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14 fl., den Knaben die Unterhaltung, der Mayrin die Unterhaltung, die Besoldung hat sie jährlich vom Gotteshause gehabt. Auf mich und das Gesind, item auch zureisenden Personen hab ich wochentlich um Fisch und Fleisch 3 f. haben müssen“ 1).

Am 19. April 1580 erfolgte die Sentenz: Häckl sei aus dem Kerker zu entlassen, aber aus dem Klosterverband zu stossen, der Propst habe das Heimatgut der Kathrina zu 200 Gulden herauszugeben und das blind geborne Kind der Häckl in das Spital aufzunehmen. Häckl verliess also den Kerker und das Kloster, bekannte sich zur Augustana und wurde Prädikant in Schiltern. Häckl schlug seine vom Propste eingezogene Baarschaft auf 7164 Gulden und 2 Schock an und stellte durch den Klosterrath an den Propst die entsprechende Forderung. Am 7. August 1580 ergieng an den Propst der Befehl, dem Häckl zur Verantwortung ein sicheres Geleit zu geben und gegen ihn nichts Thätliches vorzunehmen. Um ja den Apostaten zu schirmen, befahl der Klosterrath am 10. August auf's neue, dem Häckl freies Geleit zu geben und das Vermögen der Häcklin herauszugeben und das blinde Kind in das Spital aufzunehmen. Dem Häckl wurde nur das vor der Profess besessene Gut zugesprochen 2). Diess verdross die Frau Kathrina ungemein. Sie eilte nach Heiligenstadt und trieb gewaltigen Spektakel. Der Pfarrer Georg Fläscher berichtete am 2. November 1580: „Am Allerheiligen Abend ist des Maxmilian Köchin in meine Kirchen, weil ich mit meinen Dienern die Vesper und Gottesdienst verrichtet, toll und voll gekommen und hat ein solch Geschrei und Gelächter angefangen, dass es wieder Gott und alle Vernunft gewesen, hat zwei kleine Kinder mit ihr in die Kirchen geführt, auf mich und meinen Kaplan gezeigt und gesagt: gehet hin, dort sein eure Väter. Item hat sie die Thürl an den untern zwei Altaren aufgethan und zugeschlagen als sie wenig u. unsinnig wäre. Als sie merket, dass man ihr nacheilet, liess ich ihr nachsehen, wo sie würde eingehen, liess durch meinen Schulmeister nachfragen, wer ihr diesen Muthwillen geschafft. Darauf sie ganz

1) Consistorial-Acten.
9) Klosterraths-Acten.

trutzlich gesagt: Du Jesuiterischer Dieb, was fragst Du darnach. Indem ich nach dem Richter geschickt, um sie gefänglich einziehen zu lassen, hat sie sich zum heftigsten entsetzt und schrecklich Gott gelästert und dem Richter übel ausgewartet. Als ich nun aus der Kirchen heimgangen, zuckt einer eine blose Wehr über mich und mich dermassen einen Sakraments-Pfaffen geheissen und heftig Gott gelästert, wär ich nicht entwichen, wäre ich ohne Gefahr meines Lebens nicht davon gekommen, wie Solches mit der halben Dorfgemeinde zu beweisen ist". Am 5. Januar 1581 mahnte Erzherzog Ernst den Propsten der Häcklin die bestimmten 200 fl. hinaus zu bezahlen und sich des blinden Kindes anzunehmen. Der Propst besann sich. Am 5. Mai mahnte der Erzherzog nochmals,,damit wir einmal des unaufhörlichen verdriesslichen anlaufens überhoben sein mögen". Jetzt machte der Propst Ernst.

Am letzten Juli 1581 quittirte endlich Kathrina Häcklin, Maxmilian Häckls gewesenen Pfarrers in der Heiligenstadt eheliche Hausfrau, den Propst wegen den 200 Gulden, die sie richtig erhalten habe 1).

Unter Häckl diente durch 11, Jahr Johann Pedelius als Kaplan,,bei der Kirchen mit Predigen nach christlich-katholischem Gebrauche", erhilt aber von Häckl keine Besoldung.

Als Pfarrer von Stillfried klagte er am 14. Juli 1579 um seine rückständige Besoldung 3).

