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„all weingarten, Grunt und Akher der Pfarrkirche zu Weidlingau) zugehörig, davon sich dann ain Pharr daselbs hat sollen vnd mugen, vnderhalten, vnd pharrliche Recht verrichten, verkhauft vnd in seinen aigen Nutzen gewendt hat". Der Beschwerde wurde theilweise entsprochen, denn 1570 gehörten zum Pfarrwiddum noch folgende Gründe: „zwei Viertl Weingarten und ein Sechstheil zu Hütteldorf in der untern Peunt, (diese hat der Grundherr eingezogen), ein Viert und ein Achtl Weingarten zu St. Veit im eisernen Gattern, diese Weingarten sind im Anbau; an Wiesen 2 Tagwerk bei Weidlingsau, 5 Tagwerk bei Hadersdorf auf der Sulz und eine Wiese zu 9 Tagwerken. An Ackerland 5 Joch und ein kleines Gehölz. Ferners an Holden einer zu Hadersdorf, dient 16 dl., einer zu Hütteldorf, dient 53 dl., der Pfarrer zu St. Veit dient von einer Wiesen 3 dl., der von Mauerbach ebenso, der von St. Veit wieder von einer Wiesen zu Weidlingsau 16 dl., der Ruepl von St. Veit dient von einem Weingarten 1 B; der Hasslinger zu St. Veit ebenfalls von einem Weingarten 2 B dl., ferners Zehente (den Drittheil auf einigen Höfen im Walde zu Anzenbach, halben Zehent von dem Auhofe, halben Zehent zu Gablitz) und den kleinen Zehent von Weidlingsau, Hadersdorf, Gablitz und dem Auhof". Dieses winzige Einkommen konnte keinen Mann nähren, besonders da er auch Grunddienste leisten musste. Die Pfarrei blieb unbesetzt und wurde von Hütteldorf aus pastorirt, denn die Pfarrkirche bei Unser Lieben Frau auf dem Anger dem hl. Andreas geweiht, war seit der Belagerung Wiens durch die Türken wüst und öde" ).

Die sectische Haltung der Pfarrer in Hütteldorf benützte Andreas von Teufenbach zu Hadersdorf, verkaufte den öden

1) Vergl. Kirchliche Topographie, a. a. O. S. 97-100.

2) Montag vor St. Johannestag Sunnenwend 1463 verkaufte Ulrich Kuelöf mit Einwilligung des Grundherrn des Michel Muefischer, Pfarrer an U. L. Frauenkirche zu Weidlingau, eine Wiese von drei Tagwerken zu Hadersdorf am Hülbing, von der man der Kirche zu Weidlingau 2 . W. Pf. dient und 3 B, um 26 ☎ W. Pf. an Gabriel Strauss, Pfarrer zu St. Veit. S. Jörg Hiltprand, Bürger zu Wien; Z. Veit Hindberger, Bürger zu Wien. Copie im fürsterzbischöfl. Consistorial-Archive Wien.

Pfarrhof, zog das kleine Widdum an sich und besetzte 1579 die Pfarrei Weidlingau mit einem Prädicanten Namens Niclas. Ueber diesen Niclas berichtete Pfarrer Georg Pesserer von Hütteldorf an den Official Thomas Raidel 1): „ich kann nit umbgehen anzuzeigen, das sich gar ain greulicher schwärmer, der wie ain Heydok gekleidet und den man Herr Niclas nennet, da zu Weidlingsau aufhelt, alda zu predigen und Sacramente zu raichen sich vnderstanden, der nit allain nur meine Pfarrkinder, die ich bisher in katholischer Religion erhalten zum thail verfürt und abwendig macht, sonder sich auch da zu Hütldorf in etliche Heuser einschlaipft, sich aller leichtfertigen Reden wider mich und alle katholische Briester gebraucht und hören lässt. Wie er dann Dominica Exaudi, das ist den letzten Tag Mai als Kirchweih zu Hütldorf gewest, vor meinem Pfarrhof und vielen Leuten offentlich ausgeschrien, die papistischen Pfaffen sein all Schelmen und Dieb, er wolte das sie alle erhangen warn und ander vill mer spötlichen verächtlichen reden, mir und allen ehrlichen Briestern zu verklainerung ausgossen. Weil ich in aber nit kendt und in für ain zerrütten aberwitzigen Menschen aus Kleidung, gepärten und worten angesehen hab ich mich seiner leichtfertigen reden gar nit angenumben noch in mit dem wenigisten angeredt, mich vill mehr sambt anderen erlichen leuten, die da gewest, als wir gehört, das er Pfarrer zu Weidlingsau sein solle, verwundert, das die leut so blindt sein künen und ainen solchen menschen glauben geben und für einen Briester erkennen und annemben sollen. Ist also mit villen Holzhackern die sich zu Ime versamblet auf weidlingsaw mit ungestüemben fluechen und schelten hinwekgangen. Den 26. Tag Junii aber ungefehrlich um 5 Uhr Nachmittag ist er in Wien da er sich dann auch in der Stat und ausserhalb an villen ortten vnderschlaipft und aufhalten thuet und ohne zweifel heimlich sectischer weis Sacramenta administrirt, in der gassen bey S. Michael vnversehens mir bekumben vnd sobalt er mich ersehen gestrackhs mit ainem grimmen auf mich zuegangen, mich mit gewalt mit den Elbogen in die

