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dass mans zusehen soll: es ligen allweg zway pretspil in ir Stuben, das ist ir Studiren. So lauffen die hurren tag vnd nacht ain vnd auss als in ain offen frawenhaus, ist auch weder tag noch nacht gesperrt. So ich aber ir ungeschicktes wesen gesehen hab sy endlich angeret, haben sy gsagt, es solt ain Bischof ir Oberer sein, aber es ist ain Hochmaister, nun hab ich In ain Bischof geben: gefelt in auch nit, in Summa sy wollen frey sein. So haben Sy yetz da der Turgk vor Wien gelegen ist gehalten, das nit wunder wer man het Sy all in ain Thurm erfeilt, auch unterstan sy sich, wan ainer aus In krankh wirt, ist er arm, so lassen sy in sterben on beicht vnd buess, das nun dan offt geschehen ist, hat ainer dan etwas, so er stirbt, so langen sy das, und stellen das als yetzt dan neulicher Zeit geschehen ist, vnd kainer nichts. darumben wissen will, das dan wider die babstlich vnd kaiserlich Bul ist, die dann vermag, wan ainer stirbt, das man sain gut sol verpetschafften, vnd dem Hochmaister antwurten, der handelt dan damit, was recht ist. Wer mein fleissig pit und rat, das die also in der oberen stifft gehören weg than vnd in ewige gefangknus gelegt wurden, dann sy ir buberey vnd leuchvertigkait nit lassen werden".

Im September 1530 starb Bischof Dietrich.

Seine Pretiosen besonders seine Sammlung von Ringen wurde auf Befehl Ferdinands (2. Merz 1531) zur Befestigung von Wiener-Neustadt verwendet1).

1) Vormerkht die gulden Ring So vnnder andern in weilend Herrn Dietrichen Bischofs zu der Neustat verlassnen guetern durch die Regierung Jnventiert, vnnd der Camer auf das Baw daselbst zu der Newenstat vberantwurt. Auch in beywesen K. M. Raten Herrn Sigmunden von Herberstein, Herrn Hannsen von Eybesswald, Herrn Reimunden von Dornberg vnnd Joachim Marschalch zu Reichenaw Camerprocurator etc. durch Anndreen Hartman Irrer K. M. wardein, marxen weider vnnd Hannsen.. Bed geschworn Maister des goldschmidhanndtwerchs alhie zu wienn an heut dato den Sibenzehnhenden tag Marcii geschätzt sein worden, wie hernach volgt.

Erstlichen ain Ring mit ainem grossen Soffier geschätzt 16 gulden R.
Item ain guldener Ring mit ainem clainen Sofierle geschatzt 15 gulden R.
Item Ain guldener Ring mit ainem Soffier so achtekhig ist geschatzt
12 gulden R.

Kapitel 2.

Bischof Georg Angerer."

Im September 1530 war Bischof Dietrich gestorben. Am 6. Oct. 1530 (dat. Wien) befahl nun König Ferdinand dem Wolf Lerch, Pfleger zu Wartenstein, H. Semberer, Hofmeister weil die Coadjutores allwegen nach absterben der Administrator in derselben posess billich vnd rechtlicher tretten" und Bischof Johann in den Posess des Bisthums zu Beustadt gesetzt sei ihn oder in seiner Abwesenheit den kaiserl. Rath Marx Beck von Leopoldstorf und den Official in Neustadt Jakob Widmann als dessen Gewalthaber anzuerkennen und als der rechtlicher Obrigkeit „geburliche Pflicht und Huldigung zu thun" wie dem verstorbenen Bischofe Dietrich gethan worden sei. Faber nannte sich nun: Joannes Faber defuncti episcopi beatae memoriae coadjutor, et institutus ab regia majestate successor, idemque hodiernus administrator, futurusque coadjutor. Faber empfahl dem Könige den Brixner Domherrn Georg Angerer zum Bischofe mit solchem Erfolge, dass Angerer bereits am 5. Nov. 1530 zu Augsburg im Hause des Augsburger Generalvicars Michael Haffenbrack das Bisthum aus der Hand Faber's übernahm,

Item ain guldener Ring mit ainem Zitrinstain vnnd slechtem gold so vngefärlichen sechzehen gradt hellt geschatzt 3 Gulden.

Item ain guldener Ring mit ainem grossen Behaimischen Amatist geschatzt 8 Gulden.

Idem ain guldeiner Ring mit ainem lanngen Soffier alltvathrisch gemacht geschatzt 5 f.

