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übereinstimmend mit Alnpeke, erwähnt hat, schweigt auch sie über die folgenden Begebenheiten, bis zum Regierungsende Dietrichs von Grüningen, so daß Alnpeke für die Kämpfe und Verhandlungen mit den Litthauern in dieser Zeit die einzige Quelle ist. Schade nur, daß er uns über die nähern Verhältnisse der handelnden Personen, die nur bei ihm auftreten, so ganz im Dunkeln läßt. So ist es schon in dem hier erzählten Zusammentreffen mit den Litthauern; wir können aus dem Zusammenhange nur vermuthen, daß immer noch die Ordensritter von Goldingen jenen Kampf bestanden, und daß diese Burg der Mittelpunkt war; von dem die Unternehmungen gegen die Kuren ausgingen. Auch die Zeitbestimmungen fehlen ganz, und wir ersehen nur aus den Abschnitten V. 2593-2607 und 2679-2704, (z. B.,,manchin tag" V. 2681,, by wilen" V. 2696), daß darüber einige Jahre hingegangen sein mögen. Vergl. zu V. 3137. Ueber das Gottestheil vgl. zu V. 3401.

31. Des litthauischen Häuptlings Lengewin Kämpfe mit den Brüdern Duße, Milgerin und Dindecke und mit dem deutschen Orden, V. 2705–3120.

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Der umfassende Abschnitt von des litthauischen Häuptlings Lengewin Kämpfen mit seinen Landsleuten und dem deutschen Orden erzählt Begebenheiten, von denen wir nur hier etwas erfahren und nicht einmal die Namen der handelnden Personen finden sich in andern Quellen. Lengewin, der Held derselben, war ein litthauischer Häuptling, denn Myndowe wird sein König genannt V. 2732, und der Weg, den das Ordensheer in sein Land nahm, ging von Riga aus über die Düna V. 2989, nach Litthauen V. 3011, 3023, 3035. Obgleich er Land besaß, V. 2755, 2868, und Raubzüge unternahm, 2725 ffde, 2750 ffde, unter denen der Zug nach Wenden, V. 3079 3120, von größerer Bedeutung ist, indem dort ein gewaltig Heer" V. 3096, versammelt war, so scheint seine Stellung doch nicht die eines größern Häuptlings gewesen zu sein, denn seine Macht stüßt sich hauptsächlich auf seine Tapferkeit und die Unterstüßung Myndowe's V. 2724-2734, und seine Wohnung wird nur ein ,,Hof" genannt, V. 3002 und 3025, während Häuptlinge sonst gewöhnlich Burgen besaßen. Doch zeugt das bedeutende Lösegeld, das seine Freunde für ihn zahlten, von der Wichtigkeit, die man wenigstens seiner Person beilegte. Es betrug 500 Oseringe, V. 3072. Diese Oseringe, ohne Zweifel die damalige Benennung für die großen filbernen Brezen (Brustschnallen), welche die Frauen der Letten und Litthauer noch jezt tragen, (Arndt, I. 102) vertraten die Stelle der Münze und hatten einen fest bestimmten Werth, den Heinrich der Lette p. 89, auf eine halbe Mark Silber angiebt. Da nun eine Mark Silber im dreizehnten Jahrhundert zu 16 Loth gerechnet wurde. (Geumern, Theatridion Livonia, S. 134), so ließe sich jenes Lösegeld nach unserer Münze etwa auf 2000 Rubel Silber anschlagen. — Lengewin's Gegner, die tapfern Brüder Duze, Milgerin und Dindecke, V. 2740 ffde, waren auch Landbеñßer, V. 2753, 2783, 2788, 2885, und hatten großen Anhang, V. 2820, 2851, müssen aber doch nicht sehr mächtig gewesen sein, da sie nur zusammen jenem widerstehen konnten, und so leicht mit,, Weib und Kindern, Ochsen und Rindern, und allem, was sie hatten," V. 2897 ffde, auswanderten. Warum Watson (in Raupach's neuem Museum, 1r Bd. 2s Heft, S. 61.) ste für Semgallen hält, ist nicht abzusehen, da sie V. 2795 deutlich als Litthauer bezeichnet werden. Unwillkührlich muß man bei diesen drei Brüdern an das denken, was Skryikowsky und Kojalowicz p. 90–95, (bei Schlözer, S. 41) von Myndowe's Neffen Arduid, Wikund und Cieuciwil (oder Theophil) erzählen. Durch ihre Tapferkeit hatten sie sich Ländereien in Rußland, (Drugk, Witepsk, Pologk) erobert, als Myndo we selbst sie angriff, worauf sie ein Bündniß mit dem Orden schlossen und sich, wie jene, taufen ließen. Die ganz verschiedenen Namen abgerechnet, treffen die Hauptzüge beider Erzählungen sehr gut zu sammen. Da aber jene bei den litthauischen Historikern nicht ganz fest sind (man vgl. nur die alte Genealogie bei Schlözer S. 88), überdem Myndowe's Neffen bei der Taufe andere Namen angenommen haben werden, so daß bei Alnpeke ihre litthauischen, bei Kojalowicz ihre christlichen Namen angegeben sein könnten, endlich auch die Zeit sehr gut übereinstimmt, so wäre es nicht unmöglich, daß wir dieselbe Begebenheit vor uns haben. [Lengewin's Wahrsagerei aus einem Schulterknochen, V. 3021, findet eine merkwürdige Analogie unter den Bewohnern von Corsika. Auf

