Sayfadaki görseller
PDF
ePub

Eine Zeitlang blieb Purkersdorf noch bei den Karthäusern, dann wurde es von dem Pfarrer von Mauerbach versehen, hierauf wieder den Karthäusern übergeben, die Ende 1611 einen jungen unexercirten Priester Friedrich Sterlegger" nach Purkersdorf setzten.

Pfarrer Gremblinger in Weidlingau hatte in seinem letzten Willen die von ihm mit eigenen Mitteln erbaute Kirche U. L. Frau zum Brunnen den Karthäusern geschenkt. Prior Sebastian von Mauerbach war klug genug, diese Kirche nicht als Vermächtniss zu fordern, wohl aber bat er auf die Verdienste Gremblingers gestützt am 7. November 1613, man möge Weidlingau mit Purkersdorf uniren und Purkersdorf der Karthause incorporiren. Dieser Bitte trat aber der passau'sche Official auf das entschiedenste entgegen 1). Purkersdorf wurde den Karthäusern,,zur bessern Einrichtung vnd vnderhaltung noch auf ein Jarl vergunt", dann mit Weltpriestern besetzt. Einer aus diesen Franz Frey wurde wegen Concubinat und lutherischen Wesen am 28. April 1649 gefänglich eingezogen3).

Die Karthause Mauerbach3) befand sich in einer düstern Lage. Der Türkeneinfall des Jahres 1529, das stete Aussaugen von Seite des Landesherrn hatten die an und für sich gut fundirte Karthause vollständig erschöpft.

Die Visitatoren des Jahres 1544 bemerkten: ,,Prior (Wenzeslaus v. 1544–1554) sammt noch 3 Conventualen, die zu Chor singen und einem darauss so die Schafferei auch verrichten solle, verrichten den Gottesdienst mit Singen und Beten. Viele Güter sind versetzt. Contzin zu Wokhing ist dem Gottes Hause einen alten Ausstand 50 Mark schuldig, den es mit Gutem nicht bekommen mag; Leopold von Lembach entzieht seit 3 Jahren den halben Zehent auf etliche Ueberländ-Aecker zu Waidendorf; Herr von Eberstorf zu Wol

1) Wien den 21. Nov. 1613. Consistorial-Acten.
2) Consistorial - Acten.

3) Brenner, Historia Cartusiae Maurbacensis ap. Pez, Scriptores rer. aust. II, p. 338–371; Weiskern, Topographie von Niederösterreich, I, S. 391-397, Wien 1769; Austria sacra, VIII, 410-414; Kirchliche Topographie, Decanat Klosterneuburg, S. 45-75; Wiedemann, Geschichte der Karthause Mauerbach. Wien 1873. 4.

mansberg entzieht des Gotteshauses Unterthanen Weiden, die Unterthanen wollen abziehen und die Gründe öd liegen lassen; Contzin von Wokhing hat dem Pfarrer zu St. Leonhard am Forst etliche Aecker entzogen, u. einem Unterthanen ein Pferd mit wehrhafter Hand aus dem Stalle genommen.

Die Visitation des Jahres 1566 verzeichnet: Prior Johann, 44 Jahre alt, 20 Jahre Priester und Profess, 10 Jahr Prior; Thomas, Vicar, 40 Jahr Priester; Bruder Georg, 24 Jahr Priester, 6 Jahr Profess 1).

Die Prioren hatten theils mit Noth, theils mit Mangel an Conventualen zu kämpfen. Uebrigens blieben Prior und Convent den Ordensregeln treu und stemmten sich mit Macht gegen die neue Lehre.

Die Pfarrei Mauerbach war der Karthause incorporirt, wurde aber von Weltgeistlichen versehen.

Kapitel 2.

Heiligenstadt, Dornbach, Hernals, Sievering, Kirling, Höflein, Weidling.

Die Pfarrei Heiligenstadt) war dem Kloster Neuburg incorporirt.

Am 2. Juni 1576 befahl die n. ö. Regierung dem Officiale den Pfarrer von Heiligenstadt, der haufenweis absolvire und sub utraque extra missam communicire, vorzuladen und gefangen zu setzen. Dieser Pfarrer hiess Max Häckl. Häckl berief sich einfach auf seine Würde als Chorherr von Neuburg, die nur dem Propste unterstehe und liess den Official reden und befehlen. Er hatte eben keine Zeit zu gehorchen, er

1) Klosterraths-Acten.