Idem ain guldeiner Ring mit ainem Behaimischen Amatisten geschätzt 2 fl. Idem ain guldener Ring mit ainer Rabin liligen 5 fl.

Idem ain guldener Ring mit dreyen Robindln geschmelzt vnnd geschätzt auf 6 fl.

Idem ain guldener Ring mit ainem schönen Carniel 6 fl.

Idem ain guldener Ring mit ainem wappenstain darinn ain Bischoffhuet 7 fl. Idem ain khreutzl 5 fl.

Noch ain Ring mit ainem slechten ainichl et valet nichil.

Acten des k. k. Allgemeinen Finanz-Ministeriums.

1) Wiedemann, Beiträge zur Geschichte des Bisthums Wiener Neu

stadt (A. a. O. 1866, S. 161-177).

ihm als dem „Erwählten Bischofe von Neustadt" am 19. Nov. 1530 der König den Priester Jakob Widmann auf den Altar des hl. Sigmund präsentirte. Angerer begab sich nach Neustadt. Am 10. Dez. (10. Dez. in Nova Civitate in palatio episcopali) verlieh er dem ebenerwähnten Priester die canonische Investitur. Vor dem Beginne der Feyer der hl. Weihenacht verliess er Neustadt und begab sich nach Brixen. Angerer, gebürtig aus Wien, der Sohn des Dr. Joh. Angerer, Rath Max I. beim alten Hofgerichte, war bereits seit dem 21. Oct. 1525 Domherr in Brixen und genoss ein solches Ansehen, dass er die Hoffnung hegen durfte nach dem Ableben des Bischofes Seb. Sperantius zum Nachfolger gewählt zu werden. 1527 war er kaiserl. Gesandter in Venedig 1). Im Jan. 1531 übernahm er die Stelle eines Statthalters des Bisthums Brixen 2). Faber übernahm nun auf's neue die Leitung der Diöcese Neustadt und begann mit Eifer den Kampf mit dem

1) Gassler Fr. Beyträge zur deutschen Sittengeschichte des Mittelalters aus ächten Urkunden des berühmten Archivs zu Ambras in Tyrol. Wien 1790. 8.

Auf die Nach

2) Sinnacher, Beiträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen. Brixen 1830, 8°. VII. S. 247, 263, 291. Im Jahre 1522 war Angerer unter den Räthen der Regierung zu Innsbruck. richt, dass während der Fastenzeit Dr. Strauss heftig gegen die katholische Religion geprediget habe, schrieb der Fürstbischof Seb. Sperantias an Dr. Angerer nach Innsbruck. In diesem Briefe sagte der Bischof, da er von Hall aus wiederholt Nachrichten erhalte,,,wie viele irrige und unchristliche Lehren" Dr. Strauss vortrage, und zugleich vernehme, dass die Haller ihren Willen geändert und nicht Willens seien, ihn zu entlassen, so übersende er drei Monitorien wider diesen Prediger mit dem Ersuchen, die Regierung möge eines an der Pfarrkirche in Hall, das andere zu Taur und das dritte in Innsbruck anschlagen lassen. Auch bitte er die Regierung, ihn in dieser Sache so viel möglich zu unterstützen. Am Schlusse dieses Briefes heisst es aber wieder: ,,Doch setzen wir solches Alles zu des Regiments und dessen Räthe Gutbedünken und Wohlgefallen, dieweil sie besser, als wir, Wissen tragen, wie es derzeit in Hall steht. Wie es ihnen zu thun oder zu lassen gutbedünket, dabei wollen wir es unsererseits auch bleiben lassen."

Ruf, Doctor Jacob Strauss und Doctor Urban Regius (Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols, II. 1, S. 73 u. 74). Im J. 1524 war Angerer auch auf dem Fürstentage zu Regensburg. (Kirchmairs Denkwürdigkeiten seiner Zeit. Fontes rer. aust. Scriptores I. p. 466.) Am 8. Februar 1534 wurde er mit seinem Bruder Franz in den Adelsstand erhoben.