Auf Häckl folgte als Pfarrer Georg Fläscher. Am 12. September 1582 berichtete er an Klesel: seine Pfarrei anfangs zum Theil aus katholischen zum Theil aus protestantischen Bewohnern bestehend, sei jetzt bis auf zwei Personen katholisch, diese zwei laufen nach Kagrau 3).

Peter Martin, Pfarrer in Heiligenstadt, beschwert sich (21. Mai, 1613), „dass der Prädikant in Hernals mit Namen Schnelsko sich mit Beicht hören und Spenden der Communion Eingriffe erlaube". Am 20. Feb. 1612, erzählt er, hab ich ihn in einem Hause bei einer kranken Person erwischt und ihm den Verstoss gegen die Concession fürgehalten. Er hat

1) Consistorial-Acten.
2) Klosterraths - Acten.
3) Consistorial-Acten.

dessen nicht geachtet und mich mit grossen calumniis und ehrenrührigen Worten angegriffen, dass ich mich vor meinen katholischen Pfarrkinder von Herzen und Schmerzen betrüben musste, überdiess hat mich der Wirth des Hauses, dessen Weib er gespeiset, neben ehrenrührigen Worten wie einen Hund zur der Stube und dem Hause hinaus gestossen. Ueberdiess hat der Prädikant mir auf das Leben gedrohet und verlangt, ich solle mich vor dem Dorfe finden lassen". Ferners wurde berichtet, dass Elias Meyer, Bürger und Handelsmann in Wien, sein unkatholisches Weib mit Gewalt auf dem Friedhofe beerdigen liess 1).

Zu der Pfarrei Heiligenstadt gehörte die Filiale Grinzing).

Georg Fläscher, der wackere Pfarrherr, ein geborner Grinzinger, hatte sich ,,zu Herz und Gemüth genommen, dass einer ehrbaren Gemein besser und nützlicher, wie auch dem lieben Gotte nichts Gefälligeres und Annehmlicheres kann erzeigt werden, dann so auf die blühende Jugend Acht geben, damit dieselbe in Gottesfurcht, Zucht, guten Sitten und Künste christlich erwachse, ab dem leichtfertigen Müssigang auf Zucht, Tugend und Ehrbarkeit gewiesen werde" u. erbaute ein Schulhaus ,vom Grunde auf aus eigenem Gelde, Darlegen und Kosten" mit zwei unterschiedlichen Wohnungen, in der untern möge der Schulhalter, in der obern (so es die Gelegenheit erreichen und einmal dahin kommen würde), ein Kaplanpriester wohnen. Ueberdiess dotirte er die neue Schule mit Weingarten, erneuerte das Kirchlein und versah es mit einer ganz silbernen Monstranz, einem silbernen vergoldeten Kelche, einem silbernen vergoldeten Ciborium, einem Messgewande und einem römischen Messbuche 3).

Eine weitere Filiale war Nussdorf).

1) Consistorial-Acten.

2) Kirchliche Topographie, a. a. O. S. 205-210.

9) Austria, 1850, S. 79: 1581 schenkte Fläscher den Jesuiten sein Haus in Grinzing. 1584 liessen die Jesuiten einen Holden in Grinzing einsperren, weil er einer lutherischen Hochzeit beigewohnt hatte. Codex 8367, p. 29 b, 31. der Kais. Hofbibliothek Wien.

4) Kirchliche Topographie, a. a. O. I. S. 210-215; Gerechtsame der Schiffer-Innung zu Nussdorf (Chmel, Geschichtsforscher, I. S. 21-27).

Die Pfarrei Dornbach) war dem Stifte St. Peter in Salzburg incorporirt und weil sich das Stift St. Peter nur um die Weinberge, nicht aber um die Pfarrei bekümmerte, durchweg der neuen Lehre ergeben.