1) Bericht vom 8. Juli 1579. Consistorial-Acten.

Seiten gestossen und mit ainem grossen hölzen Tschäkin, mit dem er am gehen umb sich gefuchtelt, schlahen wollen, und als ich Ime darein gefallen und von mir gestossen sein alsbaldt ir vier darunder zwen Landsknecht, welche Imerzue mit ime herumbziehen mit wehrhafter handt da gewest, auf mich, der ich gar kain wöhr bei mir gehabt, von Leder gezogen, denen ich kaumb in eil in St. Michaels Freithof entwichen, si aber ganz lesterliche wort ausgeben und böser droungen, wie sie mir, wen ich Inen ainmal an ainem andern ort bekumb, übel aufwarten und mich auf die Haudt legen wöllen vernemen lassen" 1).

Dieser Herr Niclas wurde von David von Teufenbach durch Bartholomäus Heintzner aus Liegnitz in Schlesien ersezt. Heintzner schrieb einen Catechismus: „Kurtze einfeltige vnd doch grundliche lehre der Fragstuck des heiligen Catechismi". 1581. 8.

Als Theologe zeigt sich unser Pfarrer von winziger Qualität und von sehr bescheidenem Wissen. S. 56 lehrt er zwei Sakramente und S. 79 drei. Dagegen ist er ein fester Lutheraner. Die Formel fides sola weiss er meisterhaft zu handhaben. Auf der Kanzel muss der Mann eine hinreissende Beredsamkeit entwickelt haben, denn „Leute von Klosterneuburg, Kirling, Weidling, Neustift, Petzleinsdorf, Sifering und deren Orten mehr daselbs herum gehen zu durch einen Steig durch den Wald), es kommen oft mit Geigen,

1) Consistorial-Acten.

2) Wie es da manchmal zuging, belegt das sogenannte schwarze Kreuz, eine grosse steinerne mit dem Bilde des gekreuzigten Heilandes gezierte Säule auf dem oberen Weg von Weidling nach Klosterneuburg. Auf der Rückseite der Säule standen folgende Worte:

Ach Christenmensch hör an was ich dier wil sagen,

So sich alhier vor Zeiten hat zugetragen:

In diese Biltnus wart gotslesterlich geschlagen

Durch Trunkene Bösewicht, daraus geflossen sodann rosenfarbenes Blut,
Wie solches wahre Aussag bezeugen thut.

Auf das Hernach der Orten in Lüften

Von Taifel einer zerrissen in Stücken
Solches ist geschehen umb das 1562 Jahr,
Als die Lutherische Kezerey gemain war.
Austria, 1848, S. 44.

Pfeifen, Trummelschlagen sonderlich ungestimben geschrei drei, vier, fünf Hochzeiten auf einen Tag". Freilich wusste Heintzner auch darnach zu handeln. Er wohnte auf dem Zechkeller" des Freiherrn und bot somit bei Hochzeiten und Kindstaufen stets ein entsprechendes Local und guten Wein.

Teufenbach gab seinem Prädicanten jährlich 30 Thaler und die Gemeinde jährlich 15 Gulden. Heintzner erschien auch 1580 vor den Visitatoren zu Rodaun und gab an: „1535 zu Liegnitz geboren, habe er zu Wittenberg studirt, Melanthons Erklärung des Römerbriefes gehört und den Grad eines Magisters genommen, sei 1560 zu Liegnitz ordinirt worden und habe dann durch 16 Jahre in einem Dorfe Namens Dentscha geprediget und sei 1579 nach Weidlingau berufen worden. In dem Streite über die Erbsünde betheiligte er sich nicht, benützte die Oesterr. Agenda und wenn Leute aus der Gemeinde zum Abendmahl gingen, predigte er zweimal.

