Sayfadaki görseller
PDF
ePub

Gasser über die Schlussermahnungen. Ankündigung d. dritten öffentl. Sitzung. 471 kanischen Konzile bestätigt und veröffentlicht wird. Der dogmatische Wert oder die Zensur bleibt unverändert und ganz dieselbe, wie sie vor der Veröffentlichung und dem Dekrete des Vatikanischen Konzils gewesen ist. Darum, hochwürdigste Väter, bitte und beschwöre ich alle, auch für diesen Schlufs eine günstige Stimme abzugeben.“ 1

Nur über die neu aufgenommenen Vorschläge wurde in der Generalkongregation abgestimmt; die endgültige Abstimmung über die ganze Konstitution erfolgte in der öffentlichen Sitzung. Wer also seinem placet iuxta modum eine Bedingung hinzugefügt hatte und die Erfüllung derselben für so notwendig hielt, dafs er ohne diese zur Konstitution seine Zustimmung nicht geben konnte, dem blieb, wenn sie nicht beachtet worden war, nichts anderes übrig, als in der öffentlichen Sitzung mit non placet zustimmen. Denn in dieser gab es nur zwei Stimmen: placet und non placet. Nochmals eine Bedingung hinzuzufügen, war nicht gestattet. Das Debattieren mufste einmal sein Ende nehmen.

Die öffentliche Sitzung wurde am Schlusse der sechsundvierzigsten Generalkongregation angesagt. Nach der Abstimmung über die Verbesserungsvorschläge bestieg der Subsekretär auf Geheifs des ersten Präsidenten die Rednerbühne und verlas ein päpstliches Dekret, durch welches die dritte öffentliche Sitzung auf den nächstfolgenden Sonntag, den 24. April, welcher der erste Sonntag nach Ostern war, festgesetzt wurde. In dieser Sitzung werde die Schlufsabstimmung über die dogmatische Konstitution De fide catholica stattfinden, und zwar in folgender Weise: Die Konzilsväter würden nach der Ordnung ihres Ranges und Promotionsalters namentlich aufgerufen werden; die Aufgerufenen hätten sich gleich zu erheben und laut und deutlich ihre Stimme abzugeben, entweder placet oder non placet. Jedes andere Votum sei bei dieser letzten Abstimmung ausgeschlossen 2.

Das nach den angenommenen Verbesserungsvorschlägen veränderte Schema der nunmehr zu definierenden Konstitution wurde gedruckt und allen Vätern zugestellt, damit jeder dasjenige, was er feierlich und öffentlich als den Glauben der katholischen Kirche erklären sollte, noch einmal durchlesen könne, um seine Abstimmung mit genauer Sachkenntnis und gutem Gewissen vornehmen zu können' 3.

1 Relatio etc. C. V. 244 d sqq. Aus diesen Worten Gassers erhellt auch die völlige Grundlosigkeit dessen, was Friedrich (a. a. O. S. 831) von den der Generalkongregation vorhergehenden Beratungen der Glaubensdeputation zu berichten weifs. 2 C. V. 246 b, c. 739 d. Vgl. Multiplices inter § 8. C. V. 23d sq. 3 Fefsler a. a. O. S. 78.

