Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronates... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Sayfa 1661868Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Austro-Hungarian Monarchy - 1868 - 476 sayfa
...beeinträchtigten Privatperson oder Religionsgenossenschaft die geeignete Abhilfe zu gewähren. lV. In Beziehung auf Beiträge und Leistungen. Artikel...oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf priuatrcchtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht, oder wenn sie grundbücherlich sichergestellt... | |
| 1916 - 818 sayfa
...Leistungen an Geld und Naturalien oder Leistungen an Arbeit für Kultus- und \Vohltatigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen...Pflichten des dinglichen Patronates obliegen oder wenn die Verpflichtungen zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Gründen... | |
| 1876 - 810 sayfa
...auf Beiträge und Leistungen. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenoffenschaft könne« zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigleitszwecke einer anderen nur dann verhalten werben, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen... | |
| Paul Hinschius - 1878 - 746 sayfa
...Geld und Naturalien oder zu Leistungen an-Arbeit für Kultusund Wohlthätigkeitszwecke eines ändern nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten...oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlicben, durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht oder wenn sie grundbücherlich sicher... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 1292 sayfa
...In Beziehung auf Beiträge und Leistungen zu Cultus-, Unterrichts- und Wohlthiitigteitszwecken. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthütigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen... | |
| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 sayfa
...Religionsgenossenschaft die geeignete Abhilfe zu gewähren. IV. In Beziehung auf Beiträge und Leistungen. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronatos obliegen, oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch... | |
| Emil Friedberg - 1893 - 584 sayfa
...leine willkürliche. n Osterr. GV 25/5. 1886 9: Angehörige einer Kirche oder Religionsgcnofsenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Kultus und Wohlthiitigleitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten... | |
| Ernst Mayrhofer - 1896 - 1286 sayfa
...Beziehung auf Beiträge und Leistungen. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Rcligionsgenossenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus»") und Wohlthätigteitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen... | |
| Ernst Mischler - 1897 - 1122 sayfa
...vorbehalten." (Art. 7). „Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft können zu N eitr ä gen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus» und W oh lthätigleits» zweckeeineran deren nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen... | |
| Max von Hussarek - 1902 - 52 sayfa
...interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden J), lautet : „Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultusr. und Wohlthätigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten... | |
| |