Grossherzoglich-Badisches Staats- und Regierungs-Blatt

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Popüler pasajlar

Sayfa 3 - Bundesstaaten beurtheilt und bestraft nach Maßgabe der in den letzteren bestehenden oder künftig in Wirksamkeit tretenden Gesetze, nach welchen eine gleiche gegen den einzelnen Bundesstaat, seine Verfassung, seine Kammern oder Stände, seine Kammer- oder Ständemitglieder, seine Behörden und Beamten begangene Handlung zu richten wäre.
Sayfa 96 - Folgendes festgesetzt: a) die Einfuhr des Salzes und aller Gegenstände, aus welchen Kochsalz ausgeschieden zu werden pflegt, aus fremden, nicht zum Vereine gehörigen Ländern in die Vereinsstaaten, ist verboten, in so weit dieselbe nicht für eigene Rechnung einer der vereinten Regierungen und zum unmittelbaren Verkaufe in ihren Salz-Aemtern, Faktoreien oder Niederlagen geschieht...
Sayfa 127 - Wasserstrassen, die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Alle diese Abgaben sollen von den Angehörigen aller Vereinsstaaten auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen Angehörigen, ingleichen ohne Rücksicht auf die Bestimmung der Waaren erhoben werden. Findet der Gebrauch einer Waageeinrichtung nur zum Behufe der Zollermittelung oder überhaupt einer zollamtlichen Controle statt, so tritt eine Gebührenerhebung nicht ein.
Sayfa 104 - Vereinsgliedern nach dem Verhältnisse der Bevölkerung, mit welcher sie in dem Gesammtvereine sich befinden, vertheilt. Die Bevölkerung solcher Staaten , welche durch Vertrag mit einem oder dem anderen...
Sayfa 127 - Kanal-, Schleusen-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Waage-, Krahnen- und Niederlage - Gebühren und Leistungen für Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, sollen nur bei Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben werden...
Sayfa 131 - Abgaben-Entrichtung ein-, aus- oder durchgehen zu lassen. Dergleichen Gegenstände werden jedoch zollgesetzlich behandelt, und in Freiregistern , mit denen es wie mit den übrigen Zollregistern zu halten ist, notirt, und die Abgaben, welche davon zu erheben gewesen wären, kommen bei der demnächstigen Revenüen-Ausgleichung demjenigen Theile, von welchem die Freipässe ausgegangen sind, in Abrechnung.
Sayfa 4 - Begünstigung beinzichtigt sind, dem verletzten oder bedrohten Staate auf Verlangen auszuliefern, vorausgesetzt, daß ein solches Individuum nicht entweder ein Unterthan des um die Auslieferung angegangenen Staates selbst, oder in demselben schon wegen anderer ihm zur Last fallenden Verbrechen zu untersuchen oder zu bestrafen ist. Sollte das Unternehmen, dessen der Auszuliefernde beinzichtigt ist, gegen mehrere einzelne Bundesstaaten gerichtet sein, so hat die Auslieferung an jenen dieser Staaten...
Sayfa 35 - Nettogewichte erhoben. Unter Bruttogewicht wird das Gewicht der Waare in völlig verpacktem Zustande, mithin in ihrer gewöhnlichen Umgebung für die Aufbewahrung und mit ihrer besonderen für den Transport verstanden. Das Gewicht der für den Transport nöthigen besonderen äußeren Umgebung wird Tara genannt.
Sayfa 121 - Auslande oder aus einem dritten Vereinsstaate seinen Salzbedarf beziehen, oder durch einen solchen sein Salz in fremde, nicht zum Vereine gehörige...
Sayfa 102 - Zeitpunkte an, wo der gegenwärtige Vertrag in Kraft treten wird, keine Abgabe entrichtet werden, welcher nicht gleichmässig die in demselben Gewerbsverhältnisse stehenden eigenen Unterthanen unterworfen sind.

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