den dortigen Gebirgen lesen die Hirten, welche dort für die besten Kenner der Wahrsagekunst gelten und deren Orakeln man weit mehr Vertrauen schenkt als den beglaubigtesten Wahrheiten, die Geschicke der Zukunft aus den Schulterknochen der Thiere. S.,, das Ausland“ 1842. No. 157. S. 627. — ]

32. Dietrich's von Grüningen Character und Regierungsdauer, V. 3121 bis 3138; er zicht zum Hochmeister, dankt ab und wird nach Rom

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gesendet, V. 3139-3158.

Die Ordenschronik, Kap. 198, tritt hier mit ihrem ganzen Gefolge livländischer Chroniken übereinstimmend ein. Daß sie Dietrich von Grüningen,, by drie jare“ (gegen drei Jahre) regieren läßt, wofür ihre Nachschreiber drei Jahre gescht haben, stimmt so ziemlich mit Alnpeke's,, vollen drittehalb Jahren," V. 3137 zusammen. Diese bezeichnen die Dauer seiner zweiten Regierung und fallen nach unserer Verech= nung, in die Zeit von der Mitte des Jahres 1244 bis zum Ende des Jahres 1246. 1246. (Chronolog. S. 419-426). Die Begebenheiten, welche Alnpeke aus Grüningen's Regierung erzählt, (Abschn. 27—32) müßten also in diesem Zeitraume ihren Plaz finden; sie sind aber so reichhaltig und werden häufig durch Andeutungen längeren Zeitverlaufes so ausgedehnt, (vgl. z. B. Abschnitt 30), daß auch dadurch die oben (Abschn. 27) aufgestellte Ansicht bestätigt wird, Alnpeke habe hier alles zusammenge= drängt, was er von Grüningen's Thaten wußte, ohne seine beiden getrennten Hegierungsperioden auseinander halten zu können. Wenn man aber die erste Eroberung Kurlands und den Bau von Goldingen in das Jahr 1242 zu sehen geneigt ist, (vgl. Abschn. 27), so entsteht daraus die Schwierigkeit, daß die daran geknüpften Begebenheiten (Abschnitt 28) in die Regierungszeit Heinrichs von Heimburg fallen müßten, da Grüningen am Schlusse jenes Jahres die Meisterwürde aufgab. Aber gerade dort deutet Alnpeke auch einen längern, dazwischen liegenden Zeitabschnitt an, den er durch die Beschwerden der Brüder auf Goldingen, die Eroberung von Amboten, besonders aber durch die mühsame, erst nach vielen Kämpfen (V. 2440–2449) bewirkte völlige Unterwerfung der Kuren ausfüllt. Es dürfte wohl nicht zu viel sein, wenn man dafür Heimburg's anderthalb Jahre in Anspruch nimmt, und Grüningen's zweite Regierung, etwa mit Myndowe's Angriff auf Amboten wieder eintreten läßt. Dadurch würde alles eine viel natürlichere Anordnung erhalten. Gewißheit können diese Vermuthungen freilich erst werden, wenn es durch neu entdeckte Urkunden und Nachrichten gelingen sollte, genauere chronologische Anhaltpunkte zu erlangen.

