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Am 1. Dezember übergab Trautmannsdorf in Beisein der beiden andern kaiserlichen Gesandten die endgiltigen Vergleichsvorschläge (Media Caesareanorum ultima) den Protestanten als die letzte abschliessende Erklärung. Hier heisst es nun: in Betreff seiner Erbstaaten lasse der Kaiser sich von Niemand Mass und Richtschnur geben, sondern behaupte das Reformationsrecht, wie Churfürsten und Reichsstände sich dessen bedienen, doch bewillige er Personen der höheren politischen Stände einen bis 1656 verlängerten Aufenthalt und die zeitweilige Rückkehr zur Visitation ihrer Güter auf jedesmaliges Anmelden.

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Am 7. Februar 1647 begannen die Conferenzen zwischen den kaiserlichen Gesandten, Salvius und dem engern Ausschusse der Protestanten. Es ging hitzig her. Der altenburgische Gesandte Thumbshirn plädirte unter Anderem auch für die innerösterreichischen Länder, „die ja gar nichts gesündiget und Ihre Majestät und Ihre Excellenz (Trautmannsdorf) für unschuldig erkannt haben". Trautmannsdorf entgegnete: wäre doch kein einziger Evangelischer mehr drinnen". Thumbshirn: „So wären doch noch viele Exulanten vorhanden. Was denn die armen Leute anfangen sollen"? Trautmannsdorf: „Die Evangelischen mögen sie bei sich aufnehmen". Salvius: „Es wäre jederzeit des seligen Königs Intention gewesen, dass nebst anderen Evangelischen auch die Erbunterthanen restituirt würden". Trautmannsdorf: „er könne nicht weiter gehen. So wahr Gott lebe, Seine Majestät wollten eher Scepter und Leben lassen; sie gedächten die Evangelischen nicht zu verfolgen, könnten sich aber auch die Hände nicht binden lassen".

Trautmannsdorf war zu keiner Concession zu bewegen. Die Protestanten und Schweden hatten bisher die Gestattung des augsburgischen Bekenntnisses und die Rückkehr der Verbannten in die Erbländer nur bevorwortet, in dem Ultimatum vom 27. Februar aber figurirten diese beiden Punkte als Bedingung. Als dieses Ultimatum abgelesen wurde, gerieth Trautmannsdorf in ein solches Feuer, dass er zu dreimalen aufstand und davon ging, auch sich mehrere Male mit den höchsten Betheuerungen vernehmen liess, ehender

tausendmal zu sterben und sich martyrisiren zu lassen, als in die postulata Evangelicorum zu willigen. „Wenn es ja nicht anders sein will, so müssten wir der Kugel den Lauf lassen und den Ausgang Gott dem Allmächtigen befehlen" berichtete Trautmannsdorf an den Kaiser.

Oxenstjerna vertraute am 6. April dem kaiserlichen Gesandten sub secreto: wann man kaiserlicherseits wegen Osnabrück nachgeben würde, so würde Schweden auf der Autonomie in den Erblanden nicht ferner bestehen. Auch der Churfürst Friedrich Wilhelm nahm die Sache nicht so stricte. Er beauftragte seinen Gesandten Fromhold in Münster nach Osnabrück zu reisen und den Schweden und Protestanten daselbst zu erklären, sein Herr finde es unbillig, dass dem Kaiser die Religionsfreiheit in seinen Erbländern durch einen pactum publicum abgenöthigt werde. Man möge diesen Punkt im Friedensinstrumente weglassen, denn seine Meinung wäre nicht, dass man seinerwegen den Krieg länger fortsetze. Fromhold eröffnete nun im Juni 1647 dem Grafen Trautmannsdorf: „Wann die katholischen Stände die compositio gravaminum nicht raticificirten, der Kaiser aber sie confirmirte und in seinen Erbländern das Privatexercitium religionis gestattete, wären die protestantischen Stände erbietig, sich mit dem Kaiser zu vereinigen und die Schweden zum Friedensschlusse ganz gewiess zu disponiren". Trautmannsdorf antwortete, auf diesen Vorschlag nicht eingehen zu können und wies dem Fromhold den hinsichtlich der Autotonomie vom Kaiser erhaltenen Auftrag.

