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Ungebühr und Ergernuss treibe, welches seiner Person und Profess zuwieder, dann halte er im Spital zu Klosterneuburg mit nicht geringen Unkosten, Ergerniess und Spott eine Dirne mit ihrer Mutter; dass er ohne Unterschied ob Tag oder Nacht unsinnig saufe und in seiner tollen Weise die Diener in ihrer nächtlichen Ruhe überfalle und schlage; dass er sich versperre und selten Audienz gebe 1). Das Consistorium zog ihn wegen dieser Dirne, Anna mit Namen, zur Verantwortung und suspendirte ihn am 3. Dezember 15602).

1561 klagte Ferdinand I. in der Instruction für die Visitatoren, dass der Propst Peter von Vielen als Sectirer angesehen werde, sein Eheweib oder Concubine in und ausser dem Kloster halte und sich dermassen besaufe, dass Niemand im Hause vor ihm sicher sei und dass die Conventualen durch ihr übermässiges, ärgerliches Trinken wohl bekannt wären 3).

Dem Consistorium erklärte Propst Peter, er werde die Concubine entfernen, am 4. August 1562 jedoch meinte er, er könne seine Concubine Anna nicht entbehren und er habe sie wieder zu sich genommen. Hiemit nicht zufrieden nahm er sie zur Ehe und hilt mit ihr unter Pfeiffen und Trommeln einen öffentlichen Kirchengang. Am 8. Januar 1563 wurde er wegen dieser öffentlich geschlossenen Ehe suspendirt und excommunicirt 4). Eine landesherrliche Commission erschien in Neuburg, entsetzte den Propst, verurtheilte ihn zu lebenslänglicher Haft und meinte in dem Berichte, die Mehrzahl der Conventualen wären lutherisch gesinnt.

Im Februar (1563) war in Anwesenheit der kaiserlichen Commissäre Sigmund Öder und Georg Eder und des Officials Hillinger die Wahl. Die Conventualen wählten den Pfarrer Christoph Rein von Heiligenstadt. "Weil aber fürkommen, dass er ein Weib, auch Kinder mit ihr haben solle, hat Herr Official solche Election nicht publiciren wollen, welches die kaiserlichen Commissäre sich auch gefallen lassen".

1) Klosterraths-Acten.

2) Consistorial-Protokolle.

3) Klosterraths-Acten.

4) Consistorial-Protokolle.

Am 20. Oktober (1563) war neuerdings Wahl. Vor dem Wahlacte erklärten Bischof Urban von Gurk, Georg Gienger, Hieronymus Beck als landesherrliche Commissäre und Hillinger der Official, der Convent weil sectisch habe das Wahlrecht verwirkt. Der Bischof von Gurk, Hillinger, der anwesende Propst von St. Florian und zwei nicht sectische Conventualen von Neuburg bildeten nun einen Convent und wählten den bisherigen Dechant Leopold Hintermayr zum Propste.

1566 war der Personalstand des Stiftes folgender:

Propst Leopold, 45 Jahre alt, Priester und Profess 22 Jahr; Dechant Sebastian 32 Jahre alt, 6 Jahr Priester, 8 Jahre Profess, ist Prediger und Pfarrer; Bruder Max 32 Jahr alt, 10 Jahr Profess, 8 Jahr Priester, Pfarrer zu Heiligenstadt; Bruder Johann, 30 Jahre alt, 7 Jahr Priester und Profess, Oberkeller; Bruder Nicolaus, 25 Jahre alt, 5 Jahr Profess, Sacristan; Bruder Marx, 23 Jahre alt, 5 Jahr Profess, 3 Jahr Priester; Bruder Christoph, 22 Jahre alt, 2 Jahr Profess und Priester; Johann, Thomas und Johannes, drei junge Brüder und Priester und bei 23 Jahre alt; Bruder Franz 22 Jahre alt und 3 Jahr Priester.

