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mit Kalk übertünchte. Es wurden drei Altäre im Barokstile aufgestellt, und so musste das Bild auf den Speicher wandern, wo es um 1816 von dem berühmten Görres in arger Verwahrlosung wieder aufgefunden und, auf welche Weise ist unbekannt, erworben wurde. Es wanderte nach Koblenz. Im J. 1827 forderte die Verwaltungskommission des Hospitals das Bild zurück, jedoch vergebens. Sie ging den Oberpräsidenten um Vermittlung an, er lehnte jedoch ab. Das preussische Ministerium wandte sich an die Regierung zu München, wohin Görres als Professor 1827 gezogen war, aber sie antwortete, auf dem Verwaltungswege sei nichts zu machen, man müsse den gerichtlichen Weg beschreiten. Die Kommission fasste dahin gehenden Beschluss, aber Görres spottete, sie könne ja nicht einmal den Gegenstand des Prozesses genügend angeben, nämlich was für ein Bild sie fordern wolle. Erst 1839 gab Görres das Bild freiwillig heraus unter der Bedingung, dass es wieder als Altarbild Verwendung finde 1).

Diese Bedingung wurde erst 1862 verwirklicht, nachdem für 1263 Mk. ein neuer gotischer Hochaltar beschafft worden war. Im J. 1881 wurde das Bild nach der Ausstellung zu Düsseldorf gesendet, dabei aber stark beschädigt, so dass eine Restauration dringendes Bedürfnis war. Der berühmte Maler Andreas Müller sollte sie ausführen, erlitt aber vorher eine Lähmung der Hand. Deswegen leistete sein Sohn Franz Müller dieselbe für 750 Mk. Dazu kam aber eine fast ebenso hohe Rechnung des Düsseldorfer Kunstschreiners Spinnrat für seine Mitarbeit, so dass die Provinz eine Beihilfe von 500 Mk. leisten musste.

Die Gebäude des Hospitals standen mehrere Jahre, ehe sie in Gebrauch genommen wurden. Der Kardinal wollte laut Stiftungsurkunde die ersten Insassen selbst aufnehmen, nachdem er die Kapelle eingeweiht hätte (§ 3). Aber er ist nie dazu gekommen, wie er sehnlichst wünschte, die Einweihung selbst vorzunehmen. Seine Pflichten als Bischof von Brixen und Kardinal hielten ihn beständig in Italien zurück. So liess sich denn der

1) Akten über diese Verhandlungen in den Faszikeln,Bibliotheksakten, und,Akten der Verwaltung 1827-1832 und 1833-1841.

erste Rektor des Hospitals Johann Römer bald nach dem Tode des Kardinals am 14. Nov. 1464 die päpstliche Erlaubnis erteilen, die Einweihung durch einen beliebigen Bischof vornehmen zu lassen (51). Sie wird am Magdalenentage (22. Juli) des Jahres 1465 erfolgt sein. Am 22. Juli feiert nämlich das Hospital seit alters her das Kirchweihfest. Alsdann erst wurden auch die ersten Pfründner in das Hospital aufgenommen. Das darf wohl daraus geschlossen werden, dass der Kardinal bestimmt hatte, es solle gleich nach der Weihe diese Maassnahme erfolgen. Die päpstliche Bulle vom 30. Sept. 1463 wenigstens spricht deutlich von den erst ins Hospital aufzunehmenden Personen (45), und ebenso der Kardinal selbst noch am 27. März 1464 (47).

