| 1868 - 464 sayfa
...Reichsrath nicht versammelt ist, in einem Gegenstand seines Wirkungskreises dringende Mllllßregeln getroffen werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrathe die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen. Landesordnung für das Grzherzogthum Desterreich ob der Gnns.... | |
| 1861 - 36 sayfa
...der Reichsrath nicht versammelt ist, in einem Gegenstande seines Wirkungskreises dringende Massregeln getroffen werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrathe die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen." Dieser Paragraf ermangelt offenbar eines Nachsatzes, wenn dieser... | |
| 1864 - 284 sayfa
...Uebereinstimmung beider Häuser (des Reichsraths) und die Sanktion des Kaisers erforderlich." •§. 13. „"Wenn zur Zeit, als der Reichsrath nicht versammelt...verpflichtet, dem nächsten Reichsrathe die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen." §. 20. „Die Sitzungen beider Häuser des Reichsraths sind... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 1292 sayfa
...Gesehen ist die Uebereinstimmung beider Häuser und die Sanclion des Kaisers erforderlich (8- 12). Wenn zur Zeit, als der Reichsrath nicht versammelt ist, in einem Gegenstande seines Wirkungskreises bringend« Maßregel» getroffen werben müssen, ist das Ministerium verpflichtet, «em nächsten Reichsralhe... | |
| 1868 - 464 sayfa
...der Reichsrath nicht verfammelt ist, in einem Gegenstand seines Wirkungskreises dringende Maaßregeln getroffen werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrathe die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen. Landesordnung für das Grzherzogthum Nesterreich ob der Gnus.... | |
| Alfons Huber - 1901 - 392 sayfa
...Reichsrathes involvierte das Nothverordnungsreeht, indem die Regierung sich vorbehielt: „Wenn znr Zeit, als der Reichsrath nicht versammelt ist, in einem Gegenstande seines Wirkungskreises dringende Maßregeln getroffen werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrathe Gründe... | |
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