Am 26. August 1569 kamen die Reformatoren nach Neuburg und berichteten:

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Es sind eilf Professen vorhanden, zwei sind auf den Pfarren Heiligenstadt, Sifering, die Pfarre Kirling wird von einem Weltpriester versehen. Der Prälat wohnt dem gestiften Gottesdienst wenig bei, ausgenommen seine ordinari Feste und Solemnitäten, daran lässt er nichts abgehen. Die gewöhnlichen Horas, Gottesdienst und Seelsorge lässt er die Brüder verrichten. Obwohl er selbst angezeigt hat, er wollte wünschen, dass an andern Orten der Gottesdienst so treulich verrichtet werde, so finden wir doch, dass die ältern Brüder sich nicht allein vom Gottesdienste abziehen, sondern auch der Kanzel wenig auswarten. Es wäre von Nöthen, dass man zum Gottesdienst mehr Fleiss habe. In dem Kloster tragen die Conventualen den Habit, ausser dem Kloster und über Land bedienen sie sich weltlicher Priester Kleider. Die vornehmsten Aemter des Klosters mit Ausnahme des Kelleramtes sind mit

Conventualen besetzt. Die Profess wird abgelegt; es werden ein Schulmeister, zwei Collaboratoren und vier Chorales gehalten, welche zum Schulhalten und zum Gottesdienste verbunden sind, der Schulmeister ist ehrbar und gelehrt, aber in der Kirche unfleissig; die Schul der Jugend ist mit einem tauglichen Schulmeister wohl versehen. Die jungen Conventualen haben weder in divinis noch politioribus lectiones, exercitium oder Professores. Der Dechant hat sich erboten unverzüglich das Studium in dem Convente zu reformiren. Der Prälat hält eine eigene Tafel. Das Zureiten ist täglich und mannigfaltig, aber dem Dechant ist zu befehlen, ohne sein Wissen Niemand in den Convent zu lassen.

ist

Das Gotteshaus ist nichts schuldig, aber dem Gotteshaus
man viel schuldig, das
das jetzt nicht eingebracht

werden kann.

Dieses Jahr ist gefechset worden 265 Fuder, ist gleich 8000 Eimer, davon sind 4700 Eimer getrunken worden, 250 Mut Gedreit ist gefechsnet und 250 Mut gegessen worden, der Abgang ist um paares Geld gekauft worden. Es wird an Zehrung, besonders an Wein gar kein Mass gehalten. Die Pfarren sind mit guten Priestern versehen.

Kloster sammt Zugehör ist in gutem Bau, nur ist dieser Tage ein ansehnlicher Stock ober dem Chor, den man die Fürstenzimmer nennt, abgebrunnen 1)“.

In der obern Pfarrei 2) hatte sich der Pfarrer, der Conventual Franz verehelicht 3). Der Pfarrer der untern Pfarrei1) Johann Ziegler wurde am 9. August 1571 vor das Consistorium citirt und wegen seiner sectischen Meinung befragt. Das Protokoll sagt: examinatus non potuit se resolvere quot esset sacramenta nec etiam de invocatione sanctorum vere sensit, unde propter ista omnia et quod etiam nullas catho

1) Klosterraths-Acten.

2) Fischer, Geschichte der oberen Stadt zu Klosterneuburg (Kirchliche Topographie a a O. S. 87—96); Kostersitz, Die Hundskehle in Klosterneuburg Wien 1868. 8.

3) Klosterraths-Acten.

4) Fischer, Geschichte der Pfarrei St. Martin in der untern Stadt Klosterneuburg (A. a O. S. 96-114).

licae ecclesiae ceremonias in ecclesia adhiberet neque missam celebraret incarceratus, in quo per noctem detentus altera die ad summas illius querelas liberatus, dans literas ut vocant reversales de catholicae et romanae ecclesiae religione tenenda1).

