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Religion führenden hailsamen Intention und desswegen ausgelassenen Generalien immediate zuwider lauft, als würdet er Herr Official und Consistorium dissfalls auf den Grund zu kommenden und dergleichen schädlichen Inconvenienzen bei denen Pfarrern von selbst abzustellen wissen. Nachdem aber zu Fovirung solcher unkatholischen Unterthanen nicht wenig Anlass gibt, dass die jährliche Abforderung und Einreichung der Beichtzettel sammt der Pfarrer Relationen, wo sich etwa unkatholische Leute auf dem Land befinden, von etlichen Jahren hero unterlassen worden".

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Official Graf von Thurn entgegnete, der erste Beschwerdepunkt sei ihm unbekannt, doch werde er hierüber fleissig inquiriren, die relationes paschales seien regelmässig eingelaufen, er übersende sie von 1674 bis 1677, die Dechane beschweren sich, dass sie viel „verlag und Excess" ansehen müssten, weil die Reformations-Commissäre „nit ainige Remedierung beschehen". Im Uebrigen ist aus den Relationen zu ersehen, dass hin und wider an unterschiedlichen Orten sehr viel lutherische Personen so man sonst im Lande zu toleriren nicht pflegt vorhanden sein. Zweitens zeigt die Verzeichnuss wie man in etlichen Orten an Sonn- und Feyertägen vor und unter dem Gottesdienste leitgeben, spielen und trinken lasse, wodurch die hl. Messe, Predig und andere Andacht nicht ohne Aergernuss, verabsaumet werde. Es ist auch zu ersehen, wie manche Person so etwa dem Gottesdienst gerne abwarten möchte, aber in den gebotenen Feyertagen Roboten, Jagen, Fischen und andere Arbeit nolentes verrichten müssten. Ferner weisen die relationes die Personen aus so an verbotenen Tägen Fleisch gegessen und scandalose contra mandatum matris ecclessiæ ohne Licenz gespeiset haben. Dergleichen Excessus haben wir zwar jährlich eingereichet, ob aber selbige denen Herren Reformations-Commissarien zugestellet worden, ist uns unwissend. In meiner Abwesenheit zu Rom aber hat der Herr Weihbischof zu Tuln die oesterlichen Bericht für 1675 ad Cancellariam nostram überschickt, so wir aber jetzt zustellen. Zumalen die weltlichen Herrschaften ohne Assistenz zu pariren sich verweigern und hiedurch unser gutes Vorhaben gesperrt und

verhindert ja wohl gar das Uebel sich nunmehr und mit höchstem Seelenschaden häufen möchte also thun wir Euer Gunst und Gnaden dienstlich und gehorsamblich bitten, Sie geruhen durch ein öffentliches gedrucktes Edict solche grosse und sehr scandalose Excessen gemessen zu inhibiren und allen Landtsherrschaften so wohl ecclesiastici tam exempti quam non exempti als saecularis status die Festhaltung über des ausgehenden Edicts damit selbiges in allen punctis wirklich vollzogen werde ernstlich aufzulegen wie auch uns soviel Exemplarien von mehr gedrucktem Edict als wir für unsere Diöcese vonnöthen haben zuertheilen" 1).

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Am 17. Januar 1678 befahl nun die Regierung dem Bischofe Wilderich von Wien und dem Passau'schen Officiale auf diese Gebrechen ein besonderes Auge zu haben, damit nicht etwa durch unverantwortliches Zusehen der Lutheranismus allgemach wiederum im Lande einschleiche, auch sonsten nicht also ungescheucht wider die Gebote Gottes und der katholischen Kirchen gesündiget werde“.

Die Reformations-Commissäre erhielten den ziemlich barschen Auftrag, auch für diese Gebrechen die Augen offen zu haben.

Ein neues, frisches Durchsuchen begann. Die Commissäre berichteten im Dechanate Burgschleinitz geschieht in der Pfarrei Garsch unter dem hl. Amte und Predig das Essen und Trinken in Wirthshäusern, das Fahren, Kaufen und Verkaufen gleich vor der Kirchthüre, dass die Pfarrleute sonderlich die Bürgerschaft sich mehr bei dergleichen Temporalien als den geistlichen Exercitien finden lassen.

