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daran gelegen wäre, wer wollte nicht im Geiste betrübt werden und begehren aufgelöst und bei Christo zu sein? Doch Herr Dein Wille geschehe" 1).

1732 verliess Edelmann Oesterreich. In Oesterreich hatte sich Edelmann noch als gläubiger Protestant gezeigt, 1735 sprach er sich schon gegen das gesammte historische Christenthum rücksichtslos aus und forderte in kecker, derber Weise auf, mit Verwerfung des christlichen Koran's, der nicht weniger unzuverlässig und mit sich im Widerspruch wäre als der türkische Koran, sich wie Henoch und Noa allein an die Vernunft zu halten, da das Gewissen, nicht eines Einzigen sondern vieler Verständiger, von der Mutter einem Jeden eingepflanzt lehre, ehrlich zu leben, Niemanden zu beleidigen und Jedem das Seine zu lassen: wer diese Bibel verachte, verachte sich selbst. Das Gewissen allein sei der Himmel und die Hölle, es gebe weder Gott noch Teufel, die Geschichte von Christi Geburt, seiner Auferstehung u. A. sei eine Fabel; die Bibel mache keinen Unterschied zwischen Ehe und Hurerei; Priester und Obrigkeit müssten aus der Welt gejagt werden“.

Sonsten flüchtete sich der Protestantismus in die Armee. Hier war er sicher und konnte ungestört sich bekennen.

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Johann Basilius Küchelbecker erzählt 2): Was die Religion anlanget, so wird allhier (d. h. in der Armee) darauf nicht reflectiret, ob einer, er sey nun Officier oder Gemeiner, katholisch oder protestantisch, wenn er nur sonsten ein ehrlicher Kerl ist. Dahero findet man unter der Kayserlichen Armee nicht nur sehr viele Officiers und Gemeine von anderer als der römisch-katholischen Religion, sondern auch verschiedene Obristen und Generals, welche wegen ihrer Bravoure bereits sattsam bekannt sind. Unterdessen ist gleichwohl einem

1) Verschiedene Nachrichten von dem berüchtigten Edelmann aus dessen eigenhändigen Briefen (Strobel, Miscellaneen Literarischen Inhalts. II. S. 188). Vergl. Elster W. Erinnerung an Johann Christian Edelmann. Clausthal 1839. 8.

1730. 8.

*) Allerneueste Nachricht vom Römisch-Kayserl. Hofe. Hanover

protestantischen Obristen nicht erlaubet, einen evangelischen Prediger beim Regiment zu halten, ob solches gleich meistens der evangelischen Religion zugethan ist, dergleichen es verschiedene gibt; sondern es muss ein katholischer Pfaffe die Stelle eines Feldpredigers verwalten".

Der Reichs-Hofrath tagte in Wien. Nach Art. V, §. 54 des westphälischen Friedens und tit. 1. § 2 der Reichs-HofRaths-Ordnung mussten unter den Reichshofräthen stets 6 protestantische sein. Diese sechs protestantischen Räthe hatten in Religionssachen mit den katholischen gleiche Voten. 1730 sassen auf der Herren-Bank: Friedrich Carl Freiherr von Dankelmann, reformirt; Christoph Heinrich Graf von Stein, lutherisch; Joh. Friedrich Freiherr von Roth, lutherisch; Wolf Sigismund Freiherr von Jaxtheim, lutherisch. Auf der Ritterbank sassen Jos. Heinrich edler Herr v. Berger, lutherisch; Balthasar Wernher, lutherisch.

Kapitel 2.

Der Protestantismus im Lande unter der Enns vom Jahre 1730 bis zum Toleranzedikt.

