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hofes zu Winterich, 2 Ohm 61⁄2 Sester Wein zu Cues, 11 Sester Öl, zu liefern von verschiedenen Schuldnern, 5 Hühner und an Geldzinsen 459 rhein. Gld. Die Jahre 1460 bis 1464 boten allerdings, wenn die Urkunden vollzählig sind, keine bedeutenden neuen Zuwendungen an das Hospital (166, 13, 32, 61/3; 75), mehrere Renten in der Höhe von zusammen 65 Gld. (1625 Gld. Kapital). Aber der Kardinal konnte in seinem Testamente vom 6. Aug. 14641) mit Genugtuung feststellen, dass er für den Unterhalt seiner Armen,schon 800 rhein. Gldgld. und noch etwas darüber jährlicher Einkünfte gekauft und festgelegt habe. Er hatte seine frühere Hoffnung übertroffen. In der Stiftungsurkunde vom 3. Dez. 1458 (4. Kap.) hatte er erklärt, dass die Güter, welche das Hospital schon erhalten, ,mit dem Vermögen, welches dem Hospital zufolge unseres Testaments noch zu Teil werden soll, den Wert von 20 000 rhein. Gldgld. hoffentlich übersteigen werden'. Schon ohne diese testamentarischen Zuwendungen belief sich das ertragsfähige Vermögen des Hospitals vor der letztwilligen Zuwendung auf mehr als 21000 rhein. Gldgld.

Im Wortlaute des ersten Testamentes, datiert Rom den 15. Juni 1461, war das Hospital bedacht worden mit 1000 Gldgld., dem gesamten Silber des Kardinals, welches derselbe irrigerweise viel zu hoch taxierte auf 4000 Gldgld. und mit seiner Bibliothek 2). Diese Bestimmungen wurden durch das zweite Testament bestätigt, ausserdem aber ausdrücklich das Hospital zum Universalerben eingesetzt, statt der frühern Zuwendung von 1000 Gldgld. Wie hoch sich die Geldsumme belief, die das Hospital infolge dieses zweiten Testamentes nun tatsächlich als Erbschaft seines Stifters erhielt, lässt sich aus dem Wortlaute des Testamentes selbst nicht ersehen. Man wird wohl aber nicht irre gehen, wenn man annimmt, dass die ziemlich bedeutenden Erwerbungen, welche in den Jahren 1465 und 1466 vom Hospitale gemacht wurden, die Frucht des Testamentes waren.

1) Anhang V.

Zu

2) Suos autem libros omnes dedit et legavit dicto eius hospitali, volens

illos ibidem adduci et reponi.

nächst kaufte das Hospital am 3. Aug. 1465 für 2000 rhein. Gldgld. vom Erzbischof Johann II. von Trier den Bischofshof zu Cues (56) und tilgte weiter eine auf demselben lastende Schuld von 1000 Gldgld. am 3. Mai 1466 (60), so dass der gesamte Kaufpreis 3000 Gld. betrug. Weiter verkaufte am 20. Okt. 1465 das Kollegiatkapitel St. Severin zu Köln für 430 rhein. Gldgld. dem Hospital seinen Hof zu Zeltingen (Severinshof) mit den dazu gehörigen Besitzungen zu ,Tzeltung, Ratink, Krovia und Ellentz (58). Endlich wurden in den beiden Jahren noch für 600 Gldgld. Besitzungen zu Kesten und Longkamp (61) und mehrere Renten (166, 31, 38, 73) von verschiedenen Schuldnern gekauft. So wird die vom Kardinale infolge des Testamentes geerbte Summe über 4000 rhein. Gldgld. betragen haben.

Das dem Hospital vermachte Silber des Kardinals scheint bald, wenigstens zum Teile, veräussert worden zu sein und einen Teil der erwähnten 4000 Gld. gebildet zu haben. Im J. 1762 waren allerdings noch mehrere Stücke davon vorhanden, welche in der Revolutionszeit verloren gingen, nämlich ein silbernes Brustbild mit Reliquien, drei silberne Becher, einige silberne Reliquienkreuze,,einige Messer' und eine silberne Messe-Schelle 1). Gegenwärtig finden sich aus diesem Teile des stifterischen Nachlasses noch vor: Ein silberner und vergoldeter Kelch mit Bildern in Email und zwei silberne Tischmesser nebst einer ledernen Scheide. Weitere Gegenstände aus dem Nachlasse des Kardinals sind sein sammtnes Messgewand mit goldgesticktem Kreuze, ein Astrolabium aus Messing, eine Himmelskugel von Holz und eine solche von Messing, sowie päpstliche Originalbullen für Cusa und die Urkunden, welche sich auf die Errichtung und Dotierung der Anstalt beziehen. Auch je zwei Porträts des Stifters und seines Bruders, in Öl gemalt, dürften aus diesem Nachlasse stammen -).

1) Repert. Schoenes S. 114.

Das von uns zur Wiedergabe ausgewählte Porträt des Kardinals hatte merkwürdige Schicksale. Es befand sich seiner Zeit im Besitze des Weihbischofs Hontheim, wurde aus dessen Nachlass für 6 Batzen angesteigert vom Kürschner Götschel, später dem Mutterhause der barmherzigen Schwestern geschenkt, wo es 1859 auf dem Speicher gefunden und von Martini dem Hospital übermittelt wurde.

