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noch fortfuhren, den einen oder anderen der beiden dem Pisanum vorangehenden Päpste anzuerkennen? Ist das Pisanum doch vielleicht kraft der es zusammenberufenden Auktorität für ökumenisch zu halten? Wir glauben, daß man das keineswegs behaupten könne. Denn wer berief denn dieses Konzil? Antwort: die Kardinäle. Sind nun aber die Kardinäle befähigt, ein allgemeines Konzil zu berufen, während der wahre Papst noch am Leben ist? Und für einen wahren Papst hielt man doch bis dahin und hält auch Tosti Gregor XII. Wenn nach dem goldenen Spruche des heiligen Ambrosius: „,ubi Petrus, ibi Ecclesia!", da wo der Papst, dort auch die Kirche ist, so frage ich: wo befand sich während des pisaner Konziles der wahre Papst? Hier braucht man gar nicht „die Schaale der Geseze“ zu. durchbrechen und den „in ihnen verborgenen Geist" aufzuspüren (cf. S. 48. 49. unseres Werkes), sondern es gilt einfach das Geseß: die allgemeine Kirche kann ohne ihr Haupt gar nicht und nicht geseßmäßig versammelt und vertreten sein; ohne einen Papst kann es kein ökumenisches Konzil geben. Und selbst gesetzt das Unmögliche: das Pisanum sei wirklich ein wahres, die allgemeine Kirche repräsentirendes Konzil gewesen, hatte es dann wirklich auch das Recht: einen Papst zu richten und abzusehen? Es kann sich Niemand zum Richter einer Person, von welcher er nicht wahrhaft der Obere ist, aufwerfen; das würde also in sich schließen, daß das Konzil mehr, als der Papst sei, daß es wahrhaft über dem Papst stehe, ein Grundsaß, welcher im Grunde ganz verfehlt und in seinen Folgen überaus verderblich ist, weßhalb er auch von H. Tosti mit Recht so sehr verworfen, und an mehreren Stellen seines Werkes so gründlich und gelehrt widerlegt worden ist. — Allein man wird sagen: Gregor XII. hatte doch eidlich versprochen, keine neuen Kardinäle mehr kreiren zu wollen, und die Papstwürde abzudanken, wenn es der Friede der Kirche erfordern würde; unterdessen hat er aber weder das eine noch das andere Versprechen gehalten. Daraus folgt höchstens, er habe mit anderen Worten hiedurch (persönlich) gesündigt, wofür ihn Gott zu richten gehabt haben wird; allein daraus folgt ganz und gar nicht, daß er in Folge dessen dem Judizium oder der Gerichtsbarkeit der eigenen Untergebenen, was sicherlich die in Pisa versammelten Väter waren, unterstellt werden konnte. Tosti hat in seinem schönen Werke über die Geschichte des Papstes Bonifazius VIII. an die berühmte Thatsache des römischen Konziles unter dem Papste Symmachus erinnert. Auch wir wollen hier dieses Faktum zu unserem Zwecke anführen. Durch die Intriguen der Griechen war in der

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römischen Kirche ein Schisma ausgebrochen, zwischen dem heiligen Symmachus nämlich, und dem Gegenpapst Lorenz. Symmachus wurde durch die Schismatiker, welche von Tag zu Tag kühner und frecher wurden, der größten und schändlichsten Verbrechen angeklagt. Um sich von ihrem Drucke zu befreien, nahmen die Katholiken zu dem ostgothischen König Theodorich, obgleich er ein Arianer war, ihre Zuflucht und drangen in ihn, er möchte durch eine zahlreiche Versammlung von Bischöfen seines Königreiches diesen Streit entscheiden lassen.

Die Katholiken hatten übrigens aber diesen Schritt nicht ohne die Zustimmung des Symmachus gethan; im Gegentheil, dieser schrieb selbst an den Fürsten und bat ihn, er möge den Bischöfen schreiben, daß sie ohne Verzug nach Rom kommen sollten. Nachdem die Bischöfe von Aemilien, Venedig und Ligurien den Befehl erhalten hatten, befragten die, welche über Ravenna gehen mußten, ten König um den Grund der Versammlung. Er antwortete: deßhalb, um die Verbrechen zu untersuchen, deren Symmachus durch seine Feinde angeklagt sei. Die Bischöfe sagten nun: daß es dem Papste allein zustehe, Konzilien zu berufen, daß der heilige Stuhl dieses Recht zuerst zufolge des Verdienstes und Vorranges Petri, und sodann durch die Konzilien habe, und daß man kein einziges Beispiel finde, daß derselbe dem Urtheile seiner Untergebenen unterworfen sei. Hierauf erwiederte der König: daß der Papst selbst durch eigenhändige Briefe seinen Willen für die Zusammenberufung des Konziles an Tag gelegt habe. Die Bischöfe verlangten nun jene Briefe zu sehen und zu lesen, und der König ließ sie ihnen geben sammt allen Prozeßakten.

