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drückliche Erlaubnis vom Konzile entfernen durfte. Während sich darum über die früheren Wirren keine Dokumente in dem Archive des Vatikanischen Konzils befinden, haben wir über die Flucht des Erzbischofs einige Aktenstücke, die für die folgende Darstellung benutzt wurden.

Um die nämliche Zeit, in welcher die Mönche des Klosters des hl. Gregorius den Visitator, den ihnen der Apostolische Stuhl geschickt hatte, verweigerten und sich dadurch das Verdikt zuzogen, zum erstenmale am 19. April, bat Casangian um die Erlaubnis, auf einige Wochen an die See gehen zu dürfen. Dies geschah in einem Briefe an den Sekretär des Konzils, Bischof Fefsler. Seit drei Wochen, so schrieb er, sei er krank und alle seine Körperkräfte seien erschöpft. Der Arzt habe ihm zur Wiedererlangung der Gesundheit einen mehrwöchentlichen Aufenthalt am Meeresufer angeraten. Er ersucht Bischof Fefsler, ihm vom Heiligen Vater den apostolischen Segen und die Erlaubnis der Reise zu erlangen. In einem zweiten Briefe vom 24. April, also aus eben jenen Tagen, in denen er den vom Heiligen Vater gesandten Apostolischen Visitator trotz seiner feierlichen dreimaligen Mahnung hartnäckig mit Verachtung der angedrohten kirchlichen Strafen abwies, erbat er wiederum durch den Bischof Fefsler von demselben Heiligen Vater die Erlaubnis zur Reise. Wir ersehen aus dem Briefe, dafs er auf sein erstes Schreiben an Fefsler keine Antwort. erhalten hatte. Bischof Fefsler antwortete ihm nun am 26. April, dafs er seine Bitte Pius IX. vorgetragen habe; dieser habe ihm die Weisung gegeben, die ganze Angelegenheit der Propaganda zu überlassen.

Bald darauf gelangte ein Brief Casangians, datiert: Extra Romanos confines die 5. Maii 1870, an die Väter des Konzils, die Richter über die einlaufenden Entschuldigungen waren. Zur Aufgabe dieser Väter gehörte es auch, über die Gründe, aus welchen ein Mitglied des Konzils Urlaub wünschte, ihr Urteil abzugeben. Casangian hatte also Rom verlassen, und aus dem Briefe ersehen wir, dafs er ohne Erlaubnis abgereist war. Seinen Aufenthaltsort gibt er nicht an. Er wisse, so sagt er, dafs es den Vätern nicht gestattet sei, während des Konzils ohne Erlaubnis Rom zu verlassen. Aber es sei auch über jeden Zweifel erhaben, dafs die Freiheit und Unverletzlichkeit der Väter zur Zeit des Konzils ungefährdet bleiben müsse. Er habe sich darüber zu beklagen, dafs man bei ihm diesen Grundsatz nicht befolgt habe. Seine Feinde seien in ihren Wagnissen und Künsten so weit gegangen, dafs sie gedroht hätten, ihn,

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Erzbischof Casangian verläfst Rom. Seine Gründe.

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ein Mitglied des Konzils, dem Kerker zu überliefern, ohne die Form des Rechtes und der Gerechtigkeit zu wahren. Ja Männer, die in hohen Ämtern und Würden ständen, hätten ihm allein und in Gesellschaft anderer angekündigt, dafs er mit Kerkerhaft bestraft, und dafs er lebend nicht aus Rom hinauskommen würde. Von allen Seiten seien ihm öfter zuverlässige Nachrichten über die Mal'sregeln zugegangen, welche man gegen ihn beabsichtige, und ihm, der seit einem Monate an einer schweren Krankheit leide, und nach dem Rate des Arztes die Seeluft aufsuchen müsse, sei trotz zweimaliger Bitte die Erlaubnis hierzu verweigert worden. Auf seine Bittschriften sei keine befriedigende Antwort erfolgt. So habe er denn wegen seiner Krankheit oder wegen des bevorstehenden Gefängnisses für sein Leben fürchten müssen und unter diesen Umständen sich des Rechtes bedient, das jedem Menschen zustehe, und durch die Flucht von Rom sein Leben in Sicherheit gebracht.

Er wisse wohl, dafs seine Gegner die gegen ihn und seinen Orden gerichteten Mafsregeln mit dem Namen seiner Heiligkeit zu decken versucht hätten. Die Güte und die Macht des Papstes stehe aber zu denselben in keiner Beziehung. Dem Papste habe er schriftlich sein Benehmen und die Gründe, die er dafür gehabt habe, auseinandergesetzt. Den Vätern könne er nicht dasselbe nochmals auseinandersetzen, da er einerseits wegen seiner Verhältnisse nicht im stande sei, viel zu schreiben und anderseits die Umstände eine öffentliche Darlegung seiner Angelegenheit nicht erlaubten. Wenn er sich auf eine aufsergewöhnliche Weise vom Konzile entfernt habe, so sei auch die Veranlassung dazu eine aufsergewöhnliche gewesen. Er wolle mit dem Konzile geistig vereint bleiben und sich seinen Dekreten und Beschlüssen vollkommen unterwerfen.