3) Beiträge zu einer Geschichte des Dorfes Heiligenstatt, Wien 1807, 12°; Kirchliche Topographie. Dekanat Klosterneuburg, I. S. 190-205; Klinger, Beschreibung der Eigenschaften und Wirkungen des Heiligenstädter Baadwassers, Wien 1791. 8°.

Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenre formation. IV.

2

musste sich verehelichen. Er ehelichte die Jungfrau Katharina Moser aus Braunau. Nun liess ihn der Propst am 10. Merz 1579 geränglich einziehen. Propst und Dechant verfügten sich dann nach Heiligenstadt und jagten die Frau Häckl aus dem Pfarrhofe.

Am 14. April reversirte Häckl: „ich beger und bit wieder mit der heiligen katholischen und apostolischen Kirchen vereiniget und zugeeignet zu werden, überdiess will ich die Ketzerei und lutherische Opinion, darin ich nun etliche Jahre gestecket, meine Schäflein anderst gewiesen und gelernt und die heiligen Sakramente anderst administrirt als die hl. kath. Kirchen befohlen und verordnet hat, öffentlich solches, wo es mein Herr Vater und Prälat Kaspar Christiani begehrt, wiederrufen und meinen Irrthum bekennen und mich in den Schooss der hl. katholischen Kirchen begeben, begehre auch meine Sünde und Missethat, darin ich mich soviele Jahre umgewalzet, auch die Sünde meines ganzen Lebens zu beichten und büssen, sonderlich mein böses unkeusches Leben, in welchem ich mit meinem vermeinten Weibe, die ich nicht habe ehelichen können, sondern bisher allen und rechten Christen zum Aergèrnuss gelebt habe. Dafür will ich Busse thun und es mit Hülfe Gottes vollbringen". Die Frau Häckl beschwerte sich am 28. April vor dem Klosterrathe und bath um Freigebung ihres Mannes. Auf Aufforderung des Klosterrathes berichtete nun der Prälat am 15. Mai: „Häckl hat sich mehr der Wirthschaft, des Waidwerkes und anderer seines Berufes und Standes zuwider ungebührlichen Sachen abgegeben, insonderheit und voraus aber durch Abfallen von seinem einmal geleisteten Eid, Gelübd und Pflicht, von der katholischen Religion und entgegen durch Annehmen der sectischen Opinion, deren er sich im Taufen, Administration der Sakramente und anderer Sachen wieder der alten Kirchen-Einsatzung verführlich gebraucht und allerhand Beschwerung wieder ihn eingekommen. Desshalben wurde er der Pfarrei entsetzt, in das Kloster gerufen und gehalten gleich anderer seiner Chorbrüder dem Convente seinem Eid und seiner Pflicht nach beizuwohnen", sie wurde aus dem Pfarrhof geschafft, sie gab aber mir ehrenrührige Schmach- und Scheltworte und ich ihr

[ocr errors]

eine Ohrfeige, die meiner dazumal noch währenden Leibsschwachheit halber wenig geschadet".

