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Arhive eines Landes, Stiftes u. s. w. an einem Orte ungetheilt aufbewahrt werden sollten, wenigstens für die Urkundenbestände zu consequenter Durchführung und es fanden demnach die Kurkölnischen gleich den Cleve-Märkischen Urkunden ausnahmslos zu Düsseldorf ihre Stelle. Die Hofkammer- und Lehenverhandlungen der Oberrheinischen Aemter des Kölnischen Erzstifts, abgesehen von einigen geistlichen Corporationsarchiven, die ihrer Herkunft nach zweifellos in den südlichen Sprengel gehörten, fielen in Berücksichtigung der Regierungsbezirksgrenzen wie des Verwaltungsinteresses dem Coblenzer Archivinstitute zu.

Die Auflösung des Archivs zu Köln erfolgte, wenige Monate nach dem Tode des kränklichen Holzmacher, im August 1832. Hand in Hand damit ging eine durch den beträchtlichen Zuwachs zur dringendsten Nothwendigkeit gewordene Erweiterung der Düsseldorfer Archivräume. Um aber den neuen Erwerb recht nußbar zu machen, mußte vor Allem die Einziehung der vielen Archivstücke bewirkt werden, welche, wie oben bemerkt, von Holzmacher successive an die Regierungen zu Köln und Aachen abgegeben worden waren. Erst auf Grund unausgesetzter Verhandlungen und zahlreicher Sendungen, zumeist in den Jahren 1833 bis 1835, konnte das Werk der Ueberführung der= jenigen Bestandtheile des Kölner Archivs, die dem Düsseldorfer Archivsprengel grundsäßlich zukamen, in allem Wesentlichen als vollendet gelten. Von Französischen Präfecturacten kam nur ein kleiner Theil, die Beschlußregister der Centralverwaltung und des Präfecturraths und die f. g. Actes de transfert (über den Verkauf der Nationalgüter) eingerechnet, nach Düsseldorf, während die Mehrzahl der Regierung zu Köln überlassen blieb.

Doch auch über den Kreis der ehemaligen Kölner Sammlung hinaus wurden dem Düsseldorfer Archive manche Zugänge zu Theil. Eine werthvolle Ergänzung der Landesarchive bildeten vornehmlich die landständischritterschaftlichen Archive von Jülich, Berg und Cleve, theilweise auch von Kurköln, die Lacomblet entdeckte und durch Vereinbarung mit den altritterschaftlichen Commissarien in den Jahren 1826 bis 1833 der Provinzialanstalt zuführte. Im Februar 1833 reiste Lacomblet nach Aachen, um dort die Archive der Reichsabtei StavelotMalmedy und der Deutschordensballei Altenbiesen, sowie zugleich das Archiv der Reichsabtei Burtscheid in Empfang zu nehmen, welches letztere Ende 1793 nach Düsseldorf geflüchtet worden, von dort aber unbemerkt 1828 an das Bürgermeisteramt zu Burtscheid gelangt war *).

*) Das Archiv von Stavelot-Malmedy wurde im Jahre 1794, wie oben schon erwähnt, nach Hanau transportirt und blieb dort bis 1819, in welchem

Was an Klosterarchivalien noch bei den Regierungen oder DomänenRentámtern verblieben oder in Privatbesig zu ermitteln war u. A. ansehnliche Fragmente der Stiftsarchive von Gerresheim und Düsseldorf, das Stiftsarchiv von Emmerich, Theile des Gladbacher abteilichen Archivs, die Archivbestände des Gangolfs- und Norbertinerstifts zu Heinsberg (beide lettere 1835 1837) — fand gleichfalls zu Düsseldorf Anschluß und rechte Bedeutung.

In sehr glücklicher Fügung waren so allmählich die Archivalien grade derjenigen Gebiete hier vereinigt, die geschichtlich am nächsten mit einander zusammenhingen und alle Theile zu einem gelungenen Ganzen geschlossen.

