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und neben öfter Unterlassung der Predigen auch gar keine Kinderlehre halten". „Weil Solches fürnemlich bei gegenwärtiger Reformation sehr schädlich und keineswegs zu gedulden ist, um willen zwar durch Gottes Gnad viel tausend Seelen zu dem katholischen allein seligmachenden Glauben gebracht worden, aber dannoch zu besorgen, es möchten ihrer viel, sonderlich die einfältigen Leute in Glaubenssachen und Allem dem, was sonst ein recht katholischer Christ zu Erlangung der ewigen Seligkeit zu glauben schuldig und verbunden ist, noch nicht zur Genüge unterrichtet sein," verordnete Official Geiger am 5. Merz 1653, dass die Pfarrer „darob sein, damit sie auf ihre Predigen mit Fleiss studiren und in denselbigen bei dieser Zeit, sonderlich auf die Glaubenssachen gedacht sein, solche genugsam auslegen, Ihren Pfarrkindern das Vater Unser, den englischen Gruss neben dem christlichen Glauben, hl. zehen Geboten Gottes und fünf Geboten der christlichen Kirchen katholisch beten lernen" 1).

Ueber das Viertel Unter dem Wienerwalde berichteten die Commissäre: „Im V. U. W. W. sind die Schwarzenbächischen Unterthanen, so Herr Hanns Freiherr Wurmbrand pfandweis inne hat, die allerhalsstarrigsten; es sind ihrer bei 400. Herr Wurmbrand leistet uns keine Assistenz, weil er befürchtet, von ihnen ums Leben gebracht zu werden, da sie ohnehin schon einmal in das Schloss geschossen und ihn ausjagten. Auch die zu Hohenwolkersdorf sind noch sehr ungehorsam, jedoch ist Hoffnung bis Ostern die Reformation alldort zu Ende zu bringen" ).

In Hainburg fanden die Commissäre noch etliche Lutherische". Bruck an der Leitha war ganz katholisch, in Göttlesbrunn wollten 12 Einwohner von der Beicht nichts wissen, 7 erklärten sich als lutherisch; in Trautmannsdorf lebten 86 Lutheraner, die reichlich mit Büchern versehen waren; Himberg war katholisch, die Bürger,,scheuten sich schon vor dem Titel eines lutherischen Buches"; in Manswerth waren 3 Lutheraner, und diese zeigten den Commissären

1) A. a. O.

2) Burger, a. a. 0.

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mit einer Art von Ostentation ihre Bücher; Weigelsdorf war stark häretisch"; in Fischamend waren die Lutheraner nicht zu zählen"; Pottendorf war von der Häresie befreit", ebenso Reisenberg und Wiener herberg, ,,dagegen trotzten" 4 in Schwechat. In Petronel lebte „ein lutherischer Falkenjäger", Schwadorf dagegen war "gottlob jetzt katholisch". In Ebersdorf lebte ein Lutheraner, der übrigens keine Bücher besass; Unterwaltersdorf, Ebreichsdorf waren ohne Lutheraner, dagegen in DeutschBrodersdorf unter dem Schutze des Herrn von Zinzendorf Viele lebten. Wilfersdorf, Rohrau waren katholisch, in Prellenkirchen wollten drei Personen nicht beichten, vier waren lutherisch, jedoch hatte Pfarrer Johann Barilitsch ihre Bücher verbrannt. In Ebenfurt war ein lutherisches Weib, welches die Commissäre beschimpfte; Höflein bei Bruck war katholisch; in Ellendt war der Mautschreiber mit seiner Frau lutherisch, in Hundsheim waren viere, in Wolfsthal Viele lutherisch, an der Spitze stand der Burgvogt. Pischelsdorf war katholisch.

In Arbesbach, Hundsheim, Deutsch-Altenburg, Prellenkirchen, Wolfsthal, Wienerherberg weigerten sich Mehrere, zu convertiren. In Gumpoldskirchen musste 1653 der Pfarrer Georg Primetz die halsstärrigen Bürger öffentlich auf der Kanzel verlesen und sie auffordern zur Beichte zu gehen. In Kirchberg am Wechsel wollten die Lutherischen Aufschluss ,,über dubia im Glauben, nemlich wegen der zweierlei Gestalt und der Ergernuss und bösen Lebens der Clerisei und Concubinats".

