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Bei der Versammlung des statistischen Congresses zu London im Jahre 1860 vereinigten sich die Leiter der amtlichen Statistik der vorzüglichsten Staaten Europa's zu dem Beschlusse, mit der Ausarbeitung einer internationalen Statistik auf Grundlage der von dem statistischen Congresse festgestellten Schemata zu beginnen.

Wenn durch diese Vorgänge die Richtung bezeichnet wurde, welche nunmehr die amtliche Statistik, um ihrer doppelten Aufgabe zu entsprechen, zu verfolgen hat, so führte das Interesse, welches gegenwärtig allenthalben die finanzielle Frage angeregt hat, auf den Gegenstand hin, der sich vor Allem der eingehenden vergleichenden Behandlung darbot. In keinem anderen Staate aber tritt zur Zeit dieses Interesse so sehr in den Vordergrund als in Oesterreich, dessen bedrängter Staatshaushalt die Folgen der früheren nachtheiligen Einwirkungen nur allzu sehr fühlt, und wo das Budget zum ersten Male der constitutionellen Behandlung durch den Reichsrath unterzogen wurde.

Es konnte nicht anders kommen, als dass das Budget bei seiner Veröffentlichung die verschiedenartigste Beurtheilung fand. Bot schon der Inhalt desselben mit seinen die Einnahmen beträchtlich übersteigenden ein namhaftes Deficit zurücklassenden Ausgaben Anlass zur Kritik, so war es auch dem besonnenen und patriotischen Betrachter des Budgets nicht leicht, von den mannigfach wechselnden Standpuncten aus die Einzelnheiten der Budgetsansätze richtig aufzufassen und das ganze mit seiner überwältigenden Masse von Ziffern sich unvermittelt darstellende Budget einer gleichmässigen Beurtheilung zu unterziehen, ohne Gefahr zu laufen, die Beziehungen des Details zum Ganzen zu übersehen, und den Maassstab für die Prüfung der grossen Abtheilungen zu verlieren.

Unter diesen Umständen schien es ein zeitgemässes, Vielen willkommenes Unternehmen, das oesterreichische Budget der richtigen Auffassung von Seite aller Jener, die demselben ihre Aufmerksamkeit zuwendeten, näher zu rücken, indem dasselbe als ein geordnetes Ganze übersichtlich zusammengefasst, mit den erforderlichen Erläuterungen für die einzelnen Theile und Ansätze desselben versehen, und den Budgets der vorzüglichsten anderen Staaten vergleichend gegenüber gestellt wurde.

Ohne eine solche Vergleichung lässt sich die Wesenheit eines Budgets nur einseitig beurtheilen, indem der Maassstab des zu viel oder zu Wenig häufig nur durch eben diese Vergleichung gewonnen wird. Gleichwie der einzelne Staat, inmitten der anderen Staaten bestehend, mit allen zusammen den politischen Körper der Staatenfamilie bildet, steht auch sein Budget in vielfachen Beziehungen zu jenen der übrigen Staaten und wird oft durch letztere sehr empfindlich beeinflusst. Erst wenn der prüfende Blick, über die engen Gränzen eines Staatsgebietes hinausschweifend, die analogen Verhältnisse anderer Staaten, namentlich der in der Cultur vorgeschrittenen erfasst und dann vergleichend sich zurückwendet auf die heimischen. Zustände, wird er das richtige Maass der Beurtheilung finden und, eben so sehr sich einseitiger Ueberhebung als angstvoller Entmuthigung enthaltend, die günstigen so wie die minder günstigen Merkmale der vaterländischen Erscheinungen wahrnehmen.

