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VI.

Gerhard Beltius

und

sein Verhältniß als Hofprediger Herzogs Wilhelm III. von Jülich-Cleve- Berg.

Mitgetheilt von Dr. W. Harleß zu Düsseldorf.

:

Gerhard Veltius, von welchem die nachstehend zum ersten Male veröffentlichte Erklärung berrührt, war als Nachfolger des Nicolaus Rollius vom 24. Juni 1558 bis c. 6. Januar 1566 Prediger des Herzogs Wilhelm III. von Jülich - Cleve - Berg, nachdem er vorher in gleicher Eigenschaft dem Kölnischen Erzbischofe Anton Grafen von Schaumburg gedient hatte. Ein Niederländer wie Rollius Veltius war ge boren zu Amersfort im Stifte Uetrecht im Jahre 1529 - theilte er mit Jenem wesentliche Momente des innern und äußern Lebensganges: den Dienst am Kurkölnischen und Clevischen Hofe, die Hinwendung zu den Lehren der Reformation während des Hofpredigeramts, den allmählichen Uebergang vom lutherischen zum reformirten Bekenntniß, endlich die Berufung zum Pastorate bei St. Willibrord zu Wesel. Es war am 5. Januar 1566, als Herzog Wilhelm, der durch Ueberein: kunft mit dem Stifte Oberndorf in den Besit des Patronats der St. Willibrordskirche gelangt war, seinen bisherigen Hofprediger Veltius dem Rathe zu Wesel zu der durch Rollius' Ableben († 27. November 1565) erledigten Pfarrstelle präsentirte. Wenige Tage darauf (am 11. Januar) trat Ersterer dieselbe an und hielt am Sonntage nach Dreikönigen, den 13. Januar 1566, seine erste Predigt *). Beinahe achts

*) Weseler Kirchen-Archiv. (Nach freundl. Mittheilung des Hrn. Oberlehrers Dr. Heidemann).

undzwanzig Jahre blieb er seitdem, bis zu seinem in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 1593 erfolgten Ableben, in diesem Amte. Er war, so viel wir wissen, dreimal verheirathet, und zwar zuerst mit einem Clevischen Hoffräulein Margaretha von Horn (?), dann mit der Wittwe seines Vorgängers Rollius, Petronella oder Petrisca von Landscron aus adelichem Kölnischem Geschlechte, welche früher gleichfalls Hoffräulein zu Düsseldorf gewesen zu sein scheint, zulegt mit Jenne oder Johanna le Bruyn, die ihm mehrere Kinder, darunter den nachmaligen Holländischen Prediger Samuel Veltius, geboren haben soll und ihn wenigstens bis 1598 überlebte.

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Die Neigung zu reformirten Anschauungen, welche er mehr und mehr, wenngleich in würdiger und irenischer Tendenz bekundete, brachte ihn begreiflicher Weise in Conflict nicht nur mit den Lutherischen Wesels, vornehmlich mit dem bekannten Streittheologen Tilman Heshusius, sondern auch mit den Herzoglichen Räthen zu Düsseldorf*). Es ist hier nicht die Absicht, auf Veltius' kirchliche Kämpfe, mitten in welchen er 1579 noch sein Festhalten an dem corpus doctrinae Philippi" betheuerte, irgend näher einzugehen: wir gedenken nur der unmittel baren Einwirkung derselben auf seine äußeren Verhältnisse, insofern als die Düsseldorfer Räthe nach der völligen Rückkehr des Hofs zum Katholicismus Anlaß nahmen, die ihm gleich seinem Vorgänger bis dahin gewährte jährliche Unterstüßung (ein sogenanntes subsidium frumentarium von jährlich 10 Malter Roggen, 10 Malter Gerste und 2 Malter Waizen), woneben Veltius vem Magistrate 100 Clevische Daler Gehalt erhielt, zurückzuziehen. Dieser Schritt, motivirt wahrscheinlich durch das der Willensmeinung des Herzogs nicht entsprechende Verhalten des Veltius **), erfolgte im Laufe des Jahres 1581.

Zehn Jahre später legte Veltius das merkwürdige Zeugniß über seine Stellung als Hofprediger Herzogs Wilhelms ab, das wir hier folgen lassen. Das Actenstück ist nicht datirt und entbehrt auch des

*) Vergl. darüber die Angaben des streng lutherischen Hamelmann: Hist. eccles. renati evangelii in aula Clivensi, Opp. ed. Wasserbach, Lemgov 1711, p. 1002. 1012. Spätere rühmten von Veltius, „er habe Wesel von aller päbstlichen Superstition gereinigt“.

