Schleswig-holsteinische Kirchengeschichte, nach hinterlassenen HSS. überarb. und herausg. von A.L.J. Michelsen, 1-2. ciltler |
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82 sonuçtan 1-5 arası sonuçlar
Sayfa viii
... Recht als ein von ihrem Verfasser für den Druck bestimmtes , aber unvollendetes Werk charak- terisirt werden , konnte für uns von einem bloßen Abdruck derselben nicht die Rede sein . Auch ist zu bedenken , daß die Handschriften jezt ...
... Recht als ein von ihrem Verfasser für den Druck bestimmtes , aber unvollendetes Werk charak- terisirt werden , konnte für uns von einem bloßen Abdruck derselben nicht die Rede sein . Auch ist zu bedenken , daß die Handschriften jezt ...
Sayfa ix
... Kirche zum Hinter- grunde und zur Voraussetzung , behält und behauptet jedoch ihre In- dividualität . In solcher Erwägung will es uns nicht recht ange- messen scheinen , wenn unser Manuscript im zweiten Bande ein Vorrede . IX.
... Kirche zum Hinter- grunde und zur Voraussetzung , behält und behauptet jedoch ihre In- dividualität . In solcher Erwägung will es uns nicht recht ange- messen scheinen , wenn unser Manuscript im zweiten Bande ein Vorrede . IX.
Sayfa xiii
... Recht drei verschiedene Richtungen und Momente in dem Auflösungsprocesse . „ In den stumpferen oder doch einer geistigeren Auffassung der Religion minder zugänglichen Gemüthern sehen wir den krassesten Aberglauben zur Herrschaft gelangt ...
... Recht drei verschiedene Richtungen und Momente in dem Auflösungsprocesse . „ In den stumpferen oder doch einer geistigeren Auffassung der Religion minder zugänglichen Gemüthern sehen wir den krassesten Aberglauben zur Herrschaft gelangt ...
Sayfa xiv
... Recht war ihnen fremd , sie waren entschiedene Gottesläugner . Andere dagegen , ernsteren Gemüths , sehen wir in der lezten Zeit des nordischen Heidenthums sich auf eigenthümliche Weise in eine gewisse mystische Speculation vertiefen ...
... Recht war ihnen fremd , sie waren entschiedene Gottesläugner . Andere dagegen , ernsteren Gemüths , sehen wir in der lezten Zeit des nordischen Heidenthums sich auf eigenthümliche Weise in eine gewisse mystische Speculation vertiefen ...
Sayfa xxii
... , von unserm Vaterlande mit Recht rühmend : ,, plus ibi boni mores valent , quam alibi bonae leges . " Schleswig , den 5. Februar 1873 . A. L. J. Michelsen . Inhalt . Erster Theil . Bis auf die Reformation . XXII Vorrede .
... , von unserm Vaterlande mit Recht rühmend : ,, plus ibi boni mores valent , quam alibi bonae leges . " Schleswig , den 5. Februar 1873 . A. L. J. Michelsen . Inhalt . Erster Theil . Bis auf die Reformation . XXII Vorrede .
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Popüler pasajlar
Sayfa 289 - Inimicitias ponam inter te et mulierem, et semen tuum et semen illius; ipsa conteret caput tuum, et tu insidiaberis calcaneo eius.
Sayfa 86 - II, 11: ... bereits im 10. Jahrhunderte zahlreiche deutsche Ansiedelungen in diesen Gebieten bestanden haben miissen. He cites Helmold, Chron. Slav., I, c. 88, MGH, SS XXI, 81: Siquidem has terras (of Margrave Albrecht) Saxones olim inhabitasse feruntur. tempore scilicet Ottonum, ut videri potest in antiquis aggeribus, qui congesti fuerant super ripas Albie in terra palustri Balsamorum, sed prevalentibus postmodum Sclavis, Saxones occisi et terra a Sclavis usque ad nostra tempora possessa. 174 century.2...
Sayfa 264 - Papse continetur. (Capitularia Regum Francorum. Parisiis, MDCLXXVII p. 428.) A tripartite division of tithes was at an early period sanctioned in England.