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Die Ueberschreitungen der Stola traten in diesem Viertel besonders grell hervor. Namentlich waren es die Religiosen, die schinden, schaben, tyrannisiren die Pfarrleute und schätzen sie in der Stola unchristlich, also dass Mancher, dem der Tod und Hunger bei den Augen herausschaut pariren muss, nimm er's wo er wolle".

Am 24. Juni 1653 erliess Official Geiger einen Befehl an den Dechant Roman Mayr zu St. Margareten am Moos, die Ueberschreitungen der Stola strenge zu ahnden. ,,Weil fürkommt, fährt der Official fort, dass die Kinderlehre an

unterschiedlichen Orten entweder gar nicht oder aber nicht zur rechten Zeit gehalten, auch bei den Predigen gar die Evangelia zu des gemeinen Mannes nicht geringem Aergernuss zu lesen unterlassen oder mitten in der Predig gelesen werden, befehlen wir, erstlich dass in den Städten, Märkten und Dörfern allwo die Leute beisammen bleiben und wohnhaft sein, das Catechetiziren Nachmittag zu gelegener gewiser Stunde angestellt und gehalten werde. Wo aber die Unterthanen meistens vom Gau in die Pfarre kommen und nach gehaltenem Gottesdienste sich wiederum hinweg zubegeben pflegen an denselbigen Orten solches Vormittag nach der Predig beschehe und die vorhergehende Predig also angestellt und abgetheilt werde, damit Ihnen etwas von der Zeit zu Catechizieren überbleibe. Uebersenden auch zu Beförderung dieses gottseligen Werkes 50 deutsche Catechismen, welche Sie durch ihre Dekanats-Priesterschaft der Jugend aus zu theilen werden wissen. Anderten, dass sie bei den Predigen nicht allein jedesmals das Evangelium altem Gebrauche nach vor der Predig, sondern auch nach vollendeter Predig das gemeine Gebet und die offene Schuld mit gebührender Andacht lesen. Dritten, dass sie sowohl auf die Predigen als auch Catechiziren mit schuldigen Fleiss studieren und Beides cum spiritu charitatis ohne Scalirung der Gestalt verrichten, damit sie bei ihren Zuhörern ein Lieb gewinnen und das Volk desto williger zu dem Gottesdienst und Anhörung ihrer Predigen angereizt werde". Dieses war nun sehr gut gemeint und hätte in seiner Durchführung sicher unnennbaren Nutzen geschaffen. Der Klerus war aber zu roh, zu ungeschlacht, zu sehr aus aller Herren Gegenden zusammengewürfelt, um es fassen und vollziehen zu können. Am 4. November 1654 erliess der Official einen erneuten strengen Befehl in dieser Beziehung. Es war rein in den Wind gesprochen 1).

Inzwischen hatten die Commissäre der vier Viertel für gut erachtet, den Termin der Osterbeicht für 1653 auf Jakobi verlängern zu lassen. Die Regierung stimmte bei und der Official musste sich fügen. Uebrigens war diese Massregel

1) Consistorial Acten.