**) „ob albam depositam," also wegen Ablegung des Chorhemdes, heißt es in einer allerdings spätern Notiz. Nach den Weseler Rathsprotokollen geschah die Entziehung der Renten aus Unwillen über die den Spaniern feindliche Haltung der Stadt wie über das streng calvinistische Auftreten des Veltius. (Mittheilung des Hrn. Dr. Heidemann zu Wesel). Vergl. übri gens J. D. v. Steinen: Reformations - Historie des Herzogthums Cleve G. 48 u. f.

sonst üblichen Präsentationsvermerks auf der Rückseite, gehört indessen nach den darin gegebenen chronologischen Anhaltspunkten - denn zehn volle Jahre, sagt Veltius, sei ihm seither das subsidium frumentarium vorenthalten worden, nachdem er es 16 Jahre genossen - unzweifelhaft dem Jahre 1591 an. Der Eingang lehrt zudem, daß ein Schreiben „von anwesenden Herren auff dem igwherenden Landtagh" an den Nath zu Wesel gerichtet und von legterem auszugsweise Veltius mitgetheilt, diese Erklärung hervorgerufen hatte, die sich Punkt für Punkt auf jenes bezieht. Nun ist zwar ein Concept der betreffenden Requisition nicht mehr vorhanden und auch sonst in den Verhandlungen des sogenannten langen Landtags (vom 15. September bis 18. December 1591) zu Düsseldorf *) eine directe Anknüpfung für das Zeugniß des Veltius nicht zu finden. Aber es lag den evangelischen Mitgliedern des Landtags, aus deren Mitte jedenfalls die Aufforderung an Veltius erging, in jenem kritischen Augenblicke nahe genug, um die beantragte „Freistellung der Religion“ zu sichern und den Status quo in kirchlichen Dingen festzustellen, auf die von den einander gegenüberstehenden Richtungen je nach dem Parteiinteresse benußte und beurtheilte frühere Haltung Herzogs Wilhelm III. hinzuweisen und zu dem Ende einen Mann zu vernehmen, der über acht Jahre, gerade in der Zeit, als der Herzog der evangelischen Richtung innerlich am nächsten gestanden zu haben scheint, in so einflußreicher Stellung am Hofe weilte und des jezt alt und geistesschwach gewordenen Fürsten Liebe und Vertrauen, wie es hieß, in besonderem Grade besessen hatte. Daß die Erklärung, welche vielleicht furz vor dem 7. December 1591 abgegeben worden, die Kaiserlichen Commissarien so wenig wie die Herzoglichen Räthe befriedigte, kann denjenigen, welcher die damalige' Situation und insbesondere die Lage der confessionellen Angelegenheiten auf dem langen Landtage sich vergegenwärtigt, nicht befremden und so begreift man, warum beim Schluß des Landtags (mittels Landtags - Abschieds vom 18. December des genanuten Jahres) das Actenstück unerledigt in der Herzoglichen Kanzlei beruhte.

Nachdem Ich Gerhardus Veltius Iziger Zeit Pastor der Gemeinten Gottes binnen der Statt Nederwesell ein Extract eines schreibens, auß Duisseldorff von Anwesenden Herren auff den ißwherenden Landtagh gesandt und mir von einen erbaren Rhadt zu Wesell zu

*) Vergl. Zeitschrift des Berg. Geschichts Vereins, Band II., S. 157 f. Auch das Kirchenarchiv zu Wesel entbehrt, nach gütiger Mittheilung des Herrn Pfarrers Sardemann daselbst, hierüber aller und jeder Nachricht.

Handt gestalt, in welchem von mir gefurdert unnd begerdt wirt, mit meiner eigner Handt geschrieben ein Antwortt von allerlei circumstantien meines beruffs, als ich in dem Hoffpredigampt zu Hone bin gewesen:

So zeuge ich, vor Godt vnd Jedermenniglich, das ich anders nit schreibenn wil dan die Warheit, so viel mir bewust und ich enthalten habe. Nachdemmall durch Gottes ahnschickungh, in Godt verstorben wahr, in Anno 58 auff den 18. Junij zu Godesburg oben Bonn, der Hochwirdigster Erzbisschoff Anthonius, Graff zu Schaumburg xc. mein Genedigster Churfürst und Herr, seines alters 36, vol glaubens und Godtsaligkeit, wie ich daruan Zeugniß geben kan, dan ich im seine augen zugethan habe;

Ist im Colnischen Houe ein ganz gerüchte komen als, das der Furst von Guilich 2c. seine Lande reformeren wolte, welches ich domals gern und mit Freuden ahngehoret, dan der gütiger Godt sich meiner begonte zuerbarmen vnd die augen auffgethaen, das Ich herzliche begirde criege nach der Warheit, Also saß ich zu Disch mit saligen Docter Wihero und auch ein Wundarzt M. Engel geheissen, neben andere HoffJunckern und Diener, und sagte Ich, Es war mir ein luft by sulchen Fursten vnnd Herren zu dienen, insonders der seine Landen zu Reformiren bedacht were, darauff sy sulches affirmenten.