33. Andreas von Stirland wird Ordensmeister in Livland, V. 3159-3189; sein Character, V. 3190-3205.

Es ist wohl nicht zu zweifeln, daß wir durch Alnpeke hier den richtigen Zunamen des Ordensmeisters Andreas und zugleich eine Angabe seines Vaterlandes erhalten. Er nennt ihn V. 3245 von Stire (Steyer), und V. 3174, von Stirland, und es ist nur dialectische Verschiedenheit, wenn die Ordenschronik, Kap. 199 dafür Stuerland hat, woraus bei Waisel Staverland, bei Nyenstädt, S. 27, Stauverlandt gewor den ist. Russow Bl. 9 a., der hier noch immer nur die Ordenschronik vor sich gehabt zu haben scheint, mag durch eine fehlerhafte Abschrift derselben zu dem Namen Stuckland gekommen sein, dessen spätere allgemeine Verbreitung durch Kelch, Horner (Stockland), Arndt, Gadebusch u. s. w. er allein zu verantworten hat, und der ein unbekannter, sonst nirgend erscheinender Name ist. In der Beschreibung der Ritterorden" soll er Strickland, bei Strubicz gar Seeland heißen, Arndt II. 50. — Der Hochmeister, unter dem Andreas Wahl vollzogen wurde, V. 3159, kann nicht, wie die Ordchr. will, Conrad von Thüringen gewesen sein, der schon 1241 gestorben war, (Voigt II. 423), sondern nur Heinrich von Hohenlohe (1244 bis 1249), da des neuen Ordensmeisters Wahl unmöglich so weit zurückgesezt werden kann, sondern, allem Anscheine nach, im Anfange des Jahres 1247 Statt fand. Vgl. 1247. Chronol. S. 426-430. Nach der Ordenschronik sendete ihn der Hochmeister nach Livland, was wohl nach Alnpeke zu berichtigen ist, nach dessen ausführlicher Darstel

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lung er bereits in Livland anwesend gewesen, und die Ernennung in seiner Abwesen= heit geschehen sein muß, da nur Boten mit Briefen die Nachricht davon überbringen, V. 3180.

34. Einigkeit des Ordensmeisters mit den Bischöfen und Gebietigern, V. 3206 — 3226; Rüstungen der Litthauer, Samayten und Semgallen,

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V. 3227-3244.

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Die nicht näher bezeichneten Bischöfe, V. 3209 ffde, waren Nicolaus von Riga, Heinrich von der Wiek (und Desel) und Bernhard von Dorpat, vgl. Ind. corp. hist. dipl. II. 356, 358 und 361. Es ist hier nicht an eine formelle Zusammenkunft des Ordensmeisters mit ihnen und den Gebietigern (Landtag) zu denken, obgleichh V. 3208,,,zu hande“ und V. 3219,, trugen obir eyn," darauf gedeutet werden könnten und die Ordenschronik die Stelle so auffaßt. Es soll die Wirkung der Milde des Meisters geschildert werden. Sie machte, daß er schon nach einem halben Jahre die Bischöfe,, zu hande“ d. h. zur Hand, seinem Willen zu folgen bereit hatte; sie vertrugen sich so gut, (,, trugen obir ein, ") daß nie eine Zwistigkeit unter ihnen entstand. Die Samayten sind die spätern Samogitier, in dem westlichen, zwischen Preußen und Kurland liegenden Theile des litthauischen Gouvernements Wilna, der sonst auch Samogitien, ruff .Schmudien, genannt wurde.

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35. Kriegszug gegen Litthauen V. 3245—3350, und gegen Samayten,

