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Zwölftes Kapitel.

Übersicht über die Arbeiten des Konzils an dem Schema der Konstitution De fide catholica' und die letzte Abstim

mung über dasselbe in der Generalkongregation.

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Arbeiten an dem Schema der Konstitution De doctrina catholica. Übergabe desselben an die Glaubensdeputation zur Umgestaltung. Die Überarbeitung wird einer Kommission übertragen. Diskussion der ersten überarbeiteten Hälfte in der Glaubensdeputation. Umarbeitung dieses Teiles nach den Bemerkungen der Väter der Glaubensdeputation. Nochmalige Prüfung des Textes durch die Glaubensdeputation. Der erste Teil wird eine eigene Konstitution. Diese mit Berichterstattung über die Arbeit der Deputation unter die Väter verteilt. Generaldebatte und Spezialdebatte über dieselbe in der Generalkongregation. Die Debatte über die einzelnen Teile in der Generalkongregation. Beratung über die von den Vätern gemachten Vorschläge in der Glaubensdeputation. Bericht über ihre Ansicht in der Generalkongregation und Abstimmung über die Vorschläge. Abstimmung über die nach den angenommenen Vorschlägen veränderten Teile des Schemas. — Abstimmung über das ganze Schema; Beschreibung der Art dieser Abstimmung. Nochmalige Vorschläge von Änderungen. Beratungen über dieselben in der Glaubensdeputation. Bericht hierüber von Gasser. Abstimmung über die angenommenen Vorschläge. Ankündigung der öffentlichen Sitzung und der endgültigen Schlufsabstimmung. Vorgänge unter

den Bischöfen der Minorität.

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Wir haben nun die Hauptarbeiten des Konzils für den Entwurf und die Vervollkommnung des Schemas De fide catholica kennen gelernt und gesehen, dafs nahezu siebenhundert Kirchenfürsten der ganzen Welt sich gegen vier Monate mit diesem mässigen Schriftstück in langen und mühevollen Beratungen beschäftigten. Noch andere Arbeiten mufsten folgen, welche notwendig waren, um das Schema in der öffentlichen Sitzung zu einer endgültigen und rechtskräftigen Glaubenskonstitution zu erheben. Doch wird es lehrreich sein, die bisherigen Arbeiten an demselben noch einmal im Überblick zu überschauen und uns den Gang der Konzilsverhandlungen in einem konkreten Beispiele vorzuführen.

Umarbeitung des Schemas De doctrina catholica.

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Schon das Schema De doctrina catholica, aus welchem das unserige entstand, hatte die Väter vom 28. Dezember 1869 bis zum 10. Januar 1870 in sechs Generalkongregationen beschäftigt1 und fünfunddreifsig Reden wurden über dasselbe von den Bischöfen aller Nationen gehalten 2. Nachdem man beschlossen hatte, das Schema umzugestalten, wurde es der von allen Vätern erwählten Glaubensdeputation übergeben, damit diese die Veränderung vornehme: eine Sache, welche in einer so grofsen Versammlung, wie die Generalkongregation war, nicht möglich gewesen wäre. Die Deputation übertrug am 11. Januar die Arbeit zunächst einer Subkommission von drei Mitgliedern, bestehend aus dem Erzbischof Dechamps von Mecheln und den Bischöfen Pie von Poitiers und Martin von Paderborn 3, und von diesen hinwiederum übernahm der Bischof von Paderborn die erste Überarbeitung des Schemas, in welcher er von dem Theologen Kleutgen unterstützt wurde. Erst am 1. März hatte er das Werk so weit gefördert, dafs er den ersten Teil des umgestalteten Schemas der Deputation zur weiteren Behandlung vorlegen konnte 5. Nun wurde von der Deputation beinahe jedes Wort der vorgelegten neuen Einleitung und der vier Kapitel mit ihren Canones, in welche die ersten neun Kapitel des früheren Schemas zusammengezogen waren, einer Prüfung unterzogen. Nach den Vorschlägen der Deputation änderte dann Bischof Martin die einzelnen Teile des neuen Schemas um und legte den verbesserten Teil wiederum der Deputation vor, bis er deren Bestätigung erhielt. Diese Durchberatung der vier Kapitel erforderte die Zeit vom 1. bis 11. März, während welcher die Sitzungen der Deputation fast täglich stattfanden 6. In der Sitzung vom 11. März, also zwei Monate nach Beginn ihrer Arbeiten, beschlofs endlich die Deputation, diese vier Kapitel mit den entsprechenden Canones als eigenes Schema De fide catholica der Generalkongregation zur Verhandlung vorzulegen.

Nun erst folgten die eigentlichen konziliarischen Debatten über dasselbe.

Es wurde gedruckt mit einer ebenfalls gedruckten Berichterstattung über die Arbeiten der Deputation am 14. März den Vätern zugestellt und von einem Vertreter der Deputation, dem Erzbischofe Simor von Gran, in der dreifsigsten Generalkongregation am 18. März durch einen mündlichen Bericht eingeführt. Dann trat man in

1 S. 85 ff.
6 S. 365.

2 S. 126.

7 S. 365. 371.

3 S. 363.
4 Ebd.
8 S. 375 ff.

5 S. 364.

derselben Generalkongregation in die Debatte, und zwar zuerst in die Generaldebatte über das ganze Schema, ein. Sie wurde in zwei Sitzungen beendet. Alle Väter, welche sich als Redner gemeldet hatten, waren zu Worte gekommen 1.

