Finanz-archiv: Zeitschrift für das Gesamte Finanzwesen, 5. cilt

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Georg Schanz
J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1888

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Popüler pasajlar

Sayfa 265 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser. König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: § L Die nachbenannten Stoffe, nämlich : lösliche Aluminiumsalze (Alaun und dergl.).
Sayfa 201 - Steuercontrole , welcher er während und nach der Herstellung und Raffination unterliegt, in den freien Verkehr tritt. Zur Entrichtung ist Derjenige verpflichtet, •welcher den Zucker zur freien Verfügung erhält. Der Zucker haftet für den Betrag der Verbrauchsabgabe ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter. Die Zuckersteuer (Materialsteuer, Verbrauchsabgabe) ist gegen Sicherheitsbestellung zu gestunden.
Sayfa 159 - Einen Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes hat ein Norddeutscher an dem Orte, an welchem er eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf die Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen schließen lassen.
Sayfa 216 - Die Behörden, Beamten oder Bediensteten aller contrahirenden Staaten sollen sich gegenseitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beistand in allen gesetzlichen Massregeln leisten, welche zur Verhütung, Entdeckung oder Bestrafung der ZollContraventionen dienlich sind, die gegen irgend einen der contrahirenden Staaten unternommen worden oder begangen sind.
Sayfa 147 - Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende, welche sich darüber ausweisen, dass sie in dem Staate, wo sie ihren Wohnsitz haben, die gesetzlichen Abgaben für das von ihnen betriebene Geschäft entrichten...
Sayfa 293 - Communallasten, welche auf den Grundbesitz oder das stehende Gewerbe, oder auf das aus diesen Quellen...
Sayfa 201 - Genussmitteln bestimmt sind, verboten oder beschränkt werden. §. 7. Die auf Grund der §§. 5, 6 erlassenen Kaiserlichen Verordnungen sind dem Reichstag, sofern er versammelt ist, sofort, andernfalls bei dessen nächstem Zusammentreten vorzulegen. Dieselben sind ausser Kraft zu setzen, soweit der Reichstag dies verlangt.
Sayfa 848 - Angelegenheiten zwar nicht gemeinsam verwaltet , jedoch nach gleichen , von Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Grundsätzen behandelt wurden : 1.
Sayfa 171 - Der Grundbesitz und der Betrieb eines Gewerbes, sowie das aus diesen Quellen herrührende Einkommen darf nur von demjenigen Bundesstaate besteuert werden, in welchem der Grundbesitz liegt oder das Gewerbe betrieben wird.
Sayfa 273 - Verweil« tungsvorschriften, sowie in Betreff der Strafmilderung und des Erlasses der Strafe im Gnadenwege kommen die Vorschriften zur Anwendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zoll...

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