Trotz aller Abneigung sah man sich doch veranlasst bei den entstehenden Fabriken lutherische Arbeiter nicht nur zu dulden sondern ihnen sogar eine Ausnahmsstellung zuzugestehen und den Kaplänen der lutherischen Gesandtschaften die Seelsorge über diese Arbeiter zu erlauben. So befanden sich 1733 in der kaiserlichen Fabrik zu Schwechat allein 37 lutherische Arbeiter. Neben diesen offenkundigen Lutheranern befanden sich in Schwechat noch geheime. Offenkundig war die Mühlfrau auf der grossen Schwechat in der Bauernmühle. Von dieser Frau Casper berichtete am 10. Juni 1733 der Pfarrer Remigius Leopold von Langendorf: „Diese Frau Casper hat (beim Einsammeln der Beichtzettel) meinen Vicarium nicht vorgelassen als er ihr sagen lassen dass er die Beichtzettul absamble, sondern sie gab zur Antwort: sie habe nicht Zeit ihm aufzuwarten, hat auch da es seithero 4 Wochen ist

keinen Zettul in den Pfarrhof geschickt, welches alle andere thun so etwa bei der Collectur nicht zu Handen gewesen. Auch ist diese Person bei dem Pfarrlichen Gottesdienst nicht zu sehen. Wann jährlich in benedictione domorum uns Alle in der ganzen Pfarr (sogar alle Lutheraner und Calvinisten) einlassen und mit aller Höflichkeit empfangen, lasset uns obgenannte Person nicht vor und saget: sie hat selbsten gerauchert, da doch ihr Haus wie andere, eben nur ein bürgerliches Haus ist“.

Der Pfarrherr berichtete weiter:

,,So ist meine grosse Klage, hab auch selbsten darwider geprediget und der P. Capuziner desgleichen auf das Schärfste, wie dass nämlich die Leute anstatt dass sie in die Pfarrkirche zu Amt und Predigt gehen sollen theils haufenweis auf dem Platz vor der Capuzinerkirchen stehen, allda Gelachter und Possen treiben, theils in den Wirthshäusern stecken, welchem aber leicht abzuhelfen wäre, wann 1. die Capuziner selbst, nicht just vor, oder zu anfang des pfarrlichen Gottesdienstes zu der Messe läuten thäten, so ihnen schon längst verboten worden, sie entschuldigen sich zwar mit unser Kirchenuhr, welches aber nicht viel heisset, denn sie können gleichwohl ihre Messen nach ihrer Klosterstund halten, wann sie gleich dazu das Volk berufen zum Präjudiz der öffentlichen Pfarrgottesdiensten und Schaden deren Seelen. 2. Wann ein scharfer Befehl an den Richter und Rath hieher ergienge, dass sie den Gerichtsdiener unter dem Gottesdienst in die Wirthshäuser und auf den Plaudermarkt schicken müsste, damit er die Müsigsteher in den Weingarten Christi bestellen thäte, welches auch Nachmittags zu verstehen, da alle Sonnund Feyertäge ein Vesper oder Rosenkranz oder Exhortation zur christlichen Lehr examen gehalten wird. Weilen auch der Feyertag bis auf Mitternacht dauert, solten die Wirthshäuser bei Zeiten geräumt werden, welche doch, wie ich höre, die ganze Nacht frequentirt werden, allwo es nicht leicht ohne Sünd und Laster ablaufet. 3. Kann ich es nach so vielen Ermahnungen nicht darzubringen, dass die öffentlichen Fleischbänke und Kaufmannsgewölber unter dem wirklichen Gottesdienst zugemacht würden.

Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation. V. 23

Die Fasttäge belangend ist hier eine grosse Beschwernuss, theils wegen den katholischen Gesellen oder Dienstboten, so bei lutherischen oder calvinischen Meistern in der Arbeit oder Diensten sein, welche sich beklagen, dass sie eine schwere Arbeit haben und also bei lauter Fastenspeisen nicht dauern können" 1).

Grosse Sorgen verursachten die lutherischen Salzburger. Diese nahmen eben ihre Zuflucht gerne nach dem Lande ober und unter der Enns.

