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jede Zufuhr an Eisen und Gedreit abgeschnitten. Nun eilte eine Deputation nach Wien und baten den Erzherzog fussfällig um Verzeihung. Da sie jedoch weder den Prädikanten ausgewiesen noch die Rädelsführer mitgebracht hatten, nahm sie der Erzherzog sehr ungnädig auf und liess sie in Haft bringen so lange, bis die Rädelsführer nach Wien eingeliefert sein würden. Nachdem dies geschehen, mussten sie aufs neue dem Erzherzoge und dem Bischofe den Eid der Treue schwören, worauf sie der Haft entlassen wurden, während man mit den Rädelsführern nach der Strenge des Gesetzes vorging.

Desshalben wurde der Protestantismus noch nicht unterdrückt. 1623 gab es noch so viele Protestanten, dass man zur Geldstrafe greifen musste. Weil sie sich nicht zur österlichen Beicht bequemen wollten, mussten sie 10 Thaler als Strafe erlegen. Der Protestantismus konnte erst lahm gelegt werden, als 1648 die Kapuziner ein Kloster errichteten 1).

Kapitel 4.

Seitenstetten, St. Peter. Behamberg. Weistrach, St. Pantaleon, Haag, Kreulsbach, St. Veit, St. Valentin.

Die Abtei Seitenstetten 2) zollte ebenfalls der neuen Lehre den Tribut.

Am 10. Dezember 1561 kamen die Visitatoren nach Seitenstetten und waren mit dem Ergebniss der Visitation sehr zufrieden. Sie fanden einen stattlichen wohl besetzten Convent und lobten den Abt Georg Sigl als einen frommen,

1) Austria sacra, VIII. 285-286.

2) Vergl. Gundacheri historia fundationis monasterii Seitenstetten (Pez. Script. rer. aust. II. 301-318); Mayer, Einige Bemerkungen über die Familie der Stifter von Seitenstetten (Archiv für Kunde öst. Geschichtsquellen XXI, 351-375); Koch-Sternfeld, Die Dynasten von Hagenau, Mitstifter der Abtei Seitenstetten (Archiv a. a. O. 1848. IV. 121-142); Chmel, Aeltestes Urbarium der Abtei Seitenstetten (a. a. O. 1849, V. S. 1—18); Primisser, Seitenstetten (Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst, 1822, S. 142-144).

wirthschaftlichen Mann. Auch die Visitatoren des Jahres 1566 fanden einen stattlichen Convent und bemerkten: Abt Elias, 24 Jahre alt, 3 Jahr Priester und Profess und im ersten Jahre Abt; Prior Martin, 28 Jahre alt, 5 Jahr Priester und Profess, ist auch Prädicant; Bruder Johann, 23 Jahre alt, 3 Jahr Profess, ist Priester und Pfarrer; Bruder Egidius, 24 Jahr alt, 2 Jahr Priester und 5 Jahr Profess; Bruder Franz, 24 Jahre alt, 2 Jahr Profess, ist Subdiacon; die Brüder Michael und Nicolaus sind 25 Jahre alt, 2 Jahre Profess und Subdiaconen 1).

Am 2. September 1569 visitirten die Reformations-Commissäre wiederum und fanden nur 7 Conventbrüder, worunter aber nur zwei Priester, dann einen Weltpriester, der die Kanzel, Pfarrei und Seelsorge versah und die Gebühren und Accidentien eines Pfarrers bezog. „Der Prälat versäumt selber keinen Gottesdienst, lässt auch sonst daran keinen Mangel sein und werden sonst die Brüder einer guten Ordnung und Gehorsam gerühmt. Prälat tragt den Habit ohne Unterlass, innen und ausser des Klosters, hat seine Brüder zu den Klosterämtern anzuweisen und zugebrauchen angefangen; es sein aber Wenige so Solche verrichten mögen. Der Schulmeister ist katholisch, hat sich auf die Ordnung bekannt, ist gelehrt und seines Amtes wohl tauglich. Der Cantor hält nicht minder gute Disciplin und gibt bei der Kirche und dem Gottesdienste gute Unterweisung. Dieser Zeit hat das Convent gar kein Studium lectiones oder praeceptores, sondern die Priester studieren selber was sie wollen und zu ihrem Amte dienstlich ist. Den jungen Priestern wird durch den Mönch Nicolaus principia grammatices und Psalterium explicirt. Ihr Studium soll in allweg besser sein und der Prälat zu mehrerer Hülfe ihres Studiums ermahnt werden. Der Prälat hat ungeachtet der Reformation seine gesonderte Prälatentafel, daran der Hofrichter und andere weltliche Personen gehalten, der Convent mit sonderer Unordnung in dem Refectorium gespeiset werden. Weil wir befunden, dass die weltlichen Officiere

