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Religion angreifen oder das Menschengeschlecht zum Heidentume zurückführen wollen, während die anderen den Unterschied zwischen Natur und Gnade und zwischen menschlicher Wissenschaft und göttlichem Glauben verwischen, dadurch den wahren Sinn der kirchlichen Dogmen entstellen und die Unversehrtheit und Reinheit des Glaubens bedrohen. Die Konstitution solle die Gläubigen gegen diese gottlosen Lehren befestigen und ihnen die entgegengesetzte katholische Lehre darlegen und erklären.

Das erste Kapitel enthält eine kurze Verurteilung des Materialismus und Pantheismus. Indem Klage erhoben wird über die Aufstellung solcher Irrtümer und die freie und ungehinderte Verbreitung derselben, wird der Pantheismus in seinen drei Hauptformen ganz kurz gekennzeichnet. Ferner wird beklagt, dafs man diese Irrtümer in die zur Bezeichnung der christlichen Geheimnisse gebräuchlichen Worte der Dreieinigkeit, Menschwerdung, Erlösung und Auferstehung einkleide und so die Gläubigen täusche und die Geheimnisse selbst entstelle. Den Schlufs des Kapitels bildet ein kurzformuliertes, besonders nach dem vierten Laterankonzil gefafstes, Bekenntnis der katholischen Lehre über die Hauptattribute Gottes.

Während das erste Kapitel sich mit dem absoluten Rationalismus beschäftigt, handelt das zweite von dem gewöhnlichen Rationalismus, welcher bei Annahme des Daseins Gottes eine Leugnung der Abhängigkeit unserer Vernunft von seiner Offenbarung in sich begreift. Bevor aber dieser Irrtum verworfen wird, kommt die extrem entgegengesetzte, die traditionalistische Lehre, welche die absolute Notwendigkeit der Offenbarung zur Erkenntnis Gottes behauptet, zur Sprache, durch die Erklärung, dafs Gott auch mit den Kräften der blofsen Vernunft aus der Schöpfung erkannt werden könne. Dann wird die Pflicht des Menschen dargelegt, Gott seinen Verstand zu unterwerfen, wenn er ihm Wahrheiten offenbart, und nachdem die Möglichkeit und Wirklichkeit einer Offenbarung Gottes und einer Erhebung des Menschen zur übernatürlichen Ordnung ausgesprochen ist, wird die Lehre von der Unabhängigkeit der menschlichen Vernunft von Gott verworfen. Alle Christgläubigen, besonders die Hirten und die Lehrer und Erzieher der Jugend werden nachdrücklich ermahnt, von den ihrer Sorge Anvertrauten die verworfene Irrlehre fernzuhalten und sie gegen die Gefahr, ihr anheimzufallen, zu schützen.

Mit dem dritten Kapitel beginnt der zweite Teil der Konstitution über einzelne aus den Hauptprinzipien des Rationalismus

Erstes bis siebentes Kapitel.

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abgehaltene Irrtümer. Im dritten Kapitel selbst werden die Quellen der geoffenbarten Wahrheiten bezeichnet, die Lehre und Vorschriften des Konzils von Trient über die Natur der Inspiration, den Umfang des Kanons und die Erklärung der Heiligen Schrift erneuert und genauer bestimmt und zugleich die entgegengesetzte Irrlehre verworfen.

Das vierte Kapitel legt die Notwendigkeit der Offenbarung dar: Sie ist schon notwendig als Hilfsmittel zur leichteren und allgemeineren Erkenntnis der natürlichen Religionswahrheiten; aber absolut notwendig ist sie, da Gott uns zu einer übernatürlichen Ordnung und einem übernatürlichen Ziele erhoben hat, das wir ohne Offenbarung nicht erkennen und erreichen können.

Unter den von Gott geoffenbarten Wahrheiten, so wird im fünften Kapitel gelehrt, gibt es Geheimnisse, Wahrheiten, die nicht gegen die Vernunft, wohl aber über sie erhaben sind; sie können von der blofsen Vernunft weder aus eigener Kraft erreicht, noch auch dann, wenn sie von Gott geoffenbart und im Glauben. angenommen worden sind, in ihrer Wahrheit völlig erfasst werden. Demgemäss wird die Lehre verurteilt, dafs die in rechter Weise ausgebildete menschliche Vernunft aus eigener Kraft alle geoffenbarten Wahrheiten einsehen und beweisen könne und dafs darum alle diese Wahrheiten Gegenstand der philosophischen Wissenschaft seien.