Zu

War nun auch das Ziel, welches Lacomblet in Bezug auf den äußern Umfang des Archivs stets angestrebt, erreicht, so hatte damit doch seine auf Wiederentdeckung und Wiedergewinn des längst Vers einzelten und den Stammarchiven Entfremdeten gerichtete Wirksamkeit keineswegs ein Ende. Der fortschreitenden Ordnung und Nußbarmachung aller Archivtheile ging vielmehr bei ihm stets die Sorge für immer größere Vervollständigung des Materials zur Seite. legterer verhalfen bis in die neueste Zeit einerseits für Jülich - Berg, Essen und Werden die älteren Regierungsregistraturen und das Rentamt zu Essen, andrerseits für Kurköln und das Domstift nachträgliche Erwerbungen aus Coblenz, Darmstadt und Arnsberg, endlich die Auffindung mehrerer Klosterarchive oder Archivreste (wie des Quirinstifts zu Neuß, von Schillingscapellen, den Kreuzbrüdern und Jesuiten zu Düsseldorf), sowie verschiedene Ankäufe (z. B. Werdenscher Urkunden und Manuscripte), wozu die von dem Rheinischen Provinziallandtage 1854 bewilligten Subsidien die Mittel gewährten *).

Jahre es auf Reclamation der Preußischen Regierung nach Aachen kam.
Das Altenbiesener Archiv, im Juli 1794 nach Köln, im August nach
Münster und im Januar 1795 nach Bremen geschafft, befand sich, bevor
es nach Aachen gebracht ward, gleichfalls zu Hanau.

*) Ueber den gegenwärtigen Bestand des Archivs vergl. den durchweg auf amtlichen Quellen beruhenden Abschnitt „das Provinzial-Archiv“ in des Herrn Reg.-Raths a. D. von Mülmann: Statistik des RegierungsBezirks Düsseldorf Bd. I., S. 65 – 507, insbesondere die tabellarischen Uebersichten der Territorialarchivalien daselbst S. 474–477 und der geist lichen Corporationsarchive S. 480-505. Diese legteren sind der oben erwähnten von Lacomblet auf höhere Veranlassung im Jahre 1855 ausgefertigten „Uebersicht des Bestandes des Königlichen Provinzialarchives zu Düsseldorf" entnommen.

Lacomblet verstand es in vollem Maße, die Bedeutung des seiner Leitung anvertrauten Instituts sowohl für die Interessen des Staatsdienstes, als für die historische Wissenschaft zur Anerkennung zu bringen. Seine hervorragende Tüchtigkeit und Pflichttreue als Beamter und seine wissenschaftliche Beherrschung aller Seiten seiner Aufgabe sind durch die Thatsachen hinlänglich documentirt und es ist hier nicht der Ort, näher darauf zurückzukommen. Zum Organisator des Archivs war er ebenso sehr durch seine geistigen Gaben als durch die Verhält nisse berufen, und auch über die Sphäre seiner nächsten Wirksamkeit hinaus hat sein Organisationstalent anregend und bedeutungsvoll gewirkt. Wir gedenken nur seiner auch durch eine treffliche Instruction (1837) bekundeten Theilnahme für die Ordnung der Gemeindearchive des Niederrheins. Die methodische und übersichtliche Anordnung, die er von festen Gesichtspunkten aus durchführte, hat dem Düsseldorfer Archive mit Recht den Ruf eines der besteingerichteten und nußbarsten Archive des Vaterlandes gewonnen. Die Forschungen, welche Männer wie L. v. Ranke, J. G. Droysen, K. Cornelius u. v. A. im Archive angestellt, geben hiervon Zeugniß. Alle Arbeiten Lacomblets verrathen jenen richtigen Takt des wahren Historikers, der das Wesentliche stets vom Unwesentlichen, die äußere Hülle vom innern Kerne zu scheiden weiß, und darum wird man auch im Urkundenbuche für die Geschichte des Niederrheins" keine zum Verständnisse des Entwicklungsganges der Niederrheinischen Geschichte vor 1609 erhebliche Urkunde vermissen. Das Andenken Lacomblets bleibt unzertrennlich verknüpft mit dem Provinzialarchive zu Düsseldorf selbst, dem Werke seines Lebens, das gleich ausgezeichnet durch die innige Zusammenhörigkeit aller seiner Theile wie als reiche Fundgrube für die gelehrte Forschung die besten Bürgschaften der Dauer in sich trägt und, gebe Gott, noch späten Geschlechtern durch die Wechselfälle der Zeiten ungeschädigt von seinem Begründer und dessen hohen Verdiensten Kunde geben wird.

IV.

Bericht des Domdechanten Metternich

an den

Herzog Wilhelm von Baiern

über seine Verrichtung am Düsseldorfer Hof im Jahr 1592. Mitgetheilt von Professor Dr. C. A. Cornelius in München.

