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3. weiter Abschnitt.

Ist die Sinnlichkeitsforderung, falls sie eine Selbstaufforderung sein sollte, als solche für den Menschen, wie fern er Subject ist, ein Freiheitsgeseh ? und gibt es nach Zeugniß des unmittelbaren Bewußtseins solche Fälle, worin wir die von uns als Subject ausgehende wirkliche Befolgung derselben auch in der Reflexion noch als einen freibewirkten Willensact. zu glauben genöthigt sind?

$. 15.

Beantwortung dieser Frage.

Im Hinblick auf das im ersten Abschnitte gefundene Resultat verliert diese Frage ihre eigentliche Bedeutung und erhält einen ganz andern Charakter. Wir haben nämlich gefunden, daß die Sinnlichkeitsforderung keine Selbstaufforderung, also kein Selbstgesetz des Geistes sei, sondern eine äußere Triebfeder des Willens, die in uns da ist durch die auf den (äußern und innern) Sinn einwirkende Natur und deren Verhältniß zum Willen. Sie ist der äußerlich in Bewegung gesetzte und im Bewußtsein als Forderung aufgefaßte Naturtrieb. In Rücksicht auf sie kann daher jeßt nicht mehr gefragt werden, welches innere Verhältniß sie zum Subjecte und zu dessen Willen habe, ob sie nämlich für das Subject als innere Selbstaufforderung auch ein inneres Freiheitsgescß sei in dem früher angegebenen Sinne; sondern es kann jezt einzig noch gefragt wer-. den, welches äußere Verhältniß sie zum Willen des Geistes habe, und wie dieses Verhältniß nach Zeugniß des unmittelbaren Bewußtseins in einzelnen Fällen thatsächlich in uns gegeben sei, ob als ein solches, daß sie für das Subject inAnsehung seiner Willensbestimmung eine äußerlich zwingende Triebfeder ist, daß nämlich nicht das Subject, sondern sie den Willen beherrscht und mit Zwang determinirt, oder ob als solches, daß sie den Willen des Subjectes nur zu beherrschen und zu determiniren sucht, es aber nur mit Zulassung des Subjects vermag, so nämlich, daß dieses seinen Willen von der Bestimmung durch sie formal frei erhalten, und selbst die Bestimmung ihm geben kann. Die vollständige und wissen

schaftliche Beantwortung dieser Frage bleibt dem dritten Theile dieser Untersuchung aufbehalten (vergl. §. 6 Ende), und sie kann an dieser Stelle, wo die Freiheit des Willens noch nicht metaphysisch feststeht, nur empirisch beantwortet werden, und dann führt sie uns unmittelbar zur Frage des zweiten Theils, wie folgt: Nach Zeugniß des unmittelbaren Bewußtseins lehrt es die innere Erfahrung in einzelnen Fällen, daß die. Sinnlichkeitsforderung in unendlich verschiedenen Modificationen hervortritt, und bald mehr, bald weniger ihren drängenden und bestimmenden Einfluß auf den Willen des Subjects auszuüben strebt. Die Erfahrung lehrt sogar, daß die sinnlichen Triebe oft den Charakter einer bloßen Aufforderung verlieren und in ihrer steigenden Stärke zu einer den Menschen betäubenden und im Widerspruche mit dem vernünftigen Gefeße des Geistes bewußtlos zum Sinnengenuß oder zu welcher andern vernunftwidrigen That hinreißenden Tricbfeder werden. Auf den Grund dieser Erfahrung sind denn auch im allgemeinen Sprachgebrauche die in §. 3 berührten Redensarten entstanden, daß der Lasters hafte von seiner Leidenschaft beherrscht werde, seiner selbst nicht mächtig sei u. s. w. In solchem Falle kann daher von ciner formalen Freiheit des Subjects oder von einer Selbstbestimmung des Willens so wenig die Rede sein, daß wir diese nicht einmal möglich finden, weil das erforderliche vernünftige Bewußtsein fehlt. Wo aber die sinnlichen Triebfedern für das Subject nicht betäubend sind und seinem Willen keinen 3wang anthun, sondern beim vollen Selbstbewußtsein zu einer Willensbestimmung bloß anreizen und drängen, und wenn nun das Subject ihrem Reize entweder foigt oder auch nicht und seinen Willen von der Bestimmung durch sie unabhängig erhält, auch wohl gar mit ihnen im Widerspruche, nach Anweisung der Vers nunftforderung, zu entgegengeschten Zwecken bestimmt, wie verhält es sich in solchen Fällen mit der Willensbestimmung des Subjects und mit der dadurch begründeten Beschaffenheit der Willensacte? Ist jene in solchen Fällen eine selbstmächtige, freie zu nennen, und somit der Willensact ein vom Subjecte absolut und frei bewirkter, oder ist vielleicht ein intelligibler Determinismus im Menschen vorhanden, der ihn als Subject zur vernünftigen Bestimmung seines Willens