An der Dotation des Hospitals beteiligte sich die ganze Familie Krebs, sodass mit Fug und Recht alle vier Geschwister, oder doch wenigstens die drei jüngern, Nikolaus, Johann und Klara, als Stifter betrachtet werden können. Aus der Hinterlassenschaft der ältern Schwester Margareta kam ein Haus zu Trier in den Besitz des Hospitals (4. Kap.) Der Bruder Johann erwarb zunächst am 29. März 1447 für 200 rhein. Goldgulden vom Vogten von Hunolstein eine Kornrente von 8 Malter, welche zu liefern waren aus den,Beden'') zu Hontheim und zu Gunzerath (14). Noch in demselben Jahre (7/9.) erstand er weiter von demselben Verkäufer für das Hospital gegen 300 Gldgld. dessen Weinberge in der Gemarkung Bernkastel, eine Parzelle in der Gemarkung Graach, sowie dessen Hofhaus nebst Kelter zu Bernkastel und 2 Ohm Wein aus der Bede zu Bernkastel. In seinem Testamente, datiert vom Tage seines Todes den 7. Mai 1456, vermachte er sodann seine gesamte Hinterlassenschaft dem Hospital (36).

Bedeutender als diese Zuwendung war zweifellos das gesamte väterliche und mütterliche Erbe, welches gemäss der erwähnten Abmachung der Geschwister nach dem Tode des Vaters dem Hospital zugewendet werden sollte. Diese Zuwendung vollzog der Bruder Johann in seinem und des Kardinals Namen durch Urkunde vom 26. Mai 14532), von seiner eigenen 2) Anh. III.

1) Mit,Bede' (von bitten) bezeichnete man jede direkte Steuer.

Hand geschrieben. Dieselbe wurde aber erst 3 Jahre später rechtskräftig, weil die Cueser Schöffen dieselbe beglaubigen mussten und der Akt dieser Beglaubigung wegen Hinscheidens eines derselben unbesiegelt geblieben war (34). Durch diese Zuwendung erhielt das Hospital zunächst ein Kapitalvermögen von 750 rhein. Gldgld. (vgl. o. S. 6) und das Wohngebäude der Familie, bestehend in Doppelhaus (S. 7). Wie gross die übrigen Liegenschaften der Zuwendung, welche sich auf die Gemarkungen Cues, Bernkastel und Bischofsdhron verteilten, waren, lässt sich nicht genau angeben. Ihr Wert belief sich jedoch sicher auf mehr als 3000 rhein. Gldgld. Die Schwester Klara erhielt als ihr Anteil an dem Vermögen 1000 Gld., es ist jedoch anzunehmen, dass sie nicht ihr ganzes Anteil beanspruchte.

Ausserdem hatte der Kardinal am 20. April 1452 dem Erzbischof Jakob von Trier 8000 rhein. Gldgld. geliehen und dadurch neben der angeführten Leibrente für seine Schwester Klara eine jährliche Rente von 300 Gld., lastend auf dem kurfürstlichen Zoll zu Boppard, für das Hospital erworben (24). Ein wichtiger Zuwachs folgte im J. 1459. Der Erzbischof Theoderich von Köln verkaufte dem Hospital, vertreten durch Theoderich von Xanten, ,unse Borch und Dorper Raitge (Rachtig) und Zeltang mit allen Gerechtsamen, die Köln bis dahin dort besessen hatte, für 5000 oberländische rhein. Gld., nachdem das Hospital schon vorher 1000 Gld. gegeben hatte, um diese Besitzungen aus der Hypotheke des Grafen von Virnenburg zu lösen (166, 52 u. 53).

So fand sich bis zum J. 1459 schon ein ziemlich bedeutender Besitz in der Hand des Hospitals. Eine Aufzeichnung vom 29. Sept. dieses Jahres, wohl von der Hand Theoderichs von Xanten, gibt genauern Aufschluss darüber 1). Sie führt als Renten des Hospitals auf: Zwei Drittel des Zehnten zu Gunzerath, 8 Malter Korn zu Hontheim, 70 Malter Korn zu Longuich, die Gefälle von Rachtig und Zeltingen, die Gefälle des Vogthofes zu Bernkastel, 2 Ohm Wein aus der Bede zu Bernkastel, die Gefälle des Vogt1) Zinsregister Nr. 459.

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