(München. Staatsarchiv. Chur-Kölnische Correspondenz 1601. 39/16. f. 201.)

Relation welcher gestalt i. f. d. in Baieren aibgesanter seine commission bei der duirchleuchtigen hoichgepornen fuirstinnen frawen, frawen Jacobe, hertzochinnen zu Julich, Cleif und Berg etc. underthenich verrichtet.

Duirchleuchtigester hoichgeporner fuirst, gnedigester her, e. f. d. gnedigeste screiben und instruction wegen commission, so ich zu Duisseldorpf zu verrichten, mit sampt den credens screiben an die fuirsten perschonen, sein mir den 9. Januar as. 92 zu Mentzs woil zukummen, haib bei mir woil befunden, wie hoich noedich solche commission vurderst zu verrichten, derohalben mich als balt auf den wech begeben, und erstlich zu Coln mit dem hoichwürdigen heren nuntio apostolico hernacher bescribener weisz mein voirbrengen zu formiren mich verglichen; darnach den 20. Januar gen Duisseldorpf ankummen. Dweil nun i. f. g. der alt her in Got verstorben und allerlei suspitiones waren, haib ich mich allein bei der hoifmeisterinnen angemelt und geheime audiens, wie dan mir dieselbe den naichmittach gnedich vergunstich begert und naich entschuldigunck, dasz ich i. f. g. dasz leit nicht klacht,` dweil

die screibens vil eines elteren datums als i. f. g. aibleibich worden, haib ich die commission naich folgender gestalt verricht. Anmeldent es habe e. f. d. mir gnedigest befollen mich zu i. f. g. zuverfugen, deren e. f. d. wie auch deren durchleuchtigen gemahels freuntlichen gruitzs und alles leibs zuvermelten, auch neben uberantwortung desz credens screibens i. f. g. etwas weitters muntlich anzuzeigen, welchs ich so fern i. f. g. mich anzuhoeren gelegenheit, gleich zuverrichten urpetich und willich were; darauf i. f. g. mir weiter zu redden gnedig vergunstiget, bin also naichfolgender gestalt fortgefaren. Es sei i. f. g. meinem gnedigesten heren von villen orten und so gar auch von i. Kai. M bericht inkummen, dasz i. f. g. unangesehen sei von jugent catholischs erzogen und sich bei der religion iederzeit sonders eifferich erzeicht, nun ein zeither sich von deren religions verwanten aibgewent, dieselbe nicht leiden moegen, und aber mit dem gegenteil sich eingelaissen deren raet in allen sachen pflege und von denen sich i. f. g. reputation der catholischer religion und gantzem vatterlant zu naichteil verfuren laisse, da doch eben disse i. f. g. iederzeit zuwidder gewesen und alles ubels verkleinerich an iren fuirstlichen eren naichgeret. Ausz aibgemelter conversation auch hergeflossen, dasz i. f. g. bei werendem lanttag irem heren vatter hoichloblicher gedach., auch deren gemahel und swesteren hertzochinnen Sybillen wenich respectirt und verschonet, den keiserlichen gesanten nicht folgen wollen, sonder denen allen zugegen mit irem swager und anderer religionsgeswesteren sich dermaissen ingelaissen, dasz nicht allein dasz politisz regiment, sonder auch die religion zergehen muisz, so fern i. f. g. nicht bei zeiden sich eines besseren bedencken. Derohalben i. f. d. mein gnedigester fuirst und her, der i. f. g. iederzeit sonders wolgemeint, nicht underlaissen kunnen, i. f. g. vetter- und vatterlich zu ermanen; dan i. f. d. da sei aibgemelte puncten zu gemeut furen, anders nicht gedencken kunnen, als i. f. g., aib woil sie sich noch eusserlich catholisz erzeigen, muissen doch die religion im hertzen geendert haben; dan die eusserliche conversation dessen, was im hertzen verborgen. leicht gnuichsame andeutung gibt. Da nun dem also kunnen i d. sich nicht gnuichsam verwunderen, wie doch i. f. g. in so grosse blintheit geraden, da doch i. f. g. mit hohem erleuchtem verstant wol wisse zu ermessen, wie es ein beschaiffenheit mit den newen religionen habe, wie lange sei geweret, wer auch deren anfenger gewesen, wasz sei nutzen in Niderlanden und Franck

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