V. 3351-3406.

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Gleichmäßig werden die Kriegszüge gegen Litthauen und Samayten beschrieben: Ordenschr. Kap. 199; - Russow, Bl. 9. a; - Hiärn S. 127; Nyenstädt S. 27-28, u. s. w. Das Heer ging durch das Land Nalsen V. 3319, wahrscheinlich den District Maleysine im Lande der Selen, vgl. zu V. 1805, welche also „das Volk“ (V. 3320) waren, das zuerst eine Niederlage traf; dann zog es auf Myndowe's Burg los (V. 3329) und verheerte alles ringsum mit Feuer und Schwert. Was für eine Burg hier gemeint ist, läßt sich nicht bestimmen; doch nennt Karamfin, IV. 86, Kernow, das auch bei Alnpeke V. 8347 vorkommt, als seinen Hauptsiz. Daß Nyenstädt a. a. O. die Burg aber in Flammen aufgehen läßt, rührt nur daher, daß er die Worte der Ordenschronik,, barnden omtrent des Conincks Mandouwen borch," mißverstand. Endlich kamen die Samayten (Samogitier, vgl. zu V. 3239) an die Reihe, die noch mehr zu leiden hatten. — Voigt, III. 35 — 36, mag sehr recht haben, wenn er die Nachricht des Kojalowicz p. 95, von einem Kampfe des Ordens mit Myndowe, der gleichzeitig von seinem Neffen Theophil von Polosk aus angegriffen wurde, hicher zieht; wenigstens paßt das dort angegebene 1247. Jahr 1247 sehr gut, nicht so der Schauplah des Krieges, der (nach Schlözer, S. 41) Kurland gewesen sein soll. Die Bedeutung des von der Beute abgenommenen Gottestheiles, V. 3400-3404, erklärt die Ordenschronik durch die Worte,, ende gaff veel van den rooff ter eren Gods den armen.“

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36. Die Semgallen werden besiegt, V. 3407 – 3440 und zinspflichtig,

V. 3441-3450.

Uebereinstimmende Nachrichten über die Besiegung der Semgallen und ihre Zinspflichtigkeit in der Ordenschr. Kap. 200 und 201, bei Russow, Hiärn, Kelch a. a. O. Gebhardi S. 381 Note o sezt die Kriegszüge nach Litthauen und Semgallen in das Jahr 1251, angeblich nach päbstlichen Bullen. Solche Bullen sind aber gar nicht bekannt, wenn er nicht etwa die Bestimmungen über die neue Eintheilung der Bisthumer in Kurland (Nettelbladt fasc. rerum Curl. p. 150 - 153, Dogiel V. No. 24 und Ind. No. 93; vgl. Chronolog. S. 422. 424) aus dem Jahre 1251 meint. Hier ist allerdings von einem vollständigen Besit Semgallens und dem dort zu erhebenden Zehnten die Rede; sie dienen aber vielmehr zum Beweise, daß die durch den Ordensmeister bewirkte Unterwerfung und Zinspflichtigkeit Semgallens schon einige

Zeit vorher eingetreten sein muß. Daher ist das von der Ordenschron. (in der ältern Ausgabe des Matth. 1, Lugdun. 1710 p. 144) und von Kelch S. 88, angegebene Jahr 1253 gewiß falsch. Ich möchte dafür 1248 annehmen, da nach Alnpeke's Darstellung 1218. und Kelch's Angabe der Kriegszug nach Semgallen um ein Jahr später anzusezen sein dürfte, als der nach Litthauen und Samayten.

37. König Myndowe's Bekehrung, Taufe und Krönung, V. 3451 — 3576.

Die Anzahl der Chroniken, welche der Bekehrung, Taufe und Krönung Myndo. we's erwähnen, ist ziemlich groß; sie lassen sich aber alle auf unsern Alnpeke, und Kojalowicz, p. 95-98, oder dessen Gewährsmann Strnikowsky (Kronika Polska, 1582) zurückführen. Dem erstern folgt, wie gewöhnlich, die Ordenschronik, Kap. 202 bis 204 und dieser wieder Russow, Bl. 9 b, Nyenstädt S. 28, Kelch S. 89-90 und Lucas David, VII. 131-136, denen sich noch die kleinern livländ. Chroniken anreihen Hiärn S. 128-129 benußte schon neben der Ordenschronik den Kojalowicz. Sie fallen alle neben jenen beiden Hauptquellen hinweg, indem sie nur in ein paar Nebendingen, die wir später anführen wollen, und in ganz unrichtigen selbstge= schaffenen Personen- und Zeitbestimmungen abweichen. Lucas David wird aber durch seine Kenntniß jest verlorner Urkunden wichtig. Arndt II. 51, Gadebusch I, 1. S. 200 (hier sehr dürftig) und Gebhardi S. 381-382, find durch Voigt's auf Chroniken und Urkunden gestüßte, gründliche Darstellung (Bd. III. S. 36-40), der aber Alnpcke hier noch nicht kannte, entbehrlich geworden.