Hochmeister. Er beschwerte sich, dass der Hochmeister die Güter des Bisthums im Besitze habe, besonders das Schloss Wartenstein benütze und mit den Vorräthen dermassen verwerthe, dass nicht einmal die rückständigen Steuern gedeckt werden könnten. Er bath um Abhülfe. (Dat. Linz, 18. Feb. 1531). Der Hochmeister berief sich dagegen auf das Recht, dass „Jme als einem Hochmeister Sant Jorgen Orden zuestunde einen Bischof zu der Neustadt furzenemen vnd zu erwellen, vnd dass derselbig Bischof Sant Jorgen Orden oder Creytz tragen soll". Der Stand des Ordens war damals „nit über dreyzehn oder vierzehen Ritterprueder vnd priester“. König Ferdinand befahl (dat. Prag 22. April 1531) die Dokumente „die in der Burg zu Neustadt im Behaltnuss ligen" dem Bischofe zu übergeben und den Streit zu untersuchen. Faber bekämpfte auch das Testament Dietrichs. Nach canonischen Satzungen sei die Kirche und der Nachfolger Erbe, das Civilund Naturrecht fordern, dass der Träger der Lasten auch der Nutzniesser der Einkünfte sei, dem gemäss gebühre ihm oder dem Bischofe Angerer das Ganze. Bischof Dietrich habe nur von allen Seiten beeinflusst und kranken Leibes auf diese uncanonische Weise testiren können, wäre er gesund und selbstständig gewesen, dann hätte er sicher eine solche Art des Testirens zurückgewiesen. Der Sack eines Franziskaners könne nie mit dem rothen Kreuze eines Militärordens geschmückt werden. Es sei dies ein lächerliches Unding und ein solches Unding sei durch den erzwungenen Eintritt Dietrichs in den Orden aufgeführt worden. Die Union müsse vernichtet werden, dann sei Heil zu erwarten. Faber unterzeichnete dieses Actenstück als Joannes Faber episcopatus Neostadiensis administrator in praesenti, atque in posterum, si Doctor Angerer in possessionem venerit, futurus coadjutor. Erst am 9. Nov. 1534 entschied König Ferdinand, der gegenwärtige Bischof sei nicht gehalten in den Orden zu treten, bei den kommenden werde die Weisheit des Königs entscheiden. Die Güter des Bisthums gehören ungeschmälert dem Bischofe. Die Georgsordenspriester mussten von der Liebfrauenkirche weichen und erhielten nun die Kirche auf der Burg. Hatte Faber die

Uebergriffe des Ordens zurückgewiesen, so galt es auch das

bischöfliche Ansehen gegenüber der Bürgerschaft zu wahren. Am hl. Osterabend 1531 (dat. Budweis) befahl er dem Official Mag. Jakob Widmann bei Verleihung der Beneficien die kirchlichen Institutionen nicht verletzen zu lassen. Bürgermeister Veit Hohenkircher und Rath präsentirten nach dem Tod des Priesters Jörg Eberl auf das Beneficium des Erasmus-Altar in dem abgebrochenen Spitale den Salzburger Diöcesan Math. Schumann, befahlen dem Official ihn in Posess zu setzen und anzuweisen die gottesdienstlichen Handlungen in der Domkirche zu verrichten (dat. 14. Feb. 1531). Der Official schaute unthätig zu. Am 17. April 1531 (dat. Prag) befahl ihm nun Faber diesen Priester nicht ad divina zuzulassen. Ir muget auch gedenken, sagt er, zu was unradt, ungehorsame vnd vngeschickt weiss mit der Zeit vns vnd vnsern nachkomen raichen wurd, wan wir die Priester, so in vnser Thumbkirch und Bistumb beneficiert, nit solten confirmiren. Die möchten mit der Zeit Ketzereien aufrichten, ungehorsam beweisen, wie 'dan zu dieser zeiten auss vyl orthen geschehen, und täglich geschicht vnd wurden sagen, sy wern uns nit schuldig gehorsam zu thun". Das Verhältniss zwischen der Bürgerschaft und dem Clerus wurde 1535 vom Bischof Angerer geordnet.

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Das St. Ulrichskloster hatte bei der Türken Invasion eine gänzliche Demolirung erlitten. König Ferdinand hatte nun 1530 der Stadt als Lohn ihrer Treue und namentlich bis zur Wiederherstellung der Wiener Universität die Nutzungen der Güter des nun verlassenen Klosters übergeben, um sie gegen Verrechnung zum Bau und zur Befestigung der Stadt zu verwenden. Ueberdiess waren „der Brobst vnd Convent in die verdamte newe Khezereien gevalen vnd von wegen irer misshaltung vertrieben". Bischof Faber bath nun (1531) diese Güter dem Gottesdienste nicht zu entziehen. Durch fünf Jahre dauerten die Unterhandlungen. Endlich mussten die Güter auf Befehl des Königs gegen zugesicherte Entschädigung an das Bisthum mit der Verbindlichkeit übergeben werden, dass dasselbe hievon zur besseren Dotirung des Bisthumes und der hohen Schule zu Wien jährlich 443 rh. Gulden und zwei Schilling Pfennig an die Universität abrechnen solle.

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