Im Dechanate Krems wird in der Pfarrei Meisling vor und währendem Gottesdienste nicht ohne dessen Versaumnuss verleutgebt; in Lichtenau und Reinprechts laufen die Pfarrleute

1) Consistorial-Acten. Ueber den Mangel an Kinderlehre, Arbeiten, Roboten, Frohnen an Sonn- und Feyertagen, Spielen und Zechen während des Gottesdienstes wurde auch anderswo geklagt, wie z. B. das Schreiben des Kurfürsten Anselm Franz an den bekannten Kapuziner Martin von Kochem vom 4. Merz 1683 zeigt. Schunk, Beyträge zur Mainzer Geschichte mit Urkunden. Mainz 1790, 8. III. S. 295-299.

vor dem Gottesdienste auf den Markt nach Langenlois, in Stein arbeiten die Pfarrleute an Sonn- und Feiertage.

Im Dechanate Egenburg saufen die Leute in Teras ganze Nächte durch, fluchen und lästern dabei ganz erschrecklich, besonders die Unterthanen des Herrn Gileis zu Klattau; im Dechanate Stockerau wird in der Pfarrei Gaubitsch beim Dorfrichter und Weinschenker Mathias Krend ohne Scheu in der heiligsten Zeit ganze Nächte hindurch mit Juchezen, Trommeln und allerlei Geschrei sowohl hausgesessener als anderer Wein geschenkt; das Mühlfahren wird durchgehends an Sonn- und Feiertagen vor dem Gottesdienste angestellt; in Stockerau selbst hält man an den Feiertagen mit Versaumung des Gottesdienstes feil, abgesehen von den Wochenmärkten an Feiertagen. In dem Dechanate Traismauer ist es landkundig, dass in der Pfarrei Brand die Unterthanen die ganze Wochen roboten, am Sontag aber heimfahren und botenweis gehen müssen. Verkündet der Pfarrer in Freindorf einen Feiertag, er sei so heilig als er wolle, so wird den Leuten zum Jagen angesagt, und müssen in aller Frühe fort, dass sie also selten eine hl. Messe hören. können. Dieses geschieht übrigens auch an Sonntagen. In Altlengbach wird den ganzen Sommer und Herbst hindurch die Jugend zum Viehüten angestrengt und kommen in solcher Zeit nie in die Kirchen. Das Feilhaben, Mühlfahren, Weinausziehen, Mahlen während des Gottesdienstes ist in Hollenburg und Freindorf ein allgemeines Wesen, in Michelhausen treiben Wirthe, Bäcker und Fleischhacker während des Gottesdienstes ihr Gewerbe.

In Mistelbach wird nach alter Gewohnheit während des Gottesdienstes feil gehalten, und in Wullersdorf müssen die Unterthanen an Sonn- und Feiertag roboten 1).

1) Consistorial-Acten.

Kapitel 7.

Das Reformationsrecht in seiner Ausübung von

1680-1700.

In dem salzburger Districte lebten die Protestanten ziemlich unangefochten. Die Regierung nahm auf den Erzbischof von Salzburg mehr Rücksicht als auf den Bischof von Passau und überliess die Ausübung des Reformationsrechtes mehr dem Consistorium und dem Erzpriester zu Waitz.

1681 berichtete Dechant Herkulan Wierer zu Edlitz an die Regierung: „Lutherisch sind in der Pfarrei Lichtenegg und Hollenthon die Richterin von Hollenthon, ist dem lutherischen Exercitium nachgereiset; in Lanzenkirchen die Herrschaft von Roggendorf sammt Etlichen in ihrer Haushaltung; in Hochneukirchen Michel Tobler, Unterthan des Grafen Palfy est incorrigibilis; in Feistritz ein Bedienter Martin Berchthold im Schlosse des Carl v. Pergen; in Priglitz Pangratz Käberler, der Herrschaft Sebenstein Unterthan, am 14. Januar 1681 abgestraft will dennoch nicht katholisch werden und beichten" 1).