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Die Reise des Ordensmeisters zu Myndowe, V. 3451 3511, muß wohl mindestens ein Jahr vor dessen Taufe statt gefunden haben, wird also in's Jahr 1251 zu sehen sein. Die Ordenschronik stellt hiebei die Bemühung des Ord. Meisters, 1251. Myndowe zu bekehren, mehr ins Licht und läßt den leztern die Bedingung seiner Königskrönung an die Annahme des Christenthums knüpfen. Die Länder, welche er dem Orden verhieß, V. 3499, waren nach Kojalowicz diejenigen, welche seine Neffe Theophilus bereits dem Meister zugesagt hatte, und die dieser nun verlangte. [Watson, in Raupach's neuem Museum, I, 2, S. 66, sagt über V. 3506-3509: ,, zwei Littauische Große, Bedirbe und Parnus, ziehn mit zum Papst." Genauere Ansicht der Stelle zeigt aver, daß nur ein Abgesandter des Königs nämlich Pareus (welcher Name in der Heidelberger Handschrift auch Paruns oder Paruus gelesen werden kann) bei der Botschaft nach Rom mit war, und das Wort,, Bedirbe" ist sicherlich kein nomen proprium, sondern ein adjectivum und corrupt geschrieben für Biderbe."-1

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Gesandschaft des Ordensmeisters und Myndowe's nach Rom, V. 3512 3542. Kojalowicz und Russow nennen zuerst Innocenz IV. als den bei Myndowe's Taufe thätigen Papst V. 3522; — da er aber schon 1254 starb, so führten die spätern Chroniken, um das von der Ordenschronik angegebene Jahr 1255 beizubehalten, statt seiner Alexander IV. auf. So Kelch und noch Karamfin, IV. 68. Schon Arndt, II. 51 Note d, entscheidet für den erstern, dessen An=sicht die Urkunden unzweifelhaft machen. Obgleich nämlich die V. 3529 ffde. erwähnten Briefe des Papstes an den Meister, die Lucas David VII. 133 134 noch ge= kannt zu haben scheint, sich nicht mehr vorfinden, so besigen wir doch zwei andere hieher gehörige Schreiben Innocenz IV.: 1) an den König Mindow, d. d. Mediolani, XVII Cal. Aug. an. IX. (vielmehr X, nach Voigt S. 38 Note 1), bei Raynald, annal. eccles. ad. a. 1251, No. 44, welches Baronii annal. eecles. richtiger beim Jahre 1252, No. 5, liefern; 2) an den Bischof von Kulm, mit dem Auftrage, den neubekehrten Fürsten zum Könige zu krönen, bei Raynald. an. 1251, No. 46. Diese Bullen heben alle Zweifel und machen es gewiß, daß die Gesandschaft in der ersten Hälfte des Jahres 1252 abging.

Myndowe's Laufe und Krönung, V. 3543-3576. Ueber die neben dem Meister Andreas dabei anwesenden Personen ist man nicht ganz einię. Alnpeke nennt nur den Bischof Heinrich, zu pruzen land", den Kojalowicz und das oben angeführte Schreiben des Papstes, als den Bischof Heidenreich von Kulm kennt= lich machen, welcher auch in einer Urkunde (Voigt III. 38. Note 3) Heidenricus Episcopus de Pruscia, genannt wird. Die Ordenschronik macht daraus einen Bischof

1252.

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,,Heinrik van Riege," der nie existirt hat, und Russow, der das erkannte,” seßte den Erzbischof Albert an die Stelle, der aber erst 1254 zur Regierung kam. So ist die später allgemein angenommene Anwesenheit des Bischofs von Riga übel verbürgt und läßt sich nur noch auf Kojalowicz stüßen, der einen Erzbischof von Riga“ dabei nennt. Voigt läßt auch den Deutschmeister Eberhard von Seine und den Landmeister von Preußen Ludwig von Queden gegenwärtig sein, aber ohne irgend einen Beweis dafür zu haben. Bei Alnpeke bleibt es V. 3560, unentschieden, wer die beiden feierlichen Handlungen vollzog; die Ordenschronik aber läßt die Krönung, gegen alle Wahrscheinlichkeit und vielleicht um dem Orden mehr Hoheit zu verleihen, durch den Ordensmeister geschehen, was die Späteren und auch Voigt angenommen haben. Kojalowicz wird aber recht haben, wenn er beide Handlungen dem Bischof von Kulm zuschreibt, da dieser vom Papste den Auftrag dazu erhielt, (vgl. oben) und Myndowe's Handelsprivilegium (Ind. No. 114) es bestätigt. Die zwei Kronen, welche der Ordensmeister machen läßt, V. 3547, sendet nach Kojalowicz der Papst selbst; - von ihm wird auch der Ort der Taufe und Krönung, Novgorodek (Gouvern. Grodno), genannt. Daß sie im Herbst des Jahres 1252 vollzogen seien, ist nicht so gewiß, als Voigt III. 38 Note 4, meint. Seine Gründe schließen das Frühjahr 1253 nicht aus, und es darf nicht übersehen werden, daß das wenn auch untergeschobene Handelsprivilegium Myndowe's (Ind. No. 114), das wir weiter unten vollständig liefern, am Tage der Krönung (in die, qua oleo sacrato peruncti) ertheilt worden sein soll 1253. und die Jahreszahl 1253 führt.

