Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, 44. cilt

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Popüler pasajlar

Sayfa 180 - Person ist, insbesondere, wenn sie a) für die Gestattung des Beischlafs Bezahlung in Gelde oder in Geschenken angenommen hat; oder b) wegen unzüchtigen Lebenswandels berüchtigt ist; oder c) schon früher außer der Ehe von einem anderen, als dem als Erzeuger des Kindes bezeichneten Manne geschwängert worden ist; oder...
Sayfa 204 - Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Sayfa 162 - In allen Fällen, wo die Frau in stehender Ehe zu etwas, wozu sie die Gesetze nicht verpflichten, dem Manne, oder zu dessen Vortheile verbindlich gemacht werden soll, muß der Vertrag, oder die Verhandlung, gerichtlich vollzogen werden.
Sayfa 234 - Auch Unterthanen fremder Staaten, welche in hiesigen Landen leben, oder Geschäfte treiben, müssen nach obigen Bestimmungen beurtheilt werden.
Sayfa 204 - Die bestehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, und alle Bestimmungen der bestehenden Gesetzbücher, einzelnen Gesetze und Verordnungen, welche der gegenwärtigen Verfassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werden.
Sayfa 213 - Proteste dürfen nur von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends, zu einer früheren oder späteren Tageszeit aber nur mit Zustimmung des Protestaten erhoben werden.
Sayfa 118 - Schrift, welche den Thatbestand einer strafbaren Handlung darstellt, eine gerichtliche Verfolgung, weil es an einer verantwortlichen Person im Bereiche der richterlichen Gewalt fehlt, nicht eingeleitet werden können, so hat das im Bezirke der Beschlagnahme nach §§. 27.
Sayfa 205 - Diejenigen, welche bei einer christlichen Kirchengemeinde zum Unterrichte in der Religion, zur Besorgung des Gottesdienstes und zur Verwaltung der Sacramente bestellt sind, werden „Geistliche
Sayfa 9 - Was den Gebrauch der polnischen Sprache betrifft," auf die W 143-156. der Verordnung vom 9. Februar 1817, fügt aber hinzu: Es tritt dabei nur die Abänderung ein: daß, wenn irgend eine Verhandlung in polnischer Sprache aufgenommen oder eine Verfügung in dieser Sprache erlassen worden, oder eine Vorstellung in derselben zu den Akten kommen soll, derselben allemal eine deutsche Uebcrsetzung zur Seite stehen muh, wofür jedoch keine besondere Kosten erhoben werden dürfen.
Sayfa 146 - Wer aber, um die Gesetze des Landes unwirksam zu machen, in fremden Landen sich trauen läßt, hat, außer den übrigen rechtlichen Folgen der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer solchen gesetzwidrigen Ehe (Sect.

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