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schlechte, wurde 1556 für das Wirzburger Capitel designirt, trat 1561 in dasselbe ein und erhielt 1564 das Amt des Domscholasters. Von ihm wissen wir bestimmt, dass er diese Dignität nicht bloss als eine einträgliche Ehre aufgefasst, sondern zugleich den Ansprüchen der Pflichten, die mit demselben verbunden waren, im weitesten Sinne gerecht zu werden sich angestrengt hat. Er hat dieselbe mit neuen Gesetzen versehen und ihre Einkünfte aus eigenen Mitteln vermehrt.1) Die Schulfrage war, wie wir sogleich des Näheren vernehmen werden, um diese Zeit überhaupt in Fluss gerathen und das Domcapitel hatte in diesem Zusammenhange allerdings noch andere stimulirende Gründe erhalten, zum Zwecke der Reorganisation der ihm am nächsten liegenden und unter seiner Verantwortlichkeit stehenden Anstalt nichts zu versäumen. Egolph von Knöringen war jedoch in der That ein hochgebildeter Mann, der ohne Zweifel aus reinem inneren Antriebe als Regenerator und Wohlthäter der Wirzburger Domschule aufgetreten ist. Er hatte die Hochschulen von Ingolstadt und Freiburg i. Br. besucht, an letzterem Orte war er in nähere Beziehung zu dem bekannten Humanisten Glareanus getreten und hatte darauf grössere Reisen nach Wien, Rom und den Niederlanden gemacht. Er war zugleich Domherr zu Augsburg und wurde hier im J. 1573 zum Bischof erwählt, ist aber schon im J. 1575 gestorben.2) Für Ingolstadt hatte er sich eine nachhaltige Vorliebe bewahrt und hat noch bei Lebzeiten dieser Universität seine reiche Bibliothek, deren besonders kostbaren Bestandteil die Büchersammlung seines Freundes Glareanus bildete. seine Handschriften- und Münzsammlung nebst anderen werthvollen Kostbarkeiten geschenkt.3) Für die Verwaltung der Bibliothek legirte der Bischof die Zinsen eines auf Gütern der Wirzburger Kirche angelegten Capitals von 2500 fl. fränkisch im Betrag zu jährlich 100 fl., welche daher eben diese zu leisten hatte.

1) Vgl. Urk.-Buch Nr. 29 S. 51.

2) Vgl. Placidus Braun: Geschichte d. Bischöfe von Augsburg, Bd. IV, S. 1 - 30. 3) S. Prantl: Geschichte der Universität Ingolstadt · Landshut München. Bd. 1, S. 345.

Dagegen wurde dem Bischof von Wirzburg das Recht eingeräumt, abwechselnd mit der von Knöringischen Familie den Bibliothekar je auf fünf Jahre zu präsentiren.1) Egolph von Knöringen gehörte übrigens trotz seiner humanistischen Verbindungen der neuen strengeren Richtung innerhalb seiner Kirche an; sein Aufenthalt in Rom scheint in dieser Beziehung auch für ihn massgebend geworden zu sein; mit dem Cardinal Hosius ist er seitdem in fortgesetztem Verkehr geblieben.2)

Die gedachten Stiftsschulen aller Art waren indess bekanntlich zunächst nur für den Unterricht der für die kirchliche Laufbahn ausersehenen männlichen Jugend bestimmt oder boten doch nicht den Grad der Ausbildung, wie sie seit geraumer Zeit auch in Deutschland überall verlangt wurde und im Grunde nur auf Universitäten zu gewinnen war. Der Wunsch nach einer höheren Lehranstalt war daher im Bereiche des Hochstiftes neuerdings öfters ausgesprochen worden. Ob Melchior von Zobel selbst sich mit einem Gedanken dieser Art im Ernste getragen, müssen wir dahin gestellt sein lassen; was er für die Sicherung theologischer Lehrvorträge gethan, haben wir bereits oben berichtet, zur Verfolgung weiterer Pläne hat es ihm kaum an Neigung gefehlt. aber die schweren Zeitläufte, welchen er preisgegeben war, haben ihm sicher dazu keine Muse gelassen. Dagegen erfahren wir als gewiss, dass es die Ritterschaft im Hochstifte war, die damals das Verlangen, vorläufig nicht nach der Gründung einer Universität, sondern einer sogenannten Particularschule ausgesprochen hat,3) also nach einer Anstalt, die, im Gegensatze zu

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1) S. Mederer: Annales Ingolstad. Acad. Bd. II. S. 19 u. 42. Die Urkunde des Fürstbischofs Julius von W., in welcher er der in Rede stehenden Anordnung Egolphs von Knöringen zustimmt, ist vom 22. Februar 1574 datirt und liegt ihr Original im hiesigen Kreisarchive. Etwas über 100 Jahre später hat Fürstbischof Johann Gottfrid von Guttenberg das betr. Capital an die Universität Ingolstadt zurück bezahlt, ohne dass jedoch das ged. Präsentationsrecht darum verloren ging. 2) S. Mederer l. c., S. 19-22 nach Rotmarus, Acad. Ingolstad. Pars VI,

p. 79 etc.