Zu der Vornahme einer solchen Arbeit hielt sich die Direction der administrativen Statistik um so mehr für berufen, als dadurch zugleich die grossen Zielpuncte der gemeinsamen Bestrebungen des internationalen statistischen Congresses und der daran theilnehmenden Regierungen gefördert würden. Sie konnte sich zwar dabei nicht strenge an das von der Wiener

Versammlung für die Finanzstatistik aufgestellte Schema halten, da weder die Wissenschaft hinreichend ausgebildet, noch weniger aber die öffentliche Verwaltung in der Lage ist, das hierzu erforderliche Material darzubieten, da ferner bei der ganzen Darstellung auf die Beschaffenheit des oesterreichischen Staatsvoranschlags vorzugsweise Rücksicht genommen werden musste, vermochte aber andererseits in Verfolgung der ihr vorgezeichneten practischen Richtung aus der unmittelbaren Quelle verlässlichster Erhebung zu schöpfen, indem sie die officiellen Budgets der verschiedenen Staaten der Vergleichung zum Grunde legte.

Diese Budgets weichen jedoch in der Form der Behandlung so sehr von einander ab, dass eine Vergleichung der Ansätze derselben zu den unrichtigsten Schlüssen führen, mindestens die unklarsten Vorstellungen zur Folge haben würde. Es musste daher die Grundlage der Vergleichung durch eine Bearbeitung dieser Budgets und durch die Eintheilung der darin enthaltenen Ansätze in gleichförmige denselben Kreis von Thatsachen umfassende Rubriken erst geschaffen werden. Die Verschiedenartigkeit der staatlichen Einrichtungen erforderten ferner die Vervollständigung der Budgets durch jene Einnahmen und entsprechenden Ausgaben, welche für öffentliche Zwecke dienen, ohne dass sie in dem Staats- Budget aufgeführt erscheinen. Endlich war eine systematische Behandlung des oesterreichischen Budgets zu dem Zwecke erforderlich, um dasselbe zu einem depurirten Brutto-Budget zu gestalten, welche Form von fast allen Staaten bei der Bearbeitung ihrer Budgets festgehalten wird.

Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in dem vorliegenden Werke enthalten. Der Unvollständigkeit und Mangelhaftigkeit

desselben ist sich Niemand besser als der Verfasser bewusst. Es möge indess seine Entschuldigung in dem Umstande gefunden werden, dass er dafür nur wenige specielle Vorarbeiten benützen konnte'), dass die authentischen Nachweisungen oft nicht leicht zu erlangen waren, dass der Umfang der zu behandelnden Thatsachen, zu deren Bewältigung die Kräfte des Einzelnen kaum ausreichten, ein wahrhaft erdrückender war, und endlich, dass das ziemlich bogenreiche Werk in dem nicht langen Zeitraume von sieben Monaten entworfen, bearbeitet und zum Schlusse gebracht wurde.

Die darauf verwendete Mühe wäre reich belohnt, wenn die Leser dieses Werkes sich durch dessen Inhalt befriedigt finden, wenn dadurch einer unparteiischen, billigen, den höheren Standpunct der Vergleichung mit den übrigen Staaten festhaltenden Beurtheilung unseres Budgets, und hiermit der Ueberzeugung der Weg gebahnt würde, dass bei allem Ernste der Lage, bei aller Ungunst der finanziellen Zustände die unvergleichliche Lebenskraft des Staates und die Mannigfaltigkeit seiner Hilfsquellen zu der Hoffnung berechtigen, es werde den gemeinsamen Bemühungen der Regierung und der Reichsvertretung gelingen, den Staatshaushalt zu ordnen, dadurch das öffentliche Vertrauen zu heben, und die Befriedigung der anerkannten Staatsbedürfnisse sicher zu stellen.

Der Verfasser hält es am Schlusse dieser einleitenden Worte für seine Pflicht, der Unterstützung dankend zu erwähnen, welche ihm der Directionsadjunct Herr Sectionsrath

1) Für die französische Finanzverwaltung konnte das treffliche Werk des Freiherrn Ton Hock, die Finanzverwaltung Frankreich's, Stuttgart 1857, und für den statistischen Theil des Budgets von Grossbritannien und Preussen die Reihe der Publicationen von O. Hübner benützt werden.

Ritter von Engelhardt (für einzelne Theile des oesterreichischen Budgets) und der Ministerialsecretär Dr. Ficker (namentlich durch die Behandlung des französischen Budgets) bei der Ausarbeitung des Werkes eifrig und erfolgreich gewährt haben.

Wien, 1. Juni 1862.

Czoernig.

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