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Das Konzil versammelte sich in der Mitte Juli's im Jahre 501 in einer Basilika zu Rom. Es waren 115 Bischöfe anwesend. Diejenigen, welche über Ravenna gekommen waren, berichteten von dem bei dem Könige Theodorich Erfahrenen. Trotzdem herrschte noch eine allgemeine Beunruhigung über die Rechtmäßigkeit des Konziles. Als sie hierauf von der Hauptangelegenheit sprachen, trat Papst Symmechus selbst in die Kirche ein, bezeugte dem Könige gegenüber fü: die Berufung des Konziles seine Erkenntlichkeit, erklärte, daß er es jelbst verlangt, und in Gegenwart aller Bischöfe gab er dem Konzile die Vollmacht, über die Angelegenheit zu urtheilen.

Das Konzil verkündete nun nach mehreren einleitenden Bemerkungen folgende Entscheidung: Wir erklären den Papst Symmachus, den Bischof des apostolischen Stuhles, was die Menschen anberrifft, als der gegen ihn erhobenen Klagen für entlastet, und überlassen

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Alles dem Urtheile Gottes. Den König Theodorich setzten sie hievon in Kenntniß, und dieser sprach dann als Antwort folgende Ansicht aus, die man in alle Kronen der weltlichen Fürsten eingraben sollte: „Was die kirchlichen Angelegenheiten betreffe, so stehe ihm weiter gar Nichts, denn Ehrfurcht zu!“ In einer anderen Versammlung vom Jahre 503 gab der heilige Ennodius mit Approbation aller Väter den Grund der obigen Entscheidung an: Gott hat zwar ge= wollt, daß durch Menschen die Angelegenheiten der übrigen Menschen entschieden werden, den Bischof von diesem (römischen) Size hat er seinem Urtheile reservirt. Er hat gewollt, daß die Nachfolger des heiligen Petrus ihre Unschuld nur vor dem Himmel darzulegen haben, vor demjenigen, der sie auch vollkommen durchschauen kann. Und wenn man sagt, daß jede Seele in gleicher Weise diesem Urtheile unterworfen sei, so antworte ich, daß Gott nur zu einem Einzigen gesprochen: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöset sein.“ — Aus all' dem sieht man, wie die Katholiken des sechsten Jahrhunderts über die Auktorität und die Vorrechte des römischen Oberhirten dachten. Was dieses nicht weniger beweist, das ist die Aufregung, welche diese Angelegenheit unter den Galliern bewirkte. Als man nämlich daselbst gerüchtweise vernahm, daß ein Konzil Italien's den Papst zu richten gewagt habe, geriethen alle Bischöfe in Allarm, und beauftragten den heiligen Avitus, Bischof von Vienne, darüber im Namen Aller ein Protestationsschreiben abzufassen. Mit Entrüstung war in dem Schreiben die Frage aufgeworfen, welchem Gesetze zu Folge denn der Obere von seinen Unterthanen gerichtet werden könnte? — und das Schreiben schloß mit dem Sage: es stehe der Heerde nicht zu, von ihrem Hirten Rechenschaft zu verlangen. Das komme nur dem höchsten Richter Jesus Christus zu (cf. Labbé, IV. p. 1362)." 1)

Schon diese eine der französischen Kirchengeschichte angehörende und sehr berühmte Thatsache beweist zur Genüge, wie falsch und verleumderisch es sei, wenn gewisse Leute sich zu behaupten erkühnen, gewisse Meinungen und Ansichten, welche erst in Zeiten, in denen die weltliche Gewalt anstatt des Papstes den Bischöfen Frankreich's vorstehen wollte, um hernach auch die Kirche selbst anstatt der Bischöfe zu regieren, entstanden sind, seien Gebräuche und Gewohnheiten der

1) Wir haben diese Darstellung nach Tosti (Bonifazio VIIIo. vol. I. p. 188. und Rohrbacher 1. c. XXI., p. 165 ff.) gegeben.

(D. Uebers.)

ältesten Kirchengeschichte Frankreich's. Nein! zu den Zeiten des heiligen Symmachus glaubte sicherlich der Episkopat in Frankreich nicht, daß das Konzil über dem Papste stehe, sonst hätte er nicht schon bei dem bloßen Gerüchte, ein römisches Konzil habe den Papst gerichtet, gegen eine solche Verlegung der kirchlichen Fundamentalgeseze protestiren zu müssen geglaubt.