Dieses ist der Inhalt des sonderbaren Briefes. Über die Abreise des Erzbischofs wird man sich weniger wundern. Man kann nicht wissen, was es mit seinem Leiden auf sich hatte, und inwieferne die Furcht, demselben in Rom zu erliegen, begründet war. Aber seine Behauptungen dürften Erstaunen hervorrufen. Seine rechtmässigen Vorgesetzten stellt er als die ihn verfolgenden Feinde hin. Von eigener Schuld weifs er nichts. Er spricht von,Wagnissen' und Künsten' seiner Feinde gegen ihn, und doch hat ihn der Heilige Vater nur zu Exerzitien in einem Kloster verurteilt. Er spricht auch von Kerkerhaft und grausigen Strafen, die ihm zugedacht gewesen seien. Darauf wird man bei seinen anderen Übertreibungen nicht viel geben. An eine bewufste Unwahrheit aber streift es,

wenn er behauptet, dafs der Papst den Mafsregeln, welche ihn getroffen haben, ganz ferne stehe. Wie konnte er dieses in einem Briefe sagen, der doch auch dem Heiligen Vater vor die Augen kommen mufste?

Der Erzbischof Melchers von Köln, welcher der Präsident der Richter über die Entschuldigungen war, sandte den Brief an Hassun, den armenischen Patriarchen, um dessen Ansicht über den eigentümlichen Fall und über die Gründe, durch welche Casangian seine Flucht entschuldigte, zu vernehmen (8. Mai).

Wie wir aus einem Briefe Hassuns an Melchers vom 14. Mai ersehen, hat er diesem die gewünschte Antwort mündlich gegeben. Doch lässt er uns über dieselbe nicht im Unklaren. Er fügt seinem Briefe eine Nummer des ,Giornale di Roma' vom 10. Mai bei, von der er sagt, sie enthalte einen Artikel, der von seiten des Apostolischen Stuhles alles mitteile, was sich auf die Angelegenheit Casangians und seiner Mönche beziehe. Nur wolle er noch hinzufügen, dafs Casangians Brief die Unwahrheit enthalte und dafs gewaltsame Mafsregeln gegen ihn in keiner Weise angewandt worden seien. Da Casangian einen Brief an den Papst geschrieben habe, so müfsten auch die Richter der Entschuldigungen, wie ihm scheine, vor Fällung ihres Urteils die Angelegenheit an den Papst bringen.

Was der genannte Artikel enthält, ist uns dem gröfsten Teile nach schon aus dem vorhergehenden bekannt. Es wird in demselben mitgeteilt, dass sich bei den unierten Armeniern in Konstantinopel eine Anzahl von Laien mit etwa vierzig Priestern gegen den Patriarchen Hassun und die apostolische Bulle Reversurus aufgelehnt hätten. Nach kurzer Erwähnung der Bemühungen Pluyms, in Konstantinopel die Ordnung wieder herzustellen, kommt der Verfasser auf das armenische Kloster in Rom zu sprechen. Mehrere Mönche dieses Klosters hätten zum grofsen Ärgernisse Partei für die Aufständischen in Konstantinopel ergriffen, und darum sei es notwendig erschienen, in ihrem Kloster eine apostolische Visitation vorzunehmen. Es wird hervorgehoben, wie sehr eine solche Mafsregel der Gewohnheit sowohl im Occident wie im Orient entspreche, und wie bei den Antonianern aufser ihrer Teilnahme an dem Aufstande der Armenier in Konstantinopel noch andere Gründe für eine solche Visitation vorhanden gewesen seien, so besonders die regelwidrige Erhebung eines ihrer Mönche, des Casangian, zum Generalabte auf Lebenszeit.

Die Mönche hätten sich aber hartnäckig der Visitation widersetzt, die zuerst der Generalkonsultator der Passionisten, P. Ignatius