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In der einunddreifsigsten Generalkongregation, am 22. März, begann auch die Spezialdebatte über die Einleitung des Schemas 2. Dann ging man nacheinander auf die Spezialdebatten über die einzelnen vier Kapitel über, indem man stets mit der Debatte über die einzelnen Kapitel die Debatte über die zu den Kapiteln gehörigen Canones verband 3. Über jeden dieser einzelnen Teile des Schemas fanden die Verhandlungen in der Weise statt, dafs die Väter, welche einen Vorschlag zu demselben zu machen hatten, ihre Anträge zuerst mündlich im Plenum vorlegten und begründeten, und dann ihre Bemerkungen schriftlich dem Präsidium einreichten. Sobald alle Redner über den vorgelegten Teil zu Worte gekommen waren, traten die Mitglieder der Glaubensdeputation wieder zu Beratungen zusammen und unterzogen jeden einzelnen der gemachten Verbesserungsvorschläge ihrer Prüfung. Diese Verbesserungsvorschläge wurden unterdessen auch gedruckt und allen Mitgliedern des Konzils zugestellt. Nachdem die Glaubensdeputation ihre Beratungen abgeschlossen hatte, wurde den Vätern der Tag bezeichnet, an dem die Abstimmung über die eingelaufenen Bemerkungen in der Generalkongregation statthaben solle. In den Generalkongregationen hatte dann jedesmal ein Mitglied der Glaubensdeputation in deren Namen über ihre Arbeiten und Beschlüsse Rechenschaft abzulegen, die einzelnen Vorschläge der Väter durchzugehen und unter Hinzufügung der Begründung mitzuteilen, welche davon die Deputation gebilligt und welche sie verworfen habe. Waren die Vorschläge, die sich auf eine Stelle des Schemas bezogen, durchgenommen, so fand die Abstimmung über dieselben statt. Über jeden einzelnen, mit Ausnahme derjenigen, welche sich lediglich auf den Stil bezogen, wurde abgestimmt. Die Abstimmung geschah durch Aufstehen und Sitzenbleiben. Der Subsekretär las von der Rednerbühne den Verbesserungsvorschlag den Vätern vor, den sie auch gedruckt in Händen hatten. Dann forderte der erste Präsident diejenigen Väter, welche für die Annahme des Vorschlages waren, auf, sich von ihren Sitzen zu

1 S. 378 ff. 2 S. 389 ff. 3 S. 409 ff. 422 ff. 441 ff. Diese berücksichtigte die Glaubensdeputation bei Verbesserung des Schemas nach eigenem Ermessen.

Verhandlungen u. Abstimmungen über die einzelnen Teile des Schemas. 459

erheben und so lange stehen zu bleiben, bis das Zahlenverhältnis der Stehenden und Sitzenden offen vorliege. Nachdem dann der erste Präsident das Resultat der Abstimmung laut konstatiert hatte, fand eine nochmalige Stimmenabgabe statt, indem der Präsident nunmehr diejenigen, welche den Verbesserungsvorschlag verworfen, aufforderte, sich von ihren Sitzen zu erheben. Natürlich hätte ein einmaliges Aufstehen genügt. Aber ein doppeltes war vorgeschrieben 1. Welches das Verhältnis der Zahl der Stehenden zu der Zahl der Sitzenden war, hierüber gab in der Regel ein blofser Blick auf die Versammlung sofort Auskunft. Denn fast immer waren die Väter beinahe einmütig in Annahme oder Verwerfung eines Vorschlages, und entweder erhoben sich fast alle oder fast alle blieben sitzen 2.

1 Fessler bemerkt (Das Vatikan. Konzilium S. 761): ‚Überblickt man die grofse Zahl der notwendigen Abstimmungen, da mehr als zweihundertfünfzig Verbesserungsvorschläge gemacht wurden [die Zahl ist zu tief gegriffen, es lagen deren weit mehr als dreihundert vor], . . . und denkt man zugleich an die Menge der Abstimmenden [bei siebenhundert], so sieht man leicht ein, dafs der im Dekrete vom 20. Februar hierfür vorgeschriebene Abstimmungsmodus durch Aufstehen und Sitzenbleiben, welcher anfänglich einem Teil der Väter nicht gefiel, weil er auf den früheren Konzilien nicht gefunden wird, praktisch notwendig war. Bei den am Schlusse erfolgenden Hauptabstimmungen in der Generalkongregation und in der öffentlichen Sitzung geschah ohnedies die Abstimmung mit Namensaufruf mündlich.'