3) Protokolle des Wirzb. Domcapitels, Sitzung vom 23. Oktober, wo das im Texte angeführte Verlangen der Ritterschaft ausdrücklich bezeugt wird. Der betreffende Teil des Protokolls wird weiter unten S. 88 vollständig mitgeteilt werden.

einem Studium generale, ungefähr das leisten sollte, was heut zu Tage einem Gymnasium oder auch Lyceum zukommt, und welche mit einer anderen Bezeichnung Pädagogium genannt wurde.

Dieser gerechte Wunsch hatte aber aus den schon angedeuteten Gründen unerfüllt bleiben oder zurückgestellt werden müssen. Bald darauf aber, nur unter anderen Voraussetzungen, kam man indess doch auf denselben zurück und schritt zur Verwirklichung. Auf M. von Zobel war Friedrich von Wirsberg auf dem Stuhle des hl. Burkard gefolgt. 1) Einem oberfränkischen, im Gebiete von Culmbach sesshaften Geschlechte entstammend, im J. 1506 geboren, war er 1540 in das Wirzburger Domcapitel aufgenommen und 1544 zum Domdechant gewählt worden. In dieser Stellung hat er sich als eifrigen und geschäftsgewandten Mann bewährt; die Verhandlungen im Lager von Nürnberg mit dem Markgrafen Albrecht Alcibiades, bezw. mit Wilhelm von Grumbach, die das Hochstift, allerdings um hinlänglich hohen Preis, vor dem Schlimmsten sichern sollten, sind von ihm geführt worden. In kirchlichen Dingen neigte er offenbar und wie sich sogleich ergeben wird, zu einer erheblich strengeren und ausschliesslicheren Auffassung, als das bei seinem unmittelbaren Vorgänger der Fall war. Eine Romreise soll in dieser Beziehung auch für ihn entscheidend gewesen sein. Und da es ihm zugleich mit der Durchführung seines Standpunktes höchster Ernst war und er die massgebenden Schritte zu diesem Ziele that, so ist es nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass seine Erhebung zur fürstbischöflichen Würde als einer der folgenreichsten Momente in der Geschichte des Hochstiftes Wirzburg betrachtet werden. muss, wenn man auch nicht ausser Acht lässt, dass sein Vorgehen nichts weniger als allein steht und er nach einem System handelte, das ihm vom Mittelpunkte der Kirche aus klar vor

1) S. über ihn im allgemeinen Ussermann, episcopat. Wirceb. p. 143. Gropp, SS. Bd. 1 u. 2. Neue fränkische Chronik, von Dr. B. Andres. 1809 S. 145 ff. Neue Wirzb. Chronik von Heffner und Reuss. Allgem. deutsche Biographie sub h. v.

gezeichnet war und für welches es zugleich in Deutschland selbst schon nicht mehr an ermuthigenden Beispielen fehlte. Genug, ohne Säumen ging er bereits in der nächsten Zeit mit Massregeln in dem angedeuteten Sinne vor und liess sich darin durch den Umstand nicht irre machen, dass er dabei das Domcapitel keineswegs in dem Masse, das er wünschen musste, überall auf seiner Seite hatte. In der strengeren Behandlung der Juden, die sich nach seinem Willen taufen lassen oder aber unverweilt das Stift räumen sollten,1) in der Frage der Beerdigung der Wirzburger Bürger, die von der alten Kirche abgefallen waren, liess es ihn im Stich und bekannte oder neigte sich, wenigstens der Mehrheit nach, zu Grundsätzen der Duldung.2) Im April des J. 1559 besuchte Friedrich den Reichstag zu Augsburg und kehrte von da in seinen Vorsätzen bestärkt zurück. Dass mit der Reform des Clerus in erster Linie der Anfang gemacht werden müsse, wusste er recht gut, und nicht minder war er mit sich darüber im Klaren, dass er der Ausbildung der Jugend zu diesem Zwecke sich versichern müsse. Aus diesen Voraussetzungen heraus gewann jetzt in seiner Seele der Gedanke, im Centrum seines Hochstiftes eine Particularschule oder ein Pädagogium ins Leben zu rufen, Leben und Gestalt. Nicht minder gewiss ist es, dass er schon jetzt an die Berufung der Jesuiten dachte, um die neu zu gründende Anstalt in ihre Hände zu legen. In diesem Sinne wendete er sich noch im Oktober des gen. Jahres an das Domcapitel, ohne dessen Mitwirkung aus mehr als einem Grunde in dieser Angelegenheit mit Erfolg nicht gut vorzugehen war. Bei dem Capitel aber fand sein Vorschlag zunächst mit nichten die erwünschte Aufnahme. Anfänglich hatte es sich entgegenkommend gezeigt, bald aber erhob es verschiedene Einwände und warf vor allem die Frage auf, aus welchen Mitteln eine solche Schule erhalten werden solle? Es mag gleich in diesem Zusammenhange vorläufig daran erinnert werden, dass Friedrich von Wirsberg in