Der Propst legte seinem Berichte den Revers des Häckl bei. Am 30. Mai 1579 entschied der Klosterrath: Häckl sei eine regularis persona, habe castitatem gelobt, es habe ihm nicht gebührt dagegen zu handlen, ein Eheweib zu nehmen, mit Weibern in liederlicher und ärgerlicher Beiwohnung zu handthieren, Kinder und vermeinte Erben zu züglen, dann sei er nur provisorischer Pfarrer, als Profess dem Stifte unterworfen, überdiess sei er Apostat. Weil aber die übrigen Conventualen in Neuburg um nichts besser wären, möge der Propst gegen ihn bescheiden vorgehen. Die Frau Häcklin bat erneut um die Freigebung ihres Mannes. Der Propst entgegnete ärgerlich: „Diese Frau Häckl war im Maierhofe zu Tuttendorf eine Viehdirne, wurde dorten von einem Drescher Namens Wölfl Spitaler geschwängert, hat dann sich in Klosterneuburg aufgehalten und geboren, hierauf diente sie im Spitale, hat sich an Häckl gehängt, der sie nach Sievering mitgenommen". Hier haben sie in unehelicher Vermischung mit einander zwei Kinder erzeugt, davon aines ain bresthaftes Mägdlein noch im Leben“. Häckl „hat sie auch wie Meniglich wissend jederzeit anders nit wie ein Pfaffenköchin gehalten, indem sie fast täglich toll und voll und gar selten ohne ein zeraufts und zerkratztes Gesicht gewesen, zu geschweigen, dass sie sich seiner nit, er sich auch irer nit gehalten, und wie ich berichtet auf einmal Frau, Magd und die Nähterin zugleich in Kindbet alle drei gelegen, wie er denn auch seiner gewohnheit nach zu der Zeit, da ich die Veränderung mit seiner Person an die Hand genommen, gleichfalls neben der Pfäffin eine schöne junge Nähterin bei sich aufgehalten und gebraucht hat". Die Häcklin wiedersprach und sagte: „Ich hab in dem Gotteshause Neuburg nie als Dirn gedient, bin nicht meines Hauswirthes Häckl Anhang, sondern ehelich gegebenes Weib gewesen" 1).

[ocr errors]

Die Häklin übergab ein Gesuch an den Erzherzog, bat um Befreiung ihres Mannes, um Restitution des eingezogenen Gutes und um Bestätigung ihres Ehestandes. Dem Gesuche legte sie

1) Klosterraths-Acten.

folgende Erklärung des Pfarrers bei, die sie sich aus seinem Gefängnisse verschafft hatte:

Da ich 16 Jahre alt war, bin ich durch meinen Herrn Vater Leopold Häckl und Magister Gässel gen Klosterneuburg ins Kloster bei Herrn Propst Peter seligen eingebracht. Als ich vier Jahr darein studiert und gelernt, bin ich hinaus auf Sievering zu einem Pfarrer gesetzt, daselbst zwei Jahre verblieben, nachmals wie Propst Peter von der Prälatur abgesetzt worden, bin ich nach dem Christoph Rein, der vor mir Pfarrherr in der Heiligenstadt gewesen und Propst bei St. Andrä an der Traisen geworden, von Propst Leopold zu einem Pfarrer bestellt worden und mir was zu derselben Zeit an fahrender Habe im Pfarrhofe gewesen ordentlich durch Andrä Schneidtner, Kamerschreiber, in Beisein Herrn Sebastian Eisen, Pfarrherren des Gotteshaus Klosterneuburg, inventirt und eingeantwortet worden. Unterdessen mein Vater und Mutter mit Tod abgegangen, habe ich von ihnen in baarem Geld ererbt 400 fl., zwei gute gerichtete Bet, zwei Zentner Zingeschirr, um welches Geld ich mir etliche Weingarten erkauft, und da ich nun etliche Jahre in der Heiligenstadt Pfarrherr gewesen, bat ich den Herrn Propst Leopold, er solle mir bewilligen, dass ich mich verheiraten möcht. Solches mir Propst nicht hat wollen abschlagen, doch dass es in der Stille zugehe und Solches in Beisein ehrlicher guter Leute nach ausgerichter Heiratsabrede beschehen und mit Bewilligung Herrn Propsten Leopold copulirt, daselbst verblieben 18 Jahr, item so hat mir meine Hausfrau 200 fl. so sie von ihrem Vater Hanns Moser selig, welcher zu Braunau im Lande Bayern häuslich gewohnt, ererbt und sonsten hat verdient, zugebracht und ein gerichtetes Bett. Als bestelltem Pfarrherrn ist mir von Herrn Propsten Leopolden zur Besoldung in baarem Gelde 208 fl. bewilligt worden, dann auf Unterhaltung des Gesindes Gedreit, Speiswein und Salz der Notturft. Entgegen habe ich einem Kaplan jährlich für den Tisch 18 fl. und alle Tage zwei Achterin Wein, und 14 fl. zur Besoldung geben müssen, mehr hat er vom Gotteshause Klosterneuburg 14 fl. und alle pfarrliche Rechte erhalten. Item dem Schulmeister und 2 Uebergehern den Tisch, einem Kellner jährlich zur Besoldung

« ÖncekiDevam »