innerlich treibt, ohne daß diese Bestimmung sein eigenes Werk in der Zeit ist? Dieses führt uns zur Frage des zweiten Theils.

3 weiter Theil.

Ist die Vernunftforderung eine aus der Objectivität des menschlichen Geistes hervortretende Aufforderung, d. h., ist sie eine Selbstaufforderung des Geistes, und als solche für den Menschen, in wie fern er Subject ist, ein Freiheitsgeseh? und gibt es nach Zeugniß des unmittelbaren Bewußtseins solche Fälle, worin wir die von uns als Subject ausgehende wirkliche Befolgung derselben auch in der Reflexion noch als einen frei hewirkten Willensact zu glauben genöthigt sind? S. 16.

Theilung der Frage.

Diese Frage theilt sich, wie auch die des ersten Theils, in zwei Unterfragen, und danach der zweite Theil in zwei Abschnitte, wie folgt:

Erster Abschnitt. Ist die Vernunftforderung eine aus der Objectivität des menschlichen Geistes hervortretende Aufforderung, d. h., ist sie eine Selbstaufforderung des Geistes?

3 weiter Abschnitt.

Ist die Vernunftforderung, falls sie eine Selbstauffor.derung sein sollte, für den Menschen, in wie fern er Subject ist, ein Freiheitsgeseh? und gibt es nach Zeugniß des unmittelbaren Bewußtseins solche Fälle, worin wir die von uns als Subject ausgehende wirkliche Befolgung derselben auch in der Reflexion noch als einen frei bewirkten Willensact zu glauben genöthigt sind?

Die Beantwortung dieser zwei Fragen muß, wie aus ihrem innern Verhältnisse zu einander offenbar ist, in der angegebenen Ordnung vorgenommen werden.

Erster Abschnitt.

(Frage wie oben.)

S. 17.

Bedingung für die Beantwortung dieser Frage.

