| Franz Jakob Wigard - 1848 - 858 sayfa
...Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Iahlungstage geschehen. § 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen <„ohne Protest," „ohne Kosten" ,e.), gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht ;ur rechtzeitigen Präsentation.... | |
| Prussia (Kingdom) - 1849 - 556 sayfa
...Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Artikel 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest", „ohne Kosten" :c.) gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation.... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 sayfa
...Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Art. 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest," „ohne Sofien« «.) gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation.... | |
| Switzerland - 1882 - 1034 sayfa
...laßen („ohne Protest*, ^ohne Kosten etc.), gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation. Der Wechselverpflichtete, von welchem jene Aufforderung ausgeht, muß die Beweislast übernehmen, wenn er die rechtzeitig geschehene Präsentation in Abrede stellt.... | |
| Johann Christian Noback - 1851 - 978 sayfa
...Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest", „ohne kosten" elcj gilt als V.. liiss des Protestes, nicht aber als Erlass der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation. Der Wechsel verpOichtete , von welchem jene Aufforderung aasgeht, muss die Reweislast übernehmen wenn... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 sayfa
...Zahlung»— tage zulässig, sie mitss aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Art. 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben...Wechselverpflichtete, von welchem jene Aufforderung ausgeht, muss die Beweislast übernehmen, wenn er die rechtzeitig geschehene Präsentation in Abrede stellt. — Gegen... | |
| Austria - 1856 - 374 sayfa
...Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Art. 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest", „ohne Kosten" «.), gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation.... | |
| Johannes Emil Kuntze - 1862 - 352 sayfa
...Zahlungstage zulässig, sie muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Art. 42. Die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen („ohne Protest," „ohne Kosten" :c) gilt als Erlaß des Protestes, nicht aber als Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation.... | |
| István Apáthy - 1874 - 168 sayfa
...vtrsz. : Art. 42. Die Aufforderung, keincn Protest erhoben zu lassen („obne Protest", „ohne Kosien" etc.), gilt als Erlass des Protestes, nicht aber als Erlass der Pflicht zur rechtzeitigen Prasentation. Der Wechselverpflichtete, von welchem jene Aufforderung ausgeht, muas die Beweislast... | |
| |