Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Sayfa 1691887Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| unter mitwirkung - 1873 - 776 sayfa
...Anstellung durch Behörden erfolgt, deren Mitglieder sämmtlieh vom Könige ernannt werden. §- 29. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung geistlicher...auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel ander*?.. geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des... | |
| Old Catholics - 1875 - 658 sayfa
...Anstellung durch Behörden erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung geistlicher...anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. 2. Gesetz vom 21. Mai 1874 wegen Deklaration und Ergänzung des Gesetzes vom 11. Mai 1873. (Gesetz-Sammlung... | |
| Dr Friedrich H vering - 1875 - 988 sayfa
...Genehmigung der Staatsregierung erfolgen. Art. 6. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel...anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Dessgleichen werden die bestehenden Rechte des Staats bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim... | |
| 1876 - 810 sayfa
...Mitwirkung de« Staats bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund de« Patronats oder besonderer kirchlicher Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei...bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär uud an öffentlichen Anstalten durch das vorliegende Gefetz nicht berührt. Art. 7. Die llebeitragung... | |
| 1880 - 546 sayfa
...Mitwirkung des Staates bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund des Patronates oder besonderer kirchlicher Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei...Bewenden. || Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Nr. 6I8' Militär und an öffentlichen Anstalten... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 sayfa
...Könige ernannt werden. 8 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter aus Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel anderweit...Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezuglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an össentlichen Anstalten durch... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 sayfa
...erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werben. 8 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats...geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werben die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 572 sayfa
...Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats ober besonderer Rechtstltel anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch... | |
| Res - 1883 - 604 sayfa
...erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats...Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch... | |
| 1887 - 944 sayfa
...Staats auf Grund des Patronats oder besonderer Nechtstitel anderweit geregelt ist, behalt es. fein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte...beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Artikel 12. Die Übertragung der Funktionen eines kirchlichen... | |
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