Hab ich auff den 20. desselben Monat Junij schreibens zu Godesbergh empfangen von mein Gnedigen F. und Herren durch Jacobenn Megen Kamerknechten geschrieben, darin geschrieben, ich solte mich by den Fürsten verfügen, so baldt mir moglich; seine F. G. solte baldt by Duisseldorff komen zu Benraidt und eßliche tag da verharren; Bin ich derhalben baldt darnach, auf den 24. tag desselbigen Monat zu Benraidt komen und habe mit meinen gnedigen Fürsten und Herrn gesprochen und bin alßbaldt zum Hoffprediger angenomen wurden, Vnd als nu der von Mansfelt erwelet war zum Churfursten, ist er vbel zuvridden gewesen, das ich ahngenomen war, Ich sagte, ich konnte nit Ja vnde nein andtworten bei den Fursten. Und hätt mich der von Manßfelt gern behalten, Und [schrieb] zweimal am Fursten, crieg aber ein abslegig andtwort, sein Fürstliche Gnaden hette keinen Hoffprediger.

Bin ich aber noch vber ein Viertheill Jars verbleiben vmb der Inhuldung willen in den vberstifft Collen, Aber vor Matthei bin ich zu Benßburg am abendt zu meinem G. F. und Herrn komen vnd auff Mattheitag erstlich geprediget zu Benßburg.

Als er nu in seiner Krankheit das Nachtmal begerte zu brauchen, auff den Sontagh als das Evangelium geprediget wurde von der aufferweckunge des gestorbenen Jünglings zu Nainn, habe ich durch den Kamerknecht Jacob vurgenant seiner F. G. anlaßen sagen, Ich beswerte mich Miß zuthun; darauf S. F. G. mir ahnsagen ließ, Ich solte allein das Nachtmal aufspenden, Ich solte allein ein ordnung brauchen; doch*) ich weigerte mich daß Broidt auffzuheben, insonderheit dan das war ein artolatria, vnd ein schendtliche abgotterie, Und bin derhalben verursacht wurden, selbst ein formam qualemcunque zu schreiben, die ich furt gebrucht habe;

Und alß darnach A: 59 das fest, wie sie es im Pabstumb heissen, Sacramenti, komen, dar hab ich ex professo die Miß beschrieben und eine anatomiam gemacht, vnd erstlich die hohe Ubrigkeit vermanet, die abgottery abzuschaffen, vnd brauchte das Erempell Mosi vnd Ahron, da das gulden Kalb gemacht wahr. Mosen heisset ich die weltliche Obrigkeit, Ahron aber denn Pabsten 2c. Und ahngezeigt was guts und boses in der Missen sei vnd wie das gudt in der Missen sei ein Deckel des bosen, das auch der Pfaff zur selbiger Zeit sein mißge= wandt außzoge vnd gieng davon.

Es hat aber mein G. Fürst vnd H. nach der Zeit biß in das achte Jhar kein ander nachtmal gebraucht, dan in beiden theil (oder wie man sagt) sub utraque specie, Und wan sein F. G. conuenierte, giengen mit seiner F. G. der saliger Graeff Franz mit viel andere Grauen, der Cangler selbst 2mail; Obrister Marschald Herdenberg, Schwarzburgh, so lange er Thurwarter whar, Item Gymich, biß das er vber Tisch die Ordnung Christi gelestert hatte; Darauf ich verursacht ware, vor das Nachtmals zeit zulehren, das Nemandt mit dem Fürsten communiceren sul hinfort, sie soltens mir irst anzeigen. Da thet Gymich wie Lucifer vnd nam etliche Junckherrn mit sich vnd giengen ins Closter zu Düsseldorff, das war der irfte Scisma zu Houe.

Item die Hoffjunckeren viel giengen mit [von] S. F. G., Die Spiesse, Sloßburg, Beumel, Boenen Kuchenmeister, Knippinck thurwerter, Aldenbuchem Spender 2c. Der Furst bleib aber bestendigh vnd war mit mir alzeit zufridden, obschon der Kaiser Ferd. 3 mal schriftlich vber mir clagte, wie sein F. G. die brieff mir selbst gezeigt hatte: 1) das ich ein widderteuffer, 2) das ich ein Sacramentier, 3) das ich ein Ehefrow hatte, daruff M. G. F. vnd Herr mir antwortete, wan ich zehen Huren hette, dan sol ich ein gudt man sein x.

corr. aus daß.

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