1) Recesse des Domcapitels, 1554, 30. Juli.
2) Recesse des Domcapitels, 1559, 11. April.

Sachen der Ordnung des völlig zerrütteten Staatshaushaltes des Hochstiftes zu den unvermeidlichen Reformen ebenso geringe Geneigtheit zeigte, als das Domcapitel gerade darauf ein Hauptgewicht legte. Ein weiterer Einwand desselben kehrte sich gegen die Jesuiten, die hochtrabend stolzen Leute", mit denen man nicht weit kommen, die man bald überdrüssig werden und die sich kaum zu solchen geringen Professionen" berufen liessen. jedenfalls aber grosse Besoldung verlangen würden und köstlich gehalten werden wollten; die Klöster ausserhalb der Stadt taugten ohnedem nicht zu einer solchen Verwendung, es würde also, wenn überhaupt etwas geschehen solle, nichts übrig bleiben, als von anderswoher fähige Gelehrte zu diesem Zweck zu berufen. Das müsse aber wohl überlegt werden und es empfehle sich daher. dass aus Räthen des Bischofs und aus Mitgliedern des Domcapitels eine Commission gebildet werde, die die beregte Angelegenheit in Berathung und Ueberlegung ziehen solle. Vor allem aber, hob es zuletzt hervor, müsse die Reform der Wirzburger Stadtschule in Angriff genommen werden, ein solches habe die Bürgerschaft verlangt, und keine Particularschule.) Es ist zu

1) Recesse des Domcapitels vom 23. Oktober 1559.

Dass unser gnd. Fürst und Herr von Wurzburgk ein Particular Schul im Stift anzurichten in Willens, hat ein Capitel ihm solchs wohl gefallen lassen, dan es sei ein gut Werk. Allein dass Ihr frstl. Gl. durch verstendige Leut woll berathschlagen lassen, wie und in wasmassen dasselbig alhie in dieser Stadt ufgegericht werden möcht und dieweil Ihrer frstl. Gl. geistliche Räthe einen sonderlichen Rathschlag hierüber gemacht, aber ein Capitel desselbigen nit gesehen oder verlesen, so könne man auch desto weniger itzmals davon handeln; es sei aber bedenklich, wo man das Geld zu Erhaltung einer solchen Schul nehmen wolle, die Klöster ausserhalb der Stadt dögen nicht darzu, so sei zu besorgen, dass es mit den Jesuwittern auch nichts thun werden, dan sie seien hochtrabend stolze Leut, haben sich also, das man ihr bald genug habe, wurden sich auch kaum zu solchen geringen Professionen gebrauchen lassen, wollen grosse Besoldung haben und köstlich gehalten sein; wo man aber andere geschickte Leut darzu hiehero vermögen wurde, als den Hardtungum zu Freyburgk im Breusgeu und andere seins gleichen, mit denen möcht solcher Schul geholfen werden. Was dann ein Capitel dobei thon wollen, sei hievor bei Zeit Bischof Melchiors seligen, so gleichfalls ein solch Werk uf zu richten in Vorhaben gewest, besch[1]ossen und im Recess eingeschrieben, nemblich dass man Ihr frstl. Gl. ein Theologum erhalten wolle. Darbei sei aber zu bedenken, dass ein grosser Unterscheid sei zwischen einer gemeinen Particular und sonst einer geringer Schul, und musste ein gemein Collegium ufgericht werden,

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