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, daß wir gewiß werden, wo der eigentliche Grund und die Ursache des Hervortretens der Vernunftforderung in uns liege, ob im Geiste oder ob außer ihm. Die Erwerbung dieser Gewißheit ist bedingt durch eine zu gebende genetische Deduction der Vernunftforderung, die davon abhängt, daß wir diese Forderung in ihrer Entstehung, wie sie nämlich vor der Reflerion im Bewußtsein hervortritt, psychologisch in uns auffassen und vorlegen, und darauf in der Reflerion untersuchen, wo die Vernunft genöthigt sei, den objectiven Grund der durch unmittelbares Bewußtsein in uns als Subject aufgefaßten Vernunftforderung zu denken, und als wirklich daseiend zu glauben, ob im Geiste, oder ob außer demselben. So wie aber früher die Deduction der Sinnlichkeitsforderung, so ist auch hier die Deduction der Vernunftforderung, so viel von vorn herein gesehen werden kann, einzig dadurch zu geben möglich, daß wir die vers schiedenen Functionen der Vernunft, wie sie in ihrer psychologischen Aufeinanderfolge im Bewußtsein hervortreten, in uns auffassen und darauf in der Reflerion, unter Leitung des Sahes vom zureichenden Grunde, metaphysisch von ihrem innern Causalzusammenhange gewiß zu werden suchen, wo sich dann finden wird, wo wir den Grund der Vernunftforderung zu glauben genöthigt sind. Die verschiedenen Functionen der Vernunft sind aber im Allgemeinen 1) die theoretische, 2) die praktische. Erstere steht zur leztern, wie die empirische Psychologie lehrt, in solchem innern Verhältnisse, daß diese für ihre praktische Thätigkeit von jener die Objecte erhält und deßwegen gar nicht in Thätigkeit kommt, wenn nicht die erstere durch ihre vorangegangene Wirksamkeit gewisse Objecte, in Rücksicht worauf eine praktische Thätigkeit möglich wird, zu unsrer Erkenntniß gebracht und als wirklich eristirende uns verbürgt hat. Alle Objecte aber, welche die theoretische Vernunftfunction zu unserer Erkenntniß bringt und als wirklich eristirende uns verbürgt, sind in allgemeinen, die den räumlichen und zeitlichen, äußern und innern Erscheinungen und Thatsachen in der ganzen Natur- und Menschenwelt zu

• Grunde liegenden und in ihnen lebendig sich offenbarenden Kräfte. In der Menschenwelt finden wir Natur- und Geisteskraft zu einem persönlichen Subjecte physisch vereinigt, so daß der Mensch formal, d. h. in seiner Subjectivität, eine physische Einheit ist, dagegen material, d. h. in seis ner Objectivität, eine physische Zweiheit, eine Synthese von Natur- und Geisteskraft. Es ist uns nämlich innerlich im eigenen Bewußtsein und auch äußerlich in der körperlich dastehenden, für intelligente Sprache fähigen Menschenwelt eine doppelte, dem Wesen nach verschiedene, Offenbarung gegeben, eine sinnlich-körperliche und eine geistig-intelligible, eine materielle und eine spirituelle. Erstere ist gegeben in der durch verschiedene Stufen und Reiche bis hinauf zur Bildung des menschlichen Körpers organisch sich entwickelnden und in unendlich verschiedenen Formen sich offenbarenden Naturkraft. Lettere aber ist gegeben in dem durch verschiedene Stufen bis hinauf zur Bildung und Realisirung der Idee eines überweltlichen Gottes als des absoluten, persönlich freien Schöpfers der ganzen Natur- und Menschenwelt intelligent sich entwickelnden und sich offenbarenden menschlichen Geistes. Und eben diese doppelte, in der Menfchenwelt innerlich und äußerlich gegebene, dem Wesen nach verschiedene Offenbarung würden wir in ihrer uns nothwendigen Wirklichkeit nicht mehr aus einem zureichenden Grunde als möglich zu begreifen im Stande sein, ohne den Glauben an die Wirklichkeit einer in uns selbst und in andern Menschen dascienden physischen Vereinigung von Naturkraft und Geisteskraft zu einem Subjecte, welches durch die Zweiheit seiner Objectivität sowohl für Sinnlichkeit, als auch für Intelligenz und dadurch für Persönlichkeit, fähig ist. Die metaphysische Gültigkeit dieser Behauptung wird hier, wie oben schon vorkam, aus der theoretischen Metaphysik des hermesischen Systemes vorausgeseßt, und dient uns als reale Grundlage für die zu gebende Deduction der Vernunftforderung. Wir bringen demnach zur folgenden Untersuchung einen theoretisch nothwendigen Vernunftglauben an die objective Wirklichkeit der Außen- und Innenwelt, oder besser: der Natur- und Menschenwelt, schon mit, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, daß der Mensch (wir selbst und Andere) in seiner geistigen Objectivität

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