Am 4. Februar 1573 berichtete der Hofmeister Joachim Helmesser an den Official Ruef:,,Nachdem der Herr zu St. Peter alhie zu Dornbach eines Priesters hoch bedürftig und eine Zeit her keinen stätten Priester zu Dornbach nicht haben ist im Namen und anstatt meines gnädigen Herrn zu St. Peter meine gehorsame, hohe und fleissige Bitte an Euer Gnaden, sie wollten Uns etwa, wann es die Gelegenheit geben kann, einen katholischen Priester gen Dornbach zuweisen. Es kommen gleichwohl zu Zeiten Priester herzu, dem Pfärrl nachzufragen. Wenn man ihnen aber sagt, dass sie den hl. löblichen Gottesdienst nach altem christlichen katholischen Gebrauche celebriren und halten sollen, da wollen sie nicht daran und ziehen weiter mit dem Fürgeben, dass sie das anderer Orten geschichen hätten. Mein Herr zu St. Peter ist eine Weile Vorhabens gewesen und möchten es vielleicht im Fall der Noth noch thun, dass er einen Priester vom Salzburg herab verordnen wollte, Ihre Gnaden lassen sie aber nicht gerne aus dem Kloster, besorgen auch die Verführung sonderlich wann es junge Personen, und wäre Ihrer Gnaden viel lieber, ob man sonsten etwa mit Gelegenheit einen haben und bekommen möchte".

Es zogen nun Pfarrer des verschiedensten Kalibers ab und zu, bald vom Consistorium bestellt wie 1589 der Wiener Domherr Schaider, bald vom Hofmeister gerufen, bald stellten sich Herumvagirende ein, bald stand die Pfarrei ohne Seelsorge. Official Curtius drang endlich auf eine ordentliche Besetzung der Pfarrei.

Am 5. August 1606 antwortete der Abt: „Ich kann dem Herrn nicht bergen, dass mein Gotteshaus von der Kapelle

1) Kirchliche Topographie, a. a. O. S. 35-45; Sodalitas Boni Zeli, sub titulo vel invocatione quinque primarum personarum sacrae familiae dominicae Jesu, Mariae, Josephi, Joachim et Annae, nec non ss. quinque vulnerum D. N. Jesu Christi erecta in parochia Dornbach. Dornpaci s. a. 8.

oder Pfarre Dornbach wahrlich nichts einzukommen hat. Es sein wohl vor alten Zeiten etliche Weingarten dazu gehörig vorhanden gewesen, dieselben sind aber nunmehr gar abkommen und verödet. Die andern Weinberge, Gründe und Zehent, so mein Gotteshaus dorten hat, die sind weder der Kapellen, noch der Pfarrei sondern immediate meinem Kloster, also dass ich schier nicht weiss, woher und von wesswegen ich allda die Expensas zu Erhaltung des Gottesdienstes darstrecken muss. Will den Herrn freundlich ersucht haben, er wolle noch dieser Zeit bis man sieht wo endlich das Kriegswesen hinaus wolle den Gottesdienst allda um die alte Besoldung der 70 f. wie bisher beschehen durch die Seinigen verrichten lassen und hierin keine Steigerung machen".

Am 17. Merz 1630 erhilten die Richter von Dornbach, Ottakring, Penzing und St. Veit den Befehl, am 18. Merz Nachmittags mit den unkatholischen Hausgesessenen und Inwohnern sich im Wiener'schen Bischofshofe einzufinden, um I. M. Wille und Meinung zu vernehmen. Die Pfarrer wurden angewiesen zur Kontrole die Liste der Unkatholischen mitzugeben. Die Dornbacher erschienen. Nach einigem Hin- und Herreden erklärten sie die katholische Lehre anzunehmen und dabei verharren zu wollen. Es waren der Richter Paul Lechner, Leonhard Gerstenhofer, Marx Zyrn, Wolf Müller, Vincenz Lauterbeck, Valentin Vogel, Hanns Horer, Simon Bronner, Egidius Krombser, Unterthanen der Frau von Weber 1).

Die Pfarrei Hernals) war ein kaiserliches Lehen. Zu Anfang des XVI. Jahrhunderts besass Wilhelm von Rogendorf Hernals als ein kaiserliches Lehengut sammt der Lehenschaft über die Kirche 3). Der Türkeneinfall des Jahres 1529 ruinirte Hernals wie alle um Wien liegende Orte. 1530 verkaufte Rogendorf Hernals an Johann von Geyer. Der Pfarrer Georg Schwaiger fand nach seiner Rückkehr aus den Schluchten des Wienerwaldes kaum soviel, um die nothwendigsten Bedürfnisse des Lebens zu befriedigen. Die Visitatoren des Jahres

1) Consistorial-Acten.

2) Kirchliche Topographie. A. a. O. S. 1-18.

*) Verzeichniss und Specification der Bestandtheile und Bezüge der Herrschaft Hernals. (Sitzungsberichte, II. S. 179-187).

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