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Die Büchersammlung des Erblassers ist im wesentlichen bis jetzt erhalten, wenn auch eine kleinere Anzahl von Handschriften verloren gegangen sein muss. Sie bildet den Hauptstock der Handschriftensammlung des Hospitals '), etwa 270 Handschriften aus der Zeit des 9. bis 15. Jhrh. nach ihrem Kaufpreise zur Zeit der Anschaffung allein ein kleines Vermögen. Von den Wiegendrucken der Hospital-Bücherei kann nur einer aus dem Nachlasse des Kardinals stammen, der äusserst wertvolle Gutenbergische Druck (auf Pergament) vom J. 1460: Joannis Baldi de Janua Catholicon. Was den Erblasser bestimmte, seine Büchersamlung dem Hospitale zuzuwenden, hat er in seinem Testamente nicht gesagt. Es dürfte aber nicht schwer sein, seine Beweggründe zu erraten. Wenn er ausdrücklich forderte, dass seine Bücher samt und sonders im Hospitale Aufstellung finden sollten, so wollte er zunächst eine Veräusserung und Verschleuderung derselben verhindern; sie sollten für künftige Benutzer erhalten bleiben. Wohl wird er dabei auch an die gebildeten Insassen des Hospitals gedacht haben, den Rektor, die sechs Geistlichen und sechs Adeligen, welche sich nach seinem Wunsche stets im Hospitale befinden sollten. Zweifellos jedoch hat der gelehrte Kardinal bei dieser Entschliessung nicht bloss an die Insassen des Hospitals gedacht, sondern auch daran, dass Fachgelehrte in der Zukunft die Sammlung besuchen und benutzen würden. Was sollten die Insassen des Hospitals mit den zahlreichen Bänden astronomischen, medizinischen und philosophischen Inhaltes anfangen? Wie sollten die Insassen des Hospitals der noch zahlreichern (76 Nrn.) kirchenrechtlichen Handschriften benötigen? Aus der Zuwendung der Büchersammlung an das Hospital den Schluss ziehen wollen, der Erblasser habe nur gebildete Insassen seines Hospitals gewollt, etwa alte ausgediente Sekretäre oder Beamten, ist, auch, abgesehen von der Unmöglichkeit, mit solchen Leuten im 15. Jhrh. ein Hospital für 33 Armen zu bevölkern, gelinde gesagt, etwas Ungereimtes.

Die Dotierung des Hospitals seitens der stiftenden Familie

1) Näheres über dieselbe bei Marx (S. 4, A. 1).

fand ihren Abschluss mit der letztwilligen Zuwendung der jüngsten Schwester Klara vom 10. April 1473). Nach zahlreichen kleineren Legaten sieht,Clara Krefftz von Cuse, seligen herrn pawels von Brystgen, Scheffen und Burgermeister zu Tryr naegelossene Wyddwe und Burgere zu Tryr' in diesem ihrem Testamente den,flyss und ernst an, den ihr Vater und ihre Brüder für die Errichtung des Hospitals aufgewandt haben, und vermacht demselben den weitaus bedeutendsten Teil ihres Vermögens, nämlich ihre Wohnung,genannt herrn Damyshuys In sent Dyderichsgassen, dry huyser nach einander', das ,herbois haus' und noch ein drittes Haus, einen Garten nebst Feld und Weinberg jenseits der Moselbrücke, einen zweiten Garten von 2 Morgen, zwischen,Coritzport und moselport', mehrere kleinere Ölrenten und endlich 3000 Gld. Mit dieser nicht unbedeutenden Gabe hatte das ertragsfähige Vermögen des Hospitals die Höhe von etwa 30000 rhein. Gldgld., nach dem jetzigen Geldwert berechnet rund 750000 Mk. erreicht.

') Anhang VI.

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Viertes Kapitel.

Die Stiftungsurkunde.

Wer sollte in das errichtete und dotierte Hospital Aufnahme tinden? Wie sollte dasselbe im Innern eingerichtet, wie sein inneres Leben beschaffen sein? Wie sollte die Verwaltung des Hospitalvermögens geführt werden? Auf diese Fragen geben die Bestimmungen Aufschluss, welche der Kardinal selbst in einer Urkunde vom 3. Dez. 1458 niedergelegt hat. Dieselbe ist in duplo ausgefertigt und mit dem ovalen Siegel des Ausstellers (rotes Wachs in einer Blechkapsel) versehen. Ein Exemplar war bestimmt für den Rektor des Hospitals, das andere für die später zu erwähnenden Superintendenten 1). Die Bedeutung dieses Aktenstückes, der Stiftungsurkunde oder auch der Statuten der Anstalt, ist für die Geschichte des Hospitals so gross, dass eine wörtliche Wiedergabe desselben nebst deutscher Übersetzung hier Platz finden muss. Es lautet:

Nicolaus de Cusa, Miseratione divina tituli sancti petri ad vincula

Nikolaus von Cues, durch Gottes Erbarmen der h. römischen Kirche

1) Beide Exemplare finden sich im Archiv (Nr. 41). Der lateinische Text der Urkunde ist gedruckt in Hontheim, Hist. Trev. diplomatica et pragmatica (Aug. Vind. 1750) 2. 435 u. a. Eine deutsche Übersetzung gab der Rektor Martini in Schmidt, Baudenkmale der römischen Periode und des Mittelalters in Trier und seiner Umgebung (Trier 1841) 3. Lief. S. 52 ff. Diese wurde wieder abgedruckt bei Scharff S. 387 und Düx 2. 490, ist aber auch noch in Sonderabdrücken verbreitet. Die hier gegebene Übersetzung stammt vom Verfasser, der lateinische Text ist unmittelbar dem Originale und zwar der ersten Niederschrift, nicht der Abschrift entnommen.

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