Am 7. Mai 1615 schrieb schon Thomas Perger, Kanzler, Untermarschall und Pfleger zu Wartenfels an den Landrichter in Gastein: „Vorgestern bin ich zum Hallein gewesen, und hab alda gesehen, dass sich 218 Gasteiner Manns- und Weibspersonen auf's Wasser begeben, und nachher Oesterreich gefahren. Es ist gut, dass dieses Unkraut ausser Land kommt, der Allmächtige wirdet verhoffentlich mehr Glück und Segen verleihen" 3).

Fort und fort wanderten lutherische Salzburger als Salzarbeiter in das Land ob der Enns und als Holzarbeiter in das Land unter der Enns. Es waren durchweg feste, kernige, bibelgläubige Lutheraner. Besonders stark war aber die Einwanderung 1731 bei der bekannten grossen Salzburger Emigration. Die Emigranten bekehrten sich theils zur katholischen Kirche, blieben aber geheime Lutheraner, theils aber bekannten sie sich offen und ungescheut zur neuen Lehre.

Der Einfluss dieser Leute zeigte sich bald; am klarsten erhellt er aus einem Schreiben des Bischofes Dominikus Graf von Lamberg an den Official Ernst Grafen von Attems zu Maria am Gestade (2. September 1733).

Dieses merkwürdige Schreiben lautet:

Es will verlauten, als sollte die um das kaiserliche Salz-Cammergut umliegend und mit ketzerischen Gifte ange

1) Consistorial-Acten.

2) Koch-Sternfeld, Das Gasteiner-Thal. Salzburg 1810. 8. S. 69.

steckte Bauerschaft auch aus dem an unser allein seligmachenden katholischen Kirchen einen Eckel gefunden haben, um willen die vorgesetzte katholische Seelsorger, allzuoft von Verehr- und Anrufung deren Heiligen Gottes, Bruderschaften und Ablässe, wie auch dem hochheiligen Messopfer und anderen unumstösslichen katholischen Wahrheiten ab der Kanzel geredet: solches aber von denen weltlichen Obrigkeiten ihnen zur Schuld angerechnet und von darumen nicht rathsam zu sein erachtet werden, weilen sie Seelsorger im Gegenspiel von Christo, welcher doch der eigentliche Mittler und Erlöser des menschlichen Geschlechts, auch die erste Quell unsers Havl ist, wenig oder gar nichts gehandlet hätten. Wiezumahlen aber nit minder, wie und welcher gestalten die katholische Wahrheiten und Reglen dem Volk sowohl in's Künftig vorzutragen seyen, als, ob die aufgestellte seelsorger in vergangener Zeit hierinfals nicht geirret, oder einen indiscreten Eifer gebraucht haben, alleinig denen Bischöfen, welche von Gott als geistliche Oberhirten gesetzt auch nach allen Umständen und der sachen Bewandtsame mit göttlichen Beystand auf ihre Schuldigkeit und anständige Hirtens Beeiferung zum Besten ihrer anvertrauten Schäflein und Volks, auch erspriesslichen Aufnahm und Wachsthum des wahren Glaubens kräftigen Vorschub zu geben, ohne Unterlass bedacht sein, zugleich auf Bedärfungsfahl die landesfürstliche hoche Obrigkeit um manutenenz und heilsame Handhabung anzurufen und zu erbitten wissen zustehet, und gebühret; keineswegs aber deren Layen und deroselben Obrigkeiten Thuen und Lassen ist, in dergleichen Sachen sich vor Richter aufzuwerfen, und ob die Geistliche besser gethan, da selbe in predigrn von dieser oder jener Glaubenslehr erwehnung gemacht oder davon abstrahirt hätten, zu urtheilen so minder zukommet, als weniger im Gegenspiel denen Geistlichen zugelassen wurde, weltlicher Obrigkeiten Thuen und Lassen, oder Verordnungen einer ungebührlichen Crisi zu unterwerfen.

Als haben Wir von Ordinariats wegen vor eine Nothdurft erkennet auf den Fall, da etwan ein- oder anderer weltlicher, in das punctum religionis über die ihme gesezte

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