Am 10. April 1577 starb Propst Leopold. Am 11. Mai sollte die Neuwahl stattfinden. Am 14. Mai berichteten aber die Commissäre: Michael Eck, Dompropst in Wien, Hillinger und Raidel, dass der Convent nur aus jungen Leuten bestehe, die in studio, officiis, doctrina, religione et administrationum officiis ganz unerfahren, keiner sei über 29 Jahren, überhaupt sei das Kloster von seiner ersten Natur, Fundation und Reformation abgekommen. Die Conventualen begehren wohl den Dechant zu wählen, dieser sei zwar an Jahren etwas älter, aber an Geschicklichkeit, Religion und andern Qualitäten gar gering und sei im Latein ganz unerfahren. Es wurde die Wahl sistirt. Die Commissäre schlugen vor, das Stift dem Bischofe von Neustadt als Administrator zu unterstellen. Gegen diesen erhob der Klosterrath Bedenken und schlug als Administrator den Propst von St. Dorothea vor „dann er nit allain ein guter vleissiger Oeconomus, sondern auch ein feiner Gelehrter der lateinischen und anderen Sprachen erfarner Mann ist".

Nun wurde die Wahl auf den 3. September gesetzt. Von Seite der Regierung wurden der Propst von St. Dorothea und der Wiener Domdechant Christiani vorgeschlagen. Der Convent bestand aus 8 Wählern, worunter die beweibten Pfarrer von Heiligenstadt und Sievering. Der Convent erklärte: er sei zur Wahl bereit, werde aber nur einen Conventualen wählen. Die Wahl unterblieb. Die Commissäre beantragten, die Urheber dieses Vorganges den Hofmeister Adam Reichart und den sectischen Bruder Franz zu bestrafen. Beide wurden in den Consistorialkarcer nach Maria Stiegen gesperrt.

Jetzt wurde die Wahl auf den 3. Oktober gesetzt. Inzwischen suchte Domdechant Christiani die Conventualen durch Geschenke, Versprechungen und Verheissungen zu gewinnen

1) Consistorial-Protokolle.

und entlehnte zu diesem Zwecke von der Meisterin zu Set. Jakob in Wien 300 Gulden.

Am 3. Oktober erklärten die Conventualen: mit wundem Herzen würden sie wählen, aber nur einen aus den Pröpsten St. Dorothea, St. Florian, St. Andrä an der Traisen, St. Poelten oder Tirnstein.

Die erbitterten Commissäre schickten den Convent auf einen halben Tag in Arrest und zogen ab. Nun nahm sich der Prälatenstand der Conventualen an und bat den Kaiser, sie aus diesen fünfen wählen zu lassen, die annemung eines Laipriesters so zuvor nit im Orden ist (damit sie den Thumdechanten meinten) sei iren privilegien, Statuten, Herkomen, Gebrauch, auch der jüngsten geistlichen Reformation zuwider". Am 11. Oktober erhilt Dr. Hillinger den Befehl, über diese fünf Prälaten zu referiren. Hillinger meinte: diese Prälaten seien wohl gute katholische Männer, aber in der Wirthschaft zu wenig geübt, am besten wäre noch der Propst von St. Poelten. Nun wurde geradezu der Domdechant Christiani postulirt. Am 10. Januar 1578 erklärte Christiani die Postulation anzunehmen, ja selbst in den Orden treten zu wollen. „Ich habe es mit dem gefallenen Religionswesen zum Besten gemeint und mich auch desshalb bei E. M. angemeldet. So hab ich doch hernach erfahren, dass sich viele Leute meiner Person halber darwider gesetzt, auch viel beschwerliche Nachreden und verkleinerliche Inquisitionen gehalten, dass ich darüber fast bekümmert nicht weiter angehalten, sondern mich wie billig ganz und gar zur Ruhe begeben" 1). Der Dechant des Kapitels in Neuburg trieb mit dem Postulirten seinen Spott, schrieb ihm am 21. Januar zu, ob er den Habit oder wenigstens den Schneider zum Habit schicken solle, er glaube Beides nicht thun zu können, weil der Herr Domdechant die Statuten des hl. Augustin noch nie gelesen habe, dies sei doch nothwendig, um den Habit tragen zu dürfen 2). Christiani verstand dieses Schreiben sehr wohl, denn am 16. Januar hatte er den landesfürstlichen Befehl erhalten,

1) Klosterraths - Acten.
2) Consistorial-Acten.

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