Bis dahin war die Rede von dem Gegenstande des Glaubens; nun geht die Konstitution über auf den Glauben im subjektiven Sinne und erklärt im sechsten Kapitel, was der Glaube im Unterschiede vom Wissen sei. Er ist die übernatürliche Tugend, kraft deren wir das von Gott Geoffenbarte durch die göttliche Gnade wegen der Autorität Gottes, der es uns bezeugt, für wahr halten. Irrig ist es, zu behaupten, der Glaube sei eine Überzeugung des menschlichen Geistes von den auf Gott und die Religion bezüglichen Wahrheiten, die aus einer durch die natürliche Kraft der Vernunft gewonnenen Erkenntnis jener Wahrheiten hervorgehe.

Obgleich aber unser Glaube, so sagt das siebente Kapitel, nicht aus Erfassung der geglaubten Wahrheit selbst hervorgeht, so ist er doch ein vernünftiger Gottesdienst. Denn nicht so hat Gott seine Offenbarung gegeben, dafs wir nur durch einen blinden inneren Drang zum Glauben gelangten, sondern er wollte, dafs uns mit den inneren Gnaden des Heiligen Geistes äufsere Beweggründe des Glaubens als völlig zuverlässige Beweise für die göttliche Offenbarung

Granderath, Vatikanisches Konzil. II.

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geboten seien. Wenn ein Mensch noch nicht zum Glauben gelangt ist, mufs er die Tatsache der göttlichen Offenbarung genau untersuchen, bis er mit Gewifsheit erkennt, dafs Gott gesprochen habe; dann aber, wenn er dies erkennt, weist er jeden Zweifel an dem Geoffenbarten von sich und leistet der höchsten Majestät und der unendlichen Wahrheit den Gehorsam des Glaubens.

Neueren Irrlehren gegenüber, denen zufolge der Glaube eine rein natürliche, durch zwingende Gründe bewirkte Überzeugung wäre, wird im achten Kapitel nach älteren Konzilien festgestellt, dafs er ein übernatürliches Geschenk Gottes, und zwar der Anfang, die Grundlage und Wurzel unserer ganzen übernatürlichen Gerechtigkeit ist und dafs seine Akte nicht durch innere Nötigung erfolgen, sondern vom freien Willen des Menschen abhängen.

Im neunten Kapitel wird die Irrlehre verworfen, es sei dem Katholiken, der unter dem Lehramte seiner Kirche den Glauben angenommen und erkannt hat, erlaubt, denselben im eigentlichen Sinne in Zweifel zu ziehen und die Glaubenszustimmung zu unterbrechen, um freier die Grundlage und die Beweise des Glaubens nach der Norm der Vernunft und der menschlichen Wissenschaft zu prüfen, und hierin seien die gläubigen Katholiken in derselben Lage wie die Andersgläubigen. Der Glaube ist für den Menschen zum Heile notwendig, und für alle besteht die Pflicht, beständig in demselben zu verharren. Zur Erfüllung dieser Pflicht gibt Gott jedem die notwendige Gnade, die sich mit den äufseren Beweisen für die Wahrheit der Offenbarung, wie sie so augenfällig in der katholischen Kirche vorhanden sind, verbindet.

Das zehnte Kapitel erklärt das Verhältnis zwischen natürlicher Wissenschaft und göttlichem Glauben: Es ist ein Irrtum anzunehmen, dafs die Vernunft bei wissenschaftlicher Forschung von dem göttlichen Glauben und der Autorität der Kirche völlig unabhängig sei. Denn obgleich auch die natürliche Wissenschaft von Gott, der höchsten Wahrheit und dem Schöpfer der menschlichen Vernunft, kommt und die Vernunft die edelste Gabe zur Erkenntnis und Erforschung der Wahrheiten ihrer Sphäre ist, so kann sie doch, weil irrtumsfähig und schwach, auf Ansichten geraten, die der unfehlbaren Lehre der Kirche zuwider und darum, da eine Wahrheit mit einer andern nicht streiten kann, irrtümlich sind, mögen sie auch den Schein der Wahrheit haben. Die Pflicht der Treue im Glauben erheischt also von dem Katholiken, dafs er Ansichten, die der katholischen Lehre entgegenstehen, nicht für echte Folgerungen

Achtes bis siebzehntes Kapitel.

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der Wissenschaft, sondern für Irrtümer halte; denn es ist unmöglich, dafs die katholische Wahrheit im Glauben festgehalten und doch auch im Namen der Philosophie wissentlich bekämpft wird. Diese Pflicht schadet dem wahren Studium und der Erforschung der natürlichen Wahrheit nicht, da sie nicht für den Fortschritt der Wissenschaft, sondern für die Abirrung derselben eine Schranke bildet.

Im elften Kapitel wird der Irrtum verworfen, dafs die Dogmen je nach dem Fortschritte der natürlichen Wissenschaft sich ändern, und dafs jener Sinn, den die Kirche als den wahren auffafst, einmal falsch werden könne und dann einem andern weichen müsse.