Einige Väter der Minorität scheinen nun zuerst gewillt gewesen zu sein, non placet zu sagen, teils weil die Schlufsermahnungen stehen. geblieben waren, teils weil sie glaubten, ein placet für die Konstitution sei eine Art von Anerkennung der Konzilsordnung, mit welcher mehrere unzufrieden waren. Es herrschte Zwiespalt unter ihnen. Hören wir, was Friedrich über die Vorgänge in ihrer Mitte berichtet: Als am 20. April internationale Sitzung war, sprach sich Clifford aufs stärkste gegen jedes ablehnende Auftreten aus und vermochte Strofsmayer mit aller Beredsamkeit nicht dagegen aufzukommen. Doch war man in dieser Sitzung noch immer nicht zu einer endgültigen Entscheidung gekommen. Am 21. berieten daher Clifford, Place, Ramadié, David und Strofsmayer neuerdings bei Dupanloup darüber, ob sie nicht wenigstens eine Erklärung abgeben sollten, worin ihre Gründe gegen die Schlufssätze auseinander gesetzt wären. Strofsmayer und Place legten auch je einen Entwurf dazu vor; was damit geschah, ist nicht bekannt. Endlich kam aber der Augenblick der Entscheidung, und am Samstag den 23. April morgens trat das internationale Komitee zu einer letzten Sitzung zusammen, um darüber schlüssig zu werden, ob am Sonntag placet oder non placet zu sagen sei. Obgleich die Kardinäle Rauscher und Schwarzenberg2 alles aufboten, um die Bischöfe zu bestimmen, einfach placet zu sagen, so wollte es ihnen nur schwer gelingen, da sich die gewifs richtige Ansicht durchrang, man würde damit zugleich die von ihnen so oft beanstandete Geschäftsordnung approbieren. Verschiedene Bischöfe, wie Darboy, Losanna u. s. w., behielten sich daher vor, noch an diesem Abend eine Erklärung bei den Präsidenten einzugeben: mit ihrem morgen auszusprechenden placet wollten sie keineswegs die Geschäftsordnung anerkennen. Der Hauptgrund des Nachgebens war aber, dafs die beiden Kardinäle inzwischen Sicherheit darüber erhalten hatten, es würde unmittelbar nach der öffentlichen Sitzung die Infallibilität auf die Tagesordnung gesetzt werden,

1 A. a. O. S. 835 f.

2 Die beiden Kardinäle hatten am 18. April einen auch von zweiundvierzig anderen Vätern unterzeichneten Brief an die Präsidenten des Konzils gesandt, in welchem sie, damit in der öffentlichen Sitzung Einheit der Stimmen erzielt werde, bitten, dafs man den Schlufsparagraphen entweder mit einem andern Schlusse der Konstitution (Emend. 148, C. V. 232b) vertausche oder ganz wegfallen lasse; ferner, dafs der Anfang des ersten Kapitels laute: ,Sancta Catholica Apostolica et Romana Ecclesia. Auf diese Bitte wurde nur zum Teile Rücksicht genommen, wie wir gesehen haben.

Vorgänge unter den Bischöfen der Minorität. Strossmayer.

473

und da müsse man durch die morgige Unanimität den Kontrast der mangelnden Einstimmigkeit bei der Votierung der Unfehlbarkeit so grell als möglich hervortreten lassen. Wer nicht zustimmen wolle, solle daher, um die Unanimität am morgigen Tage nicht zu stören, überhaupt von der Sitzung wegbleiben. Soweit Friedrich.

Acht Väter, Erzbischof Kenrick von St. Louis, Bischof Strofsmayer von Diakovár und sechs französische Bischöfe begnügten sich hiermit nicht. Sie richteten an demselben 23. April einen Brief an die Kardinalpräsidenten, worin sie ihrem Bedauern darüber Ausdruck gaben, dafs sie in der öffentlichen Sitzung ihr Votum nicht erklären könnten. Sie wollten es darum jetzt in ihrem Schreiben tun. Sie seien bereit, placet zu sagen, da dieses ihre Überzeugung hinsichtlich des Wesens der Lehren ausdrücke, die in der Konstitution enthalten seien und über welche unter Katholiken keine Verschiedenheit der Meinung bestehe. Doch dränge sie ihr Gewissen, vor der Abstimmung ihre Bedenken zu äufsern. In Bezug auf die Konstitution seien sie hauptsächlich unzufrieden mit den vielen Anathemata und mit dem Schlusse des vierten Kapitels, der zu allgemein und nicht bestimmt genug sei. Dann aber erklären sie noch, dafs sie durch ihr placet den Klagen, die sie seit Anfang des Konzils erhoben hätten, ihre Kraft nicht zu nehmen beabsichtigten, im Gegenteil drängten sie immer mehr, dafs ihnen abgeholfen werde, und so die Freiheit des Konzils, die Traditionen der ökumenischen Konzilien und endlich die Rechte und der Vorrang des Episkopates gewahrt bleibe. Sie fügen hinzu, dafs diese Erklärung nicht nur ihre (der Unterzeichneten) Überzeugung, sondern auch die vieler ihrer Mitbischöfe ausdrücke, die ihrem Schreiben zugestimmt hätten; sie bitten, dafs dasselbe unter den Akten des Konzils aufbewahrt werde 1.