Am 15. Merz übergab Trautmannsdorf den Schweden das umgearbeitete Ultimatum; in Bezug auf die Erblande wurde das Reformationsrecht des Kaisers ausdrücklich festgehalten und nur eine Erleichterung der Auswanderung und des Güterverkaufes zugestanden. Zwei Tage nach der Zustellung berief er sämmtliche lutherischen Gesandten zu sich, warf ihnen in harten, bitteren Worten ihr Wägen mit unrechtem Gewichte und ihren Mangel an Friedensliebe vor und meinte: „dazu bestehe weder Fug noch Recht, denn wenn Alles bisher Verhandelte und vom Kaiser und den katholischen Ständen Zugestandene mit unpartei'schem Auge

angesehen und geprüft wird, so müsse man erkennen, dass die Churfürsten und Stände augsb. Confession in politicis et ecclesiasticis Alles erlangt haben, was zur Sicherstellung ihres Bekenntnisses in was immer für einer Hinsicht erforderlich ist, weswegen der ganze noch bestehende Streit allein dasjenige angehe, was des Kaisers ist, oder was ihre katholische Mitstände von Gottes- und rechtswegen besitzen. Seit der Reformation und dem Religionsfrieden hätten K. M. und die kath. Stände die Entziehung der geistlichen Güter und die Vertreibung kath. Unterthanen sammt dem Zwang zum Verkauf ihrer Güter, wenn sie den Uebertritt zur evangelischen Religion verweigerten, geschehen lassen müssen. Wie soll es denn also der Billigkeit entsprechen, dass man gegenwärtig die katholischen Stände zwingen will, ihre evangelischen Unterthanen zu behalten und ihnen die öffentliche oder Privatübung ihrer Religion zu verstatten? Billig sei es doch nur, dass die protestantischen Stände dem Kaiser und ihren Mitständen, deren Rechte und Besitzungen nicht von ihnen, sondern von Gott und dem römischen Reiche herstammen, nicht eine Toleranz zumuthen, die sie selbst nie ausgeübt haben noch künftighin auszuüben gewillt seien".

Trotz dieser scharfen, durch und durch wahren Rede überreichten sie auf diese Erklärung Monita und übergaben sie den Schweden. Hier forderten sie noch mehr. Sie verlangten geradezu, dass der Kaiser in sämmtlichen Kreisen Böhmens, Mährens und den österreichischen Provinzen die Errichtung einer Anzahl von lutherischen Kirchen sammt öffentlicher Religionsübung und die Rückkehr der Exulanten verstatte. Selbst Oxenstjerna fand dieses Begehren so unbillig, dass er Dieses den Protestanten geradezu in das Gesicht sagte 1).

Am 10. Mai erklärten die kaiserlichen Gesandten die Verhandlungen mit den Schweden für so lange abgebrochen, als sie auf der Religionsfreiheit für die Erbländer beständen. Jetzt drang die Friedenspartei rasch durch. Die Sache der Erbländer wurde auf eine in Münster anzustellende

1) Koch, a. a. O. S. 247, 258, 259, 269, 347, 349 ff., 355.

Hauptvergleichshandlung verlegt 1). Am 16. Juni verhandelten der kais. Gesandte Volmar und der kais. Sekretär Schröder mit dem schwedischen Gesandten Salvius über die Autonomie in den Erbländern. Salvius verlangte für alle Anhänger des augsburgischen Bekenntnisses den Privatgottesdienst und für die zu ernennenden lutherischen Reichshofräthe die Erlaub-niss, eine Kirche bauen zu dürfen. Volmar's Zurückweisung beider Forderungen entlockte dem Salvius die Frage, ob denn der Kaiser ihrerwegen den Krieg fortsetzen wolle, worauf Volmar fragte, ob denn die Schweden dieser beide Punkte wegen den Kaiser bekriegen wollen? Ja, rief Salvius mit der Faust auf den Tisch schlagend aus, denn wir wollen eher alles daransetzen als die Unterdrückung unsers Glaubens zulassen 2).