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2 Die Väter nahmen in der Regel den von der Glaubensdeputation empfohlenen Vorschlag an. Friedrich (a. a. O. S. 794) hebt es unter Berufung auf die Erzbischöfe Darboy und Kenrick tadelnd hervor, dafs der Einflufs der Glaubensdeputation zu grofs gewesen sei:,So ist die Deputation in Wirklichkeit das Konzil, das von ihrem Winke abhängt und das ihren Aussprüchen in allem folgt. Gewils war der Einfluss der Glaubensdeputation grofs. Dies aber war ganz in der Ordnung. Die grofse Konzilsversammlung konnte die Verbesserungen, welche vorgeschlagen wurden, nicht selbst vornehmen und wählte eben darum nach ihrem Ermessen einen Ausschufs, der dieselben in ihrem Namen und nach ihren Wünschen vollzog. Sie hatten bei der Wahl der Deputation die rechten Männer für dieses Werk getroffen, die in ihrem Geiste arbeiteten und denen sie das vollste Vertrauen schenkten. Wären die von der Minorität aufgestellten Kandidaten gewählt worden (z. B. die von den französischen Bischöfen der Minorität aufgestellten Kandidaten Darboy, Dupanloup, Ginoulhiac und David), so hätte die Einmütigkeit zwischen Majorität und Glaubensdeputation zur Freude Friedrichs, aber zum gröfsten Nachteile des Konzils nicht bestanden. Es wäre schwerlich etwas auf dem Konzile zustande gekommen. Über die Übereinstimmung der Väter mit der Deputation braucht man sich um so weniger zu wundern, als ja die Deputation das von ihr vorgelegte Schema De fide catholica nach den von den Vätern in den Debatten über das Schema De doctrina catholica ausgesprochenen Wünschen gestaltet hatten, wobei sie nach allgemeinem Zeugnis sehr gewissenhaft diese

Aber es kam doch vor, dafs ein Blick auf die Versammlung nicht genügte. So bei der Abstimmung über die zweite Hälfte des zweiten Vorschlags, der die Anfangsworte des ersten Kapitels betraf. In diesem Falle wurden die Stimmenzähler herbeigerufen. Bei der bezeichneten Gelegenheit wurde die Abstimmung verschoben 1.

Wenn über alle zu den einzelnen Teilen, zu der Einleitung oder einem Kapitel, gemachten Vorschläge abgestimmt war, änderte die Glaubensdeputation diesen Teil nach den von der Generalkongregation angenommenen Vorschlägen um und legte dann den so verbesserten Teil nochmals zu einer neuen Abstimmung vor.

Diese

bezog sich nun auf die ganze Einleitung oder das ganze Kapitel und geschah wieder durch zweimaliges Aufstehen und Sitzenbleiben. Hatte dieser Teil schliefslich die Approbation der Generalkongregation erhalten, so wurde er zurückgelegt, bis alle Teile des Schemas approbiert waren 2.

Wünsche vor Augen hielt. Ferner suchte sich die Deputation bei den folgenden Verhandlungen den neuerdings geäufserten Wünschen wiederum genau anzupassen. Trotzdem richtete sich die Generalkongregation nicht blind nach den Vorschlägen der Deputation. In der Frage z. B. über die Anfangsworte des ersten Kapitels verlangt sie Aufschub für die Abstimmung, und nachdem sie dann dem Vorschlage der Deputation beigestimmt hatte, gingen viele Väter bei der Abstimmung über die ganze Konstitution wieder gegen denselben vor, und die Deputation gab nach. Ebenso ging bei der Abstimmung über den fünften Kanon des dritten Kapitels nicht die Fassung, die ihm die Glaubensdeputation gegeben hatte, durch, sondern eine andere, welche von den Vätern in der Generalkongregation vorgeschlagen worden war. Endlich waren alle hundertfünfzig Einwendungen, welche bei der letzten Abstimmung noch gegen das Schema erhoben wurden, gegen den von der Glaubensdeputation fertiggestellten Text gerichtet, und viele derselben wurden berücksichtigt. Die Konstitution De fide catholica war in der Tat das Werk aller Väter. Mit Recht hob dies Bischof Pie am Schlusse seiner Berichterstattung über das vierte Kapitel hervor: ,Es ist durchaus Ihr Werk, nicht das Werk einiger wenigen, nicht das Werk mehrerer, sondern aller' (Relatio etc. C. V. 212 a).

I S. 414.

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2 Man mufs staunen, mit welcher Genauigkeit und welchem Zeitaufwande Hunderte von Prälaten an der Verbesserung einer solchen Konstitution arbeiteten. Friedrich aber (a. a. O. S. 793 f.) spricht von allzu grofser Eile, mit der man bei der Abstimmung über die einzelnen Verbesserungsvorschläge vorangegangen sei, und beruft sich hierbei auf Darboy. Die Väter hätten nicht Zeit gehabt, die Vorschläge noch einmal genügend durchzulesen. Es waren aber diese Vorschläge schon einen oder mehrere Tage gedruckt in ihren Händen, und vor der Abstimmung wurden sie von dem Referenten der Kommission vor den Vätern besprochen. Wenn einer von den Vätern sie trotzdem bei der Abstimmung nicht genügend kannte, der hatte, so mufs jeder Unparteiische urteilen, entweder seine Pflicht nicht erfüllt, die Vorschläge vorher zu studieren und bei der Bericht

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