Sayfadaki görseller
PDF
ePub

bei der Mehrzahl der bekannt gewordenen Duelle Offiziere der Linie und noch mehr der Reserve beteiligt. Die Militärverwaltung muss von der Erzwingung des Duells abstehen und wird es tun, sobald die schlimmen moralischen Folgen dieses Verfahrens noch deutlicher als bisher hervorgetreten sind. Recht muss doch Recht bleiben! Auf die Dauer wird man nicht eine staatliche Einrichtung aufrecht erhalten wollen, welche in gewissen Fällen die ganz offene und zugestandene Verletzung des göttlichen und staatlichen Gesetzes fordert, um so weniger, als in den letzten Jahrzehnten nun schon wiederholt die gewaltige Majorität des Volkes und seiner Vertreter im Parlament den Duellzwang offen verworfen hat.

Weiterhin erscheint zur wirksamen Bekämpfung des Duells eine Verschärfung der Strafen für Herausforderung zum Zweikampf und Vollziehung desselben dringend geboten. Man kann nicht leugnen, dass die in der neuen Gesetzgebung geübte milde Behandlung dieses Vergehens, die Vermeidung aller entehrenden Strafen und die so häufige, ja fast regelmässige Nachlassung der Strafen durch Begnadigung, dem Duell erheblich Vorschub leisten 1). Würde man gegen die Duellanten so verfahren, wie man zur Zeit gegen diejenigen verfährt, die eine Herausforderung grundsätzlich nicht annehmen oder nicht stellen wollen, so würde das ausreichend sein, um aus unserer Armee in kurzer Zeit das Duell so gründlich zu beseitigen, wie dies in der englischen Armee längst erreicht ist.

Ganz besonders wichtig dürfte endlich eine Neuregelung der Strafbestimmungen für Ehrenkränkungen und die Einsetzung von staatlich anerkannten und für jede Berufsklasse gesonderten korporativen Ehrengerichten sein. Denn es ist das allgemeine Urteil weitester Kreise, dass die jetzigen strafrechtlichen Bestimmungen und die Praxis vieler Gerichte in manchen ernsten Fällen keinen wirksamen Ehrschutz bieten 2). Die Bestrebungen der Antiduellliga sind deshalb auf dieses Ziel gerichtet, die Abschaffung des Duells auch dadurch

1) Cathrein, Moral-Phylosophie 2. Bd. S. 108.
2) Stenogr. Ber. des Reichstags a. a. O. 552 A.

zu befördern, dass die strafrechtliche Behandlung der Beleidigungen und des Zweikampfes moderner und wirksamer gestaltet werde und dass die Errichtung der Ehrentribunale eine mehr vertiefte und den Standesinteressen entsprechend individualisierte Beurteilung der Ehrensachen ermögliche. Wie heilsam das Institut der mit staatlichen Vollmachten ausgerüsteten Ehrengerichte wirken kann, zeigt der bisherige, wenigstens teilweise erzielte Erfolg der militärischen Ehrengerichte in Preussen. Obgleich dieselben noch nicht konsequent auf der Grundlage einer prinzipiellen Verwerfung des Duells errichtet wurden und auch in einzelnen Fällen unzweifelhaft indirekt Duelle veranlasst haben, so ist es ihrer Wirksamkeit doch auch bei recht vielen Streitigkeiten gelungen, das Duell zu verhindern. Es muss anerkannt werden, dass es ein recht erfreulicher Erfolg ihrer Tätigkeit ist, dass im Jahre 1905 nur ein Duell zwischen aktiven Offizieren stattgefunden hat.

Möchten bald die beklagenswerten Vorurteile zu Gunsten des Duells ganz fallen, möchte die Überzeugung von der unbedingten Verwerflichkeit desselben sich siegreich bis in die höchsten Kreise Bahn brechen, möchten unser Vaterland und unsere Armee diese Grosstat wahrer Reform und christlicher Gesittung, die endgültige Abschaffung des Duells, entschlossen und baldigst zur Durchführung bringen, damit auch in dieser Beziehung das ruhmvolle Wort zur Wahrheit werde:

Germania docet!

Die staatlichen Gesetze

in ihrer Beziehung

zur sittlichen Weltordnung.

Per me reges regnant, et legum

conditores iusta decernunt.

Prov. 8, 15.

Τρέφονται πάντες οἱ ἀνθρώπινοι νόμοι ὑπὸ ἑνὸς τοῦ θείου.

Heraclit, Stob. serm. III. 84.

Von

Dr. August Müller,

Subregens und Professor der Moral am Priesterseminar zu Trier.

« ÖncekiDevam »