Das Giornale di Roma' über die Angelegenheit der armenischen Mönche. 347

vom Kinde Jesu, habe abhalten sollen. Deshalb seien vom Papste dem Generalobern Casangian und dem Lokalobern Hanemian Exerzitien in Ordenshäusern vorgeschrieben worden, damit sie ihren Seelenzustand in Ordnung brächten, und der Papst habe dadurch seine Milde bezeugt, dafs er ihnen einen neuen Visitator in der Person des Bischofs Valenziani ernannte. Dieser suchte nun die Mönche, so fährt der Artikel fort, in höflichster Weise zu bewegen, die Visitation anzunehmen. Er zeigte ihnen die Notwendigkeit dieser Mafsregel, ermahnte sie in den wärmsten Worten zum Gehorsame, erinnerte sie an die Wohltaten und Gunstbezeugungen, die sie von demselben Heiligen Vater empfangen hätten, der ihnen nun den Visitator schicke, wies die nichtigen Befürchtungen, die Vorurteile und die irrtümlichen Ideen, welche die Mönche in Bezug auf die Visitation geäufsert hatten, zurück, und erklärte ihnen, dafs die Visitation nicht den Zweck habe, sie zu erdrücken oder zu vernichten, wie sie zu glauben sich den Anschein gäben, sondern sie zum Gehorsame gegen die kirchliche Obrigkeit und zur religiösen Disziplin, wie sie von ihrer Regel gefordert werde, zurückzuführen. Aber nichts half. Die Mönche setzten ihr Vertrauen auf andere, die ihren Ungehorsam begünstigten 1, verweigerten dem Apostolischen Visitator hartnäckig ihren Gehorsam und liefsen selbst nicht zu, dafs er das apostolische Breve verlese, das ihnen nun durch den Gerichtsdiener intimiert wurde. Gewifs konnte man eine so hartnäckige Widersetzlichkeit sofort strenge bestrafen. Doch hat man Milde geübt und vorab in gewissen Zwischenräumen dreimalige Mahnungen an die Mönche ergehen lassen. Als aber auch diese erfolglos blieben, verhängte der Visitator über das Kloster das Lokal- und über die Mönche das Personalinterdikt.

Es wird hinzugefügt, dass während der langen und sehr unangenehmen Unterhandlungen den Ordensleuten niemals eine Gewaltmafsregel angedroht worden sei, und dafs auch keine polizeiliche Überwachung stattgefunden habe, weshalb ja zuerst die Kommunität und dann Casangian mit noch zwei anderen, zwar heimlich, aber doch frei das Kloster verlassen und sich nach Konstantinopel be

1 Wer sind diese anderen? Ein römischer Monsignore, der die Geschichte des Konzils genau kennt und damals als junger Mann den Verlauf desselben an Ort und Stelle aufmerksam verfolgte, sagte mir, dafs die Mönche von St. Gregorio gar nicht im stande gewesen wären, dem Heiligen Stuhle in dieser Weise zu trotzen, wenn sie hierin nicht von französischen Minoritätsbischöfen bestärkt worden wären.

wenn er behauptet, dafs der Papst den Mafsregeln, welche ihn getroffen haben, ganz ferne stehe. Wie konnte er dieses in einem Briefe sagen, der doch auch dem Heiligen Vater vor die Augen kommen mufste?

Der Erzbischof Melchers von Köln, welcher der Präsident der Richter über die Entschuldigungen war, sandte den Brief an Hassun, den armenischen Patriarchen, um dessen Ansicht über den eigentümlichen Fall und über die Gründe, durch welche Casangian seine Flucht entschuldigte, zu vernehmen (8. Mai).

Wie wir aus einem Briefe Hassuns an Melchers vom 14. Mai ersehen, hat er diesem die gewünschte Antwort mündlich gegeben. Doch lässt er uns über dieselbe nicht im Unklaren. Er fügt seinem Briefe eine Nummer des ,Giornale di Roma' vom 10. Mai bei, von der er sagt, sie enthalte einen Artikel, der von seiten des Apostolischen Stuhles alles mitteile, was sich auf die Angelegenheit Casangians und seiner Mönche beziehe. Nur wolle er noch hinzufügen, dass Casangians Brief die Unwahrheit enthalte und dafs gewaltsame Mafsregeln gegen ihn in keiner Weise angewandt worden seien. Da Casangian einen Brief an den Papst geschrieben habe. so müssten auch die Richter der Entschuldigungen, wie ihm scheine, vor Fällung ihres Urteils die Angelegenheit an den Papst bringen.

Was der genannte Artikel enthält, ist uns dem gröfsten Teile nach schon aus dem vorhergehenden bekannt. Es wird in demselben mitgeteilt, dafs sich bei den unierten Armeniern in Konstantinopel eine Anzahl von Laien mit etwa vierzig Priestern gegen den Patriarchen Hassun und die apostolische Bulle Reversurus aufgelehnt hätten. Nach kurzer Erwähnung der Bemühungen Pluyms, in Konstantinopel die Ordnung wieder herzustellen, kommt der Verfasser auf das armenische Kloster in Rom zu sprechen. Mehrere Mönche dieses Klosters hätten zum grofsen Ärgernisse Partei für die Aufständischen in Konstantinopel ergriffen, und darum sei es notwendig erschienen, in ihrem Kloster eine apostolische Visitation vorzunehmen. Es wird hervorgehoben, wie sehr eine solche Mafsregel der Gewohnheit sowohl im Occident wie im Orient entspreche, und wie bei den Antonianern aufser ihrer Teilnahme an dem Aufstande der Armenier in Konstantinopel noch andere Gründe für eine solche Visitation vorhanden gewesen seien, so besonders die regelwidrige Erhebung eines ihrer Mönche, des Casangian, zum Generalabte auf Lebenszeit.

Die Mönche hätten sich aber hartnäckig der Visitation widersetzt, die zuerst der Generalkonsultator der Passionisten, P. Ignatius

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