eine vernünftige. Auch dies war in der Natur der Sache begründet, dass die Wahl der Beichtväter den Convertiten freigestellt und nur die Pfarrkirche als Ort der Communion fixirt wurde. Die Regierung wollte,,Specificationem" derjenigen haben, welche zu österlicher Zeit sich mit der hl. Beicht und Communion nicht eingestellt oder etwa dem unkatholischen Exercitio nachgeraisst, zu Hause unkatholische verbotene Bücher gebraucht und gelesen, an verbotenen Tagen Fleisch gessen, an Sonn- und Roboten, Jagen, Fischen und andere Arbeiten verrichten lassen oder selten zur Predig und Gottesdienst erscheinen". Official Geiger war säumig. Am 13. Juni 1654 mahnte ihn die Regierung in barscher Weise, am 25. Juni erliess er nun eine bezügliche Weisung an die Dechante. Die Dechante verhilten sich lau, die Pfarrer geradezu ablehnend. Den Pfarrern war das Reformationswerk wenn nicht verhasst, so doch höchst gleichgültig. Wenn sie nicht gerade mit den Lutheranern unter einer Decke steckten, so halfen sie doch wo sie konnten und verkauften Beichtzettel an die Unkatholischen. Dieses Gewinnes wollten sie sich nicht berauben. Die Dechante erstatteten Berichte auf Gradwohl. So berichtete der Dechant zu Bruck an der Leitha in durchaus unwahrer Weise: „In Arbesbach sind 2, in Hundsheim 3, in Deutsch-Altenburg 2 und in Prellenkirchen 3 Lutherische, drei Katholische haben in Prellenkirchen nicht gebeichtet, in Wolfsthal 3, 60 wollen wohl gebeichtet haben, wollen aber den Schein verloren haben, in Wienerherberg hat eine Person nicht gebeichtet" 1).

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Dieses Hinaushelfen mit den Beichtzetteln gab den Pfarrern eine Art von Recht die Convertiten und die Unkatholischen mit der Stola förmlich zu brandschatzen.

Dieses Krebsgeschwür zu unterdrücken zeigte Official Geiger einen grossen Eifer und bewiess eine gewaltige Energie.

Am 19. Nov. 1655 berichtete der Official Martin Geiger an den Erzherzog Leopold nach Passau über den gewesenen Pfarrer Michael Grumer zu Stainakirchen, dass der Pfarrer

1) Consistorial-Acten.

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schuldig befunden in der Stola gegen denen Unkatholischen sehr excedirt zu haben und dass er gestraft worden 1. mit Gefängnuss auf 3 Wochen bei Fasten zu Wasser und Brod an Mittwoch, Freitag und Samstag, 2. als Restitution der zu viel empfangenen Stola in der Pfarrkirche zu Stainakirchen 190 fl. dem Tischler, 190 fl. dem Bildhauer, 170 fl. dem Maler zur Herstellung des Choraltars, 180 fl. zu Herstellung der Orgel, 240 fl. zur Reparirung der Seitenaltäre und 90 fl. zu dem Altare in der Kapelle bezahle und gelobe, auf seiner jetzigen Pfarre Ibbs sich dergleichen Excesse zu enthalten ; ferners weil er den Burger und Bäcker Hanns Gasteyer zu Steinakirchen nach eigenem schriftlichen Geständnusse auf der Kanzel diffamirte sei ihm auferlegt worden, auf der Kanzel an einem Sonntage oder Feiertage nach der Predigt öffentlich zu bekennen und zu sagen, dass er das was er am 10. Oktober auf der Kanzel wieder Gasteyer vorgebracht habe aus gefassten Unwillen oder Zorn" geschehen sei1).

Ueber den Pfarrer von Gresten J. G. Hoffmann ergieng eine ähnliche Sentenz, der aber so wenig vom Brandschatzen abliess, dass die Strafe 1658 wiederholt werden musste 3).

Kapitel 4.

Die Ausübung des Reformationsrechtes in Wien und in dem Wiener Bisthume.

Die Stadt Wien war anscheinend frisch katholisch, im geheimen zählte aber die neue Lehre sehr viele Bekenner. Auch der Aberglaube fand seine Anhänger. Eine Weibsperson gab vor, ihr verstorbener Bruder sei ihr erschienen, hätte ihr offenbart, er sei aus dem Fegefeuer erlöset, schenke ihr sein Vermögen, nur müsse sie es den Augustinern testiren. Der Augustiner Pater Hyacinth schenkte ihr Glauben, verbreitete diese Aussage, lockte Glaubensselige herbei und das

1) Acten des k. k. gemeinsamen Finanz Ministeriums.

2) Consistorial-Acten.

Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation V. 5

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