Am 5. Februar 1582 befahl der Klosterrath dem Pfarrer vom Hütteldorf und dem Hofrichter zu Mauerbach Heinrich Schisser, sich zu erkundigen, wie es mit dem Pfarrgute in Weidlingau stehe, es solle ganz und gar in fremde Hände gekommen sein. Die Beiden mussten aber am 15. Februar gemahnt werden, den Auftrag des Klosterrathes zu vollziehen 1).

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Nun wandten sich katholische Parochianen, an der Spitze der Teufenbach'sche Richter Bartlmä Baumgartner, mit der Bitte um Wiederherstellung der Kirche und des Pfarrhofes an die Regierung. Teufenbach bestrafte sie mit harten gefenknus". Dieses Gesuch bewirkte doch, dass der Official und der Klosterrath aufmerksam wurden und Erzherzog Mathias dem Gutsherrn zu Hadersdorf befahl, sich rein an die Concession zu halten und dem Prädikanten die Seelsorge gen Jemanden andern allein was dein Person und deine. Angehörigen ist“, zu untersagen 2). Bischof Kaspar von Wien und der passau'sche Official wurden beauftragt „achtung und fleissiges Aufmerken auf des Prädikanten Gehorsamb oder Ungehorsamb" zu haben 3). Der Prädicant folgte gerade vom

1) Consistorial-Acten.

2) Wien 9. Juli 1586.

3) Wien 12. Juli 1586. Consistorial-Acten.

Juli bis September. Am 21. und 28. September liess er die alte verfallene Kirche aufsperren (bisher hatte er in der Schlosskapelle zu Hadersdorf sein Exercitium geübt), liess läuten und „administrirte nicht allein den Teufenbach'schen Unterthanen, sondern auch Wienern, Klosterneuburgern und andern Ausländischen die vermeinte Sacramente" 1). Nun sah Klesel näher zu und fand, dass der Prädicant an dem Pfarrer von Hütteldorf eine kräftige Stütze habe. Georg Pesserer fand sich im Leben vnd Lehr znichtig". Er war eben, wie wir gesehen, beweibt und der neuen Lehre zugethan. Klesel machte ihm den Process und entsetzte ihn der Pfarrei und des Beneficiums auf der Mauer (10. Oct. 1589) 2). „Das Exercitium in Hadersdorf wurde ganz und gar aufgehebt, der Wortsknecht abgeschafft und die Seelsorg dem Kloster Mauerbach übergeben".

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Die Karthäuser in Mauerbach waren in geringer Anzahl und konnten mit Mühe die der Karthause incorporirten Pfarreien mit Priestern versehen. Desshalben nahm ihnen Klesel die Verwaltung der Pfarrei Hütteldorf ab und übergab sie dem Jakob Gremblinger, „einem sehr ehrbaren, keuschen, exemplarischen und eifrigen Priester" 3). Am 10. Februar 1598 bat Klesel den Landesherrn die Pfarrei Weidlingau wiederherzustellen und auf selbe den Pfarrer Gremblinger zu präsentiren. Es geschah. Nun erhob aber der Besitzer von Hadersdorf Sigmund von Hohenberg zu Krakh Protest und nahm das Patronat als auf dem Edelsitze ruhend in Anspruch. Sein Ableben erlaubte der Regierung in die Installation zu

1) Bericht des Pfarrers zu St. Veit Christian Stanar vom 30. Sept. 1586. A. a. O.

2) A. a O.

3) Dieser Mann galt als der tüchtigste Pfarrer des Wiener Bisthumes. Wie es aber mit diesem tüchtigsten Manne beschaffen war, lehrt Folgendes: Am 18. November 1605 wurde er vor das Consistorium citirt und gefragt, wie viel Kinder er im Concubinate habe und wie viel noch am Leben. Gremblinger entgegnete: er habe seine Kinder einem Bürgersmanne vor der Stadt übergeben, und er sei von der Concubine abgekommen und habe dafür seine Strafe ausgestanden. Nun wurde ihm nachgewiesen, dass dieses Concubinat de novo fürgekommen und er seine alte pellicem wieder bei sich habe. Mit einem Verweise beladen wurde er entlassen. Consistorial-Protokolle.

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