So gewiß Myndowe bei dieser Gelegenheit dem Orden Länder ertheilte, V. 3566, so ist es doch unzweifelhaft, daß mehre angebliche Schenkungen sich nur auf untergeschobene Urkunden gründen. Der Zusaß der O. Chr.,, ende die Meister gaff hem dat land, ende dat van des Paus weghen," der eine Belehnung andeuten könnte, findet wohl seine richtigste Erklärung durch Luc. David, VII. 133,,daß die selben Lande hinfürder unter dem Scuz und Schirm der römischen Kirchen sein sollen.“ Vgl. auch Voigt III. 38. [Genannt werden von Kojalowicz die Gebiete von Jazwingen, Samayten, Kurland und die Weizischen Lande (agri Veizenses). Später soll er noch folgende Ländereien dem Orden geschenkt haben: 1254 Karsau, Weyse, Wangen und Betegallen, 1255 das Land Selen in Semgallen, 1257 das ganze Land Samayten, 1259 das ganze Land Schalauen, und mehre andere Ländereien, unter denen auch wieder Samaytenland begriffen war, und 1260 sogar sein ganzes Königreich auf den Fall seines unbeerbten Absterbens. Vgl. die mehrfach bezweifelten und zum Theil gewiß als Machwerk der Ordenspriester anzusehenden Schenkungsurkunden in Dreger's Cod. dipl. Pomer. No. 252. 270. 271. 298. 312. 315., in den Actis Boruss. III .733 ff., in Kozebue's Geschichte Preußens II, 294, Index I. 31. Nr. 121. 122., S. 37. Nr. 146., S. 40. Nr. 158, S. 101. Nr. 393. 394., S. 116. Nr. 454, S. 125. Nr. 497. 498., . 364. Nr. 1743, und die Angaben bei Arndt II, 56, 57, Kozebue II, 291-296, Lucas David, VII, 136-144, Voigt III, 176. Einen augenfälligen Beweis, wie dergleichen Urkunden im Voraus für eine gelegene Zeit angefer= tigt wurden, giebt das Rigische Stadtarchiv in einem darin noch aufbewahrten, offenbar wegen der fehlenden Besiegelnng und der noch mangelhaften Datumsanzeige, deren Vervollständigung vorbehalten geblieben sein mochte, nur als ein Entwurf anzusehenden Privilegium Myndow's für die Rigischen Bürger und alle deutschen Handelsleute über freien Handel in Litthauen, ohne allen Zoll, vom J. 1253. Vgl. Index I. 29. Nr. 114. Arndt II. 52 spricht von diesem Handelsprivilegium als von einem wirklich ertheilten. Es stehe hier nach einem Facsimile, welches Broße in f. Sylloge diplomatum Livoniam illustrantium, Tom. II. fol. 272 nebst einer Abschrift, aufbehalten hat.

Myndowe dei gratia Rex Letthowie omnibus praesentes literas inspecturis perpetuam salutem. Ad decus regni ac Regie dignitatis honorem, id potissimum pertinere dinoscitur. Si contra impios gladius debite animaduersionis semper inuigilet, ut quietis et pacis tranquillitas inuiolabilis iugiter obseruetur. In die igitur, qua per ministerium venerabilis patris domini H. Culmensis episcopi auctoritate sanctissimi patris nostri et domini Innocencii summi pontificis in regem lettowie oleo sacrato peruncti, regni suscepimus dyadema, Caris nostris Ciuibus Rigensibus et omnibus mercatoribus theutonicis plenam et perpetuam donamus libertatem et pacem per vniuersas partes regni nostri. tam in terris

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