In der Wiener Diöcese rumorten die Mönche. Die Dominikaner warfen dem Bischofe vor, er sei ein fauler Hirt und thue nichts, um die uralte Procession nach Mariazell wieder zu beleben. Die wälschen Mönche bei den Augustinern gingen noch weiter und verschlossen ihm geradezu die Pforten. Als aber die Wälschen auch gegen die deutschen Mönche grob wurden, baten diese die Regierung um Schutz und schlugen vor, die Regierung möge keine ausländischen Commissäre weiters zulassen, ihnen gestatten, ihre Vorstände auf den Provincial-Kapiteln selbst wählen und diese Kapitel nur in der Provinz abhalten zu dürfen. Eine kaiserliche Entschliessung vom 25. Mai 1682 gewährte die Gesuche 2).

1) Klosterraths-Acten.

2) A. a. O. Diese kaiserliche Entschliessung war übrigens nur eine Consequenz des bisherigen Usus. Im August 1663 sollte ein Italiener Anterus Maria da santa Bonaventura kommen. Der Klosterrath verordnete aber am

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Am 2. Merz 1682 mahnte Bischof Sebastian Pötting von Passau sein Consistorium zu Maria am Gestade „weniger schläfrig zu sein, offenkundige Missbräuche abzustellen und der Nachlässigkeit im Seelenheile entgegen zu treten". Welchermassen viel ungehorsame Communicanten Unserer Unterenser'schen Diöces, sagt das Rügeschreiben, das christliche Kirchengebot der österlichen Communion nur darum freventlich hintansetzen und übertreten, dieweilen ihnen die in dem Pastorali hierauf gehörige Strafen der prohibition ab ingressu ecclesiæ und Beraubung der christlichen Sepultur von ihren vorgesetzten Pfarrern und Seelsorgern zu österlichen Zeiten zwar angedrohet, niemalen aber zu Werk gebracht und effective vorgenommen werden, und wie auch manche Personen in so grosser Unwissenheit der katholischen Lehr und Glaubensartikeln zusammen heiraten, dass sie sogar auch das hl. Vater Unser und Ave Maria nicht beten, ja kaum das Kreuzzeichen formiren können". Der kluge Bischof mahnte zur fleissigen Ertheilung des Unterrichtes, wollte von einer Kirchenstrafe nichts wissen, zumalen sie ohnedies des Kirchganges nicht übrig gewohnet und ihnen hiedurch nur zu mehrerem Ungehorsam und Verhärtung der Gewissen, auch zu noch grösserer Ignoranz der nothwendigen christlichen Glaubensartikel Anlass geben würde“ 1).

Dem Consistorium war es unbehaglich. Dieses Unbehagen steigerte sich durch die Berichte der Pfarrer, dass 12. Juni 1663, wenn dieser Visitator keine kais. Licenz vorweisen könne sei er auszuweisen. Das Gleiche gelte dem von dem General und Kapitel der Camalduenser abgeschickten, für das Kloster auf dem St Josephsberg bestimmten Visitator. 1676 wurde den Augustinern ein ausländischer Visitator zugestanden. Es kamen aber zwei Joannes Bartholomæus a s. Claudio und Bonaventura a s. Thoma de villa nova. Die Visitation wurde ihnen zugestanden,,,doch ohne Consequenz und den vorigen Resolutionen, dass dergleichen Visitationen Von keinen ausländischen Personen sonsten verrichtet werden sollen ganz unpräjudicirlich und nur quoad vitam et mores" (25. Juli 1676). Nach geschehener Visitation wollten diese Beiden eine Stabilität der wälschen Visitatoren einführen und Bonaventura wollte gleich als Commissarius generalis in Wien bleiben. Der Klosterrath trat aber am 7. September 1676 diesem Project energisch entgegen und liess den Bonaventura aus der Stadt schaffen. Klosterraths-Acten.

1) Consistorial-Acten.

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