Oxenstjerna setzte die Conferenz mit den kais. Gesandten fort. Wegen den Protestanten in den Erbländern brachte er im Namen derselben „ganz flehentlich an, der Kaiser möge sich eines mehreren entschliessen als in dem kaiserl. Aufsatze begriffen sei. Man solle doch bedenken, was die evangelischen Stände zu dem Kaiser für eine Affection haben könnten, wenn sie wahrnehmen, dass den evangelischen Assessoren (des Reichshofrathes), dann den fürstlichen und churfürstlichen Gesandten am kais. Hofe kein Privatexercitium ihrer Religion verstattet sei, auch dessen in ihren Todesnöthen beraubt seien und nebenbei sehen müssten, dass selbes auch ihren Glaubensgenossen in den kais. Erbländern nicht gestattet werde. Der Kaiser möge glauben, dass wenn er in diesem Punkte etwas nachgeben wollte, die protestantischen Stände ihm mit Leib und Gut beistehen und ihm in diesem leidigen Unwesen gar bald zur Ruhe verhelfen würden; widrigens müssten sie glauben, weil man in den kais. Erbländern gar so strenge verfahre, so werde man, wenn man es dort zum kath. Religionsstand gebracht, gegen die Evangelischen im Reiche neuerdings alle Macht anwenden und sie von ihrer Religion dringen. Der Evangelischen Meinung sei nicht,

1) Koch, a. a. O. S. 362.

9) Koch, a. a. O. S. 368.

dass solche Bewilligung kais. Majestät per pactum publicum abgedrungen und in das instrumentum pacis eingerückt werde, bitten allein, Sie wollten sich mit Zulassung eines höhern Privat-Exercitii erklären".

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Unter schwerem, unleidlichen Ach und Wehe kam endlich doch der Friedensschluss zu Stande. Da man, heisst es, in Betreff der freien Religionsübung in den kaiserl. Erbländern trotz aller angewandten Mühe nichts weiter erhalten konnte, so behalten die Königin von Schweden und die protestantischen Reichsstände sich vor diese Angelegenheit auf dem nächsten Reichstage zur Sprache, zu bringen und noch fernere Fürsprache bei dem Kaiser zu thun“ 1).

Das Reformationsrecht blieb dem Kaiser in seinen Erbländern ungeschmälert und er beschloss auch es durchzuführen.

Kapitel 3.

Die Ausübung des Reformationsrechtes im Jahre 1652.

Ferdinand III war nun fest entschlossen das Reformationsrecht durchzuführen und zwar als Ausfluss der landesherrlichen Macht.

Der ständische Adel musste tolerirt werden, mit dem nicht ständischen wurde schon bei Antritt der Regierung Ferdinand III stricter verfahren, jetzt aber mit Entziehung der Lehen vorgegangen. Als Beleg wollen wir den Vorgang mit der Familie Lassberg anführen. Am 23. Dezember 1637 hatte Ferdinand III Georg Erasmus von Lassberg mit der Veste Senftenegg und den dazu gehörigen Gütern belehnt. Als aber Georg Erasmus starb, wurde das Lehen als heimgefallen erklärt und zwar desshalben, weil die Söhne des Verstorbenen lutherisch wären. Auf diesen Entscheid hin convertirten von den Söhnen des Verstorbenen Ferdinand Christoph, Georg Friedrich und Rudolf; Christoph Ferdinand

1) Koch, a a. O. S. 372, 505.

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