Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgenossenschaft seine gesetzliche Wirkung habe, muss der Austretende denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Sayfa 1651868Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Austro-Hungarian Monarchy - 1868 - 476 sayfa
...befinden, welcher die eigene freie Ueberzeugung ausschließt. Artikel 5. Durch die Religionsverändening gehen alle genossenschaftlichen Rechte der verlassenen...Religionsgenossenschaft seine gesetzliche Wirkung habe , muß der Austretende denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher oder Seelsorger... | |
| 1872 - 744 sayfa
...Religionsgenossenschaft an den Ausgetretenen ebenso wie die Ansprüche dieses an jene verloren. || Art. 6. Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder...seine gesetzliche Wirkung habe, muss der Austretende Nr.48i6 (8i). denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher oder Seol-^8 sorger der... | |
| 1876 - 810 sayfa
...Htschr. s. KR. VIII. 139—150, Ebenda auch die ergangenen Vollzngsveiordnungen, eine weitere S. 344, der politischen Behörde melden welche dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Neligionsgenossenschost die Anzeige übermittelt, Ten Eintritt in die neu gewühlte Kirche oder Religionsgenoffenschaft... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 1292 sayfa
...jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Neligionsgenosscnschaft feine gesetzliche Wirkung habe, muß der Austretende denselben der politischen Behörde...Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaften die Anzeige übermittelt. Den Eintritt in die neugemahlte Kirche oder Religionsgenossenfchaft... | |
| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 sayfa
...oder Religionsgenossenschaft an den Ausgetretenen, eben sowie die Ansprüche dieses an jene verloren. 6. Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder...habe, muss der Austretende denselben der politischen Mehörde melden, welche dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft... | |
| D. Rauter - 1885 - 340 sayfa
...Religionsgenossenschaft an den Ausgetretenen ebenso wie die Ansprüche dieses an jene verloren. Art. 6. Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder...Religionsgenossenschaft die Anzeige übermittelt. Den Eintritt in die neugewählte Kirche oder Religionsgenossenschaft muss der Eintretende dem betreffenden Vorsteher oder... | |
| Ernst Mayrhofer - 1896 - 1286 sayfa
...Religionsgenossenschaft an den Ausgetretenen ebenso wie die Ansprüche dieses an jene verloren.*) — Art. 6. Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgenossenschaft seine gesetzliche Wirkung Wiedereintritt eines Confessionslosen in eine Religionsgcsellschast ist lein solcher Religionswechsel;... | |
| Vienna (Austria). Statistisches Amt - 1898 - 944 sayfa
...schützen. (Art. 4, Abs. 1.) Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Neligionsgcnosscnschaft seine gesetzliche Wirkung habe, muss der Austretende...politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher ober Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenosseuschaft die Anzeige übermittelt. Den Eintritt... | |
| Vienna (Austria). Statistisches Amt - 1899 - 932 sayfa
...jedoch der Austritt ans einer Kirche oder Neligionsgenosscnschaft seine gesetzliche Wirkung habe, mnss der Austretende denselben der politischen Behörde...Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgeuossenschaft die Anzeige übermittelt. De» Eintritt in die neugewählte Kirche ?c, muss... | |
| Ernst Mischler, Josef Ulbrich - 1907 - 1074 sayfa
...jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgenosscnschaft seine gesetzliche Wirkung habe, muß der Austretende denselben der politischen Behörde...übermittelt. Den Eintritt in die neu gewählte Kirche oder Religionsgenossenschast muß der Eintretende dem betreffenden Vorsieher oder Seelsorger persönlich... | |
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