Wenn dem so ist, könnte man nun aber erwiedern, dann wird man auch sagen müssen, daß all' das, was das konstanzer Konzil zur Austilgung der Spaltung gethan hat, unerlaubt und nichtig ge= wesen sei. Darauf erwiedern wir, daß sich hierin ein sehr hellstrahlender Beweis für die Leitung der Kirche durch die göttliche Vorsehung gezeigt habe. Denn wer wurde abgesezt von diesem Konzil? Einmal Benedikt XIII., ein offenbarer Gegenpapst, und sodann Johannes XXIII., welcher in Kraft des pisaner Konzils zum Papst erwählt wurde. Das Konzil von Konstanz that nun aber, wenn es nur eine Fortsetzung des Pisanum's war, nicht Anderes als: daß es das Werk seiner eigenen Hände wieder auflöste und vernichtete. In Folge eines Konziles wurde Johannes Papst, und in Folge eines Konziles hörte er es zu sein auch auf. Wenn nun das Konzil wirklich nicht das Recht hatte, ihn abzusehen, so hatte es auch keineswegs das Recht, ihn zu wählen, und vice versa. Deßhalb sezten die Väter von Konstanz nur einen hypothetischen Papst ab. Der kate= gorische Papst, wenn wir so sagen dürfen, d. H. jener Papst, welcher nicht von einem Konzile, sondern von den Kardinälen in kanonischer Weise gewählt worden war, und das war sicher bei Gregor XII. der Fall, dieser Papst wurde nicht abgesetzt, sondern er dankte aus freien Stücken seine Papstwürde ab. Und bevor er dieselbe abdankte, nöthigte er, seiner Auktorität eingedent und bewußt, zuvor das Konzil von Konstanz, seine Unterwürfigkeit unter ihn dadurch anzuerkennen, daß es seine Berufung annehmen und von ihm die Vollmacht, über kirchliche Angelegenheiten zu verhandeln, entgegennehmen mußte. Welcher Unterschied zwischen der Würde des rechtmäßigen Papstes und dem Benehmen und Handeln der anderen zwei ungesetzlich erwählten Päpste! Wir glauben, der, welcher hierin die göttliche Providenz nicht erblickt, müsse fast ganz erblindet sein! Gott wollte in der That nicht zuLassen, daß selbst in der Zeit des Schisma's und des Zweifels über den gesetzlichen Nachfolger des heiligen Petrus - sich ein Konzil erkühne, die Hände an den Gesalbten Gottes zu legen, welcher kraft einer kanonischen Wahl zum wahren Haupte der allgemeinen, auch in einem Konzile repräsentirten, Kirche gewählt worden war. Darin.

bestärkt uns noch der Umstand, daß wir, wie bereits bemerkt, sehen, wie gerade dieser Gregor der Einzige war, welcher in jener schwierigen Verkettung der Verhältnisse es doch verstand, seine Papstwürde gegenüber so mächtigen und vielen Gegnern aufrecht zu erhalten. Er schickte daher gleich im Beginn des Konziles dahin seinen Nuntius Johann Dominikus, Kardinal von Ragusa, und ließ erklären, er sei bereit, die Papstwürde niederzulegen, falls auch die beiden anderen Prätendenten die Stufen des päpstlichen Stuhles verlassen würden; und sobald er die Abseßung Johann's XXIII. erfahren hatte, schickte er Abgeordnete, um sein Versprechen zu erfüllen, jedoch mit der Forderung, daß die Väter und der Kaiser sammt allen übrigen in Konstanz versammelten Fürsten zuvor die bisherige Ungesetzlichkeit dieser Versammlung anzuerkennen und die neue Berufung, die er nun als wahrer Papst veranstalte, entgegenzunehmen hätten. Das Konzilium nahm dieses an, und Gregor führte, sobald ihm dieses seine Gesandten meldeten, die Abdankung wirklich aus; er legte selbst die päpstlichen Gewänder ab, und ging in der Kirche Gottes wieder auf die Stufe eines einfachen Prälaten zurück. Diese Großmuth wurde von Jedermann und besonders von Martin V. so bewundert, daß, als er auf dem Konzile zum Papste erwählt worden war, er Gregor zum Dekan des heiligen Kollegiums wählte, und ihn so zu seiner Rechten stellend, ehrte er in ihm den Papst, der ihm in der= selben Würde vorangegangen war."

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(Unsere Leser wissen jedoch, daß nicht Gregor, sonbern gerade Johannes XXIII. von Martin V. zum Dekan des heiligen Kollegiums erwählt wurde.)

Beilage 2. Die Frage: ob und in wieweit die Synoden von Pisa und Konstanz ökumenische seien, beantwortet Dr. Hefele (Konziliengeschichte I., S. 52 ff.) in dieser Weise: „Es war natürlich, daß das Pisanum schon gleich Anfangs von den Anhängern der zwei Päpste, die sie absette (Gregor XII. und Benedikt XIII.), nicht als allgemeines Konzil anerkannt wurde (vgl. Raynaldus, Contin. Annal. Baron. ad ann. 1409. n. 74.); namentlich hat z. B. der Karthäuser Bonifaz Ferrer, das Konzil von Pisa für eine håretische und teuflische Versammlung erklärt. Aber auch Solche, welche keinem der beiden Gegenpäpste anhingen, hatten Bedenken gegen den ökumenischen Charakter der fraglichen Synode, so z. B. der Kardinal

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