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Bandes angeführten Canones (563-567) verworfen wird, beruht einmal auf der Unterschätzung der inneren Kriterien für die Göttlichkeit der Offenbarung und ihrer heiligen Schriften. Br. will zunächst und vor allem dargetan haben, »daß Gott gesprochen habe; dann erst ist das Was zu erörtern«<.

Er ist nicht der erste, der gegen Schell diesen Vorwurf er

hoben hat.

Schell selbst betont S. 230: »Viertens ist die Schwierigkeit inbetracht zu ziehen, die Zustimmung der Menschen mittelst innerer Beweisgründe zu gewinnen. Die wenigsten haben den Wagemut, mit ihrem Urteil auf eigener Einsicht zu stehen. Daher entsteht und besteht die Neigung, sich mit Recht oder Unrecht auf Autoritäten der Vergangenheit wie der Gegenwart zu berufen, auch auf die öffentliche Meinung und die allgemeine Übereinstimmung.<<

Noch mehr dürfte auf Br.s Ausstellungen passen, was Schell S. 497 sagt: »Die menschliche Sinnesart geht in zwei Richtungen auseinander: die jüdische Denkweise fordert Machttaten als Wahrheitsbeweis und huldigt der Macht des Eindruckes. Ihr entsprechen die äußeren Kriterien, die einzelnen Wunder und Weissagungen, sei es in der Gegenwart oder Vergangenheit. Die griechische Denkweise legt das Hauptgewicht auf innere Gründe oder auf Weisheit.<<<

Die Würdigung kann und wird demnach je nach der persönlichen Veranlagung oder Geschmacksrichtung auch Schells Beweisführung gegenüber verschieden sein.

Bezüglich der Wunder verweist Schell auf Mc. 13, 22 und viele andere Stellen. Christus selbst sagt unzweideutig, daß Wunder nicht der einzige Beweis seien, ja er lehnt sogar die Wunderforderungen gelegentlich ab. Vgl. Schell S. 283, 297, 347, auch 490.

Jedenfalls dürfen die inneren Kriterien nicht als eine »>Gemüts- und Phantasievorstellung«< über die »eine Übereinstimmung

-

aller rein wissenschaftlich sich nicht herbeiführen«< und welche sich nicht zu einer »logischen Beweiskategorie« machen läßt völlig entwertet werden.

Br. geht so weit, in Schells Beweisführung, wie in seinem Gottesbegrif ein »ὕστερον πρότερον zu sehen.

Dieser Vorwurf beweist nur, daß er Schell weniger als in

einer früheren Besprechung in beiden Punkten gerecht zu werden
vermochte.

Bezüglich des Gottesbegriffs von Schell schreibt Schanz (Tü-
binger Quartalschrift 1903 S. 621) in einer Besprechung von
>>Religion und Offenbarung«: »Die wenigen Differenzen über die
Selbstursächlichkeit Gottes, welche noch übrig bleiben, hat Pesch
S. J. neuestens als unwesentlich erklärt, so daß ein Hauptanstoß
des Schellschen Gottesbegriffs zu beiderseitiger Zufriedenheit kon-
ziliant beseitigt worden ist.<<

Schells Unterscheidung zwischen Entstehungsursache und
Bestehens ursache oder Selbstbegründung (wie Schell selbst in
seinen früheren Werken causa sui in seinem Sinne umschreibt)
scheint Br. übersehen zu haben, ebenso wie den Beweisgang
seiner Gottesbeweise, der zuletzt auf das berechtigte Ideal-
moment des sogenannten ontologischen Gottesbeweises, die
Allvollkommenheit Gottes, hinausgeht. Ganz ebenso ist
Schells Beweisführung für die Hl. Schrift (S. 230): Wenn die
biblischen Schriften auf Göttlichkeit mit Erfolg Anspruch erheben
wollen, müssen sie dem von solchen zu fordernden Ideal ent-
sprechen. Daß unsere Hl. Schriften dieser Anforderung im Voll-
maße genügen, wollte eben Schell dartun.

Eigentlich könnte es befremden, daß gerade Br. als Schüler
Kuhns, dessen Stellungnahme zu den äußeren Argumenten nicht
nur für die Offenbarungsquellen, sondern auch für das Dasein
Gottes (den »>Gottesbeweisen «) hinlänglich bekannt sein
dürfte, so scharf über den Wert der sicheren Erkenntnis aus psy-
chologischen, ethischen, religiösen Momenten aburteilt, auf die
gerade Kuhn und seine Schule die von dem Vaticanum (sess. III.
cp. II.) gelehrte sichere Erkennbarkeit des Daseins eines
persönlichen Gottes basiert hat. Schell ist übrigens mindestens
ebensoweit davon entfernt, die in den Canones des Vaticanums
de fide 3 und 4 gelehrte Beweiskraft der Wunder zu bestreiten
(cf. S. 283) oder an deren Stelle eine unkontrollierbare »>Privat-
inspiration« setzen zu wollen testimonium Spiritus sancti, cf.
Schells Dogmatik I. Bd. -, wie etwa Br. mit seiner Kritik, dem
genannten Kanon 5 entgegen, »zwingende<< Schlüsse von
»durchschlagender Demonstrationskraft« für die Glaubenszustim-
mung zu fordern beabsichtigt haben wird.