1) Klosterraths-Acten.

in Speiss und Pfründ den Geistlichen und Ordensleuten weit vorgesetzt werden, der Prälaten Pfründ allermeist regieren, die Conventuales unterdrucken, dass Kloster keiner solchen stattlichen Herrntafel bedarf, ist der Prälat auf die Reformation verwiesen worden und hat sich erboten, seine Brüder hinfüran an seine eigene Tafel zu nehmen. Das Kloster hat wenig Besuche, zu den Conventualen wird Niemand gelassen als die Freunde und zu Zeiten die reisenden Priester. Mit der Officier-Rechnung wird kein Ernst gemacht. Der Prälat hat gefechset 80 Mut schweres und 114 Mut geringes Gedreit, hievon sind 26 Mut schweres und 54 Mut geringes Gedreit wieder verzehrt worden; 412 Eimer Wein hat das Kloster gefechset und 360 Eimer hievon verzehrt. Der Ueberrest ist versilbert worden. Der Augenschein lehrt, dass der Prälat mit der Zehrung auf das Unordentlichste hauset, denn vor der Fechsung ist bereits aller Wein verthan gewesen. Es ist Jedermann selbst aufzutragen, zu trinken und zu sitzen gestattet und diese Wirthschaft ist nichts werth. Mit der Präsentation, Confirmation und Jurisdiction der weltlichen und geistlichen Lehen wird unordentlich gehandelt, so dass die Pfarrer gar keine Obrigkeit geistliche oder weltliche erkennen und Niemanden Gehorsam erzeigen wollen. Das Gotteshaus, Kirche, Maierhof und die dazu gehörigen Häuser sind bei gutem Bau, ausgenommen ist der Hof zu Tulbing".

In der Administrirung wurden noch allerlei Mängel entdeckt. Dem Prälaten wurde die kaiserliche Reformation frisch eingeschärft und ihm bedeutet, man werde wohl nicht mehr länger zusehen 1).

Dieser Prälat hiess Domitian und war Profess des Klosters Melk. Sein Nachfolger Michael Gurkfelder, aus Torbach in Kärnten, vorher Abt in Gleink, war ganz anders geartet. Am 22. April 1572 zeigte die n. ö. Regierung dem Official Ruef an, das sich der gewest Abt Michel zu Seitenstetten wider seine Pflicht und Gelübt verehelicht), auch in der

1) Klosterraths-Acten.

*) Gurkfelder wurde am Mathiastag 1572 zu Sindelburg öffentlich mit Maria Schnechl aus Klagenfurt, Ziehtochter des Pfarrers Balthasar Gröblacher

Wirthschaft neben dem Hofrichter übel verhalte und all seine Sachen zu einem Abzug gericht, wie er dann verschine weihnachten zu Mitternacht mit vier starken Rossen drei verschlossene schwere Steigen oder Stübich zu dem Pfarrer gen Sindelburg bei Walsee allda er sein meist Vertrauen und Unterschlaich haben soll verführen lassen". Der Official erhilt den Befehl, den Abt und den Pfarrer „geheim und still" in Verwahrung zu bringen. „Geheim und still" gieng es eben nicht. Der Official zog es vor den Abt vorzuladen 1). Der Prälat meinte aber, er sei jetzt Hofprädikant der Frau von Prösing und der Official habe ihm nichts zu schaffen, wenn aber der Kaiser befehle, werde er gehorchen. Ein kaiserl. Befehl vom 6. Mai 1572 befahl einen Einspänniger nach Sindelburg zu schicken und den Abt mit dem Pfarrer gefangen zu nehmen. Am 22. Mai wurde der Pfarrer wieder entlassen, weil er angab, der Abt habe nur eine Fuhr mit Büchern, Leinwand und Kuchengeschirr zu ihm gesendet, aber wieder abgeholt3). Der Abt hatte sich wirklich nach Persenburg begeben, denn am 11. Januar 1573, vor den Klosterrath citirt, empfahl ihn Gertrud von Prösing als ihren Diener und Prädikanten den Klosterräthen zu Gnaden 3).

