| 1898 - 512 sayfa
...Rechtfertigungsschrift insbesondere" «. 5) § 516 » hat zu bestimmen : „Das Revisionsgericht hat zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse oder erweisen sich sämmtliche in der Re« Visionsschrift... | |
| 1886 - 1242 sayfa
...„Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an fich statthaft und ob fie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem diefer Erforderniffe, so ist die Berufung als unzuläffig zu verwerfen." Nach § 509 Nr. 1 ist, wie... | |
| 1870 - 982 sayfa
...Vorsitzenden. § 772 des Entwurfs lautet: Das Berufungsgericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei. Ist eins dieser Erfordernisse nicht vorhanden, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.... | |
| Bavaria (Germany). - 1877 - 536 sayfa
...derselben zu steilen beabsichtigt. 8 552. Das Gericht hat von Amtswegcn zu prüfen, ') ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen.... | |
| 1879 - 464 sayfa
...Prozeßordnungen setzen Übereinstimmend fest, daß das Berufungsgericht die Frage, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei, von Amtswegen zu prüfen und, wenn eines dieser Erfordernisse fehle, die Berufung als unzulässig... | |
| Hermann Fitting - 1879 - 468 sayfa
...Das Gericht hat stets von Amtswegen zu prüfen, ob die erhobene Nichtigkeits- oder Restitutionsklage an sich statthaft, und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist sie durch Endurtheil als „unzulässig"... | |
| Baden (Germany) - 1879 - 422 sayfa
...beabsichtigt. Vxl. 0.?. 122. 386. 398, 397. 552. Das Gericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen.... | |
| Karl von Stengel, Karl Michael. J.L. freiherr von Stengel - 1884 - 688 sayfa
...stellen beabsichtigt (§§ 550, 551 ZPrO.). Das Gericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen.... | |
| 1894 - 804 sayfa
...Parteien, weil nach § 497 C.-P.-O. das Berufungsgericht von Amtswegen zu prüfen hat. ob die Berufung an sich statthaft, und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei, und sie, wenn es an einem dieser Erfordernisse mangelt, als unzulässig verwerfen muss. Hat nun... | |
| Saxony (Kingdom). Oberlandesgericht, Dresden - 1886 - 584 sayfa
...Beklagte geltend zu machen. Denn das Berufungsgericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob eine Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei (ß 49? der CivPO). Es liegt also eine Formverletzung vor, auf deren Geltend» machung eine Partei... | |
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