Eine >>Seltsamkeit« der Schellschen Apologie, wie Br. meint, vermag ich in dieser Hinsicht also nicht zu erkennen, wohl aber erblicke ich, abweichend von ihm, gerade hierin einen besonderen Vorzug Schells gegenüber anderen »>Apologien«< und >>Apologetiken«<. Die von Br. bemängelte Bemerkung Schells (S. 182), daß er »nicht eine Darlegung der dogmatischen Inspirationslehre<«<, sondern eine Apologie der Inspiration bieten wolle, ist zunächst bei dem apologetischen Charakter des Werkes selbstverständlich, sodann aber auch offenbar als Vorbeugung gegenüber etwaigen Angriffen gedacht, als wäre Schells Darlegung in dieser Hinsicht mangelhaft oder unvollständig und den dogmatischen Lehrbestimmungen nicht genügend. Wer übrigens Schells dogmatischen Standpunkt bezüglich der Inspirationslehre kennen lernen will, hat hierzu in seiner »Kath. Dogmatik«< I. Bd. hinreichend Gelegenheit.

Daß Schell die allerdings bedeutsamen bibelkritischen Aufstellungen des P. v. Hummelauer S. J. (S. 201) gleichsam als kirchlich-programmatisch hingestellt, ist nicht ohne weiteres er

sichtlich.

Br. bezeichnet es als ein grobes und unentschuldbares Versehen von Schell, daß dem »ersten« Abschnitt: »Die Inspiration als religionsgeschichtliche Tatsache « ein »zweiter << Abschnitt (der wohl die »inneren Vorzüge« der Inspiration hätte darlegen sollen?) gar nicht folgt. Allein das Fehlen dieses »zweiten« Abschnittes ist nur ein scheinbares; es ist lediglich ein formelles, technisches Versehen.

Br. hätte, wenn er auf die besondere Hervorhebung solcher Dinge Gewicht legt, auch auf einzelne bei der Korrektur unterlaufene Druckfehler verweisen können. In Wirklichkeit ist das Versehen höchst unbedeutend. Materiell hätte Br. den Inhalt des vermißten Abschnittes in S 4 ff. (S. 220 ff.) wohl finden dürfen.

Angekündigt ist der Inhalt in § 4 Absatz 1, auch in Absatz 2, fünftens (S. 230 unten).

In dieser zweiten Auflage erfolgten außer einigen untergeordneten technischen Korrekturen keine wesentlichen Veränderungen trotz des Hinweises auf die scheinbaren, aber in Schells persönlichem Stil begründeten »Wiederholungen«.

Über die »>Zukunft« von Schells Lebensarbeit und der Schellschen Apologie und Apologetik, deren Gedanke Braig nicht haltbar erscheint, darf man sich vorab der Sorge entschlagen. Schell erbrachte in überzeugender Gründlichkeit und Allseitigkeit mit glühender Begeisterung und Liebe zu dem tiefen, unerschöpflichen Mysteriengehalt der Jahwe- und Christusoffenbarung den Beweis für deren Universalität, Einzigartigkeit und Göttlichkeit hauptsächlich aus inneren Gründen.

Den äußeren Kriterien wird indes keineswegs die ihnen gebührende Stellung genommen, vielmehr erhalten sie erst recht durch die Deutlichmachung der sie tragenden geistigen Fundamente ihre eigentümliche Würdigung und Wertschätzung. Ähnliche Anschauungen finde ich auch in einer Abhandlung der eben erschienenen Tübinger Quartalschrift, 1. Quartalheft 1908: »>Die altkirchliche Apologetik des Christentums«< von Professor Dr. Wilhelm Koch im Anschluß an Kuhn vertreten.

W. Koch sagt S. 19 in einer Fußnote: »Wir schließen uns also hier an Kuhn an, der Wunder und Weissagung als Offenbarungen Gottes und darum als Glaubenstatsachen betrachtet und ihnen den Wert von rationes persuasoriae, nicht demonstrativae beilegt (Theol. Quartalschrift 1860 S. 293. 313 f.). Doch fügen. wir bei, daß Wunder und Weissagungen auch denjenigen, die ein Verlangen haben, zu glauben, helfende Führer zum Glauben sein können. Jeder Wert in der Apologetik ist ihnen nicht abzusprechen.<< Schell hat beide, innere und äußere Kriterien in harmonischer Ergänzung zu verbinden vermocht, aber unter dem Gesichtspunkt der Apologetik. Daher das Präponderieren der inneren Kriterien. Schell kam es darauf an, gegenüber allem, was der moderne Geist an intellektuellen und ethischen Forderungen, Zielen und Werten bei der Lösung der großen Lebensprobleme dem religiös und sittlich interessierten Menschen darbietet, von innen heraus eine Apologie zu schaffen für die unbedingte, weil auf die göttliche Inspiration begründete, unerschütterliche Überlegenheit aller in der Offenbarung wirksamen geistigen Kräfte der Wahrheit und Vollkommenheit.

Würzburg, 12. Dezember 1907.

Dr. Karl Hennemann.

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Die Göttlichkeit der Offenbarung im Alten und Neuen Bunde.

$ 1. Beweis für die Göttlichkeit der Offenbarung

Erste Beweisführung.

Die übernatürliche Fülle der Weisheit in der biblischen

Offenbarung.

Erster Abschnitt.

Der Gottesbegriff der biblischen Religionsentwicklung.

1-5

S 1.

Die wissenschaftlichen Gegensätze in der biblischen Religions-
wissenschaft

1. Vom Jahweglauben zum Gottesbegriff der dreieinigen Liebe
2. Voraussetzungen und Vorurteile

3. Einflüsse auf die Weltanschauung

5-14

5

7

I I

14-78

S 2. Religionsgeschichtliche Beweisgründe

Erster Beweisgrund für den übernatürlichen Offenbarungs-
charakter des biblischen Gottesbegriffs.

Der sittliche Gottesglaube als die Überlieferung der patriar-
chalischen Urzeit . .

1. Einzigartigkeit des sittlichen Monotheismus

2. Religion der Patriarchen

3. Moses und die Propheten

Zweiter Beweisgrund.

Die Jahwereligion als der Schöpfer Israels

1. Jahwebegriff .

14-20

14

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20-37

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