Der Sekretär des Konzils hat auf der Rückseite des Briefes bemerkt, dafs derselbe erst am 25. April an seine Adresse gelangt sei, also am Tage nach der dritten öffentlichen Sitzung, in welcher sieben der unterzeichneten Väter, d. h. alle mit einziger Ausnahme des Bischofs Strofsmayer, der abwesend geblieben, ihr placet ohne Bedingung gegeben haben.

Strofsmayer hielt sich von der öffentlichen Sitzung fern. In der fünfundvierzigsten Generalkongregation hatte er mit placet iuxta modum gestimmt. Seine zum placet hinzugefügte Bedingung war,

1 Im Archive aufbewahrt.

in den Einleitungsworten des ersten Kapitels das Wort Romana nicht vor Catholica zu setzen 1. Aufserdem erklärte er sich mit dem Schlufsparagraphen nicht zufrieden und setzte hinzu: Reliqua mihi placent, salvis Conciliorum oecumenicorum iuribus.' 2 Dem ersten Teile seiner Bedingung ist entsprochen worden, und dafs die Schlufsparagraphen stehen blieben, war nach dem Briefe der acht Väter für ihn kein Grund, das placet zu verweigern. Der Grund, weshalb er sich der Abstimmung enthielt, mufste also aufserhalb der Konstitution liegen.

1 Seine Bedingung ist die dreiundvierzigste (C. V. 224 b): Non placet ob vocem Romana positam ante Catholica.'

2 Acta etc. II, 420.

Dreizehntes Kapitel.

Die dritte öffentliche Sitzung und die dogmatische Feststellung der Konstitution,De fide catholica'. Der Inhalt und Wortlaut dieser Konstitution.

-

Tag der öffentlichen Sitzung. Die Anwesenden.

Beginn der Handlung. Die Abstimmung. Bestätigung durch den Papst. Sein Segen und seine kurze Rede. Inhalt und Bedeutung der nun dogmatisch festgestellten KonDie Konstitution selbst in lateinischer Ursprache und deutscher

stitution. Übersetzung.

[ocr errors]

Nach langen und mühevollen Arbeiten erschien endlich der Tag, an welchem das Vatikanische Konzil seine erste Frucht zeitigte. Am 24. April, dem ersten Sonntage nach Ostern, fand die dritte öffentliche Sitzung statt, in der Papst und Bischöfe durch ihren Machtspruch dem Schema De fide catholica für die ganze Kirche auf ewige Zeiten dogmatische Kraft verliehen.

Vor 9 Uhr fanden sich die Väter des Konzils, sechshundertsiebenundsechzig an der Zahl1, in der für die öffentliche Sitzung hergerichteten Aula ein und begaben sich zu den Plätzen, die nach ihrem Range und Promotionsalter geordnet waren. Auch sämtliche Tribünen für die Fürsten, hohe Militärpersonen, Diplomaten und Theologen waren dicht besetzt, und eine unermefsliche Volksmenge hatte sich im Petersdome versammelt, die sich zu der weit offen

1,43 Kardinäle, 9 Patriarchen, 8 Primaten, 107 Erzbischöfe, 456 Bischöfe, 1 Bistumsverweser, 20 Äbte, 23 Ordensgenerale oder mit anderem Titel bezeichnete höchste Obern religiöser Orden', im ganzen 667. Indessen überstieg doch auch zu dieser Zeit die wirkliche Zahl der Väter des Konziliums noch immer 700, da eine nicht unbedeutende Zahl derselben, und zwar namentlich ziemlich viele Italiener und Österreicher, auch einige Franzosen, mit Urlaub für die Karwoche und die Ostertage in ihre Heimat gegangen und bis zum Weissen Sonntag (24. April, dem Tage der dritten Sitzung) noch nicht wieder in Rom eingetroffen waren, andere, durch Krankheit verhindert, der Sitzung nicht beiwohnen konnten, wie z. B. der syrische Patriarch von Antiochien, die französischen Bischöfe von Nîmes, Evreux, Verdun, der General des Kapuzinerordens u. a. Fefsler a. a. O. S. 15.

« ÖncekiDevam »