Schiff und Ladung unweigerlich zu leisten, und darf ohne Einwilligung des Schiffers, so lange dieser selbst an Bord bleibt, das Schiff nicht verlassen.
Sayfa 441 - Tagebuchs und eines Verzeichnisses aller Personen der Schiffsbesatzung, bei dem zuständigen Gericht angemeldet werden. Das Gericht hat nach Eingang der Anmeldung sobald als tunlich die Verklarung aufzunehmen.
Sayfa 700 - Tange die Reise noch nicht angetreten ist, wenn der Schiffsmann zu dem Dienste, zu welchem er sich verheuert hat, untauglich ist; 2. wenn der Schiffsmann eines groben Dienstvergehens, insbesondere des wiederholten Ungehorsams oder der fortgesetzten Widerspenstigkeit, der Schmuggelei sich schuldig macht; 3. wenn der Schiffsmann des Vergehens des Diebstahls, Betrugs, der Untreue, Unterschlagung, Hehlerei oder Fälschung, oder einer nach dem Strafgesetzbuche mit Zuchthaus bedrohten Handlung sich schuldig...
Sayfa 698 - Schiff, für welches sie angemustert sind, nicht seetüchtig ist, oder dass die Vorräthe, welche das Schiff für den Bedarf der Mannschaft an Speisen und Getränken mit sich führt, ungenügend oder verdorben sind, so hat das Seemannsamt eine Untersuchung des Schiffes beziehungsweise der Vorräthe zu veranlassen und deren Ergebniss in das Schiffsjournal einzutragen.
Sayfa 211 - Leiche muss in einem hinlänglich widerstandsfähigen Metallsarge luftdicht eingeschlossen und letzterer von einer hölzernen Umhüllung dergestalt umgeben sein, dass jede Verschiebung des Sarges innerhalb der Umhüllung verhindert wird. 3. Die Leiche...
Sayfa 599 - Regierungen gelangen zu lassen. In besonderen, das Interesse eines einzelnen Bundesstaates oder einzelner Bundesangehöriger betreffenden Geschäftsangelegenheiten berichten sie an die Regierung des Staates, um dessen besonderes Interesse es sich handelt, oder dem die betheiligte Privatperson angehört; auch kann ihnen in solchen Angelegenheiten die Regierung eines Bundesstaates Aufträge erteilen und unmittelbare Berichterstattung verlangen.

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