Mit dem zwölften Kapitel beginnt die Konstitution, die Lehre der Kirche über einige besondere Hauptwahrheiten darzulegen und die entgegengesetzten Irrtümer zu verurteilen. Dieses und das folgende Kapitel stellen die katholische Lehre von der heiligsten Dreifaltigkeit den beiden Irrtümern entgegen, nach denen es in Gott wie drei Personen, so auch drei Wesenheiten gäbe, und das Wirken Gottes nach aufsen nicht immer allen drei Personen gemeinsam wäre. Zugleich wird kurz die Lehre von der Freiheit der Erschaffung der Dinge aufser Gott und vom Zwecke der Schöpfung dargelegt.

Das vierzehnte Kapitel beschäftigt sich mit dem Geheimnisse der Menschwerdung und Erlösung, legt die Einheit der Person, die Zweizahl der Naturen in Christus, die Menschwerdung des Gottessohnes und die hypostatische Vereinigung, die bewirkende Ursache der Vereinigung, die communicatio idiomatum, die Verschiedenheit der Tätigkeit nach den zwei Naturen und den satisfaktorischen Wert der menschlichen Handlungen der göttlichen Person dar, sowie den zur Genugtuung für unsere Sünden erduldeten Opfertod Christi am Kreuze. Den Schlufs bildet die Verurteilung der in unserer Zeit gegen diese Lehren aufgetauchten Irrtümer.

Im fünfzehnten Kapitel wird die Lehre von der Abstammung des ganzen Menschengeschlechts von einem Menschen ausgesprochen. und begründet und zugleich die Lehre des Konzils von Vienne erneuert, dafs die aus dem Leibe und der vernünftigen Seele zusammengesetzte Natur des Menschen eine sei, da ,die vernünftige Seele wahrhaft und durch sich oder unmittelbar und wesentlich die Form des menschlichen Körpers ist'. Die entgegengesetzte Lehre wird als Häresie verworfen.

Den Gegenstand des sechzehnten Kapitels bildet die Lehre von der Erhebung des Menschengeschlechtes zur übernatürlichen Ordnung, den des siebzehnten die Lehre von der Erbsünde, der

Freiheit der allerseligsten Jungfrau von derselben und von der Ewigkeit der Strafen, welche alle diejenigen treffen, die im Stande der Todsünde aus dem Leben scheiden.

Im achtzehnten und letzten Kapitel werden verschiedene Lehren zusammengefasst, die sich auf den uns durch Christus verdienten übernatürlichen Gnadenstand beziehen. Dieser Gnadenstand, in welchem sich das Menschengeschlecht von Anfang befand und den es durch Adam verloren hat, ist ihm wiedererworben worden durch Christus, durch den uns nicht nur die Sünde vergeben, sondern auch die Gnade, durch die wir zu Kindern Gottes wiedergeboren werden, verliehen wird. Diese Gnade besteht nicht nur in einer göttlichen Huld, die aufser uns wäre, noch in vorübergehenden Handlungen, sondern sie ist ein bleibendes, von Gott unserer Seele eingegossenes und inhärierendes übernatürliches Geschenk, das alle bei ihrer Rechtfertigung, auch die Kinder in der Taufe erhalten. Sie ist der Formalgrund unserer Rechtfertigung und macht unsere übernatürlichen Akte zu Akten der Kinder Gottes, durch die wir sowohl Vermehrung der Gnade wie auch das ewige Leben verdienen. Zu keinem Heilsakte aber reichen unsere natürlichen Kräfte allein ohne göttliche Gnade aus, weder zur Vermehrung der Gerechtigkeit bei den Gerechten, noch zur Disposition auf die Gerechtigkeit bei den Sündern, und die Gnade ist nicht nur notwendig zur Überwindung der Schwierigkeiten, sondern auch damit unsere Akte wirklich der übernatürlichen Ordnung angehörige Heilsakte seien.

Dieses ist der Hauptinhalt der Konstitution, dessen einzelne Punkte mit kurzen, aber sehr inhaltsreichen Beweisen aus Schrift und Tradition verbunden und teilweise von Erklärungen begleitet sind.

Zugleich mit dem Schema wurden aber den Vätern Bemerkungen1 der Theologen, die das Schema verfafst hatten, zugestellt, welche vortrefflich geeignet waren, das Studium und die Beurteilung der Vorlage durch Erklärungen der in ihr enthaltenen Lehrpunkte, durch theologische Beweise für dieselben, durch Zusammenstellung der auf sie bezüglichen älteren Aussprüche der Kirche und besonders auch durch geschichtliche Mitteilungen über die Entstehung und Verbreitung der entgegenstehenden Lehren zu erleichtern.

1 C. V. 518 c sqq.

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