Von 1572-1602 leitete die Abtei Christoph Held, ein Profess aus Kremsmünster.

Am 13. September 1575 empfahl Abt Christoph seinen Prior Pelagius Schnee zu höherer Promotion und Beförderung", „seitemal er in der Religion gar zelosus, also dass er auch die Pfarrmening zu Biberbach, dahin ich ihn bisshero geschickt und noch, welche durch seiner praedecessorum auch immediati antecessoris nachlessigkeit gleich deficirn wollen, mit seinem katholischen geistlichen Eyfer wieder restituirt und erhalten“ 4).

zu Sindelburg durch den Schloss-Predikanten Amand Kramer auf der Losenstein Leuten getraut. Im Pfarrhofe Sindelburg wurde Hochzeit gehalten. Der Heiratsbrief ist abgedruckt bei Hormayr Taschenbuch für die vaterländische Geschichte. Jhrg. 1836, S. 329-331.

1) Consistorial-Acten.
2) Klosterraths - Acten.
3) Klosterraths-Acten.
4) Klosterraths-Acten.

1582 wollte der Prälat in seinen Geburtsort Ingolstadt reisen und bat den Klosterrath „ime drei oder vier Wochen lang sein patria und freindtschaft persönlich zu besuchen, Termin und erlaubnuss zu verwilligen". Der Klosterrath meinte jedoch am 20. April, der Prälat sei auf dem ausgeschriebenen und angeordneten Landtage nothwendig, Seitenstetten schulde noch 900 Gulden an Contribution, es sei besser und nothwendiger das Reisegeld zu Deckung dieser Contribution zu verwenden, er möge nur in Seitenstetten bleiben 1). Mit dem Abte Caspar Plautius brach eine neue, bessere Zeit an 2).

Bei St. Peter trieb sich eine eigene Secte herum, die ein Stück Wiedertäufer, ein Stück überquellender Phantasie und ein Stück Landstreicherthum war. Ein Generale vom 28. Mai 1605 sagt: „Wir vernehmen, dass im Landgericht St. Peter in der Au gottloses, aufrührerisch, wiedertauferisch Gesind von Mann- und Weibspersonen zusammen laufen, welche sich Engel nennen und für die Stimme Gottes ausgeben, wohlbewehrt mit Trommel und Pfeifen, auch ausgesteckte Fähnl sich sehen und hören lassen; den benachbarten Unterthanen bei Kopfabschlagen zu ihnen zu erscheinen ansagen lassen sollen, deren Oberster von sich ausgebe, er sei von Gott gesendet, und was dergleichen Gotteslästerungen mehr sind, durch welche Phantasie sie nur das einfältige Landvolk und die armen Unterthanen mit ihren Weibern und Kindern um Seele, Ehre, Leib und Gut zu verführen, auch zu ihrem Anhang von Haus und Hof und allem dem Ihrigen zu betrügen vermeinen. Inmassen dann von dem obersten Stimmboten, sonst mit seinem rechten Namen Cässel genannt, Bericht ein- | kommen, dass er vor drei Jahren in St. Peter also auch herum gestreift endlich aber begangener Unzucht willen flüchtigen Fuss gesetzt, anderer Orten aber eine Zeit lang auf den offenen Jahrmärkten Salben und Kräuter herumgetragen und vorgegeben, er hätte sie von den Engeln bekommen. Mit

1) Consistorial-Acten.

2) Oratio habita in Reformatione monasterii Seittenstöttensis. Linzii in typographeia Joannis Planci Anno 1619. 8.

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